Protokoll der Sitzung vom 03.02.2021

(Proteste bei den LINKEN)

Auf alle Fälle demaskieren Sie sich selbst mit Ihrer Wortwahl in dieser Debatte. Das spricht für oder gegen DIE LINKE, das können sich Ihre Wähler aussuchen.

Wir als AfD treten unter anderem dafür ein, dass wir den internationalen Handel dahin gehend beschränken, dass wir weniger in Asien und mehr im eigenen Land produzieren. Das würde bedeuten, dass bei der Bekleidungsherstellung oder bei der Konsumgüterproduktion die Schäden bei uns entstehen würden. Wir würden sie bei uns mit unseren Umweltgesetzen beseitigen können. Dann würden wir das erreichen, was Sie sich lautstark wünschen, aber selbst nicht praktizieren.

(Beifall bei der AfD – Zurufe von den LINKEN)

Ich möchte auf noch etwas hinweisen: Es ist einfach naiv zu glauben, dass eine sich entwickelnde Industriegesellschaft in Zukunft mit weniger Energie auskommen wird. Schauen Sie sich die volkswirtschaftlichen Theorien an. Wir werden auch in Zukunft mehr Energie brauchen. Allein durch das Internet, allein durch die Informationsgesellschaft wird viel Energie verbraucht, die wir in den Vorjahren nicht benötigt haben.

(Beifall bei der AfD)

Wir brauchen auch in Zukunft Energie. Ihre Windräder und Ihre Solarzellen werden es nicht sein, die uns als Industriegesellschaft am Laufen halten.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Herr Winkler, ebenfalls eine Kurzintervention auf Herrn Urban.

Ich möchte nur zur Sachlichkeit zurückführen.

Sie können jetzt nur eine Kurzintervention machen.

Ja, natürlich mache ich das. Ich möchte zur Rettung der polnischen Energiepolitik erwähnen, dass 15 % des Energiebedarfs in Polen durch Windenergie gedeckt werden – 5,7 Megawatt. Polen steht in Europa mit der Produktion von erneuerbaren Energien an dritter Stelle nach Spanien und Deutschland. – Das einfach nur der Vollständigkeit halber.

(Beifall bei der SPD)

Herr Urban möchte reagieren; bitte.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Natürlich muss ich darauf reagieren. Das alte Märchen: 15 % der Energieversorgung. Wie oft sollen wir es noch sagen? Windkraft ist nicht grundlastfähig. Das ist die installierte

Leistung, von der Sie reden, es ist nicht die Energieversorgung. Wenn Sie im Winter keinen Wind haben und die Sonne in der Nacht nicht scheint, dann haben Sie keine Energieversorgung, dann haben Sie null Energieversorgung. Also hören Sie bitte mit dem Märchen der installierten Leistung auf.

(Beifall bei der AfD)

Meine Damen und Herren! Ich schlage vor, dass jetzt der Minister das Wort erhält. Bitte, Herr Minister Dulig.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich weiß nicht, ob Sie jetzt, am Ende der Debatte, noch wissen, worum es eigentlich ging.

(Zuruf von den LINKEN: Ja!)

Es ist heute um mehr gegangen als um den tatsächlichen Fakt, zu dem die Aktuelle Debatte beantragt wurde: der Umgang mit Turów. Jetzt ging es generell um die Energiepolitik, um Europa, Entwicklungshilfe und Ähnliches. Ich sage das deshalb, weil wir in einem Verfahren sind und ich mich hierherstellen werde, um eine fachliche Bewertung als zuständiger Minister für einen Bereich zu geben, der sehr normiert ist. Ich empfehle deshalb allen, die sich mit der Materie weiter auseinandersetzen, sich intensiv mit dem Bergrecht zu befassen, weil das Bergrecht ein Recht gewährt, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Dabei geht es weniger darum, ob es Willkür oder Auslegung ist. Wir befinden uns in einem sehr normierten Verfahren.

Wir haben heute, aber nicht nur heute, erfahren, dass die Debatte sehr emotional ist. Allein aufgrund der geografischen Lage im Dreiländereck Polen, Tschechien und Deutschland werden uns die Auswirkungen der dortigen Braunkohlegewinnung noch für viele Jahre auch auf sächsischer Seite beschäftigen. Das kann und sollte nicht übersehen werden. Auch unsere tschechischen Nachbarn sind davon betroffen. Auch aufgrund seiner geografischen Lage polarisiert dieser Tagebau seit vielen Jahren.

