Protokoll der Sitzung vom 03.02.2021

Zu den Auswirkungen Ihrer Grundsteuerreform auf die landwirtschaftlich genutzten Flächen wird mein sehr geschätzter Kollege Ivo Teichmann in einer zweiten Runde weitere Ausführungen machen.

Sehr geehrte Damen und Herren, wir werden Ihren vorgelegten Gesetzentwurf ablehnen. Die AfD sieht in der Grundsteuer eine enteignende Steuer. Sie greift auf die

mögliche Ertragskraft der Immobilie zu, obwohl die tatsächlich erzielten Einkünfte aus Grundstücken durch Einkommen- und Körperschaftsteuer schon besteuert werden. Dies lehnt meine Partei ab.

Den durch die Grundsteuer entstehenden Bürokratieaufwand sehen wir ebenfalls als kritisch. Meine Partei und meine Fraktion kann sich hingegen vorstellen, dass bei einer Abschaffung der Grundsteuer die Steuerausfälle für die Städte und Gemeinden durch einen erhöhten Anteil an der Lohn- und Einkommensteuer zu ersetzen sind.

Recht herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der AfD – Rico Gebhardt, DIE LINKE: Hä?!)

Im Anschluss spricht die Fraktion DIE LINKE. Herr Abg. Brünler, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als das Grundsteuerreformgesetz Ende 2019 nach erst langem Aussitzen des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes und dann zähem Ringen endlich beschlossen wurde, dürften viele Gemeinden, auch hier in Sachsen, aufgeatmet haben. Die Grundsteuer ist neben der Gewerbesteuer die wichtigste Steuer, die direkt den Kommunen zufließt. Vorstöße – wie heute wieder von der AfD gehört, aber auch von der FDP im Bundestag vorgetragen –, diese zu streichen, sind daher ein Frontalangriff auf die kommunale Selbstverwaltung.

Allerdings – das ist die zweite Seite der Medaille – war die auf Bundesebene erzielte Lösung ein fauler Kompromiss. Sie lässt durch eine Öffnungsklausel abweichende Länderlösungen zu, welche die Bundesregelung de facto völlig aushebeln können. Im Kern ging es damals um die Frage, ob sich lediglich die Fläche, wie vor allen Dingen von Bayern gefordert, oder der tatsächliche Wert einer Immobilie auf die Höhe der Steuer auswirken soll. So sieht es die Bundesregierung – das sogenannte Scholz-Modell – im Grunde vor.

Wir üben am Bundesentwurf Kritik. So finden wir, dass zum Beispiel die Umlagefähigkeit der Grundsteuer auf die Mieten ausgeschlossen werden sollte. Wenn Hauspreise und damit nach dem Modell auch die Grundsteuer steigen, dann profitiert der Eigentümer und nicht die Mieter. Wir hatten im Herbst 2019 vergeblich einen Antrag hier im Landtag eingebracht, der die Staatsregierung auffordern sollte, auf diesen Punkt in Verhandlungen auf Länderebene hinzuwirken.

Die stärkste Kritik haben wir aber an der Öffnungsklausel, die Deutschland zu einem Grundsteuerflickenteppich macht – ein Bundessteuergesetz nur noch als unverbindliche Handlungsempfehlung. Wir lehnen solche Kleinstaaterei grundsätzlich ab. Dass das der sächsische Finanzminister damals sogar unterstütze, macht es nicht besser. In unseren Augen stellt dies die vom Grundgesetz geforderte Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse infrage. Entsprechend können wir dem heute hier zur Abstimmung stehenden sächsischen Landesentwurf nicht zustimmen.

