Protokoll der Sitzung vom 20.04.2016

Das war Kollegin Neukirch für die SPD-Fraktion. Ich sehe jetzt keine

weiteren Wortmeldungen. Wir kommen zur Abstimmung. Bei der Abstimmung geht es darum – ich betone das noch einmal, – ob Sie die Dringlichkeit bejahen. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist die Dringlichkeit abgelehnt.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich sehe jetzt keine weiteren Änderungsvorschläge zur oder gar Widerspruch gegen die Tagesordnung. Die Tagesordnung der 32. Sitzung ist damit bestätigt.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 1

Wahl eines stellvertretenden stimmberechtigten Mitglieds

für den Landesjugendhilfeausschuss

gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 4 des Landesjugendhilfegesetzes

Drucksache 6/4860, Wahlvorschlag der Fraktion DIE LINKE

Mit Schreiben vom 7. April dieses Jahres hat Frau Abg. Juliane Nagel ihren Verzicht auf die stellvertretende Mitgliedschaft im Landesjugendhilfeausschuss erklärt. Gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 4 in Verbindung mit § 13 Abs. 3 des Landesjugendhilfegesetzes hat der Sächsische Landtag bei Ausscheiden aus dem Landesjugendhilfeausschuss für die verbleibende Amtsperiode ein Ersatzmitglied zu wählen und deshalb ist heute diese Nachwahl erforderlich.

Hierzu liegt Ihnen der Wahlvorschlag der nach § 15 Abs. 2 der Geschäftsordnung vorschlagsberechtigten Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 6/4860 vor. Vorgeschlagen zur Wahl als stellvertretendes stimmberechtigtes Mitglied im Landesjugendhilfeausschuss ist Herr Norbert Streng.

Meine Damen und Herren! Die Wahlen finden nach den Bestimmungen unserer Geschäftsordnung geheim statt. Allerdings kann stattdessen mit Handzeichen abgestimmt

werden, wenn kein Abgeordneter widerspricht. Ich frage Sie daher, ob jemand widerspricht, dass bei der Wahl des stellvertretenden stimmberechtigten Mitglieds für den Landesjugendhilfeausschuss durch Handzeichen abgestimmt wird. – Das ist nicht der Fall. Es hat keinen Widerspruch gegeben. Wir können per Handzeichen wählen.

Wer dafür ist, dass Herr Norbert Streng als stellvertretendes stimmberechtigtes Mitglied für den Landesjugendhilfeausschuss zu wählen ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Damit ist Herr Streng als stellvertretendes stimmberechtigtes Mitglied in den Landesjugendhilfeausschuss gewählt. Ich möchte Ihnen noch mitteilen, dass Herr Streng schriftlich zu seiner Wahlannahme befragt wird, weil wir das hier nicht direkt tun können. Der Tagesordnungspunkt ist beendet.

Wir kommen nun zum

Tagesordnungspunkt 2

Aktuelle Stunde

1. Aktuelle Debatte: Hochschulentwicklungsplan: Wissenschaftsland Sachsen

weiter profilieren – Planungssicherheit ohne Stellenkürzungen.

Entwicklungsrahmen für die sächsische Hochschullandschaft bis 2025

Antrag der Fraktionen CDU und SPD

2. Aktuelle Debatte: Entscheidungen über den Industriestandort Sachsen –

drohender Arbeitsplatzverlust bei Bombardier – Gründe für das hilflose

Agieren der Staatsregierung

Antrag der Fraktion DIE LINKE

Die Verteilung der Gesamtredezeit hat das Präsidium auf die Fraktionen wie folgt vorgenommen: CDU 33 Minuten, DIE LINKE 25 Minuten, SPD 18 Minuten, AfD

