Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf ist ein Ergebnis der Koalitionsverhandlungen. Die Koalitionspartner haben sich darauf geeinigt, den Gemeinden und kreisfreien Städten bei den geschützten Landschaftsbestandteilen die Gestaltungsfreiheit zurückzugeben, die vor Ort notwendig ist. Wir stellen damit Art und Weise des Baumschutzes sowie Umfang wieder in die kommunale Entscheidungshoheit. Es geht nicht um weitreichende, inhaltliche Änderungen am Naturschutzgesetz. Kern ist die Streichung eines Satzes – nicht mehr und nicht weniger. Mit der Änderung können künftig auch – Frau Mertsching hat es mehrfach ausgeführt – die genannten Gehölze wieder unter Schutz gestellt werden – sofern es vor Ort einen Konsens dafür gibt.
Mit einer kleinen zweiten Änderung werden die Kommunen entlastet. Ihnen wird mehr Zeit eingeräumt, um Anträge zu prüfen und zu entscheiden – innerhalb von sechs, statt nur drei Wochen. Das ist es auch schon, was hier heute zur Abstimmung steht. Damit kommen wir der langjährigen Forderung der Städte und Gemeinden zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung beim Baumschutz nach. In der Tat kennen die Kommunen die örtlichen Gegebenheiten am besten und können am zuverlässigsten beurteilen, wie sich der Baumbestand vor Ort entwickelt und welches Schutzniveau vor Ort erforderlich ist. Das Gesetz ermöglicht den Kommunen, gemeinsam mit den Grundstücks- eigentümern und der Bürgerschaft eine gute Lösung vor Ort zu finden. Darum geht es.
Diese Lösung, meine Damen und Herren, wird nicht überall in Sachsen gleich aussehen. Einige Kommunen werden nichts ändern. Da wird sich auch für die Antragssteller nichts ändern. Es bleibt alles beim Alten. Andere Kommunen werden möglicherweise im Gemeinderat über den Baumschutz diskutieren. Bei diesem sensiblen Thema wird dies unter breiter Beteiligung der Öffentlichkeit geschehen. Die Verbände, gerade Haus- und Grundbesitzerverbände, werden sich in diese Diskussion vor Ort einbringen. Eine Änderung der jeweiligen Praxis wird es immer nur dann geben, wenn sich die Bürgerschaft vor Ort darauf einigt. Es geht hier nicht um die von manchen befürchtete flächendeckende Verschärfung des Baumschutzes. Im Gegenteil: Das Paragrafendickicht wird gelichtet, Herr Prantl, und die gemeinschaftliche Entscheidung vor Ort wird gestärkt.
Im Anhörungsverfahren sind eine Menge großer Geschütze gegen diese zwei kleinen Änderungen aufgefahren worden.
Darauf möchte ich kurz eingehen: Ein zentrales Gegenargument war, dass die Ziele des Umwelt-, Klima- und Landschaftsschutzes nun auf die privaten Eigentümer abgewälzt werden würden. Und es würde verkannt werden, dass vor allem Bäume auf den öffentlichen Flächen beseitigt und die Kommunen nur ungenügend ihren eigenen Verpflichtungen zur Ersatzpflanzung gerecht werden.
Ja, in der Tat gibt es sehr hohe Verluste, auch beim öffentlichen Grün – insbesondere bei dem geschwächten Straßenbegleitgrün. Diese Defizite können Private nicht ausgleichen, meine Damen und Herren, auch nicht die Defizite bei der Pflege des öffentlichen Grüns oder die unzureichenden Ersatzpflanzungen in manchen Kommunen. Auch hier gilt: Der richtige Ort, diese Auseinandersetzung zu führen, ist die Kommune. Die Krise des öffentlichen Grüns muss vor Ort genauso problematisiert und angegangen werden wie die Frage des Baumschutzes auf privaten Flächen. Öffentliche Hand und private Eigentümer müssen in eine gemeinsame Richtung arbeiten. Das kann der Landesgesetzgeber weder vorschreiben noch lösen.