Allerdings, das muss aus unserer Sicht gesagt werden, können wir diesen Entwurf auch nicht gänzlich verdammen. Er hat den Spielraum der Öffnungsklausel nicht genutzt, so wie das andere Länder vorhaben, um das wertorientierte Modell zugunsten eines Flächenmodells auszuhebeln, und bleibt somit nah am Bundesmodell. Er hat dafür gesorgt, dass Wohnimmobilien steuerlich bevorzugt werden. Das kann zwar die von uns geforderte Umlageunfähigkeit der Grundsteuer nicht ganz ersetzen, greift aber den von uns geforderten Aspekt des Mieterschutzes durchaus auf. Von daher können wir nicht nur sagen, Opposition wirkt, sondern können den Landesentwurf auch nicht pauschal ablehnen.

Meine Damen und Herren der Staatsregierung, ich hoffe Sie sehen, dass wir es uns heute mit der Entscheidung nicht leicht machen. Wir erkennen einerseits im vorliegenden Gesetz Positives, lehnen zum anderen ein Ziehen der Länderklausel bei der Grundsteuer aus grundsätzlichen Erwägungen heraus jedoch ab. Wir werden uns darum heute, wie auch beim vorliegenden Änderungsantrag, enthalten.

Vielen Dank.

(Beifall bei den LINKEN)

Das war Kollege Brünler für die Fraktion DIE LINKE. Nun die Fraktion BÜNDNISGRÜNE, Frau Kollegin Schubert. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Das Sächsische Gesetz zur Umsetzung der Grundsteuerreform liegt uns als Landtag heute im zweiten Anlauf vor. In der öffentlichen Anhörung wurden verfassungsrechtliche Bedenken vorgetragen, die auf die Begründung des Gesetzentwurfs abheben. Daraufhin hat das Finanzministerium gebeten, den Gesetzentwurf noch einmal prüfen zu dürfen. Das Ergebnis ist der Änderungsantrag, der heute vorliegt und vom Kollegen von Breitenbuch eingebracht wurde.

Auch wenn das Verfahren für hiesige Gepflogenheiten untypisch war, zeigt es doch etwas grundlegend Positives: Wenn verfassungsrechtliche Bedenken aus den Reihen von Sachverständigen zu finanzpolitischen Gesetzentwürfen geäußert werden, dann werden diese mittlerweile, exemplarisch wie in diesem Fall, mit Achtsamkeit vonseiten der Staatsregierung behandelt und nicht einfach abgetan. Das sollten wir so fortführen.

Zum Gesetzentwurf: Wir haben uns in Sachsen entschieden, ein sächsisches Modell nach der Länderöffnungsklausel zu entwickeln, und wir finden das, anders als die Fraktion DIE LINKE, auch richtig. Die Grundsteuer ist mit einem sachsenweiten Aufkommen von mehr als 500 Millionen Euro pro Jahr ein wichtiger Baustein der kommunalen Finanzausstattung. Entscheidungsrelevant für ein sächsisches Modell war, dass wir eine umsetzbare und realitätsnahe Lösung wollten, mit der unsere Finanzbehörden arbeiten können.

Im Koalitionsvertrag haben wir uns daher bereits für eine wertorientierte Ausrichtung der Grundsteuer entschieden.

Wichtig bleibt die Auskunftsneutralität. Diese liegt im Bereich der kommunalen Selbstverwaltung. Die

Geschäftsführung des Sächsischen Städte- und Gemeindetages hat sich im vergangenen Sommer dahin gehend geäußert, dass es ihren Mitgliedern nicht darum ginge, die notwendige Grundsteuerreform für Steuererhöhungen zu nutzen.

Der Gesetzentwurf ist unbenommen dieser Aussage jedoch Voraussetzung dafür, dass Kommunen auch zukünftig zuverlässig Einnahmen aus der Grundsteuer erhalten. Es ist klar, dass die Neuregelung im Einzelnen zu Veränderungen führen wird. Diese Diskussionen wurden im Vorfeld mit den Interessenverbänden geführt. Es ist notwendig, immer wieder daran zu erinnern – deshalb mache ich das an dieser Stelle –, dass das bisher geltende System im April 2018 vom Bundesverfassungsgericht kassiert wurde und damit nicht mehr angewendet werden kann.

