Zum anderen gilt dies auch der Staatsregierung für die konstruktive und engagierte Zusammenarbeit. Gerade bei Nachfragen und bei Vor-Ort-Terminen gab es eine gute Zusammenarbeit.
Ich möchte meinen Vortrag abschließen mit den Worten von Udo di Fabio, ehemaliger Richter des Bundesverfassungsgerichtes: „Die Mitbestimmung ist immerhin ein Stück gewachsener Nationalkultur. Das Thema Petitionen ist für mich ein sehr wichtiges Instrument in unserer Gesellschaft, und es sollte auch in Zukunft so bleiben.“
Für die CDUFraktion sprach Kollege Hösl. Nun hat die AfD das Wort, und ich übergebe das Wort an Kollegen Mayer von der AfD-Fraktion.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! 2019 haben wir unser Wahlergebnis in Sachsen deutlich verbessern können. Damit arbeiten nun neun Abgeordnete der Alternative für Deutschland als komplette Neubesetzung im Petitionsausschuss. Das gibt mir Anlass, auch im Namen meiner Ausschusskollegen der AfD meinen Dank an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Referats Petitionsdienst im Landtag zu richten. Sie haben geduldig alle unsere Anfängerfragen beantwortet und uns Neulingen die Einarbeitung in die Materie erleichtert. Wir freuen uns auf eine weitere gute Zusammenarbeit in den nächsten Jahren. Das möchte ich auch insgesamt auf die Kollegen im Petitionsausschuss beziehen.
Durch den Wechsel der Legislaturperiode mitten im Berichtsjahr 2019 sind viele Petitionen erst einmal liegen geblieben und mussten und müssen nun abgearbeitet werden. Es ist eine der Besonderheiten unseres Ausschusses, dass die Arbeit über Legislaturperioden hinweg weiterläuft.
Der neue Petitionsausschuss kam erst Mitte Januar 2020 zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen. Das bedeutet, dass wir Neuen an den hier im Bericht dargestellten Petitionen noch nicht mitgearbeitet haben. Unsere Vorgänger befassten sich im 1. Halbjahr 2019 gleichwohl mit einer Reihe wichtiger Anliegen unserer Bürger. Beispielsweise konnte eine Petition aus dem Jahre 2015 zur Struktur der
Trinkwasserversorgung in Weißwasser und den Umlandgemeinden zum Abschluss gebracht werden. Ebenso ging es um die sehr kontrovers diskutierte Frage der Begrenzung der Wolfspopulation. Ein wesentlicher Teil der Arbeit betraf Petitionen zu den Themen Sozialversicherung, Rente, Pflege und Gesundheit.
Im Petitionsausschuss erarbeiten die Fraktionen die Beschlussempfehlungen gemeinsam. Oft werden die Berichte zu den Petitionen im Konsens beschlossen. Sonst entscheidet die Mehrheit in der Abstimmung. Als Vertreter der größten Oppositionsfraktion haben wir in einigen grundsätzlichen Fragen naturgemäß andere Standpunkte und drücken das bei der Abstimmung auch aus. Im Plenum und Protokoll liegt dann eine Auflistung der im Ausschuss abweichend abgestimmten Berichte vor. Dass es hier keine Unterscheidung zwischen Ablehnung und Enthaltung gibt, kann im Einzelfall zu Missverständnissen führen. Auch deshalb werden wir immer wieder die Möglichkeit wahrnehmen, Berichte zu einzelnen Petitionen aus der Sammeldrucksache herauszuziehen und dazu im Plenum zu sprechen, wie das beispielsweise gestern durch unseren Kollegen Dornau zum Thema Weidetierprämie der Fall war. So geben wir Ihnen und der Öffentlichkeit die Möglichkeit, eine alternative Sichtweise der Dinge zu erfahren. Nicht einmal Petitionen sind alternativlos, wie Sie sehen.
Wir dürfen als Petitionsausschuss aber nicht Hoffnungen wecken, wo keine sind. Der Petitionsausschuss ist keine Superrevisionsinstanz für sämtliche staatliche Entscheidungen oder für privatrechtliche Konflikte in unserem Land. Das von der Sächsischen Verfassung garantierte Petitionsrecht hat seine Grenzen, und zwar an anderen grundlegenden Verfassungsprinzipien. Konkret ist das vor allem die richterliche Unabhängigkeit. Als Petitionsausschuss sind wir nicht befugt, Entscheidungen von Gerichten zu überprüfen, abzuändern oder gar aufzuheben.
