Protokoll der Sitzung vom 04.02.2021

Das war Frau Jost mit dem Schlusswort für die AfD-Fraktion. Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Antrag in der Drucksache 7/5242. Der Antrag trägt den Titel: Stärkung der Angehörigenpflege. Wer diesem Antrag seine Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Bei vielen Stimmen dafür und noch mehr Stimmen dagegen ist der Antrag der AfD-Fraktion abgelehnt worden. Der Tagesordnungspunkt ist damit beendet.

Erklärungen zu Protokoll

Ich habe diesen Redebeitrag für meine leider immer noch erkrankte Kollegin Daniela Kuge übernommen und möchte es nicht versäumen, ihr von hier aus die besten Genesungswünsche zu übermitteln.

Die Pflege eines nahestehenden Menschen ist oft ein Vollzeitjob. Das System der ambulanten Pflege funktioniert nur so gut, weil es eben neben den Pflegefachkräften auch die vielen pflegenden und mithelfenden Angehörigen gibt, die ihre Lieben Tag und Nacht aufopferungsvoll begleiten und versorgen; und das oft über viele Jahre hinweg, um ihnen ein Leben so selbstständig und selbstbestimmt wie möglich zu garantieren.

Pflegende Angehörige stellen dabei oft eigene Bedürfnisse zurück und geraten dabei schnell an die eigenen Grenzen. Es ist aus meiner Sicht eine der dringendsten gesellschaftlichen Aufgaben, pflegenden Angehörigen mehr Unterstützung zuteilwerden zu lassen und ihnen Entlastung zu

bieten; denn sie stehen permanent unter Versagens- und Verlustängsten. Der Dschungel an Leistungen ist für professionell Pflegende vielleicht noch überschaubar, für die Angehörigen stellt er schnell eine immense Hürde dar.

Da ist es an der Zeit, danke zu sagen, danke für die endlose Geduld, danke für den körperlichen Einsatz, oft über das erträgliche Maß hinaus, und für die ständige Bereitschaft, für den Pflegebedürftigen da zu sein, und danke dafür, dass pflegende Angehörige oft und gerne den Rat und die Hilfe der Fachleute annehmen. Da das Thema Pflege schon in der letzten Legislaturperiode einen hohen Stellenwert hatte, wurde vom Sächsischen Landtag eine Enquetekommission unter dem Titel „Sicherstellung der Versorgung und Weiterentwicklung der Qualität in der Pflege älterer Menschen im Freistaat Sachsen“ eingesetzt.

Im Ergebnis wurden sehr umfangreiche und konkrete Handlungsempfehlungen zu den verschiedensten Themenfeldern, so auch zu pflegenden Angehörigen, erarbeitet. Der Abschlussbericht wurde vom Landtag beschlossen. Zur Umsetzung müssen nun Bund, Land, Kommunen und die Pflegekassen an einem Strang ziehen. Ich weiß, dass gerade das Thema Pflege der zuständigen Ministerin eine Herzensangelegenheit ist und die vorgeschlagenen Maßnahmen Schritt für Schritt weiterverfolgt werden.

Aber auch der Bund hat einiges für die bessere Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf getan. So sind mit dem gleichlautenden Gesetz wesentliche Änderungen im Pflegezeitgesetz, im Familienpflegezeitgesetz sowie im SGB XI in Kraft getreten. So wurde das schon bisher bestehende Recht auf kurzzeitige Arbeitsverhinderung von bis zu zehn Arbeitstagen durch die Einführung eines Anspruchs auf Pflegeunterstützungsgeld als Ausgleich für entgangenes Arbeitsentgelt ergänzt. Dadurch erhalten Pflegende einen Ausgleich für entgangenen Lohn und eine konkrete Anerkennung dieser Lebensleistung.

Das Pflegeunterstützungsgeld entspricht in der Höhe in etwa den Leistungen, die bei Erkrankung eines Kindes seitens der Krankenversicherung gewährt wird. Darüber hinaus können sich Beschäftigte, die pflegebedürftige nahe Angehörige in häuslicher Umgebung betreuen, von ihrer Arbeit bis zu sechs Monate vollständig oder teilweise freistellen lassen. Ein Anspruch auf Freistellung von bis zu drei Monaten besteht für die Begleitung von nahen Angehörigen in der letzten Lebensphase, da diese für pflegende Angehörige besonders aufreibend sein kann.

Ferner gibt es auch einen Rechtsanspruch auf die Familienpflegezeit, das heißt die teilweise Freistellung von bis zu 24 Monaten bei einer wöchentlichen Mindestarbeitszeit von 15 Stunden.

Unterstützung pflegender Angehöriger durch Mehrgenerationenhäuser: Ein weiterer wichtiger Beitrag ist aus meiner Sicht die Unterstützung pflegender Angehöriger durch Mehrgenerationenhäuser, welche neben Informations- und Beratungsangeboten auch Angebote zur Betreuung von Pflegebedürftigen vorhalten oder auch Angebote von Kooperationspartnern vermitteln.