Dann wurde vorgetragen, wir GRÜNEN stünden den privaten Grundstückseigentümern grundsätzlich skeptisch gegenüber. Ich meine, das ist wirklich eine schwer haltbare Unterstellung. Viele GRÜNE sind wie ich kommunalpolitisch aktiv. Wir wissen, dass die privaten Grundstücks- eigentümer oder auch die Wohnungsgenossenschaften im Regelfall sehr verantwortungsvoll mit dem vorhandenen Baumbestand umgehen, weil es ihr Eigentum ist, und er ist ein Mehrwert für das Grundstück und für ihre Mieter und Mieterinnen.
Andersherum könnte ich den Gegnern der heute vorliegenden Änderung auch eine Grundskepsis gegenüber den sächsischen Gemeinden unterstellen, dass diese nicht verantwortungsvoll mit dem neuen Entscheidungsspielraum umgehen können. Herr Prantl hat dieses Misstrauen gegenüber den Kommunen in seinem Redebeitrag vorhin bestens illustriert.
Dann gab es noch das Argument, die Fristverlängerung würde die Antragsteller benachteiligen. In der Tat ist ein zeitlicher Planungsvorlauf bei den Grundstückseigentümern möglicherweise jetzt höher. Aber sie profitieren dann auch von einer qualitativ angemessenen Bearbeitung und Bescheidung ihres Anliegens. Ein größeres Zeitfenster ist für alle Beteiligten auch dann besser, wenn individuelle Lösungen oder Kompromisse gefunden werden müssen.
Dann wird noch ein Anstieg des bürokratischen Aufwands befürchtet. Herr Rohwer ist darauf eingegangen. Aber daran haben weder die Kommunen noch die Eigentümer Interesse. Es gehört daher in den Aushandlungsprozess vor Ort, wie Satzungen und Verfahren einfach und bürgerfreundlich gestaltet werden.
In der Anhörung gab es den Wunsch, im Gesetz bestimmte Baumarten vom Schutz auszunehmen. Aber wenn man sich die Systematik anschaut, trifft das Naturschutzgesetz nach wie vor keine Vorgaben für einzelne Baumarten. Es obliegt wirklich der kommunalen Ausgestaltung vor Ort, wie da
mit umgegangen wird, wie bestimmte Baumarten möglicherweise auszunehmen sind. Die Verhältnisse sind in Sachsen regional unterschiedlich, und da ist es sachgerecht, den Gemeinden die Regelung dieser Frage zu überlassen.
Meine Damen und Herren! Der Schutz des innerstädtischen Grüns hat eine große Bedeutung für Luftreinhaltung und Klimaanpassung, und es macht wenig Sinn, immer nur an die Kommunen zu appellieren, doch mehr für das Grün in der Stadt zu tun. Sie müssen dann auch die Instrumente dafür an die Hand bekommen, und wirksame Baumschutzsatzungen sind dafür ein Instrument.
Baumschutz ist Klimaschutz, und da müssen öffentliche Hand und private Eigentümer künftig viel mehr an einem Strang ziehen. Es macht wenig Sinn, darüber zu streiten, wie viele Bäume in den letzten Jahren von wem genehmigungsfrei gefällt wurden. Lassen Sie uns bitte nach vorn schauen. Die heute vorliegende Änderung des Naturschutzgesetzes eröffnet die Chance, dass wieder mehr Bäume und Gehölze insgesamt erhalten werden können, und gerade nach den hohen Verlusten in den trockenen und heißen Sommern der letzten Jahre sollte diese Chance gemeinsam mit den Kommunen und Grundstückseigentümern genutzt werden. In diesem Sinne bitte ich um Zustimmung.
Für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE sprach Kollege Zschocke. Nun hat die SPD das Wort. Kollege Winkler, bitte schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich beginne meine Ausführungen mit einem Zitat von Arne Reese, Abteilungsleiter im Umweltamt der Landeshauptstadt Dresden, der als Sachverständiger zur Anhörung des Gesetzentwurfes ein Fazit zog. Er war einer von fünf der sieben anwesenden Sachverständigen, die sich für den Gesetzentwurf und für die Gesetzesänderung ausgesprochen haben. Das Verhältnis war also etwas anders, als es von Herrn Prantl hier dargestellt wurde.
