Protokoll der Sitzung vom 14.03.2018

Mit dieser Trendwende nach 27 Jahren haben wir gezeigt, dass diese Regierung sich an der Realität orientiert, die dafür erforderlichen Mehrheiten organisiert und die notwendigen Entscheidungen trifft. Wir stellen uns ganz klar dieser Realität. Wir wollen die Probleme lösen. Wir investieren zusätzlich 1,7 Milliarden Euro in die Bildungspolitik und damit in die Zukunft unserer Kinder und die Zukunft unseres Landes.

(Beifall bei der CDU, der SPD und der Staatsregierung)

Das, meine Damen und Herren, ist gut investiertes Geld. Das ist ein Signal und ein Aufbruch, den wir hier gemeinsam wagen wollen. In der gesamten Lehrerbildung wurden in den letzten Jahren große Anstrengungen unternommen, um wieder mehr Lehrernachwuchs zu gewinnen. Ich verweise auf die Zielvereinbarung mit lehrerbildenden Hochschulen. Diese beinhalten konkrete Angaben, wie viele Studienanfänger je Studienjahr in den einzelnen Lehrämtern und -fächern immatrikuliert werden sollen. Aus den bisher vorliegenden Berichten ist erkennbar, dass dieses Steuerungsinstrument langsam Wirkung entfaltet. Mit der aktuellen Erhöhung der Studienkapazität für Studienanfänger im ersten Fachsemester von insgesamt 2 000 auf knapp 2 400 ist nochmals ein quantitativer Aufschwung gelungen.

Ja, das ist erfreulich und vor dem Hintergrund der vor uns liegenden Altersabgänge im Lehrerbereich auch dringend notwendig. Es muss uns aber auch gelingen, dass diese

jungen Absolventinnen und Absolventen in Sachsen bleiben, dass wir sie hier halten können.

Den Aufgabenzuwachs der um ein Vielfaches gestiegenen Einstellungen muss natürlich auch die Kultusverwaltung weitgehend mit vorhandenem Personal bewältigen, hier insbesondere das Landesamt für Schule und Bildung. Ich will dies, weil es wirklich wichtig ist, auch hier im Hohen Haus noch einmal betonen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gerade im Landesamt für Schule und Bildung haben in turbulenten und schweren Zeiten der letzten Jahre viel geleistet. Dafür möchte ich mich bei ihnen an dieser Stelle ganz herzlich bedanken.

(Beifall bei der CDU und der SPD)

Mit dem Ziel, die Servicequalität zu verbessern, finden deshalb gegenwärtig flächendeckend Fortbildungen für diese Kolleginnen und Kollegen statt. Wir wollen dort besser werden. Wir wollen sie auf die Aufgaben vorbereiten, die jetzt mit diesem Handlungsprogramm auf sie zukommen werden.

Es ist mir wichtig, dass all diese Maßnahmen aus unserem Programm schnell umgesetzt werden und möglichst schnell spürbar im System ankommen. Deshalb wird eine Stabsstelle auf Leitungsebene unter Federführung von Staatssekretär Wolff insbesondere die Personalreferate der Standorte des Landesamtes bei diesem Prozess fortwährend begleiten und unterstützen. Die Umsetzung des Handlungsprogramms ist bei uns Chefsache. Mein Haus und ich tragen Verantwortung für dieses Programm; wir tragen Verantwortung dafür, dass diese 1,7 Milliarden Euro gut investiertes Geld sind und wir die beabsichtigten Wirkungen erzielen, und wir stellen uns dieser Verantwortung, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der CDU und der SPD)

Zudem geben wir den Schulen die Möglichkeit, sich Bewerberinnen und Bewerbern gegenüber zu präsentieren und Einstellungsgespräche selbst zu führen. Dadurch können zum einen die Akteure vor Ort gezielter als bisher Personalgewinnung in eigener Sache betreiben, und zum anderen können sich Interessierte unmittelbar für ihre Wunschschule bewerben.

Mit den schulscharfen Einstellungen stärken wir die Eigenverantwortung von Schulen beim Einsatz personeller Ressourcen. Dieses zentrale bildungspolitische Ziel ist nicht erst seit dieser Legislaturperiode im Fokus. Vielmehr wurde es mit der Novellierung des Schulgesetzes deutlicher als bisher herausgestellt. Verantwortung für schulische Qualität trägt in erster Linie die Schule vor Ort. Eigenverantwortung impliziert damit eine Gestaltungsaufgabe für die Schulleitungen und beinhaltet zugleich einen Unterstützungsauftrag für die Schulaufsicht.