Flexibilisierung der Leistungsansprüche im SGB XI (§§ 37,39,41,42 SGB XI) mit dem PNG (Pflegeneuausrich- tungsgesetz 2012) und insbesondere mit dem PSG I (Pfle- gestärkungsgesetze):

Es wurden die Leistungen der Pflegeversicherung mit der Zielsetzung Entlastung und Stärkung der pflegenden Angehörigen flexibilisiert und deutlich ausgeweitet. So wird Pflegegeld zur Hälfte weitergezahlt, wenn Pflegebedürftige Kurzzeit- oder Verhinderungspflege in Anspruch nehmen. Ebenso kann eine Tages- und Nachtpflege in Anspruch genommen werden, ohne dass sich hierdurch der Anspruch auf Pflegegeld oder Pflegesachleistungen verringert, welche damit einen höheren Anreiz schafft, diese auch zu nutzen.

Rehabilitationsmaßnahmen für pflegende Angehörige (§ 111, 111 a SGB V): Da die Pflege eines Angehörigen oder eines nahestehenden Menschen sowohl körperlich als auch psychisch sehr belastend sein kann, wird auch auf den Erhalt der Gesundheit der Pflegenden das Augenmerk gelegt. Bei anstehenden Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen werden in der GKV die besonderen Belange pflegender Angehöriger berücksichtigt.

Verbesserung der rentenversicherungsrechtlichen Absicherung (§ 44 SGB XI): Verbessert wurde auch die rentenversicherungsrechtliche Absicherung pflegender Angehöriger. Sie müssen eine oder mehrere pflegebedürftige Personen mit Pflegegrad 2 oder höher pflegen. Die Pflege muss dabei mindestens zehn Stunden, verteilt auf wenigstens zwei Tage pro Woche, ausgeübt werden. Zusätzlich dürfen Sie nebenbei nicht mehr als 30 Stunden arbeiten. Sie können sich die Pflege auch mit anderen Personen teilen. Dabei muss jedoch der Mindestpflegeaufwand von zehn Stunden pro Woche je Person erreicht werden. Außerdem muss die Pflege in häuslicher Umgebung erfolgen.

Unter bestimmten Voraussetzungen werden von der Pflegeversicherung Beiträge an die Rentenversicherung gezahlt.

Einführung von zusätzlichen Entlastungsleistungen für pflegende Angehörige (§§ 45 b, 45 c SGB XI): Erweitert wurden im Rahmen der ambulanten Versorgung die niedrigschwelligen Betreuungsangebote um sogenannte Entlastungsangebote. Sie beinhalten zum Beispiel die Erbringung von Dienstleistungen, organisatorische Hilfestellungen oder gezielte Unterstützungsleistungen für pflegende Angehörige zur Bewältigung des Pflegealltags.

Ende letzten Jahres wurden die Eckpunkte der 2021 geplanten Pflegereform veröffentlicht und auch da ist ein jährliches Entlastungsbudget vorgesehen. Dabei soll die Nutzung von Pflegeleistungen künftig stärker auf den Bedarf Pflegebedürftiger und deren Angehörige ausgerichtet werden. Insgesamt gibt es zu den Eckpunkten und der geplanten Reform noch eine Menge Diskussionen, aber Fakt ist, dass das Thema Pflege weiter eine große Rolle spielt.

Begleitend zu den Aktivitäten des Bundesgesetzgebers hat Sachsen ein eigenes Handlungskonzept zum Thema Pflege geschaffen. Es entstand das PflegeNetz Sachsen, mit welchem es möglich ist, die richtigen Ansprechpartner und Unterstützungsangebote vor Ort, aber auch alle Informationen rund um die Pflege, bundesweit relevante Hinweise und gesetzliche Möglichkeiten zu finden und zu nutzen. Durch diese Unterstützung erhalten die pflegenden Angehörigen eine wirksame Entlastung bei der Informationsbeschaffung.

Pflegekoordinatoren wurden eingesetzt, welche durch den Freistaat in allen Landkreisen und kreisfreien Städten gefördert werden. Sie haben, wie der Name schon sagt, unter anderem die Aufgabe, die Implementierung und Entwicklung bzw. Weiterentwicklung der vernetzten Pflegeberatung zu koordinieren, anzuregen und aktiv vor Ort zu gestalten, damit auch Angehörige jederzeit gut unterstützt und begleitet werden können.

Sie sehen, wir sind noch lange nicht am Ziel, aber auf einem guten Weg. Ihren Antrag braucht es dazu nicht, wir werden ihn ablehnen.