Ich zitiere Herrn Reese: „Die Kommunen brauchen Handlungsspielraum, um auf ihre jeweilige Situation vor Ort eingehen zu können und standortgerecht, kommunengerecht ihre Baumschutzsatzung anpassen zu können, auch im Zuge des veränderten Klimas. Das Gesetz muss einfacher und leichter verständlich sein, und es muss eine angemessene Beratung und Kommunikation mit den
antragstellenden Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen.“ Genau das verfolgt die Staatsregierung mit dieser Gesetzesänderung.
Mit dem Gesetz zur Vereinfachung des Landesumweltrechtes aus dem Jahr 2010, das von einigen schon angesprochen wurde, wollte der damalige Gesetzgeber mehr Verwaltungsvereinfachung und Bürokratieabbau. Das ist, verfolgt man die Aussagen der fünf Sachverständigen, die sich zur
Anhörung für den Gesetzentwurf ausgesprochen haben, nicht gelungen. Hinzu kommt, dass mit dieser Regelung aus dem Jahr 2010 eine sehr weitreichende Einschränkung des § 29 Bundesnaturschutzgesetz festgestellt ist, die so in keinem anderen Bundesland getroffen wurde, wie das Frau Dr. Juliane Albrecht vom Leibniz-Institut während der Anhörung deutlich machte.
Wir nehmen uns mit dem Gesetzentwurf, der heute zur Abstimmung steht, dieser Probleme an und werden Bäume mit einem Stammumfang bis zu einem Meter sowie weitere Baumarten, nämlich Obstbäume, Nadelgehölze, Pappeln, Birken und Baumweiden wieder in den Schutzbereich von Gehölzschutzsatzungen einbeziehen. Das geschieht mit § 19 Sächsisches Naturschutzgesetz, der die entsprechenden Regelungen zu den sogenannten Baum- und Gehölzschutzsatzungen trifft, für deren Erlass gemäß
§ 48 Abs. 1 Satz 1 Naturschutzgesetz die Gemeinden zuständig sind. Die Satzungsgewalt liegt damit bei den Selbstverwaltungskörperschaften. Das ist heute schon des Öfteren gesagt worden.
Ziel der Gesetzesänderung ist es auch, den Gemeinden bei der Unterschutzstellung mehr Entscheidungsfreiheit einzuräumen, indem die gesetzlichen Vorgaben reduziert werden. Zum anderen soll den Gemeinden mehr Zeit für die Entscheidung über einen Antrag eingeräumt werden. Auch das wurde gesagt.
Es wird heute noch einen Änderungsantrag der LINKEN geben. Dazu sei an dieser Stelle gesagt, dass durch die Gesetzesänderung keine neuen Aufgaben an die Städte und Gemeinden übertragen werden, was schon deshalb keinen Mehrbelastungsausgleich begründet. Den Gemeinden entstehen unmittelbar durch die Gesetzesänderung keine zusätzlichen Kosten. Es liegt in ihrer Entscheidung, inwieweit sie den Geltungsbereich ihrer Satzung einschränken oder ob durch eine Ausweitung mit einer Zunahme an Anträgen auf Beseitigung oder Veränderung zu rechnen ist.
Das Genehmigungsverfahren ersetzt jetzt den in den letzten Jahren festgestellten – das ist auch von Herrn Reese gesagt worden – erhöhten Beratungsaufwand. Ich erinnere, wie gesagt, an die Aussagen, die Herr Reese während der Anhörung getätigt hat. Das Antragsverfahren ist im Übrigen für Bürgerinnen und Bürger kostenfrei.