Im Zuge der geplanten Tagebauentwicklung ist der Freistaat Sachsen seit dem Jahr 2015 im Rahmen der grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfung in das Genehmigungsverfahren einbezogen. Ebenso wurden auch unsere tschechischen Nachbarn durch die Republik Polen in diese Umweltverträglichkeitsprüfung eingebunden. Auf der Grundlage des Artikels 23 der Deutsch-Polnischen Umweltverträglichkeitsvereinbarung hat das Oberbergamt in Freiberg die Behördenbeteiligung auf deutscher Seite koordiniert.

Ich will sagen, was der Auftrag war. Deshalb bin ich am Anfang auf das Bergrecht eingegangen. Der Auftrag an das Oberbergamt war die Erstellung einer eigenen fachlichen Stellungnahme, das Einsammeln von Stellungnahmen anderer Fachbehörden und Ministerien, insbesondere des sächsischen Umweltministeriums, der Landesdirektion, des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geolo

gie, sowie die Übergabe der Stellungnahmen an die verfahrensführende Stelle, ohne diese Stellungnahmen zu bewerten. Das heißt, das Oberbergamt hatte eine rein koordinierende Funktion für die Information über die Stellungnahmen, die in das Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren eingebracht wurden.

Neben den Behörden haben sich aber auch über 40 private und kommunale deutsche Einwenderinnen und Einwender direkt an die verfahrensführende Stelle der Regionaldirektion Wrocław gewandt. Diese hat das Verfahren mit dem umweltrechtlichen Genehmigungsbeschluss vom 21. Januar 2020 abgeschlossen. Anschließend wurde dieser polnische Beschluss durch das Oberbergamt öffentlich gemacht.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir, das zuständige Ministerium und das Oberbergamt, sind mit der Durchführung dieses Verfahrens nicht zufrieden. Insbesondere mangelt es an Transparenz beim Umgang mit den Einwendungen und den Abwägungsprozessen. Gleichwohl sehen wir keine eigenen fachlichen Belange so schwerwiegend betroffen, dass gegen die Entscheidung der polnischen Generaldirektion vorgegangen werden müsste. Diese Aussage trifft aber ausschließlich auf die bergbaulichen Belange zu. Nur diese liegen direkt in unserer Zuständigkeit.

Die darüber hinausgehenden Fragestellungen betreffen schwerpunktmäßig die Umweltbereiche Klima und Wasser, das Grundwasser, die Hydrogeologie und das Trinkwasser, den Emissionsschutz, den Lärmschutz und den Feinstaub. Die hierzu mehrfach geäußerten Sorgen der betroffenen Einwenderinnen und Einwender wurden in der Umweltverträglichkeitsprüfung aus deren Sicht nicht ausreichend berücksichtigt. Ob sie zu einer zusätzlichen neutralen Bewertung führen, kann ich nicht einschätzen, weil es in die Zuständigkeit des BKOL gehört.

Aber auch hier zur Klarstellung: Der Freistaat Sachsen kann nicht als Vertreter eines Dritten rechtlich gegen die Entscheidung der Regionaldirektion Wrocław vorgehen. Nur die Bundesrepublik Deutschland wäre hierzu rechtlich in der Lage.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Für die Einordnung des Tagebaus Turów in den festgelegten europäischen Rahmen zur Reduzierung der Kohlendioxidemissionen ist ausschließlich die polnische Regierung verantwortlich. Folgerichtig richtet sich das von der tschechischen Regierung am 17. Dezember 2020 bei der Europäischen Kommission initiierte Vertragsverletzungsverfahren gegen die Art und Weise der Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung und den Umgang mit der Richtlinie über den Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen. Für eine Entscheidung des Freistaates Sachsen, gegebenenfalls mit der Bitte an die Bundesregierung heranzutreten, der tschechischen Regierung als Streithelfer beizutreten, fehlen die belastbaren Sachargumente.

Als Beispiel will ich die zuvor zitierte Absenkung nehmen. Das Oberbergamt hatte mit Kabinettsbeschluss vom 7. Juli 1998 den Auftrag bekommen, die Bodenbewegungen im