Auch beim Umgang mit finanziellen Mitteln wird die Eigenverantwortung der Schulen zukünftig weiter gestärkt. So können Schulleiterinnen und Schulleiter schulische Abläufe flexibel und individuell vor Ort gestalten

und die Qualität der schulischen Arbeit weiterentwickeln. Im Rahmen der pauschalierten Zuweisung von Lehrerarbeitsvermögen wollen wir den Schulen erstmalig die Möglichkeit geben, offene, aktuell nicht besetzbare Stellen in Geld umzuwandeln, sodass sie externen Sachverstand und Unterstützung einkaufen können. Das entsprechende Pilotprogramm wird mit dem nächsten Schuljahr beginnen. Ob Schulbibliotheksdienste, Unterstützung der schulischen Öffentlichkeitsarbeit, Assistenz im Unterricht oder bei Exkursionen, um nur einiges zu nennen – die Schule soll selbst entscheiden, wofür und wie sie die Mittel einsetzt. Wichtig ist, dass Lehrkräfte noch mehr Unterstützung in ihrer komplexen pädagogischen Arbeit erfahren und sich noch besser auf das Kerngeschäft Unterricht konzentrieren können.

(Beifall bei der CDU und der SPD)

Meine Damen und Herren, wir haben sehr erfolgreich seit 2005 an sächsischen Schulen ein vielfältiges Ganztagsangebot etabliert. Dabei hat sich die Angebotspalette an den Schulen über die Jahre sehr gut entwickelt. Die Verwaltungsverfahren wurden auf das Notwendigste vereinfacht. Ganztagsangebote sind somit integraler Bestandteil des Schullebens an vielen Schulen im Freistaat Sachsen geworden. Mit dem neuen Schulgesetz werden Ganztagsangebote nun an allen allgemeinbildenden Schulen eigenverantwortlich ausgestaltet und umgesetzt. Dafür sollen – auch das ist Teil des Handlungsprogramms – ab dem Jahr 2019 jährlich 13,5 Millionen Euro mehr zur Verfügung stehen.

Ich möchte noch auf einen anderen Aspekt eingehen: Solange wir den Bedarf nicht mit grundständig ausgebildeten Lehrerinnen und Lehrern decken können, werden wir weiterhin Seiteneinsteiger einstellen müssen. Aus diesem Grund ist es unentbehrlich, dass wir ihnen die Möglichkeit eröffnen, sich zeitnah zu vollwertigen Lehrerinnen und Lehrern weiterzuentwickeln und weiter zu qualifizieren. Die dreimonatige Einstiegsfortbildung ist etabliert, wird umgesetzt und findet in der Zwischenzeit selbst bei den anfänglichen Skeptikern Anerkennung. Mittlerweile sind wir so weit, dass wir sie drei Monate nach vorn ziehen können, sodass die Seiteneinsteiger pünktlich mit Schuljahresbeginn vor der Klasse stehen können.

In Abhängigkeit von ihrer individuellen Vorqualifikation müssen sich Seiteneinsteiger darüber hinaus grundsätzlich berufsbegleitend qualifizieren. Es ist also kein Selbstzweck, Seiteneinsteiger einzustellen, nur um die Unterrichtsabsicherung zu gewährleisten, sondern wir wollen aus ihnen möglichst zeitnah vollwertige Lehrerinnen und Lehrer machen. Die Qualifizierungsmaßnahmen dazu sind so angelegt, dass sie mittelfristig zu einem Ausbildungsniveau führen, das mit dem von grundständig ausgebildeten Lehrkräften gleichgestellt ist. Damit wird ein wichtiger Standard gesetzt, der auch mit den Interessen- und Personalvertretungen einvernehmlich verhandelt ist, und an diesen Standards wollen wir nicht rütteln.

Anzuerkennen ist in besonderer Weise, dass die Universitäten in Chemnitz, Dresden und Leipzig sowohl den Aufwuchs an grundständig Studierenden in den Lehramtsstudiengängen schultern als auch zusätzlich die Seiteneinsteigerqualifizierung gestalten. Es steht außer Frage, dass wir hier gemeinsam noch mehr tun müssen; denn wir werden mindestens für die nächsten zwei bis drei Jahre noch auf Seiteneinsteiger angewiesen sein.