14 Minuten, GRÜNE 10 Minuten und die Staatsregierung zweimal 10 Minuten, wenn gewünscht.

Wir kommen jetzt zu

1. Aktuelle Debatte

Hochschulentwicklungsplan: Wissenschaftsland Sachsen weiter profilieren –

Planungssicherheit ohne Stellenkürzungen. Entwicklungsrahmen

für die sächsische Hochschullandschaft bis 2025

Antrag der Fraktionen CDU und SPD

Als Antragsteller haben zunächst die Fraktionen der CDU und der SPD das Wort. Wir beginnen mit der CDUFraktion. Das Wort ergreift Frau Kollegin Fiedler.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Hochschulentwicklungsplan ist eines der wichtigsten, wenn nicht sogar das wichtigste Thema der Wissenschaftspolitik in dieser Legislatur. Er gibt den Hochschulen Planungssicherheit für fast zehn Jahre, er erhält die Stellen für die Hochschulen und er beinhaltet alle 14 sächsischen Hochschulen. Das heißt, 14 unterschiedliche Hochschulprofile und Schwerpunkte werden weiterhin das gesamte Land prägen und wichtige Impulse für die regionale Entwicklung vor Ort geben. Das Betreuungsverhältnis wird sich verbessern und auch die Qualität der Lehre steigt.

Hochschulpolitik wird auch weiterhin von einem hohen Anspruch geprägt sein, einerseits von Exzellenz und internationaler Ausstrahlung und andererseits von regionaler Verantwortung und Sicherung des zukünftigen Fachkräftebedarfs für Sachsen. Ein wichtiger Punkt an der Stelle ist die Verstetigung der Hochschulen für angewandte Wissenschaften mit ihren praxisorientierten Studiengängen, die eine sehr gute Voraussetzung für die Unternehmen und die Wirtschaft in unserem Land bieten. Mit dieser Verstetigung werden endlich die Empfehlungen des Wissenschaftsrates in Sachsen umgesetzt.

Intensiv wurde die Anzahl der Studenten diskutiert. 95 000 sollen es zukünftig sein, das ist eine Absenkung um 11 000. Man muss bei dieser Debatte als Erstes sagen, dass die Steigerung der Studentenzahlen in den letzten Jahren vor allem auf die Mittel aus dem Hochschulpakt zurückzuführen war, die der Bund uns zur Verfügung gestellt hat. Allein in diesem Jahr fließen aus diesem Bereich circa 90 Millionen Euro. Denjenigen, die sagen, wir müssen die Studentenzahlen auf dem heutigen Niveau halten, gebe ich zu bedenken, dass dieser Anteil zukünftig aus Landesmitteln zur Verfügung gestellt werden müsste und zu fragen ist, woher diese kommen sollen.

Wir als Koalition haben gesagt, es ist ehrlicher, den Landesanteil zu stabilisieren, die Kostensteigerung der Hochschulen für die kommenden Jahre einzuplanen und langfristige Überlegungen anzustellen, wie die Reduzierung der Studentenzahlen sinnvoll auf den Weg gebracht werden kann. Die Wissenschaft ist – und das ist sinnvollerweise im Grundgesetz festgelegt – ein Bereich, der von Freiheit und Autonomie geprägt ist und nach Weiterentwicklung strebt. Deshalb ist die Hochschulentwicklungsplanung das Ergebnis einerseits intensiver Arbeit des Wissenschaftsministeriums und andererseits des Dialogs mit den Hochschulen.

Ein Grund ist die eben erwähnte Hochschulautonomie, ein anderer Grund ist, dass wir heute nicht zu hundert Prozent wissen, wie die Welt und Bedarfe in zehn Jahren aussehen, weil die Wissenschaft in Bewegung bleibt. Das wird

auch Veränderung im Bereich der Ausbildung nach sich ziehen. Das, was wir aber wissen, ist der Bedarf in den Bereichen der Daseinsvorsorge, beispielsweise Lehrer, Ärzte oder Juristen. Daher stehen wir in der Verantwortung, dass dieser von unseren Universitäten in den nächsten Jahren abgedeckt wird. Deshalb begrüße ich die Aufstockung der Studienplätze für die Lehrer auf 2 000 in den drei unterschiedlichen Standorten außerordentlich.