Bereich der Stadt Zittau im vierjährigen Rhythmus, beginnend mit dem Jahr 2000, zu überwachen und bergschadenkundlich zu bewerten. Die durchgeführten Höhenmessungen belegen inzwischen über 20 Jahre hinweg stetige Senkungen im Stadtgebiet von Zittau. Das Maximum dieser Senkungen beträgt rund 140 Millimeter. Das Oberbergamt geht aktuell davon aus, dass bei einer Weiterführung und Vertiefung des Tagebaus Turów diese Bodensenkungen weiterhin in dieser Größenordnung auftreten werden. Die von der Stadt Zittau befürchteten Absenkungen von 2 000 Millimeter, die bis zum Jahr 2044 eintreten sollen, lassen sich aus diesen Höhenmessungen als Prognose nicht ableiten. Für eine vergleichbare Beschreibung möglicher Auswirkungen auf Klima, Wasser und Emissionen sind die dafür zuständigen Fachbehörden gefragt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin fest davon überzeugt – das hat die Debatte auch gezeigt –, dass wir uns bis zum Ende der Laufzeit noch mehrfach gemeinsam mit diesem Thema beschäftigen werden. Die damit verbundenen Emotionen werden wir nicht beseitigen können. Wir können aber zu einer Versachlichung der Diskussion beitragen.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD)

Meine Damen und Herren! Damit ist die erste Aktuelle Debatte abgeschlossen. Wir kommen zur zweiten Aktuellen Debatte. Ich darf an die freie Rede erinnern, die unsere Aktuellen Debatten etwas mehr bereichern soll.

Ich rufe jetzt auf

Zweite Aktuelle Debatte

Qualität der frühkindlichen Bildung weiter stärken:

Gute-Kita-Gesetz für Fachkräfteoffensive nutzen

Antrag der Fraktion SPD

Es beginnt die einreichende Fraktion mit Frau Abg. Friedel. In der weiteren Reihenfolge folgen CDU, AfD, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE und die Staatsregierung, wenn sie es wünscht.

Frau Friedel, Sie haben das Wort.

Vielen Dank. Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben in den letzten Wochen und Monaten viel über das Thema Kinderbetreuung und frühkindliche Bildung gesprochen und dabei sehr oft den Fokus auf Corona und die Pandemiesituation gelegt. Wir wollen heute die Gelegenheit nutzen, diesen Blick etwas zu weiten und grundsätzlicher über diesen Bereich zu sprechen.

Wenn wir darüber diskutieren, wie sich die Qualität frühkindlicher Bildung und Betreuung verbessern lässt, dann sind es drei Punkte, über die wir immer wieder sprechen: Das sind erstens die Kinder selbst, die betreut und gebildet werden, das sind zweitens die Fachkräfte, die Erzieherinnen und Erzieher, die das tun, und das sind drittens natürlich die Eltern, die ihre Kinder den Tageseinrichtungen anvertrauen.

Wir haben in den letzten fünf Jahren in Sachsen in der Koalition mit der CDU viele Schritte unternommen, um in allen drei Punkten die Qualität der frühkindlichen Bildung zu verbessern. Ich möchte das gern im Einzelnen durchgehen, weil man daran sieht, was hinter uns liegt, aber auch, was noch vor uns liegt.

Wir haben in Sachsen, was die Fachkräfte angeht, schon immer einen sehr hohen Standard. Das wird uns manchmal auch kommunikativ ein wenig zum Problem, wenn es um bundesweite Vergleichszahlen geht; aber dies ist etwas, das

wir in den vergangenen fünf Jahren ausgebaut haben und das wir gern erhalten wollen. Diesbezüglich haben wir viele Schritte unternommen, um voranzukommen. Es beginnt mit dem FSJ Pädagogik, das man in Kitas absolvieren kann, geht über die Qualifizierung in der Kindertagespflege bis hin zur vor wenigen Wochen beschlossenen Kostenfreiheit im Bereich der Erzieherausbildung.

Was die Kinder angeht, so lag unser Fokus vor allem darin, die Zeit am Kind, die Erzieherinnen und Erzieher verbringen können, auszudehnen. Dabei ist die schrittweise Absenkung des Betreuungsschlüssels in den letzten fünf Jahren das prominenteste Beispiel. Es ging uns aber auch darum, in der Krippe und jetzt in der Kita mit Assistenzkräften für eine zusätzliche Betreuungskapazität zu sorgen. Was die Elternseite angeht, so haben wir in den letzten Jahren zumindest mittelbar dazu beitragen können, dass Elternbeiträge nicht steigen bzw. an manchen Stellen sogar sinken, indem wir zum einen den Landeszuschuss an die Kommunen deutlich erhöht – seit 2015 um mehr als 60 % – und zum anderen die Untergrenze bei den Elternbeiträgen aufgehoben und somit Kostenfreiheit ermöglicht haben.

Weil das, was wir in den letzten fünf Jahren getan haben, durchaus preisintensiv war, waren wir sehr froh, dass sich uns mit dem Gute-Kita-Gesetz des Bundes im Jahr 2019 eine Gelegenheit bot, weitere Punkte einzubeziehen.