Protokoll der Sitzung vom 22.06.2016

über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungen

Drucksachen 6/5198, 6/5207, 6/5237, 6/5238, Unterrichtungen

durch das Sächsische Staatsministerium der Finanzen

Drucksache 6/5344, Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses

Es ist keine Aussprache vorgesehen. Wünscht dennoch ein Abgeordneter das Wort? – Das kann ich nicht erkennen. Wünscht der Berichterstatter des Ausschusses, Herr Michel, das Wort?

(Jens Michel, CDU: Nein, danke, Herr Präsident!)

Auch nicht. – Meine Damen und Herren! Wir stimmen nun über die Beschlussempfehlung des Haushalts- und

Finanzausschusses in der Drucksache 6/5344 ab, und ich bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Eine ganze Anzahl von Stimmenthaltungen. Damit ist der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses in Drucksache 6/5344 trotzdem zugestimmt worden, und der Tagesordnungspunkt ist beendet.

Meine Damen und Herren! Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 12

Beschlussempfehlungen und Berichte der Ausschüsse zu Anträgen

Sammeldrucksache –

Drucksache 6/5402

Hierzu liegt Ihnen entsprechend § 52 Abs. 3 der Geschäftsordnung als Drucksache 6/5402 die Sammeldrucksache mit Beschlussempfehlungen und Berichten der Ausschüsse zu Anträgen vor.

Wird das Wort dazu gewünscht? – Das ist offensichtlich nicht der Fall. Gemäß § 102 Abs. 7 der Geschäftsordnung

stelle ich hiermit zu den Beschlussempfehlungen die Zustimmung des Plenums entsprechend dem Abstimmungsverhalten im Ausschuss fest. Der Tagesordnungspunkt ist damit beendet.

Meine Damen und Herren! Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 13

Beschlussempfehlungen und Berichte zu Petitionen

Sammeldrucksache –

Drucksache 6/5410

Entsprechend § 63 Abs. 2 der Geschäftsordnung liegt Ihnen als Drucksache 6/5410 die Sammeldrucksache mit Beschlussempfehlungen und Berichten zu Petitionen vor. Zunächst frage ich, ob einer der Berichterstatter zur mündlichen Ergänzung des Berichts oder der Berichte das Wort wünscht. – Das ist nicht der Fall. Es liegt kein Verlangen nach Aussprache vor.

Meine Damen und Herren! Zu verschiedenen Beschlussempfehlungen haben einige Fraktionen ihre abweichende Meinung bekundet. Die Information, welche Fraktion und welche Beschlussempfehlung dies betrifft, liegt Ihnen zu der genannten Drucksache schriftlich vor.

Gemäß § 102 Abs. 7 der Geschäftsordnung stelle ich hiermit zu den Beschlussempfehlungen die Zustimmung des Plenums entsprechend dem Abstimmungsverhalten im Ausschuss unter Beachtung der mitgeteilten abweichenden Auffassung einzelner Fraktionen fest. Der Tagesordnungspunkt ist damit beendet.

Meine Damen und Herren! Die Tagesordnung der 36. Sitzung des 6. Sächsischen Landtages ist abgearbeitet. Aber wir kommen nun zur Erklärung außerhalb der

Tagesordnung gemäß § 91 der Geschäftsordnung. Ich erteile Herrn Kollegen Gebhardt das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sie hatten mir heute früh die Gelegenheit gegeben, darüber nachzudenken, ob ich meine Erklärung verändern möchte. Deswegen darf ich sie erst heute Abend vortragen. Da ich nicht bereit bin, sie zu verändern, werde ich sie jetzt auch nicht vortragen. Ansonsten sehe ich keine Notwendigkeit, jetzt noch einen Satz dazu zu sagen.

(Beifall des Abg. Sebastian Scheel, DIE LINKE)

Wollen Sie sie zu Protokoll geben?

Die kann ich schriftlich einreichen, ja.

Also, die schriftliche Einlassung würden Sie zu Protokoll geben?

Die würde ich Ihnen dann schriftlich zu Protokoll geben, ja.