Eine weitere Maßnahme ist die Weiterentwicklung des Sabbatjahres zur Flexi-Teilzeit. Danach übernimmt die Lehrkraft für einen bestimmten Zeitraum ein höheres Unterrichtsvolumen, als sie vergütet bekommt, und kann dieses zu einem späteren Zeitpunkt ab dem Schuljahr 2023/2024 durch eine im gleichen Maße gewährte Ermäßigung der Unterrichtsverpflichtung ohne Einkommensverluste abgelten. Hierbei baue ich auf das solidarische Handeln derjenigen Lehrerinnen und Lehrer, die sich von ihrer Teilzeitbeschäftigung vielleicht nicht gänzlich trennen möchten, jedoch für einen begrenzten Zeitraum bereit sind, gerade in Zeiten des akuten Lehrermangels ihr Stundenvolumen zu erhöhen.

Circa 800 Lehrerinnen und Lehrer haben von der Bindungszulage Gebrauch gemacht und ihren Eintritt in den Ruhestand nach hinten verschoben. Dafür sind wir dankbar; das können wir gut und dringend gebrauchen.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU)

Ihr Arbeitsvermögen bleibt dem System vollumfänglich erhalten.

Für diejenigen aber, die eine Weiterbeschäftigung ohne Unterrichtsverpflichtung bevorzugen – davon gibt es auch nicht wenige –, ist unser neues Programm der Seniorlehrkräfte genau richtig. Es bietet allen Lehrerinnen und Lehrern unmittelbar vor ihrem Renteneintritt eine Weiterbeschäftigung auf Honorarbasis ähnlich dem Programm Unterrichtsversorgung an der eigenen oder einer anderen Schule an. Seniorlehrkräfte begleiten Seiteneinsteiger, Referendare und Praktikanten oder unterstützen die Schulleitung bei ihren organisatorischen Aufgaben. Damit erreichen wir, dass die derzeit gewährten Anrechnungsstunden für diese Tätigkeiten wieder der regulären Unterrichtsversorgung zugeführt werden können. Für dieses neue Programm sollen auch heute bereits in Rente befindliche Lehrkräfte gewonnen werden. Ich hoffe, dass uns dies in ähnlicher Zahl wie bei den Bindungszulagen gelingt.

Ich halte es nach wie vor für richtig, meine Damen und Herren, dass Lehrinnern und Lehrer sich auf die pädagogische Arbeit und den Unterricht konzentrieren können. Aus zahlreichen Briefen und den Gesprächen mit Bürgerinnen und Bürgern, mit Verbänden und mit Schülervertretungen geht hervor, dass sie und auch die Schulleitungen den Aufgabenzuwachs der letzten Jahre nicht mehr allein stemmen können. Zudem wächst die Heterogenität der Schülerschaft und wachsen, damit verbunden, der Beratungsbedarf und der Bedarf an individueller Förderung. Schule ist – das muss man ganz offen so sagen –

zunehmend Reparaturbetrieb für Fehlentwicklungen in der Gesellschaft. Darauf kann nicht allein die Lehrerin, darauf kann nicht allein der Lehrer reagieren.

Für mich liegt klar auf der Hand, dass Assistenzsysteme an Schulen wichtiger werden, auch, um Entlastung für Lehrerinnen und Lehrer zu schaffen. Deshalb werden wir zusätzliches nicht pädagogisches Personal an die Schulen bringen, das einen Teil der Aufgaben, die jetzt Lehrkräfte erledigen, übernehmen kann, über alle Schularten hinweg. Das Programm Schulassistenz wird perspektivisch ein Drittel aller Schulen in Sachsen erreichen. Lehrerinnen und Lehrer können sich dann wieder mehr auf den Unterricht konzentrieren.

Eines ganz zum Schluss noch: Die Einstellung von zusätzlich 20 Schulpsychologen gehört ebenfalls zu den entlastenden Maßnahmen für Lehrerinnen und Lehrer. Lassen Sie mich meine Ausführungen zum Handlungsprogramm mit einem Verweis auf die freien Schulen abschließen. Natürlich kümmern wir uns mit diesem Programm zuallererst um die Schulen in staatlicher Obhut. Aber zu unserem System gehört selbstverständlich und gleichberechtigt auch das Segment der freien Schulen. Deswegen ist klar, dass wir das, was wir jetzt mehr in staatlichen Schulen in das System hineingeben, auch den freien Schulen zukommen lassen werden. Ich werde mich sehr zeitnah mit den Vertretern der freien Schulen treffen, um gemeinsam zu besprechen, wie wir diesen Weg bewerkstelligen wollen, weil eines natürlich nicht passieren darf: dass nämlich dann, wenn wir die staatlichen Schulen stärken, die freien Schulen in die Bredouille kommen. Vielmehr wollen wir dort einen Weg finden, der es möglich macht, dass beide Schularten so wie bisher gleichberechtigt nebeneinander existieren können und wir dadurch für beide Seiten gute Entscheidungen treffen.

