Protokoll der Sitzung vom 04.02.2021

All diese Aspekte will unser Gesetzentwurf regeln und auch ändern. Es bleibt festzuhalten: Die Auswirkungen des Klimawandels treffen zuerst die Schwachen in der Gesellschaft, und genau das wollen wir ändern. Deswegen ist das Thema Klimaschutz auch ein urlinkes Thema, meine Damen und Herren.

(Beifall bei den LINKEN)

In dem 60-seitigen Gesetzentwurf geben wir dem Freistaat erstmals Vorgaben zur Treibhausgasminderung, und das in allen Sektoren. Für weitere Ausführungen fehlt mir jetzt leider die Redezeit.

Mitteilen möchte ich Ihnen aber noch, dass wir vor allem den Freistaat, also seine Institutionen und die Behörden,

auffordern, eine Vorbildfunktion zu haben und zu einer klimaneutralen Landesverwaltung, und zwar bis zum Jahr 2030, zu werden. Für den Rest des Landes inklusive der Kommunen braucht es außerdem eine integrierte Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsstrategie. Die bisher geltenden Energie- und Klimaprogramme, das letzte aus dem Jahr 2012, leistet das eben nicht. Es ist noch nicht einmal evaluiert, das sollte laut Koalitionsvertrag schon letzten Sommer passiert sein.

Ich möchte Ihnen noch einen letzten Aspekt darstellen, und das ist die ständige Evaluation der Maßnahmen, die im Gesetzentwurf stehen, damit kontrolliert werden kann, ob die definierten Vorgaben und Ziele auch eingehalten werden. Dazu soll ein Gremium geschaffen werden, das es in anderen Bundesländern auch schon gibt, aber hier in Sachsen noch nicht einmal von der Regierung geplant ist; und zwar spreche ich hier von einem sächsischen Klimaschutzrat. Er soll die Kommunen beraten und den Freistaat auch überprüfen, ob die vom Gesetz geforderten integrierten Klimaschutz- und Klimaanpassungsstrategien auch eingehalten und umgesetzt werden.

So viel zur Kurzzusammenfassung dieses Gesetzes. Sie alle haben also beim letzten Plenumstag vor der Sommerpause die Möglichkeit, diesem Gesetz zuzustimmen. Wenn Sie für eine lebenswerte Zukunft für sich selbst und auch für Ihre Kinder sind, dann empfehle ich Ihnen auch, in diesem Sommer zuzustimmen. Ich kann Ihnen versprechen, es wird ein heißer Sommer – in vielerlei Hinsicht –, und die Corona-Pandemie ist auch nicht die einzige Krise, die viel Leid und hohe Kosten verursacht und Existenzen zerstört; denn die unaufhörliche Welle des Klimawandels wird das womöglich alles in den Schatten stellen, wenn wir hier nicht gegensteuern. Deswegen bitte ich Sie, auch diese Welle abzuflachen und dem Gesetz am Ende zuzustimmen.

Vielen Dank.

(Beifall bei den LINKEN)

Vielen Dank. Das war Marco Böhme für die einreichende Fraktion DIE LINKE.

(Die Präsidentin wird auf Herrn Pohle aufmerksam gemacht, der am Saalmikrofon steht.)

Ja, am Mikrofon 6 Herr Pohle, vermutlich mit einer Kurzintervention?

Frau Präsidentin! Genauso ist es. Herr Böhme, Sie hatten in Ihrem Vortrag, der sehr interessant und umfangreich war, eine unterschwellige Mitteilung gemacht, und zwar ging es um die Aktion „Ende Gelände“; dass aufhören muss, dass wir hier in diesem Hohen Hause darüber diskutieren, ob dort terroristische Aktionen stattfinden.

Ich möchte nur klarstellen, dass es dort Übergriffe von sogenannten Aktivisteninnen und Aktivisten gab, die einen Bagger besetzt und einen volkswirtschaftlichen Schaden

nach sich gezogen haben. Insofern möchte ich bitte einmal klarstellen: Zwischen der Aktion „Ende Gelände“ und übergriffigen Aktivisten gibt es schon einen Unterschied.