Alle Jahre wieder, so könnte man den vorliegenden Antrag kurz beschreiben. Schon im Jahr 2018 haben Sie von der AfD-Fraktion einen ähnlichen Antrag gestellt. Wiederholung allein macht einen Antrag jedoch noch lange nicht zustimmungsfähig. Ich erkläre Ihnen auch gern warum.

Wie schon im Jahr 2018 versuchen Sie ein ernsthaftes Ansinnen mit den für Sie typisch populistischen Maßnahmen umzusetzen. So fordern Sie auch in diesem Antrag erneut die Einführung eines Landespflegefördergeldes, obwohl es völlig ausreichen würde, die Erhöhung des Pflegegeldes und der Investitionspauschalen für häusliche barrierearme Umbaumaßnahmen zu fordern. Es braucht kein extra Förderinstrument. Es ist sehr zu würdigen, wenn Menschen ihre Angehörigen pflegen, damit diese möglichst lange im eigenen Wohnumfeld verbleiben können.

Weiteres können Sie in unserem Antrag, Drucksache 7/534, lesen. Auch fordern wir eine rentenrechtliche Gleichbehandlung von Zeiten der Angehörigenpflege mit Kindererziehungszeiten unter Punkt 5 bzw. die finanzielle Absicherung von pflegenden Angehörigen in Form einer Entgeltersatzleistung im Falle von Pflegezeiten. Auch fordern wir eine Pflegevollversicherung.

Ein wesentlicher weiterer Aspekt zur Ablehnung dieses Antrages kommt für mich diesmal noch hinzu. Früher haben Sie wenigstens noch benannt, dass auch bessere Möglichkeiten der Vereinbarkeit von Pflege und Beruf nötig sind. Davon ist in diesem Antrag nichts mehr zu lesen. Das heißt im Klartext, dass die Pflege der bedürftigen Menschen nach Ihrer Auffassung am bestens vollständig in die Familien verlagert werden soll. Verlagerung in die Familie bedeutet bekanntlich oft Verlagerung in die Hände von Töchtern oder Schwiegertöchtern, was zwar mit Ihrem Weltbild bestens übereinstimmt, nicht aber mit meinem. Dafür gibt es dann ein paar Almosen zum Ausgleich der Belastungen. An der permanenten Überlastung der pflegenden Frauen oder Angehörigen allerdings wollen Sie grundsätzlich erst einmal gar nichts ändern.

Selbstverständlich sind auch wir der Meinung – das haben wir auch in unserem Minderheitenvotum zum Bericht der Enquetekommission sowie mit eigenen Anträgen deutlich gemacht –, dass Menschen, die ihre pflegebedürftigen Angehörigen pflegen, entsprechend vergütet und unterstützt werden müssen. Dazu setzen wir aber darauf, die Finanzierung der Pflege zu verbessern und bessere Bedingungen für die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege zu schaffen.

Aktuell befinden wir uns in einer Pandemie. Um diese zu bewältigen, sollten wir zudem alles daran setzen, mehr Pflegefachkräfte und Auszubildende zu gewinnen, weil wir diese dringend brauchen; auch damit Menschen eben nicht aus Zwang zu Hause pflegen müssen, weil zu wenig Personal und folglich zu wenige Heimplätze verfügbar sind, sondern damit es wirklich eine freie Entscheidung bleibt,

ob und wie ich meine Angehörigen zu Hause pflege. Es muss ein Akt der Liebe und des Wollens sein und darf eben nicht aufgrund fehlender Ressourcen, sei es in Form von fehlendem Fachpersonal oder wegen fehlender finanzieller Mittel, zum letzten Ausweg in einer schwierigen Lage werden. Daher werden wir den vorliegenden Antrag ablehnen, da er auch wieder zeigt, dass sich die selbst ernannte Alternative für Deutschland zwar Gedanken zu wichtigen Anliegen gemacht hat, die Ergebnisse ihrer Überlegungen aber an den aktuellen Erfordernissen und auch an den Wünschen vieler Menschen vorbeigehen.

Ich verweise hierzu noch einmal auf unseren Antrag, Drucksache 7/534. Diesen Ansätzen folgen wir, weil das die Maßnahmen sind, die wirklich weiterhelfen. Außerdem wollen wir eine baldige Umsetzung der Handlungsmaßnahmen aus der Pflege-Enquete der letzten Legislaturperiode. Pflege als Konzeptdenken ist gerade aktuell vonnöten.

Wir alle hier kennen die Gesichter von erschöpften Menschen, die in der Pflege arbeiten. Das gilt auch für die vielen Menschen in Sachsen, mehrheitlich Frauen, die oft über Jahre vor und nach der Arbeit, nachts und am Wochenende die eigenen Eltern oder Schwiegereltern, das eigene erkrankte Kind, den Ehepartner oder die Ehepartnerin pflegen.

