Protokoll der Sitzung vom 03.02.2021

Für die CDU-Fraktion Herr Kollege Heinz, bitte.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Tue nichts Gutes, dann widerfährt dir nichts Böses. – Kein Wort des Dankes dafür, dass wir als eines der wenigen Bundesländer überhaupt solch ein Instrumentarium eingeführt haben,

(Beifall bei der CDU und der SPD)

sondern nur Genöle, dass nicht gleich jeder in hervorragender Art und Weise bedient worden ist.

(Jörg Urban, AfD: Das war ein Vorschlag von der AfD!)

Sinn und Zweck der Richtlinie war – – Oder anders ausgedrückt: Schaf- und Ziegenhalter oder Weidetierhalter generell leiden ein wenig unter den sich ständig vermehrenden Wolfstieren, die die Bewirtschaftung erschweren. Dieser Mehraufwand wird von der Investitionsseite im Freistaat Sachsen ausgeglichen und gefördert. Woran es noch etwas

mangelt und krankt, ist der Ersatz der täglichen Mehraufwendungen. Dafür wurde die Prämie geschaffen. Wir wollten damit bewusst nur größere Bestände erreichen, die in der Regel außerhalb der Ortslagen ihre Tierherden haben und dort mehrfach in der Woche oder jeden Tag eine neue Weide bauen müssen. Wir wollten bewusst nicht die Leute treffen, die größere, fest eingezäunte Grundstücke haben, wo sich der tägliche Mehraufwand in Grenzen hält. Aus diesem Grund haben wir uns entschlossen, diese Grenze der 50 Tiere zu wählen.

Ein zweiter Gedanke war: Vielleicht wird der eine oder andere angereizt, seinen Bestand auf 50 Tiere aufzustocken, um mehr Schafe im Land zu haben. Das Thema Bagatellgrenze von 2 500 Euro wurde schon erwähnt, davon kann man natürlich abweichen.

Wie geht es mit dieser Richtlinie oder generell mit der Förderung weiter? – Wir sind dabei, die Richtlinie notifizieren zu lassen. Notifizieren heißt, dass die De-minimis-Grenze wegfällt. Im Moment ist es so, dass es nicht nur nach unten begrenzt ist, sondern auch nach oben, und dass man die Förderung nur für bis zu 200 Tiere im Jahr erhält, um in drei Jahren die 30 000-Euro-Grenze nicht zu überschreiten. Wir hoffen und wünschen, dass diese Notifizierung möglichst bald erfolgt.

Parallel dazu wurden vom Bund Förderprogramme aufgenommen, die die täglichen Mehraufwendungen direkt fördern können, zum Beispiel Kosten für Herdenschutzhunde usw. Es wird in Vorbereitung der nächsten Förderperiode versucht, dies so zu gestalten, dass das unseren Schäfern zur Verfügung steht. Wir werden bei den diesjährigen Haushaltsberatungen die ersten Voraussetzungen dafür schaffen. Wenn wir wissen, was im Haushalt steht, werden wir vielleicht auch diese Grenzen etwas absenken können. Aber im Rahmen dieser Petition wird es noch nicht möglich sein.

Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit und bitte um Bestätigung des Votums vom Petitionsausschuss.

Danke.

(Beifall bei der CDU)

Das war Kollege Heinz für die CDU-Fraktion. Für die Fraktion DIE LINKE Frau Antonia Mertsching, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Petition befasst sich mit einem Thema, das wir als LINKE auf allen politischen Ebenen seit vielen Jahren engagiert begleiten. Die extensive Weidetierhaltung hat erhebliche Bedeutung für den Naturschutz, den Artenschutz, den Hochwasserschutz und den Klimaschutz, trägt zur biologischen Vielfalt bei, und darüber hinaus ist sie eine nachhaltige Form der Landnutzung und eine besonders tiergerechte Form der Haltung.

Dass es bundesweit allerdings immer weniger Schaf- und Ziegenhalter gibt, ist dabei nur eins der zahlreichen Symptome einer verfehlten Agrar- und Förderpolitik. Auch diese

kritisieren wir LINKE seit Jahren. Im Oktober 2020 forderten wir auf Bundesebene deshalb die Änderung des Direktzahlungsdurchführungsgesetzes, die Einführung einer bundesweiten Weidetierprämie, um damit Weichen für eine nachhaltige Landwirtschaft zu stellen – und zwar nicht als Almosen, sondern weil die Arbeit dieser nachhaltigen Landnutzung endlich ernsthaft bezahlt werden muss – Zitat von Genossin Tackmann vom Oktober 2020.