(Beifall bei der CDU und der AfD)

Vielen Dank, Herr Pohle. Ich muss mich jetzt entschuldigen, ich habe nicht auf die Noten geschaut, das war die erste Beratung zum Gesetzentwurf – keine Aussprache und deswegen eigentlich keine Kurzintervention möglich. Deswegen ist jetzt auch keine Reaktion möglich; denn ich hätte das eigentlich gar nicht zulassen dürfen.

(Widerspruch und Zurufe von den LINKEN: Das geht aber nicht! Das ist ungerecht!)

Dann bitte, reagieren Sie, Herr Böhme.

Ich mache es auch nur ganz kurz. Herr Pohle, eine Blockade ist nicht gleich ein Angriff. Eine Besetzung eines Gegenstandes – in dem Fall eines Baggers, der danach friedlich wieder verlassen wurde – ist kein Angriff. Nichts anderes hat die Aktion „Ende Gelände“ gemacht und auch immer vorher erklärt, es werden keine Maschinen zerstört und keine Personen angegriffen. Aber wir können hier gern noch einmal die Debatte von vor fünf Jahren führen.

(Beifall bei den LINKEN – Ronald Pohle, CDU: Volkswirtschaftlicher Schaden, Herr Böhme!)

Das war die Reaktion auf die eigentlich nicht stattgefundene Kurzintervention, um es noch einmal zu Protokoll zu geben; es wird mir nicht wieder passieren, und wir vergessen das jetzt einfach. – Marco Böhme sprach gerade für die einreichende Fraktion.

Meine Damen und Herren, wir kommen zur Ausschussüberweisung. Die Fraktion DIE LINKE hatte neben den in der Tagesordnung genannten Ausschüssen später noch eine Ergänzung vorgenommen, die versehentlich nicht aufgenommen wurde; das holen wir jetzt nach und ich schlage Ihnen Folgendes vor: den Entwurf Gesetz zur Einführung eines Klimaschutzgesetzes für den Freistaat Sachsen an den Ausschuss für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft – federführend –, an den Ausschuss für Regionalentwicklung, an den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, an den Ausschuss für Schule und Bildung, an den Ausschuss für Inneres und Sport und an den Haushalts- und Finanzausschuss zu überweisen. Wer diesem Vorschlag der Überweisung an die genannten Ausschüsse zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist der Überweisung an die genannten Ausschüsse zugestimmt und der Tagesordnungspunkt 5 geschlossen.

Wir kommen zu

Tagesordnungspunkt 6

„Nichts über uns ohne uns“ – Inklusion in Sachsen weiter voranbringen

Drucksache 7/5300, Antrag der Fraktionen CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD

Unser Gebärdendolmetscher hat jetzt schon angefangen zu übersetzen. Wir haben uns für diesen Tagesordnungspunkt, weil wir das inzwischen auch so gewöhnt sind, vorgestellt und vorgenommen, dass uns heute ein Gebärdendolmetscher und eine Gebärdendolmetscherin unterstützen. Deswegen seien Sie ganz herzlich gegrüßt und jetzt schon vielen Dank!

(Beifall des ganzen Hauses)

Zur Drucksache können die Fraktionen wie folgt Stellung nehmen: als Erstes die CDU, danach die BÜNDNISGRÜNEN, die SPD, die AfD, DIE LINKE und die Staatsregierung, wenn gewünscht.

Ich erteile nun Herrn Kollegen Hösl für die CDU-Fraktion das Wort.

Vielen Dank. Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kollegen! Zunächst einmal finde ich es sehr schön, dass das heute mit einem Gebärdendolmetscher übersetzt wird. Dem vorliegenden Antrag „;Nichts über uns ohne uns‘ – Inklusion in Sachsen weiter voranbringen“ möchte ich ein Zitat voranstellen. Georg Riemann, ein Schweizer Journalist, sagte einmal: „Behinderung ruft nicht nach Mitleid, Behinderung braucht nicht Überbetreuung und schon gar nicht fürsorgliche Bevormundung. Was ihnen nottut, ist partnerschaftliche Anerkennung als vollwertige Menschen, Motivation zur Selbständigkeit und Hilfe nur dort, wo es anders nicht geht.“

Aus diesem Grund trägt der Antrag zum Inklusionsgesetz den Titel „Nichts über uns ohne uns“. Bereits diese wenigen Worte zeigen die Bedeutung einer der wichtigsten gesellschaftlichen Veränderungen der vergangenen Jahre. Der Umgang mit Menschen mit Behinderung erlebte einen gravierenden und notwendigen Paradigmenwechsel. 2009 hat die Bundesrepublik Deutschland die UN-Konvention über die Belange von Menschen ratifiziert. Damit hat sich das Land verpflichtet, die politische, wirtschaftliche, soziale und gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu verwirklichen. Im Fokus steht seitdem in allen Bereichen: Die Betroffenen sprechen mit.