Zum Schluss meiner Ausführungen gestatten Sie mir noch folgende Bemerkung: Wir als SPD-Fraktion sprechen uns eindeutig für die auch im Koalitionsvertrag vereinbarte Novellierung aus und unterstützen das Vorhaben der Änderung des Naturschutzgesetzes in diesem Punkt. Den Kommunen wird damit eine geänderte Ermächtigungsgrundlage für Satzungen an die Hand gegeben, von der sie Gebrauch machen können, aber nicht müssen. Baum- und Gehölzschutz war und ist zunehmend wichtig im Sinne des Natur- und Klimaschutzes. Da sollten private Grundstückseigentümer als Akt der Solidarität mitziehen, die auch bei nunmehr geänderten Satzungen nach wie vor die Möglichkeit haben, notwendige Fällungen von Bäumen zu beantragen oder bei Gefahr zu handeln.
Zu unserem Änderungsantrag, der bereits erwähnt wurde, ist alles ausgeführt worden, sodass ich an dieser Stelle nur noch um Zustimmung zur Gesetzesänderung werben kann.
Vielen Dank. Das war Volkmar Winkler für die SPD-Fraktion. Gibt es weiteren Redebedarf? – Ja, bitte. Für die AfDFraktion Herr Prantl, bitte.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich habe noch Redezeit und würde gern eine kleine Erwiderung zu dem machen, was hier gegen meine Rede eingewandt worden ist. Zunächst muss ich unterstreichen, dass Baumschutzsatzungen durchaus sehr kontraproduktiv wirken können. Wir haben ein Beispiel im Erzgebirge, wo außerhalb des Siedlungsgebietes im Offenland die Vegetation auf Steinrücken und auf artenreichem Grünland unter Baumschutz gestellt wurde. Durch die Baumschutzsatzung wird Naturschutzarbeit, die dringend notwendig ist, erschwert.
Erstens schrecken die Satzungen ab. Wozu führt das? Eigentümer fällen ihre Bäume vor dem Erreichen des gesetzlich vorgeschriebenen Stammumfangs oder pflanzen erst gar nicht. Ich habe Ihnen das Beispiel genannt, welches in der sächsischen Agrarpolitik gut und vernünftig läuft. Daraus müssen wir lernen, wie wir die öffentlichen Interessen mit dem Respekt vor dem Privateigentum verbinden können.
Lieber Kollege Zschocke! Das Paragrafendickicht wird nicht gelichtet. Das Gegenteil ist der Fall: Es wird immer dichter, wenn jede einzelne Kommune ihre individuelle Satzung strickt, was geschützt wird und was nicht. Davor haben auch die Sachverständigen gewarnt.
Schlussendlich lehnen wir ebenfalls die angestrebte Bearbeitungszeitverdopplung von drei auf sechs Wochen ab. Es verkompliziert jede Planung, die Wartezeit der Antragsteller verdoppelt sich. Wir sehen nicht, was man nicht in drei Wochen entscheiden könnte, wofür andere sechs Wochen brauchen. Das ist das Gegenteil von bürgerfreundlich. Das geht gar nicht.
Das war Herr Prantl für die AfD-Fraktion. Besteht weiterer Redebedarf seitens der Fraktionen? – Das sehe ich nicht. Dann erteile ich der Staatsregierung das Wort. Herr Staatsminister Günther, bitte.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf möchten wir, das haben die Vorrednerinnen und Vorredner bereits dargestellt, die
Selbstverwaltungshoheit der Kommunen einerseits wiederherstellen. Anderseits möchten wir einen wichtigen Beitrag dazu leisten, dass man auf kommunaler Ebene in allen Fragen des Reagierens auf den Klimawandel – dem Klimaschutz vor Ort, dem Schutz von Artenvielfalt und Lebensqualität – entgegenkommen kann.
Wir bereinigen damit etwas, was vor zehn Jahren anders entschieden wurde. Wir folgen damit auch den seit dieser Zeit vehement vorgetragenen Forderungen der Umweltverbände, auch in der Landesarbeitsgemeinschaft, in Sachsen. Es war immer und ununterbrochen das Topthema Nummer eins. Es war auch eine Forderung der Kommunen.