Eckpunkte liegen bislang vor. Das ist auch Thema unserer Aktuellen Debatte. Es ist noch nicht der fertige Hochschulentwicklungsplan. Er befindet sich gerade in der Abstimmung mit den Hochschulen. Natürlich kann es an der einen oder anderen Stelle noch Veränderungen oder klarere Definitionen geben, beispielsweise für die Zukunft der Pharmazie in Leipzig oder die der kleineren Fächer. Gemeinsamer Anspruch bleibt nach wie vor die Qualitätssicherung und die Erhöhung der Absolventenquote und des Studienerfolgs.

Wir werden weiterhin mit den Hochschulen in der Diskussion bleiben, damit dieser Anspruch mit ganz konkreten Maßnahmen in der Zukunft erfüllt wird. Das Land wird jetzt mit der Verbesserung der Betreuungsquote seinen wichtigen Beitrag dazu leisten.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sachsen möchte Innovationsland sein. Dafür brauchen wir fitte und gut ausgestattete Hochschulen. Sie sollen auf Spitzenniveau lehren und forschen können. Der Hochschulpakt hat geholfen, unser Hochschulsystem weiter zu stärken und unsere Hochschulen für Studenten und Wissenschaftler zu hochattraktiven Einrichtungen zu entwickeln. Jetzt müssen wir die Qualität mit unseren eigenen Mitteln weiter absichern, und dafür bieten die vorliegenden Eckpunkte eine sehr gute Grundlage.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU, der SPD und der Staatsregierung)

Frau Kollegin Fiedler sprach gerade für die einbringende CDU-Fraktion. Die SPD-Fraktion ist ebenfalls Einbringerin. Das Wort ergreift jetzt für seine Fraktion Herr Kollege Mann.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ausgangspunkt für die heutige Debatte ist der Koalitionsvertrag; denn mit der Hochschulentwicklungsplanung wollen wir die Voraussetzungen für einen gesicherten Stellenplan und eine nachhaltige Entwicklung der sächsischen Hochschullandschaft bis zum Jahr 2025 schaffen. Diese Planungssicherheit für Hochschulen für einen Zeitraum über acht Jahre wäre deshalb nicht nur ein Novum für Sachsen und die Bundesrepublik, nein, das wäre auch ein Erfolg für verlässliche Hochschulpolitik; denn erstmals seit 2003 gäbe es ein Entwicklungsszenario, das nicht mit Stellenabbau an den sächsischen Hochschulen verbunden ist.

Der Prozess und die Eckpunkte sind bereits im Koalitionsvertrag beschrieben. Bis Ende dieses Jahres soll die

Hochschulentwicklungsplanung auf den Weg gebracht werden, um einen Abbau von 754 Stellen zu verhindern und diese zu erhalten. Ab 2017 wären dann über 9 000 Stellen die finanzielle Grundausstattung der sächsischen Hochschulen, aus der sich – wie wir gerade gehört haben – auch die Anzahl der Studienplätze ergibt. Wir handeln verantwortlich und wollen mit der Senkung der Studierendenzahl auch an einer Verbesserung der Betreuungsrelation, an guter Arbeit und Lehre arbeiten.

Deshalb folgt dem Hochschulentwicklungsplan die Zuschussvereinbarung für acht Jahre mit allen Hochschulen und die Zielvereinbarung für jeweils zweimal vier Jahre, die vom SMWK mit den einzelnen Hochschulen verhandelt wird. Die 95 000 Studierenden an den 14 staatlichen Hochschulen im Geschäftsbereich des SMWK sind also keine Prognose, sondern eine politische Zielzahl. Dabei baut die HEP, wie wir es kurz sagen, auf der vorherigen Planung auf. Vieles, was nunmehr vollzogen werden soll, ist bereits vereinbart. Doppel- und Mehrfachangebote wurden bereits im Hochschulrating 2008 untersucht.

Nichtsdestotrotz ist Wissenschaft dynamisch. Das heißt, Studienangebote, die Lehre müssen sich auch an neuen Entwicklungen der Forschung orientieren. Sie unterliegen der internen Qualitätssicherung der Hochschulen und werden von den Hochschulen fortlaufend angepasst. Hochschulen sind aber dabei keine Elfenbeintürme, sondern Institutionen in der Gesellschaft. Das heißt, gesellschaftliche und wirtschaftliche Bedarfe müssen berücksichtigt werden.