Zum anderen sind Angelegenheiten der Kommunen durch die im Grundgesetz Artikel 28 garantierte kommunale Selbstverwaltung weitgehend unserem Zugriff entzogen. Dort können wir dennoch, zum Beispiel durch Vereinbarungen von Vor-Ort-Terminen mit den Betroffenen, zur Konfliktlösung beitragen. Auf kommunale Ebene gibt es oft eigene Petitionsausschüsse, die eine hervorragende Arbeit leisten.
Uns als Vertretern der AfD-Landtagsfraktion im Petitionsausschuss ist es wichtig, dem konkreten Anliegen des einzelnen Bürgers Gehör zu verschaffen und – soweit erforderlich – den Amtsschimmel in seine rechtlichen Schranken zu verweisen. Wir haben die Aufgabe und den Anspruch an uns selbst, für die Bürger das Grundrecht Petition mit Leben zu erfüllen und jedes einzelne uns vorgetragene Anliegen mit Sorgfalt zu behandeln.
Für die AfD-Fraktion sprach Kollege Mayer. Ich übergebe nun an die Fraktion DIE LINKE, an Frau Kollegin Tändler-Walenta.
Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Die Vorlage und Behandlung des Petitionsausschusses bedeutet mehrerlei. Es ist die Bilanz eines Jahres parlamentarischer Arbeit. Die Auflistung erfolgreich abgeschlossener Petitionen ist zugleich Würdigung der Arbeit des Ausschusses als Ganzes, seiner Mitglieder und des Sekretariats, ohne dessen inhaltlich organisatorische Vor- und Nachbereitung weder Bericht noch Bilanz vorliegen würden.
Ob wir in diesem Jahr als Mitglieder des Petitionsausschusses besonders gut gearbeitet haben, vermag ich mangels Vergleichsmöglichkeit nicht zu beurteilen. Ich arbeite erst seit 2019 und damit erstmals im Petitionsausschuss mit.
Ungeachtet dessen bin ich mir bei der Arbeit an den Petitionen, die einen besonderen Querschnitt von Problemlagen in unserer Gesellschaft darstellen, der großen Verantwortung bewusst, auch als Obfrau meiner Fraktion, besser noch: bewusst geworden. Alle Vorworte der Obfrauen und Obmänner betonen bei aller Verschiedenheit die Petition als wichtigen Baustein unserer demokratischen Grundordnung. Petitionen sind eine Form gesellschaftlicher Teilhabe, wenn die Petenten konkretes Verwaltungshandeln kritisieren und überprüfen möchten.
Jede Person hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden. So steht es im Artikel 35 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen. Dieses Recht, sich mit Petitionen an den sächsischen Landtag zu wenden, ist ein hohes Gut. Es ist deswegen erfreulich, dass immer mehr Menschen das Mittel der Petition für die Artikulation ihrer Anliegen nutzen und von ihrem Recht immer stärker Gebrauch machen. So ist auch die Anzahl der Petitionen, die an den Petitionsausschuss des Sächsischen Landtags gerichtet wurden, in den letzten Jahren gestiegen.
Mitunter initiiert ihr Anliegen eine umfassende Prüfung sowie Abhilfe der aufgezeigten Missstände. Nicht selten liefern sie Anregungen und Innovationen, welche sich in der weiteren parlamentarischen Arbeit wiederfinden, und sie decken bisher nicht erkannte Gesetzes- oder Gerechtigkeitslücken auf. Petitionen sind damit ein wichtiges Korrektiv und liefern wertvolle Anregungen für die Gestaltung von Politik.
Nicht selten jedoch sind die Erwartungen der Petentinnen und Petenten an den Petitionsausschuss sehr hoch, und sie werden letztendlich enttäuscht. Der Petitionsausschuss kann keine Gesetze ändern oder Gerichtsurteile aufheben.
Er kann auch nicht in privatrechtliche Angelegenheiten eingreifen. In vielen Fällen – meiner Ansicht nach in zu vielen Fällen – kann den Petenten nicht geholfen werden. Umso wichtiger ist es für uns, ihnen die Beweggründe für die jeweilige Entscheidung verständlich und umfassend aufzuzeigen.
Dies ist meines Erachtens dort besonders wichtig, wo Bürgerinnen und Bürger unverschuldet in Not und Bedrängnis
geraten. Für mich ist und bleibt es ein moralisches Dilemma, wenn Recht und Gerechtigkeit unterschiedliche Wege gehen, wenn Rechtsstaatlichkeit, die wir verteidigen müssen, individuelles Rechtsempfinden und Gerechtigkeitserwartungen enttäuschen.