Alle Länder mussten sich entscheiden, ob sie das Bundesmodell anwenden oder eine eigene Lösung wollen. Genau dazwischen bewegt sich die Diskussion. Die umfangreichen Berechnungen aus dem entsprechenden Referat des Finanzministeriums waren durchdacht und bei der Meinungsbildung und Entscheidungsfindung hilfreich. Auch die Oppositionsfraktionen hatten die Möglichkeit, die Berechnungen nachzuvollziehen.

In Deutschland werden zukünftig verschiedene Modelle umgesetzt. Das Bundesmodell bietet sich als ein grundsätzlich gerechtes, wertbasiertes Modell in der Umsetzung an, weil die Programmierkosten dafür in jedem Fall im Rahmen des Länderverbundes getragen werden müssen. Das hat sich das Finanzministerium angeschaut. Wir haben uns das auch angeschaut. Eine Umsetzung für Sachsen hätte bedeutet, dass bei einer aufkommensneutralen Umsetzung die Eigentümer von Wohngrundstücken signifikant mehr zum Grundsteueraufkommen beigetragen hätten, als es jetzt der Fall ist.

Baden-Württemberg – das ist mein favorisiertes Modell – macht ein Bodenwertmodell. Hier errechnet sich der Bodenwert aus der Fläche des Grundstückes – das Gebäude wird ignoriert –, mit einem zusätzlichen Abschlag für Wohnimmobilien. Diese Lösung hat durchaus Charme. Es ist wertbasiert, einfach und durchaus innovativ. Durch die Nichtberücksichtigung von Gebäudeflächen werden flächensparsame Wohnformen, wie Mehrfamilien- und Mietshäuser, automatisch begünstigt. Das hat einen positiven Effekt auf den Wohnungsmarkt und den Klimaschutz und schiebt Brachflächenspekulationen einen Riegel vor. Das macht es auch zum Modell der Wahl von Mieterbund und Naturschutzverbänden. Es geht über die Lenkungswirkung des Bundesmodells hinaus.

Das bayerische Flächenmodell errechnet sich allein aus der Fläche von Grundstück und Gebäude. Das ist in der Umsetzung zwar einfach, jedoch unfassbar ungerecht, denn die Grundsteuer wird völlig unabhängig von Lage und Immobilienwert errechnet. Damit ist die bayerische Lösung eine grundsätzliche Abkehr von der vermögensbezogenen

Grundsteuer und damit eine mindestens fragwürdige Umsetzung des Bundesverfassungsgerichtsurteils.

Ich kann heute mit gutem Gewissen sagen, es wurde eine tragfähige Lösung für Sachsen gefunden. Uns BÜNDNISGRÜNEN waren dabei die unbebauten Grundstücke aus ökologischen Gesichtspunkten besonders wichtig. Es ist ökologisch sinnvoll und richtig, dass unbebaute Grundstücke gegenüber bebauten Nichtwohngrundstücken im Bereich der Messzahlen nicht höher besteuert werden, da in der Regel zum Beispiel gewerblich genutzte Grundstücke einen höheren Versiegelungsgrad aufweisen. Wir wollen es weiterhin ermöglichen, dass unbebaute Grundstücke bewusst dem Markt entzogen bleiben, um wertvolle ökologische und auch Gemeinschaftsfunktionen, zum Beispiel in Form von Gemeinschaftsgärten, erfüllen zu können.

Insofern tragen wir als Teil der Regierungskoalition dieses sächsische Modell mit und werben um Zustimmung.

(Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU und der SPD)

Das war Kollegin Schubert von der Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Nun die SPD-Fraktion; Kollege Panter, bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Aufkommen der Grundsteuer betrug im Jahr 2019 in Sachsen 517 Millionen Euro. Das sind 517 Millionen Euro für unsere Kommunen, um kommunale Infrastruktur zur Verfügung zu stellen und das Leben vor Ort lebenswerter zu machen. Nun hatten wir den Auftrag, in diesem Land eine Grundsteuerreform umzusetzen – die erste seit 1935 –, und haben uns dabei als SPDFraktion zwei Ziele gesetzt.