Seitdem ist auf Bundes- und Landesebene viel passiert. Ich möchte einige Beispiele von der Bundesebene einbringen. Im September 2011 veröffentlichte die Bundesregierung den Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Konvention. Konkrete Ziele für die Inklusion sind zum Beispiel: Behinderte und nicht behinderte Kinder besuchen die Schulen und Kindergärten. Öffentliche Gebäude und Verkehrsmittel müssen barrierefrei werden, zum Beispiel

durch Rampen für Rollstuhlfahrer und Aufzüge statt Treppen.

Der im Sommer 2013 veröffentlichte Teilhabebericht der Bundesregierung nahm zum ersten Mal die tatsächliche Lebenslage der Menschen mit Behinderungen in den Blick. Für den Bericht wurden nicht nur statistische Daten aufbereitet; vielmehr bewerteten die Betroffenen selbst, in welchem Maße sie am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Dabei wurde deutlich: Die Befragten fühlten sich weniger eingeschränkt, wenn sie über gute familiäre Beziehungen verfügen. Auch wer finanziell gut aufgestellt ist, hat mehr Möglichkeiten zur Teilhabe. Ältere Menschen mit Behinderungen fühlen sich am häufigsten ausgegrenzt – und vor allem ältere Menschen haben Behinderung. Knapp die Hälfte der Schwerbehinderten gehört der Altersgruppe zwischen 55 und 75 Jahren an. Ein weiteres gutes Viertel ist älter als 75 Jahre.

Die Verabschiedung des Bundesteilhabegesetzes und die Wirkung in der ersten Stufe in 2017 und die Stufe 4 wird 2023 umgesetzt – dem neuen gesellschaftlichen Verständnis von einer inklusiven Gesellschaft im Lichte der UNBehindertenrechtskonvention wird damit Rechnung getragen. Selbstbestimmung und individuelle Lebensplanung wurden dem gewandelten Rollenverständnis von Menschen mit Behinderung entsprechend voll umfänglich unterstützt. Die Eingliederungshilfe wird zu einem modernen Teilhaberecht entwickelt, in dessen Mittelpunkt die Menschen mit ihren individuellen behinderungsspezifischen Bedürfnissen stehen. Weiterentwicklung des Behindertenbegriffes, Herauslösen der Eingliederungshilfe aus dem Fürsorgesystem – –

Auf die länderspezifischen sächsischen Punkte möchte ich in einer zweiten Rederunde eingehen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung)

Vielen Dank an Kollegen Hösl für die CDU-Fraktion. Es spricht jetzt für die BÜNDNISGRÜNEN Frau Čagalj Sejdi.

Petra Čagalj Sejdi, BÜNDNISGRÜNE: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Inklusion wird im Duden mit gleichberechtigter Teilhabe und Mit-einbezogen-sein erklärt. Doch ist es in der Realität wirklich so? – Können Menschen mit Behinderung in unserer Gesellschaft wirklich gleichberechtigt teilhaben, und werden sie überall miteinbezogen? – Ich denke nein – heute 2021 leider immer

noch nicht. Egal mit welchem der Betroffenen ich mich darüber unterhalte, ich höre immer wieder dasselbe: Ja, es gibt gute Ansätze, aber, wenn man auf das Große und Ganze schaut, ist noch viel Luft nach oben.

Das größte Problem, das wir immer noch haben, ist, dass wir all zuoft ohne die Perspektiven der Betroffenen, die aufgrund ihrer Behinderung von Teilen des gesellschaftlichen Lebens ausgeschlossen sind, denken. Genau das muss sich ändern. Deshalb braucht es eine neue Beteiligungskultur für Menschen von Menschen mit Behinderung.

(Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN)

Bei der Überarbeitung des Landesaktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention soll ihre Perspektive und die Perspektive der Angehörigen stärker eingebracht werden und stärker zu Gewicht kommen. Doch dafür brauchen wir ausreichend Zeit. Das wurde uns in der Anhörung widergespiegelt; deshalb haben wir uns entschieden, den Prozess bis Anfang 2023 nach dem Motto „Nichts über uns ohne uns“ laufen zu lassen.

Ich denke, eine der wichtigsten Voraussetzungen im Bereich Teilhabe ist die Barrierefreiheit, die uns überhaupt erst teilnehmen lässt. Wenn ich mich hier im Landtag umschaue, fällt mir einiges auf, bei dem es an Barrierefreiheit fehlt. Allein die Tatsache, dass nur heute zu einem solchen Antrag Gebärdendolmetscher vor Ort sind – – Was ist mit hörgeschädigten Menschen, die keine Gebärdensprache sprechen? Wie können die unseren Reden folgen, sollten sie hier im Saal sein? – Oder stellen Sie sich in einen Aufzug, schließen Sie die Augen und überlegen Sie, wie ein sehbehinderter Mensch bei uns im Landtag weiß, in welchem Stockwerk er angekommen ist. Man hört es nicht. Oder gehen wir einmal in den Gängen entlang, schauen an die Zimmer, fühlen die Nummernschilder. Man kann sie nicht ertasten. Sie könnten erhaben sein. Auch das ist nicht der Fall. Allein hier bei uns im Haus fehlt es an Barrierefreiheit an allen Ecken und Enden.

Wie gerade mein Vorredner sagte, ist es nicht nur ein Problem, das Menschen mit Behinderung betrifft. Es ist wahrscheinlich ein Problem, das uns eines Tages alle betreffen wird, unabhängig davon, ob wir eine Behinderung haben oder nicht, denn allein das Alter bringt es mit sich, dass wir vielleicht nicht mehr so gut sehen, nicht mehr so laufen oder nicht mehr so gut hören können. Das ist ein Grund, hier entschlossen und zügig gemeinsam voranzugehen, und von einer baulichen Barrierefreiheit, von der wir alle profitieren, nicht nur zu träumen, sondern diese auch umzusetzen. Am Ende ist es der Mensch mit dem Rollstuhl, die Eltern mit dem Kinderwagen, das Kind mit den kurzen Beinen, die ältere Dame oder der ältere Herr mit dem Rollator – alle profitieren in irgendeiner Art und Weise von der Barrierefreiheit.

Unser Nachbarfreistaat Bayern hat es bereits vorgemacht und sich 2013 auf den Weg gemacht und sich das Ziel gesteckt, bis 2023 den öffentlichen Nahverkehr und den öffentlichen Raum flächendeckend barrierefrei zu gestalten – das heißt, im Bereich Mobilität, Busse, Bahnen, Bahnhöfe,

in Schulen und Kitas, in öffentlichen Gebäuden aber auch im Internet, in dem es allzu oft oder fast immer an Barrierefreiheit fehlt.

Wir wollen, wir müssen hier in Sachsen nachziehen. Dafür ist es wichtig, dass wir ressortübergreifend ein Programm „Sachsen Barrierefrei 2030“ erarbeiten. Darin müssen die Bereiche, die barrierefrei gestaltet werden sollen, klar benannt sein. Aktuelle Förderprogramme aus den verschiedenen Ministerien müssen gebündelt und Lücken durch neue Fördermöglichkeiten ergänzt werden. Dort muss vor allem die Perspektive der Betroffenen miteinbezogen werden. Wir fangen dabei in Sachsen nicht bei null an. Schauen wir uns einmal um: In den vergangenen Jahren gab es zum Beispiel das Förderprogramm „Lieblingsplätze für alle“. Das wurde von den Kommunen gerne angenommen, sogar so gerne, dass wir die Bedarfe nicht alle decken konnten. Deshalb begrüßen wir BÜNDNISGRÜNE es auch, dass im Regierungsentwurf für den Doppelhaushalt 2021/2022 bereits 5 Millionen Euro für Investitionen zur Schaffung von Barrierefreiheit eingeplant sind. Wir werden uns dafür einsetzen, dass es noch mehr wird.