Leider ließ die Regierungskoalition aus CDU und SPD auch diese Chance verstreichen. Obwohl die Weidetierhaltung in ihrer Existenz lange vor der Rückkehr der Wölfe bedroht war, ergibt sich hieraus natürlich eine weitere große Belastung, die eine Unterstützung durch die Gesellschaft klar begründet.

DIE LINKE hat wiederholt mehr Unterstützung durch den Bund angemahnt und fordert auch für den Bundeshaushalt 2021 ein Bundesprogramm Weidetierhaltung sowie seit Jahren ein Herdenschutzkompetenzzentrum, das bundeseinheitliche Herdenschutzmaßnahmen entwickelt,

Betriebe berät und unterstützt. Angeblich soll es nun kommen. Die Gelder sind wohl im Bundeshaushalt geplant, aber das Feintuning sei wohl noch in Arbeit.

Weil der Bund sich nun aber bisher nicht zuckte, haben die meisten Bundesländer Übergangslösungen zur Unterstützung der Weidetierhalterinnen und -halter geschaffen, so auch Sachsen. Nach zähem Kampf ist in Sachsen ein außerordentlich vorbildlicher Kompromiss zwischen staatlichen Behörden, ehrenamtlichen Naturschützerinnen und schützern sowie Tierhalterinnen und -haltern gelungen, der in seiner Konsequenz nicht das eine Schutzgut – Kulturlandschaft – gegen das andere – Wolf – ausspielt, wie das gern von dieser Seite zu behaupten versucht wird. Vielmehr wird dem ganzheitlichen Ansatz von Natur-, Klima- und Landschaftsschutz Rechnung getragen.

Wir als LINKE waren in diesem Kampf immer an der Seite der Weidetierhalterinnen und -halter sowie der Naturschützerinnen und -schützer. Wir haben uns sowohl für die Rückkehr des Wolfes als auch für die Unterstützung der Schaf- und Ziegenhalterinnen und -halter starkgemacht, indem wir uns für den Ausbau von Prävention, Entschädigung und Beratung eingesetzt haben.

Inzwischen gehört nun der Freistaat Sachsen laut eines NABU-Ländervergleichs mit Brandenburg und Thüringen zu den drei Vorzeigeländern in Sachen Förderung von Herdenschutz. Hinzu kommt eine Weidetierprämie für Betriebe ab 50 Muttertiere.

Eine Neuauflage der Förderrichtlinie Schaf- und Ziegenhaltung verspricht ab diesem Jahr weitere Verbesserungen. Im Haushaltsentwurf wird darüber hinaus angekündigt, zukünftig nicht nur die Anschaffung von Herdenschutzhunden zu 100 % zu fördern, sondern auch deren Ausbildung und Haltung zu bezuschussen.

Die LINKE erkennt darin durchaus ein Bewusstsein der Staatsregierung über die Problemlage der Schaf- und Ziegenhalterinnen und -halter. Natürlich wäre eine Förderung

ab 20 Tiere wünschenswert – besser geht es immer. In Anbetracht der vielen aktuellen Problemlagen, gerade in der Agrar- und Forstwirtschaft – Milchwirtschaft, ASP, Schweinemast, Waldschäden, Wasserknappheit, Bodenmarkt, ungerechte Preise, Flächenkonkurrenz –, ist die Verteilung knapper Gelder eine ganz besondere Herausforderung. Das erkennen wir als Opposition durchaus an.

Ansonsten warten wir nun erst einmal die Neuauflage der Richtlinie ab und werden dann gegebenenfalls wieder aktiv.

Danke.

(Beifall bei den LINKEN)

Vielen Dank an Antonia Mertsching für die Fraktion DIE LINKE. Jetzt folgt für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE Volkmar Zschocke, bitte.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Weidetierhaltung ist gut für das Tierwohl und den Naturschutz, gerade wenn es um die Pflege von Offenlandflächen geht. Das möchte ich in aller Deutlichkeit voranstellen.

Die Petenten, das haben die Vorredner ausgeführt, möchten die Förderung für Ziegen- und Schafhalter über die Förderrichtlinie Schaf- und Ziegenhaltung bereits ab einen Mindestbestand von 20 Tieren statt bisher 50 Tieren erreichen. Das Anliegen ist nachvollziehbar. Der Petition kann aber gegenwärtig nicht abgeholfen werden; das hat Herr Heinz deutlich ausgeführt.

Herr Dornau, die AfD hatte zum selben Thema einen Antrag eingebracht, der in der jüngsten Ausschusssitzung wieder von der Tagesordnung heruntergenommen wurde. Inzwischen ist auch die aktuelle Förderrichtlinie Schaf- und Ziegenhaltung planmäßig ausgelaufen. Die Staatsregierung erarbeitet derzeit eine neue Förderrichtlinie Schaf- und Ziegenhaltung. Diese ist aber noch nicht veröffentlicht. Sie wissen aus der Stellungnahme zu Ihrem Antrag, dass die Staatsregierung sehr wohl die Zielstellung hat, die Förderhöhe je Muttertier und Jahr zu erhöhen und in diesem Zusammenhang auch eine Verringerung der Mindesttierzahl in Bezug auf die Förderfähigkeit zu erreichen.