(Beifall bei der CDU und der SPD sowie des Ministerpräsidenten Michael Kretschmer)

Meine Damen und Herren, ich möchte nun auf die schulfachlichen Sachverhalte zu sprechen kommen. Es ist unser oberstes Ziel, die zukunftsorientierte Bildung aller sächsischen Schülerinnen und Schüler auch hinsichtlich der Chancengerechtigkeit zu sichern. Deshalb war die Novellierung des Sächsischen Schulgesetzes wichtig. Seit April letzten Jahres liegt dieses Gesetz nun vor, das unser Schulsystem auf sichere Füße stellt. Es ist modern und zukunftsfähig, bildet den Rahmen zur flexiblen, eigenständigen Gestaltung von Schule und sichert Schulstandorte und Schulentwicklung langfristig ab. Die Umsetzung dieses Gesetzes erfordert eine Überarbeitung aller Schulordnungen.

Voraussichtlich im Mai dieses Jahres werden alle novellierten Schulordnungen im allgemeinbildenden Bereich veröffentlicht. Im berufsbildenden Bereich ist dies für die Fachoberschule und die Fachschule bereits geschehen. Die Schulordnung für die Berufsschule und das berufliche Gymnasium werden derzeit erarbeitet. Mit dem Schuljahr 2018/2019 kommen dann alle novellierten Schulordnungen zur Anwendung.

Insbesondere die Umsetzung der neuen gesetzlichen Regelungen zur inklusiven Unterrichtung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf ist dabei eine Herausforderung. Sachsen hat gut daran getan und tut weiterhin gut daran, beim Thema Inklusion mit Augenmaß und Vorsicht vorzugehen. Niemandem ist gedient, wenn wir die Beteiligten in diesem Prozess überfordern. Wir brauchen auch hier Akzeptanz bei den Lehrerinnen und Lehrern, bei den Eltern und vor allem in der Öffentlichkeit.

(Beifall bei der CDU und der Abg. Sabine Friedel, SPD)

Die neuen Regelungen müssen in den Kontext der bisherigen inklusiven Angebote gesetzt werden. Die Vielfalt der Förderorte – Regelschulen ebenso wie Förderschulen – und ein gestärktes Elternwahlrecht sind uns wichtig. Aber ich will noch einmal ganz deutlich für alle in Sachsen sagen: Eine Abschaffung der Förderschulen wird es nicht geben.

(Beifall bei der CDU sowie vereinzelt bei der SPD und der AfD – Beifall des Staatsministers Prof. Dr. Roland Wöller)

Sie sind ein wichtiger Bestandteil in unserer Schullandschaft. Wir stehen zu den Förderschulen im Freistaat Sachsen und zu ihrer hervorragenden Arbeit.

(Beifall bei der CDU und der Staatsregierung)

Es ist gut, dass der Landtag für das neue Verfahren insbesondere an Grundschulen eine freiwillige Pilotphase vorangestellt hat und dass wir die Erfahrungen vor einer endgültigen Entscheidung zur flächendeckenden Einführung auswerten können. Dabei wird sich zeigen, ob der Verzicht auf die Diagnostik in den Förderschwerpunkten Lernen sowie emotionale und soziale Entwicklung im Zusammenhang mit der Einschulung der richtige Weg ist.

Meine Damen und Herren! Mit Blick auf die Durchlässigkeit des sächsischen Schulsystems und die Anschlussfähigkeit innerhalb des Schulsystems haben wir die Mittelschule zur Oberschule weiterentwickelt. Die Oberschulen sind das Rückgrat unseres Schulsystems und die Fachkräfteschmiede für Handwerk, Handel und Industrie. Schülerinnen und Schüler erwerben hier einen zentralen Abschluss, um in die Ausbildung und das Berufsleben einzusteigen.