Das erste Ziel war, dass wir deutlich machen wollen, es muss ein wertorientiertes Modell umgesetzt werden. Ein Flächenmodell wie zum Beispiel in Bayern kam für uns nicht infrage. Darüber hinaus war für uns ebenso wichtig, dass Wohnen für die Millionen Mieterinnen und Mieter in diesem Land nicht teurer werden darf. Auch das haben wir uns auf die Fahnen geschrieben. Das heißt, soziale Gerechtigkeit war auch bei dieser Reform unser Ansporn, und wir sind überzeugt, dass das modifizierte Bundesmodell, das wir zur Anwendung bringen werden, diesem Anspruch gerecht wird.

Es bietet in unseren Augen eine faire Verteilungswirkung und bedeutet damit in der Zukunft den richtigen Weg für dieses Land. Nun ist aber auch klar, dass es Unterschiede geben wird. Es wird nicht alles gleich bleiben. Es wird nicht jede Grundsteuer – auch Kollege Hartmann hört aufmerksam zu, das freut mich – gleich hoch bleiben. Es wird zu Unterschieden in den Kommunen kommen. Das ist ganz normal, wenn man ein Modell, das seit 1935 nicht angepasst wurde, zum ersten Mal an die Realität anpasst. Dass es aber, wie zum Beispiel von der Wirtschaft behauptet wird, doppelt so hohe Belastungen geben wird, wird nicht der Fall sein. Das haben die Fallzahlen gezeigt.

Es ist so, dass am Ende die Kommunen am Zug sein werden; denn wir können nur den Rahmen vorgeben. Es ist schon durch die Steuermesszahlen klar geworden, die kommunalen Hebesätze liegen in kommunaler Selbstverwaltung, in kommunaler Hoheit. Dort wird sich am Ende entscheiden, wohin die Reise geht. Ich bin sehr froh, dass der SSG deutlich gemacht hat, dass das Gesamtaufkommen an der Grundsteuer in Sachsen durch diese Reform nicht wachsen soll. Das halte ich für das richtige Signal, aber am Ende ist es kommunale Selbstverwaltung und muss vor Ort entschieden werden.

Nun ist es so, dass wir hier ein Verfahren gesehen haben, das vom Finanzministerium mit einem – wie ich meine – sehr guten Augenmaß und einem sehr hohen Maß an Transparenz geführt wurde. Ich fand beeindruckend, wie man konkret bei einem Gesetzgebungsverfahren mitbekommen konnte, dass im Finanzministerium sehr hohe Expertise vorhanden ist, wenn man sich einmal die Berechnung der Fallzahlen anschaut. Ich kann dem Minister für die geleistete Arbeit im Ministerium nur herzlich danken; ein Dank auch an die kommunalen Spitzenverbände, die das begleitet, und an alle, die mitgewirkt haben.

Es gibt am Staatsregierungsentwurf leichte Anpassungen. Das hat sich aus der Diskussion, auch aus der Anhörung ergeben. Kollege Breitenbuch wird zum Änderungsantrag wohl noch die richtigen Worte für die Koalition finden. Ich weiß nicht, ob es eine gesonderte Einbringung geben wird. Das werden wir dann sehen.

Wichtig ist aus unserer Sicht: Es wird in den kommenden Jahren ein Kraftakt werden, 2,5 Millionen Einheiten in Sachsen anzupassen. Das wird nicht einfach. Ich möchte aber gern den Kritikpunkten der Opposition begegnen, dass das ein Bürokratiemonster würde. Das ist sicherlich nicht der Fall. Wir brauchen die zusätzlichen Personalstellen in den nächsten Jahren, um die erste Reform, die erste Neubewertung seit 1935 durchführen zu können. Aber es ist auch klar geworden, dass von bisher 20 Faktoren, die zur Bewertung genutzt wurden, in Zukunft nur noch sieben herangezogen werden. Das erhöht die Transparenz und vereinfacht das gesamte Verfahren.