Ihnen ist ebenfalls erläutert worden, dass ein solches Verfahren am Ende beihilferechtlich durch die EU-Kommission bestätigt werden muss. Sie wissen ebenfalls, dass die Richtlinie, um die es hier geht, nicht das einzige Förderinstrument ist, mit dem Schaf- und Ziegenhalter in Sachsen unterstützt werden. Sie kennen die anderen Richtlinien ebenfalls: die Förderrichtlinie für Wanderschäferinnen und -schäfer. Sie wissen, dass im Rahmen der Förderung von Agrar- und Umweltmaßnahmen Ausgleichszahlungen erfolgen können. Sie wissen, was im Rahmen der Förderrichtlinie Tierzucht hinsichtlich der Zucht und Haltung gefährdeter heimischer Nutztierrassen bezuschusst werden kann. Auch über die Richtlinie Natürliches Erbe ist der Herdenschutz zu 100 % bezuschussbar und

zwar ohne Einschränkungen auf die Betriebsform und die Tierbestandsgrenzen.

Im Übrigen ist es jetzt den Haushaltsverhandlungen vorbehalten, welche Gesamtsummen insgesamt bereitgestellt werden können. Das Verfahren läuft gerade im Landtag. Das wissen Sie alles. Das ist Ihnen nichts Neues.

Einen Mehrwert für die Schaf- und Ziegenhalter hat die heutige Debatte nicht. Es werden sich auch keine neuen Erkenntnisse ergeben. Wenn Sie diese Petition dennoch heute in das Plenum bringen und Ihre Abstimmung hier zelebrieren, dann geht es Ihnen offensichtlich nicht um das Anliegen, sondern um etwas anderes: Sie möchten ein Bild zeichnen, dass die Probleme, die die Tierhalter in Sachsen haben, in Sachsen ignoriert werden.

(Zuruf von der AfD)

Das stimmt nicht. Die Probleme werden nicht ignoriert.

Meine Damen und Herren, ich bitte Sie, dies abzulehnen.

(Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und vereinzelt bei der SPD)

Das war Volkmar Zschocke für die BÜNDNISGRÜNEN. Jetzt sehe ich am Mikrofon 1 Volkmar Winkler für die SPD-Fraktion. Ist das eine Kurzintervention?

Nein, das ist ein Redebeitrag – ein ganz kurzer.

Gut, in Ordnung. Bitte.

Ich erspare mir den Weg nach vorn. Danke, Frau Präsidentin. Ich denke, es ist alles gesagt worden. Ich möchte dem Hohen Hause nur kundtun, dass die SPD-Fraktion den Beschlussempfehlungen nebst Begründung des Kollegen Andreas Heinz beitritt. – Danke.

(Beifall bei der SPD und der CDU)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben noch einen Wortbeitrag, Herr Dornau, bitte für die AfD-Fraktion. Sie haben noch 3 Minuten und 47 Sekunden Redezeit übrig.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich bin etwas positiv überrascht, dass wir hier voll auf den wunden Punkt gestoßen sind. Eigentlich hat niemand so richtig dagegen argumentiert, dass man die Grenze von 50 Tieren durchaus auf 20 heruntersetzen sollte. Deshalb ist es andererseits sehr verwunderlich, dass man nicht einfach dem Anliegen des Petenten nachkommt und die Petition zur Erwägung an die Regierung zurückverweist.

Zu dem, was von den Kollegen der GRÜNEN kam, dass man irgendwelche Szenarien über irgendwelche notleidenden Tierhalter aufbaue, sage ich: Das ist kein Szenario, sondern eine Tatsache. Gehen Sie hinaus und reden Sie mit

den Landwirten. Was meinen Sie, warum diese alle vier Wochen mit ihren Traktoren auf der Straße sind?

Es wurde auch gesagt, dass die Regierung an der Reihe ist, eine neue Richtlinie für das Jahr 2021 auszuarbeiten. Wir sind schon sehr gespannt darauf. Wir hoffen natürlich, dass Herr Günther auf die Belange eingeht und diese Bagatellgrenze auf 20 Tiere heruntergesetzt wird. Das Geld ist vorhanden. Wenn man einmal schnell 20 Millionen Euro für irgendwelche Blühstreifen aus dem Ärmel schüttet, meine Damen und Herren, dann können wir auch unsere sächsischen Tierhalter einmal ernsthaft unterstützen.