Ich sehe darin eine Ursache für die Abkehr vieler Menschen von der Politik und ihren Repräsentanten. Dies nur am Rande. Was hindert uns aber daran, dieses Dilemma aufzulösen? Wenn Mitglieder unseres Landtags, also die Legislative, sagen, das ist rechtlich gesehen nicht möglich, dann lass uns die Gesetze ändern. Schon Cicero sagte: „Das öffentliche Wohl, soll das oberste Gesetz sein“. Ich bin mir durchaus bewusst, dass eine Gesetzesänderung ein gut überlegter konsensualer Prozess sein muss.
Meine Fraktion hat auch schon in der letzten Legislaturperiode eine Reihe von Vorschlägen zur effizienteren Gestaltung der Ausschussarbeit vorgelegt, die nach wie vor aktuell sind und ihrer Umsetzung harren. Ich erinnere zum Beispiel an die Einführung und Behandlung von öffentlichen Petitionen, an die Veröffentlichung der abgeschlossenen Petitionsverfahren im Internet, an die Öffentlichkeit von Ortsterminen, an die Beschlussfassung über die Eilbedürftigkeit von Petitionen und an die Einrichtung eines Härtefallfonds zur Unterstützung von Bürgerinnen und Bürgern in außergewöhnlichen Notfällen. Die Umsetzung dieser Vorschläge wäre ein Schritt in die Richtung von mehr Transparenz und direkter Demokratie.
Unabhängig davon werden meine Kolleginnen und Kollegen der Linksfraktion und ich das Anliegen unserer Ausschussvorsitzenden, einen Bürgerbeauftragten als
ergänzende Anlaufstelle zu schaffen, nach besten Kräften unterstützen. Das ist übrigens eine langjährige Forderung der LINKEN.
Das war Frau Kollegin Tändler-Walenta. Ich bitte jetzt für die BÜNDNISGRÜNEN Lucie Hammecke ans Mikrofon.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Auch im Jahr 2019 haben wieder viele Menschen das Recht genutzt, sich an den Petitionsausschuss zu wenden. Hunderte Petitionen sind hier eingegangen. Die Anliegen der Petentinnen und Petenten sind vielfältig. Sie reichten von der Finanzierung eines Schülertickets über einen Brückenbau im Nationalpark Sächsische Schweiz bis hin zum Wohngeld.
Das Recht, sich mit einem Anliegen an den Petitionsausschuss zu wenden, hat jede Person, unabhängig vom Alter, unabhängig von der deutschen Staatsbürgerschaft, unabhängig davon, ob die Person im Freistaat Sachsen lebt oder nicht. Jede Petition nimmt denselben Dienstweg. Jeder Petition wird dasselbe Recht zuteil, egal, ob es selbst gebastelte Plakate, Einzelanliegen oder Massenpetitionen sind, egal, ob es lokale oder große Herausforderungen sind,
egal ob es bundes-, landes-, oder europapolitische Entscheidungen sind. Die Anliegen der Petitionen, die wir im Petitionsausschuss gemeinsam behandeln, sind so vielfältig wie die Menschen, die sie vortragen.
Die Arbeit im Petitionsausschuss gehört zu den abwechslungsreichsten Tätigkeiten im Abgeordnetendasein. Sie ist geprägt von sachlichen Debatten, vom Willen, das Anliegen der Petitionen zu erkennen und sich damit im Detail zu beschäftigen. Es wird diskutiert, gehadert, gestritten, um für die wichtigen Anliegen der Bürgerinnen und Bürger die bestmögliche Lösung zu finden.
Für uns BÜNDNISGRÜNE ist der Petitionsausschuss ein besonderes Beispiel für die vielfältigen Möglichkeiten, die unsere Demokratie bietet, sich einzumischen. Unsere Demokratie und unser gesellschaftlicher Zusammenhalt leben davon. Sie leben davon, dass sich Menschen einbringen und die Umwelt aktiv gestalten wollen. Wir brauchen das Engagement, das Mitmischen und das Mitbestimmen, sei es in Meinungsäußerungen auf der Straße oder in einer Petition an den Sächsischen Landtag. Allen Bürgerinnen und Bürgern muss es möglich sein, sich mit einem Anliegen an die Politik zu wenden. Die Politik muss sich die Zeit nehmen, sich mit diesem Anliegen zu befassen. Ein Ort dafür ist der Petitionsausschuss. Das Petitionswesen ist damit einer der wichtigsten Bausteine unserer Demokratie.
