Protokoll der Sitzung vom 03.02.2021

In drei Punkten will ich das noch einmal zusammenzufassen: Erstens ist dieser Versagungsgrund – wir haben es gehört – keine sächsische Erfindung. Er regelt unter anderem den Zugang zur Anwaltschaft in der Bundesrechtsanwaltsordnung, und vergleichbare Regelungen gibt es auch in Thüringen und Baden-Württemberg.

Zweitens. All das ist vor dem Verwaltungsrecht selbstverständlich justiziabel. Wenn die Einstellungsbehörde – sprich: der Präsident des Oberlandesgerichtes, der für die Ausbildung der Referendarinnen und Referendare zuständig ist – eine entsprechende Entscheidung trifft, dann kann diese Entscheidung selbstverständlich vor den Verwaltungsgerichten angefochten werden, und das ist auch in einem Eilverfahren möglich.

Dritter und letzter Punkt: Sie haben angesprochen, dass es möglicherweise schwammige Formulierungen gibt und dies zu Willkür führen kann. Aber auch das wurde dargestellt. Der Begriff „freiheitlich-demokratische Grundordnung“ ist ganz klar geregelt und an etlichen Stellen der Rechtsprechung deutlich belegt. Nicht zuletzt hat das Bundesverfassungsgericht – und das haben Sie ja selbst dargestellt – die freiheitlich-demokratische Grundordnung an drei unentbehrliche Grundprinzipien geknüpft: das Demokratieprinzip, die Menschenwürde und die Rechtsstaatlichkeit.

Ich sage es noch einmal: Wer diese Grundwerte durch Straftaten bekämpft, gehört nicht ins Rechtsreferendariat. Nicht zuletzt aus diesem Grund, meine sehr verehrten Damen und Herren, kann ich Sie nur auffordern, dem vorliegenden Gesetzentwurf zuzustimmen.

Vielen Dank.

(Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und des Staatsministers Wolfram Günther)

Das war für die Staatsregierung Frau Staatsministerin Meier.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Aufgerufen ist das Gesetz zur Anpassung von Vorschriften mit Bezug zur Justiz, Drucksache 7/4269, Gesetzentwurf der Staatsregierung. Wir stimmen ab auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verfassung und Recht, Demokratie, Europa und Gleichstellung, Drucksa

che 7/5331. Es liegen keine Änderungsanträge vor. Die Fraktion DIE LINKE hat artikelweise Abstimmung beantragt. Dann verfahren wir so.

Wir kommen zur Abstimmung über die Überschrift. Wer der Überschrift die Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Vielen Dank. Stimmenthaltungen? – Sehe ich nicht. Bei vielen Gegenstimmen, aber einer sehr großen Anzahl an Fürstimmen ist der Überschrift zugestimmt worden.

Wir stimmen ab über Artikel 1, Gesetz über die juristische Ausbildung im Freistaat Sachsen, Sächsisches Juristenausbildungsgesetz. Wer dem Artikel 1 die Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Vielen Dank. Stimmenthaltungen?

Sehe ich nicht. Die Fürstimmen waren meines Erachtens in der Mehrheit. Es gab sehr viele Gegenstimmen, keine Enthaltungen. Damit ist dem Artikel 1 zugestimmt worden.

Wir stimmen ab über Artikel 2, Änderung des Sächsischen Verfassungsgerichtshofgesetzes. Wer diesem Artikel die Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Vielen Dank. Stimmenthaltungen? – Die gibt es nicht. Diesem Artikel ist ebenfalls mit der Mehrheit der hier anwesenden Mitglieder des Landtags zugestimmt worden.

Wir kommen zu Artikel 3, Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Betreuungsrechts. Wer diesem Artikel zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Vielen Dank. Enthaltungen? – Sehe ich nicht. Bei vielen Gegenstimmen, aber einer Mehrheit an Fürstimmen ist auch diesem Artikel zugestimmt worden.

Wir fahren fort mit Artikel 4, Änderung des Sächsischen Beamtengesetzes. Wer diesem Artikel die Zustimmung erteilen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Sehe ich nicht. Gleiches Ergebnis, diesem Artikel ist mit Mehrheit zugestimmt worden.

Artikel 5, Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen des Freistaates Sachsen. Wer diesem Artikel zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Sehe ich nicht. Gleiches Ergebnis, mit Mehrheit ist diesem Artikel zugestimmt worden.

Artikel 6, Bekanntmachungserlaubnis. Wer möchte diesem Artikel zustimmen? – Danke schön. Gegenstimmen? – Vielen Dank. Stimmenthaltungen? – Sehe ich nicht. Diesem Artikel ist ebenfalls mit Mehrheit zugestimmt worden.

Artikel 7, Inkrafttreten, Außerkrafttreten. Wer möchte diesem Artikel zustimmen? – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Vielen Dank. Stimmenthaltungen? – Sehe ich nicht. Auch diesem Artikel ist mit Mehrheit zugestimmt worden.