Jedes Kind, egal ob leistungsschwach oder leistungsstark, soll bestmöglich gefördert werden. Angesichts des allgemeinen Fachkräftemangels soll eine individuelle und möglichst frühzeitige Berufsorientierung sichergestellt werden, sodass die Schülerinnen und Schüler motiviert auf einen guten Abschluss hinarbeiten. Mit dem Angebot der zweiten Fremdsprache wird der Wechsel an ein allgemeinbildendes Gymnasium erleichtert.

Schulsozialarbeiter und Praxisberater unterstützen in Zusammenarbeit mit den Schulen den Schulerfolg der Schülerinnen und Schüler, bereiten sie auf die Berufsaus

bildung vor oder ermöglichen den Weg zu einem studienqualifizierenden Abschluss.

Ab 1. August 2018 werden an allen Oberschulen im Freistaat Sachsen mit Landesgeld Schulsozialarbeiter eingesetzt. Sie beraten und betreuen Eltern, Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrkräfte insbesondere bei schulischen und privaten Konflikten und Krisensituationen mit dem Ziel, dass kein Kind auf der Strecke bleibt. Dadurch sollen die Schulabbrecherquoten gesenkt und Lehrerinnen und Lehrer entlastet werden.

Das Projekt „Praxisberater an Oberschulen“ wurde ausgebaut. In diesem Schuljahr sind bereits an 150 Oberschulen Praxisberater im Einsatz, die die Schülerinnen und Schüler bei der Berufsorientierung in den Klassenstufen 7 und 8 unterstützen. Ich sage hier ganz deutlich: Unser Ziel ist es, perspektivisch alle Oberschulen mit einem Praxisberater ausstatten zu können.

(Beifall bei der CDU und des Abg. Dirk Panter, SPD)

Oberschulen, meine Damen und Herren, sind die Fachkräfteschmieden für Industriebetriebe, für das Handwerk und für Dienstleister. Zwei Drittel der Absolventinnen und Absolventen beginnen eine duale Berufsausbildung und bilden damit das Rückgrat unserer Wirtschaft. Wir bekennen uns klar zur Oberschule und zur Qualität der Oberschule. Wir werden insbesondere die Oberschule weiter stärken.

Das Leitbild einer lernenden Gesellschaft fordert von schulischer Bildung und Erziehung innovative und zeitgemäße Rahmenbedingungen zur Entwicklung einer entsprechenden Lehr- und Lernkultur. Um die Schülerinnen und Schüler fit für die Zukunft zu machen, müssen sie in einer zunehmend medial geprägten Welt auch Medienkompetenz als weitere Kulturtechnik erwerben: zum einen, damit sie sachgerecht, selbstbestimmt und sozialverantwortlich handeln können, zum anderen, um ihnen anwendungs- und anschlussfähiges Wissen zu vermitteln, mit dem sie den digitalen Wandel, der auch in Sachsen stattfindet, mitgestalten – auch im Hinblick auf die Gewinnung von Fachkräften im nationalen und internationalen Wettbewerb.

Die SMK-Konzeption „Medienbildung und Digitalisierung in der Schule“ bildet für die weitere schulische Ausgestaltung eine wichtige Grundlage. Digitalisierung findet im beruflichen Kontext, im gesellschaftlichen Leben und im Freizeitbereich statt. Sie muss ganz selbstverständlich auch in der Schule stattfinden.

Gerade im Kontext gesellschaftlichen und technologischen Wandels und daraus folgender Orientierungsprobleme betonen wir immer wieder den Erziehungsauftrag von Schule, damit unsere Kinder und Jugendlichen in ihrer Entwicklung zu urteils- und handlungsfähigen Persönlichkeiten unterstützt werden. Ich will das hier noch einmal deutlich betonen: Es ist ein Zusatz, dass Schule diesen Auftrag erfüllt. Das Wichtige, worum wir

uns kümmern müssen, ist, dass die Elternhäuser diesen Auftrag auch in Zukunft wieder verstärkt wahrnehmen.

Aber politische Bildung und demokratische Bildung sind gesamtgesellschaftliche Aufgaben. Schule als öffentliche Einrichtung leistet dabei einen wichtigen Beitrag im Spannungsfeld von Wertegebundenheit und Wertepluralismus. Kinder und Jugendliche müssen schrittweise an demokratisches Handeln und demokratische Teilhabe herangeführt werden. Damit demokratische Grundwerte zu handlungsrelevanten Einstellungen werden, müssen die Jugendlichen demokratische Spielregeln nicht nur ausprobieren, sondern als aktiv Handelnde in die Tat umsetzen.