Erklärung außerhalb der Tagesordnung zu Protokoll

Gern und oft nennen wir selbst dieses Parlament ein „Hohes Haus“. Was sich aber in der Aktuellen Debatte zum Thema: „Mit der Braunkohle als Brückentechnologie den Strukturwandel gestalten – die Lausitz braucht Zukunft und keine Gewalttäter“ im Mai-Plenum vonseiten der CDU-Fraktion hier abspielte, war ein Tiefpunkt der Diskussionskultur.

Da wurden – nicht nur nach unserer Wahrnehmung – verleumderische Beleidigungen über Abgeordnete meiner Fraktion ausgekippt, die im Stil dem rituellen Geschrei gewisser Aufläufe auf Sachsens Straßen in nichts nachstehen.

Abgeordnete meiner Fraktion wurden als „Krawallbrüder“, „Partisanen“, „Terroristen“ und „Straftäter“ bezeichnet. Ungeachtet dessen sah die CDU-Mehrheit der Präsidiumsmitglieder in der Präsidiumssitzung am 15. Juni 2016 auch nach entsprechender Forderung meiner Fraktion darin keinen Regelverstoß. Es wurde darauf verwiesen, dass wir mit unserer Haltung diese Aussagen provoziert hätten.

Bislang war es gute parlamentarische Gepflogenheit, sprachliche Entgleisungen, wenn nicht sofort, doch

zumindest in der nächsten folgenden Sitzung – nach Vorlage des Protokolls – im Nachhinein im gebotenen Rahmen zu „ahnden“.

Die im Landtagsprotokoll nunmehr nachlesbaren heftigen Äußerungen liegen unseres Erachtens deutlich außerhalb der durch Artikel 55 Abs. 1 der Sächsischen Verfassung zu Recht geschützten sogenannten Indemnität von Abgeordneten, also der Straflosigkeit von Äußerungen im Parlament.

Wir möchten mit dieser Erklärung unsere Erwartung unterstreichen, dass noch ein dringend notwendiges Signal für eine Debatten- und Diskussionskultur gesetzt wird, deren Merkmal gegenseitige Achtung ist. Alles andere ist für die Mitglieder unserer Fraktion weder hinnehmbar noch akzeptabel. Und ich bin davon überzeugt, dass dies auch für die Mehrheit der Abgeordneten des Sächsischen Landtags gilt.

Wir bitten daher den Präsidenten, zu dem nach § 96 Abs. 5 der Geschäftsordnung noch einzig möglichen Zeitpunkt dieser Sitzung nach nochmaliger Sichtung und Bewertung der Niederschrift der 34. Plenarsitzung am 26. Mai 2016 auf den nach unserer Auffassung eindeutigen Ordnungs

verstoß mit einem diesem angemessenen Ordnungsmittel zu reagieren.

Wir können uns hier nicht glaubwürdig Sorgen wegen der Aggressivitäten und Ausfälligkeiten mancher besorgter Wutbürger machen, wenn wir als Landtag ein solch abstoßendes schlechtes Beispiel von Diskussionsunkultur geben. Die bundesweite Medienresonanz war bereits entsprechend.

Es ist daher höchste Zeit, die Selbstheilungskräfte des Parlaments zu mobilisieren. Ansonsten verkommen Redewendungen wie „die Würde des Hohen Hauses“ zur Farce.

Wir werden in dieser Sache nicht Ruhe geben, bis Folgendes klargestellt ist: Frei gewählte Abgeordnete dürfen für die friedliche Ausübung ihres freien Mandats nicht als Verbrecher abgestempelt werden. Hier geht es um mehr

als um die schlechte Kinderstube von ein paar CDUAbgeordneten. Hier geht es um die Frage, ob der Landtag die Demokratie befördert oder demontiert.

Meine Damen und Herren! Das Präsidium hat den Termin für die 37. Sitzung auf morgen, Donnerstag, den 23. Juni 2016, 10 Uhr, festgelegt. Die Einladung und die Tagesordnung dazu liegen Ihnen vor.

Die 36. Sitzung des 6. Sächsische Landtags ist geschlossen.