Kollege Winkler hatte es gerade vorgetragen. Wir beenden damit auch Rechtsunsicherheiten, die bestanden haben. Kollegin Mertsching hatte es schon vorgetragen. Die Kommunen hatten einen zusätzlichen Aufwand, weil das Missverständnis, dass es keine anwendbare Gehölzschutzsatzung auf kommunaler Ebene mehr gab, dazu geführt hat, dass die Bürgerinnen und Bürger sich auch nicht mehr sicher waren, was naturschutzrechtlich gilt, und deshalb zu den Kommunen gegangen sind. Viele Arten wie etwa die geschützte Schwarzpappel oder die Elsbeere, die auf der Roten Liste steht, aber auch Lebensstätten, die sich in Gehölzen befanden, führten zu Unsicherheiten. Es kam zu Ordnungswidrigkeiten und Umweltstraftaten, denen die Behörden nachgehen mussten. Das alles geschah auch zum Nachteil der Betroffenen. Nun haben wir viel mehr Sicherheit geschaffen.
Folgendes möchte ich noch einmal klarstellen: Wenn die Kommune sich entscheidet, eine Gehölzschutzsatzung zu erlassen, dann ist, sofern ein berechtigtes Interesse des Grundstückseigentümers vorliegt, dem Fällantrag stattzugeben. Im Vergleich zur Vergangenheit ist jetzt jedoch ein entsprechender Ausgleich anzupflanzen. Das brauchen wir.
Das haben die Sachverständigen nicht nur in dieser Anhörung gesagt. Es fand bereits in der vergangenen Legislatur eine Anhörung zu einem gleichartigen Antrag im Landtag statt. Netto gibt es einen Verlust von mehreren Tausend Großbäumen und kleineren Gehölzen in jedem Jahr. Das können wir uns in Zeiten des Klimawandels schlicht nicht erlauben.
Wenn auch manche hier im Parlament glauben, dass wir voraussetzungslos leben und der Sauerstoff und die saubere Luft von alleine kommen würden, dass wir die natürlichen Lebensgrundlagen zerstören können und trotzdem normal weiterleben können, dann ist das einfach ein Missverständnis. Vielleicht lebt man in so einer Welt, bitte schön. Es entspricht nicht dem Willen und der Wahrnehmung der großen Mehrheit der Menschen hier in diesem Land.
Im Übrigen entspricht dies auch nicht einer ganz großen Anzahl von privaten Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern. Es existiert unter ihnen ein ganz großes Wohlwollen und die Unterstützung für dieses Vorhaben. Es gab viele Fälle, in denen Bürgerinnen und Bürger an uns herangetreten sind und uns gesagt haben, dass sie ein Problem haben. Es gab auch Nachbarschaftsstreitigkeiten. Dort
wurden sie mit Wünschen von Nachbarn konfrontiert, die rechtlich gar nicht möglich sind. Es störte einfach ein Baum auf ihrem Grundstück. Allein der Fakt, dass es eine Gehölzschutzsatzung gibt, ermöglicht ihnen einen ganz einfachen Hinweis. Sie können dann Folgendes sagen: Lieber Nachbar, wir möchten uns nicht streiten. Es gibt eine Gehölzschutzsatzung, so einfach ist das nicht. Es liegt auch im Interesse der Grundstückseigentümer, ihre Bäume schützen zu können.
Ich möchte gleich noch zu dem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE etwas ausführen. Herr Kollege Winkler hatte schon die wesentlichen Punkte genannt. Wir übertragen den Kommunen keine neue zusätzliche Aufgabe. Es gibt bereits den Gehölzschutz. Deswegen gibt es auch nichts auszugleichen. Im Zuge der Anhörung gab es keine einzige Stellungnahme, keine einzige Ausführung, auch der Städte- und Gemeindetag hat sich nicht gemeldet, dass dies ein Problem sei. Der Landkreistag hat sich leider dazu nicht geäußert. Dort wurde auch nichts Entsprechendes vorgetragen. Das heißt, keiner im Verfahren hat das Problem genannt. Es ist nicht davon auszugehen, dass es ein Problem gibt. Das ist ein bisschen wie der Blick in die Glaskugel. Natürlich kann man die Zukunft beobachten. Im Moment ist dieses Problem nicht absehbar, juristisch ist es auch nicht geboten.