Insofern lässt sich aus unserer Sicht zusammenfassen: Diese Reform ist sozial gerecht. Sie ist verfassungskonform, und sie bietet Stabilität und Verlässlichkeit. Das sind für uns die wichtigen Indikatoren, die uns eine Zustimmung leicht machen. Insofern empfehlen wir dem Plenum die Zustimmung

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD, der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung)

Das war Kollege Panter von der SPD-Fraktion. – Wir beginnen jetzt die zweite Rederunde, und Herr Kollege von Breitenbuch befindet sich bereits in den Startlöchern. Bitte schön, Herr Kollege.

Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte kurz auf die angesprochenen Kritiken eingehen, die gekommen sind. Das eine ist das Thema Abschaffung der Grundsteuer generell. Das können Sie einmal allen Bürgermeistern, allen Stadträten hier im Land sagen. Wenn 500 Millionen Euro fehlen, wo sollen die herkommen? Diese Forderung ist zu simpel und geht an der Realität im Land vorbei. Das will ich hier deutlich sagen.

Wir haben die kommunale Selbstverwaltung, die gerade durch die eigene Grundsteuererhebung, -erfassung, den Umgang damit, auch durch die eigene Verantwortung, den Hebesatz festzusetzen, einen eigenständigen Wert an sich für diese Gesellschaft, für die Demokratie, für die Bürgerschaftlichkeit in den Kommunen hat. Das wollen Sie wegwischen, und das wundert mich, weil Sie sonst immer gegen das Große und gegen die ferne Einkommensteuer und gegen die ferne Körperschaftsteuer usw. sind. Jetzt nehmen Sie diesen kleinen Nukleus aus dem Bereich der kleinen Örtlichkeit vor Ort heraus. Das passt uns überhaupt nicht. Deshalb sehen wir es anders.

Wir denken, gerade das ist ein ganz tolles Mittel, um Bürgerschaftlichkeit in den Kommunen und vor Ort nachvollziehbar zu machen. Was macht meine Gemeinde mit meinem Geld? Wie wird mit mir als Bürger, als Bürgerin umgegangen? Ich denke, das ist ein wichtiger Kreislauf, der in diesem Land eine große, stabilisierende Wirkung hat. Deshalb lehnen wir Ihren Vorschlag komplett ab.

Noch einmal zum Hinweis von Herrn Brünler zu den Mietern: Die Mieter gehören auch zu diesem Zusammenhang vor Ort. Insofern sind sie davon betroffen, was die Gemeinde mit ihrem Geld macht, was der Gemeinderat, der Stadtrat mit dem Hebesatz macht, der eben diskutiert wird. Sonst entfernen sich wieder ganze Bevölkerungsgruppen noch mehr von der Politik. Ich denke, das ist nicht richtig. Es ist wichtig, diese Gesamtzusammenhänge im Land zu erhalten und eine Betroffenheit im positiven Sinne, sprich: auch eine Beteiligung an den Dingen des öffentlichen Lebens, immer wieder deutlich zu halten. Deshalb lehnen wir diese beiden Vorschläge ab.

Danke.

(Beifall bei der CDU, der SPD und den BÜNDNISGRÜNEN)

Für die CDUFraktion sprach Kollege von Breitenbuch. Nun spricht für die AfD-Fraktion Kollege Teichmann.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Für die Kommunen in Deutschland hat die Grundsteuer als Einnahmequelle eine enorme Bedeutung zur Finanzierung der öffentlichen Aufgaben. Auf die nun neu bestimmte Bemessungsgrundlage kommt der örtliche individuelle Hebesatz zum Tragen, sodass sich örtlich unterschiedlich hohe Belastungsniveaus je Gemeinde ergeben werden. Andererseits ist die Grundsteuer eine erhebliche Belastung für die steuerpflichtigen