Gerade deshalb ist es wichtig, dass wir darüber sprechen, wie wir die Arbeit für die Bürgerinnen und Bürger im Petitionsausschuss noch weiter verbessern können. Ein Blick in die Parlamente anderer Länder ist dabei eine spannende Angelegenheit. Im Hessischen Landtag gibt es beispielsweise eine wunderbare Broschüre, die explizit für Kinder und Jugendliche gestaltet ist, die zielgruppenspezifisch erklärt, wie sich Kinder und Jugendliche mit ihrer Petition an den Landtag wenden können. Das Petitionsrecht steht nämlich, wie ich schon erwähnte, im Gegensatz zum Wahlalter allen Menschen unabhängig von ihrem Alter zu. Wir sollten sie auf dem Weg dahin noch stärker ermutigen, sich einzumischen.
Spannend finde ich auch Vorschläge, die im Hessischen Landtag übernommen wurden, wie etwa das mündliche Einbringen von Petitionen, das im Hessischen Landtag im Rahmen von Bürgersprechstunden ermöglicht wird.
Auch mit der Digitalisierung gibt es Möglichkeiten, das Petitionsrecht weiter zu verbessern. Das Einreichen einzelner Petitionen ist momentan bereits über die Homepage des Landtags möglich. Wie wir uns im Koalitionsvertrag darauf geeinigt haben, sollte nun auch das Mitzeichnen von Petitionen über die Homepage des Landtags ermöglicht werden. So kennen wir es vom Bundestag, aber auch von unserer Landeshauptstadt Dresden. Das könnte übrigens auch bedeuten, dass sich der Landtag verpflichtet, Sammelpetitionen in öffentlichen Ausschussanhörungen einzeln aufzurufen und zu behandeln.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! In allen unseren Redebeiträgen ist klar geworden, dass das Petitionsrecht ein wichtiges demokratisches Recht ist. Es öffnet die Augen für die vielfältigen Anliegen nicht nur der sächsischen,
sondern aller Bürgerinnen und Bürger, die sich an uns wenden. Es gibt spannende Diskussionen, die ich sehr gern führen möchte. Dazu kommt die Diskussion darüber, wie wir das Petitionsrecht weiter verbessern können.
Vielen herzlichen Dank. – Vielen herzlichen Dank auch an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Petitionsdienst. Ich möchte hier nicht unerwähnt lassen, wie sie unermüdlich ihre Arbeit leisten, wie unglaublich genau sie sind und auf jede kleine Nachfrage eine Antwort wissen. Sie kommen mit uns allen, sehr unterschiedlichen Abgeordneten sehr gut klar. Vielen herzlichen Dank an sie.
Das war Kollegin Hammecke für die BÜNDNISGRÜNEN. Jetzt bitte ich für die SPD-Fraktion Frank Richter ans Rednerpult.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Als Obmann der SPDFraktion möchte ich gern einige ergänzende Worte zur Arbeit des Petitionsausschusses finden. Das Grundsätzliche haben bereits Simone Lang und die anderen, die vor mir gesprochen haben, gesagt. Deswegen nur einige wenige Anmerkungen meinerseits.
Als ein guter Freund, der mich hier in der Parlamentsarbeit begleitet, hörte, dass ich im Petitionsausschuss sei, sagte er mir: Wenn du da einmal nicht die Freude an der Politik verlierst, das ist der Ausschuss für die – wörtlich – Kompressionsstrümpfe und die Stützmauern, da wirst du alles Mögliche tun müssen, aber nicht die sächsische Landespolitik gestalten.
Trotzdem bin ich ganz offen und unbefangen in die Arbeit des Petitionsausschusses gegangen, und ich muss sagen: Mein Freund hatte nicht recht. Diese Arbeit liefert einen tiefen und für mich sehr befriedigenden Einblick in die Lebenswirklichkeit der Menschen in Sachsen. Die Arbeit im Petitionsausschuss ist eine wertvolle Arbeit, die mit der Anstrengung des Perspektivwechsels verbunden ist. Einerseits müssen wir die rechtlichen Realitäten dieses Landes ernst nehmen; andererseits müssen wir sie mit der Lebenswirklichkeit der Menschen in Verbindung bringen. Das sind nun einmal zwei verschiedene Dinge. Eine Vorrednerin hat auch von der Dilemmasituation gesprochen. Das ist richtig. Diese beiden Dinge zusammenzubringen ist eine ehrenvolle Aufgabe für Landtagspolitiker; so möchte ich es jedenfalls sagen.