Ich stelle nun den Entwurf Gesetz zur Anpassung von Vorschriften mit Bezug zur Justiz, Drucksache 7/4269, Gesetzentwurf der Staatsregierung, in der in der zweiten Beratung beschlossenen Fassung als Ganzes zur Abstimmung. Wer möchte diesem Gesetz zustimmen? – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Vielen Dank. Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Mit einer großen Anzahl an Gegenstimmen, einigen Stimmenthaltungen, aber einer Mehrheit an Fürstimmen ist diesem Gesetz zugestimmt worden. Dieser Tagesordnungspunkt ist beendet.

Meine Damen und Herren! Wir kommen zum

Tagesordnungspunkt 5

Erstes Gesetz zur Änderung des Sächsischen Naturschutzgesetzes

Drucksache 7/4539, Gesetzentwurf der Staatsregierung

Drucksache 7/5339, Beschlussempfehlung des Ausschusses für

Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft

Wünscht zu Beginn der Aussprache die Berichterstatterin, Frau Mertsching, das Wort? – Das ist nicht der Fall. Den Fraktionen wird das Wort zur allgemeinen Aussprache erteilt. Die Reihenfolge in der ersten Runde lautet CDU, AfD, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE, SPD und die Staatsregierung, wenn gewünscht.

Ich erteile zuerst der CDU-Fraktion das Wort; Kollege Rohwer, bitte schön.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Sächsische Naturschutzgesetz wird angepasst, und dazu wird ein zentraler Aspekt des Änderungsentwurfes gestrichen, nämlich der § 19 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Sächsisches Naturschutzgesetz. Was steckt dahinter?

Wir haben in Sachsen den Gestaltungsspielraum, den uns das Bundesgesetz gibt, ausgestaltet und haben bisher das Fällen von Bäumen in einem gewissen Umfang außerhalb der Vegetationszeit genehmigt, ohne vorherige Zustimmung der kommunalen Ebene. Jetzt wollen wir entsprechend unserem Koalitionsvertrag in Sachsen den

Kommunen die Beschlussfassung von Baumschutzsatzungen wieder ermöglichen, damit diese die Interessen des Naturschutzes mit jenen der Grundstückseigentümer in ein besseres Verhältnis bringen können.

Von vornherein ist der Baumschutz in Deutschland eines der wichtigsten Bestandteile des Naturschutzes. Wie wir alle wissen, erfüllen Bäume eine Menge essenzieller Funktionen. Sie spenden nicht nur Schatten, sondern sie bieten auch Lebensraum für Tiere. Sie halten die Luft rein, indem sie Staub filtern. Sie versorgen uns mit lebenswichtigem Sauerstoff, verhindern Bodenerosionen, und nicht zuletzt binden Bäume CO2.

Der Zweck des Baumschutzes ist demnach weitreichend: den Bestand an vorhandenen Bäumen zu erhalten und die damit verbundene Tier- und Pflanzenwelt zu schützen, um einen ausgewogenen Naturhaushalt und eine angemessene Begrünung der Stadt sicherzustellen und auf Dauer zu erhalten. Das Bundesnaturschutzgesetz verankert den Baumschutz in den verschiedenen Landesgesetzen, und wir haben ihn ausgestaltet.

Praktisch bedeutet die Änderung des Sächsischen Naturschutzgesetzes von heute Folgendes: Ab 1. März dieses Jahres erhöht sich die Genehmigungsfiktion für Fällanträge von bisher drei auf nunmehr sechs Wochen, und Ausnahmeregelungen, die wir für Obstbäume, Weiden, Pappeln, Birken und viele Nadelbäume in der vegetationsfreien Zeit zwischen Oktober und Februar hatten, fallen weg.

Als CDU-Fraktion unterstützen wir Beschlüsse zur Bewahrung der Schöpfung. Wir wollen und wir benötigen in Zeiten langanhaltend trockener Sommer und sich aufheizender Städte den Schutz von Bäumen, und das steht, denke ich, im Hohen Haus außer Zweifel.

Was wir hingegen überhaupt nicht brauchen – und dies ist ein deutlicher Appell unsererseits aus der CDU-Fraktion –, ist ein Anstieg von Bürokratie in den kommunalen Ämtern. Was wir vermeiden wollen, ist eine Verringerung der Neupflanzung junger Bäume, weil Ängste entstehen, mit dem neuen Gesetz in Konflikt zu geraten.

Auf lange Sicht ist es immer sinnvoll, Anreize zu schaffen und positiv zu motivieren, statt neue Verbote zu generieren. Wissenstransfer – sprich eine adäquate Beratung von Bauherren, Investoren und eigenheimbauenden Privatpersonen – kann verhindern, dass selbige auf die Pflanzung von Bäumen von vornherein verzichten, um eventuellem Konfliktpotenzial vorzubeugen. Ich finde, die Anhörung, die wir dazu im Ausschuss für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft durchgeführt haben, hat gezeigt, welches Konfliktpotenzial hier besteht.

Solch eine Entwicklung würde die Forderung der Sachsenkoalition nach Erhalt der heimischen Artenvielfalt und Schutz des Baumbestandes im urbanen Raum im erheblichen Maße konterkarieren. Städten und Gemeinden raten wir daher, verantwortlich und pragmatisch mit der Möglichkeit neuer Verordnungen umzugehen, damit der Sächsische Landtag nicht erneut über dieses Thema debattieren muss.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und der SPD)

Für die CDUFraktion sprach Kollege Rohwer. Nun die AfD; Kollege Prantl, bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Einige von Ihnen kennen ja den ehemaligen ZDF-Moderator und Theologen Peter Hahne. Eines seiner Bücher trägt den Titel „Seid ihr noch ganz bei Trost!“

Werte Kollegen, ich möchte wirklich niemandem zu nahe treten, aber das war tatsächlich mein erster Gedanke, als ich zum ersten Mal mit Ihrer Änderung des Sächsischen Naturschutzgesetzes zu tun hatte. Gehölzschutz-Bürokratie genießt bei Sachsens Kenia-Regierung derzeit hohe Priorität – gerade so, als hätten die Sachsen im Moment keine anderen Wünsche mehr offen als noch mehr Zettelwirt

schaft, noch mehr Verwaltungskosten und noch mehr Paragrafendickicht zum vermeintlichen Schutz von Bäumen und Sträuchern.

Heute, da vielen Sachsen das Wasser bis zum Halse steht und die Verzweiflung der Menschen im Land überall mit Händen greifbar ist, kommen Sie uns mit Bäumen und Sträuchern um die Ecke. Kommunen sollen also die Möglichkeit erhalten, einen erweiterten Baumbestand unter eine Genehmigungspflicht zu stellen, Satzungen neu zu fassen oder zu erweitern und damit den Privateigentümern in ihren Gärten noch mehr als vorher hineinzureden. Ob diese Möglichkeit von den Kommunen tatsächlich genutzt wird, das werden die Stadt- und Gemeinderäte entscheiden.

Aber Sie, werte Regierung, machen Sie bitte endlich Ihren Job für die Bürger und kümmern Sie sich bitte nicht um Bäume und Sträucher, die Ihnen überhaupt nicht gehören! Mischen Sie sich nicht ungefragt in Privatangelegenheiten auf Privatgrundstücken ein, welche Sie überhaupt nichts angehen, und behelligen Sie nicht private Grundstückseigentümer, welche ihre Steuern zahlen und von der Politik am liebsten in Ruhe gelassen werden wollen – mit Ihren überflüssigen und bürokratischen Schikanen!

(Beifall bei der AfD)

Sie rechnen mit einem Zuwachs von sage und schreibe 17 000 Anträgen für Sachsen pro Jahr. Der Arbeitszeitaufwand durch die Antragstellung kann für die Bürger auf 20 000 Stunden pro Jahr steigen; für Ersatzpflanzungen, die die Bürger zu leisten haben, kalkulieren Sie 3,7 Millionen Euro pro Jahr und die Kommunen haben einen Personal- und Sachkostenaufwand von 6,5 Millionen Euro pro Jahr zusätzlich zu stemmen.

Ihre Begründung dafür ist eigentlich immer die gleiche, und wirklich immer – immer, wenn die GRÜNEN die Finger im Spiel haben – wird zunächst ein Problem konstruiert, welches real überhaupt nicht existiert, jedenfalls nicht in der von Ihnen behaupteten Größenordnung. Im Gegenteil, nach der Lockerung des Baumschutzes sind der befürchtete Kahlschlag oder das „Kettensägemassaker“ – diesen Begriff habe ich aus der Sachverständigenanhörung mitgenommen – ausgeblieben, weil die Eigentümer Verantwortung zeigen und vernünftig handeln.

Wer mit offenen Augen durch unsere sächsischen Städte und Dörfer läuft, der weiß: Sachsens Kommunen sind so baumreich wie nie zuvor, denn die Sachsen sind baumfreundlich. Alte Baumbestände und neugepflanzte Bäume steigern unser aller Lebensqualität und viele Neupflanzungen sind auch ein Verdienst des Freistaates Sachsen und der Kommunen der letzten 30 Jahre – was unsere Anerkennung und Wertschätzung findet.

Aber wie wir wissen, wachsen ja auch auf privatem Grund und Boden sowie im Hausgarten Bäume, und auch den Privateigentümern gebührt zunächst Wertschätzung und Dank von der Politik statt Bevormundung und Gängelei.

(Beifall bei der AfD)