Sie schreiben in Ihrem Antrag, dass zwangsläufig höhere Zahlen an Pflegebedürftigen in Sachsen dazu führen werden, dass noch mehr Menschen durch ihre Angehörigen gepflegt werden. Sie sagen nicht, dass es voraussichtlich in 20, 30 Jahren vor Ort gar nicht mehr so viele Familienangehörige geben wird, die pflegen könnten. Das bestätigt auch der Enquete-Bericht Pflege des Sächsischen Landtags, den Sie ja anscheinend gelesen haben.

Vor diesem Hintergrund sind die von der Koalition angestrebte Förderung des Pflegeberufs, neue innovative Pflegeformen und die Prävention von Pflegebedürftigkeit unausweichlich, auch wenn Sie das noch nicht verstanden haben. Anders als Sie wollen wir sowohl pflegende Angehörige stärken als auch eine ausreichende Zahl qualitativ hochwertiger Angebote von ambulanten und stationären Pflegeangeboten sicherstellen. Warum? Weil wir viele Familien haben, in denen die Kinder weit weggezogen sind und wir immer mehr Menschen haben, die keine Kinder oder andere nahe Familienangehörige haben.

Wenn das der Fall ist, kann beispielsweise auch ambulante Pflege dabei helfen, dass Menschen in den eigenen vier Wänden alt werden können. Deswegen setzen wir uns aktiv dafür ein, dass wir die Ausbildungszahlen in den Pflegeberufen in Sachsen deutlich steigern und dass wir die Attraktivität des Pflegeberufs in Sachsen massiv erhöhen. Wir machen uns kontinuierlich dafür stark, dass die regionale Koordination von Pflegeleistungen verbessert wird. Den Pflegekoordinatoren in den Landkreisen und Städten kommt bei dieser Aufgabe eine große Bedeutung zu; hier kann man über eine Weiterentwicklung des Aufgabenprofils der Koordinator(inn)en nachdenken.

Zur Unterstützung pflegender Angehöriger sind im Haushaltsentwurf weitere wichtige Punkte enthalten, wie die zum Austausch in der „Woche der pflegenden Angehörigen“, Gelder für den Aufbau eines „Landesnetzwerks pflegende Angehörige“ und die koordinierte und finanzierte Nachbarschaftshilfe durch ehrenamtliche Alltagshelferinnen und Alltagshelfer.

Der Antrag der AfD bleibt allgemein, fordert ein Handeln auf allen politischen Ebenen und erhebt größtenteils Forderungen, die Bundespolitik betreffen, beispielsweise Fragen der Rentenversicherung und einen erweiterten Anspruch auf Sozialleistungen. Zum Ausbau der Kurzzeitpflegeplätze hat sich die Koalition bereits im Koalitionsvertrag bekannt und wird dies bedarfsorientiert weiter im Blick haben.

Die Forderung der AfD-Fraktion nach einem Landespflegefördergeld dürfte erhebliche Mehrkosten bedeuten, ohne dass darauf im Antragstext detaillierter eingegangen wird. Im Begründungstext wird lapidar eine Finanzierung aus dem sächsischen Landeshaushalt in Aussicht gestellt; für ein solches Mammut-Projekt eine sehr unpräzise Deckungsquelle.

Was steht noch in Ihrem Antrag? Sie fordern Rehamaßnahmen für pflegende Angehörige, ohne zu erwähnen, dass Kuren und Rehabilitation für pflegende Angehörige bereits auf Bundesebene durch das Pflegeneuordnungsgesetz gestärkt wurden; geschenkt, dass das natürlich auch keine Forderung ist, die wir auf Landesebene umsetzen können.

Ich möchte auf einen Aspekt eingehen, den Sie beim Thema pflegende Angehörige wohlweislich nicht erwähnen: Die ohnehin hohe mentale und körperliche Belastung von pflegenden Angehörigen, die hier niemand bestreitet, hat sich in der Corona-Pandemie noch einmal deutlich verschärft:

Knapp ein Drittel der pflegenden Angehörigen in Deutschland sagt, dass die Pandemiesituation die Pflegesituation verschlechtert hat. Das ist gut nachvollziehbar. Eingeschränkte Kontakte bedeuten auch, dass weniger helfende Hände angefragt werden können, dass es weniger Möglichkeiten gibt, sich die eigenen Probleme auch einfach mal von der Seele zu reden. In der Konsequenz fühlt sich ein Viertel der befragten pflegenden Angehörigen überfordert; ebenfalls ein Viertel der Befragten gibt an, dass die Zahl der Konflikte zwischen ihnen und der gepflegten Person in der Corona-Pandemie zugenommen hat. Das sind übrigens alles Zahlen des gemeinnützigen Zentrums für Qualität in der Pflege.

Deswegen kann man sagen: Wahrscheinlich hilft man den pflegenden Angehörigen in der aktuellen Situation momentan am schnellsten und wirkungsvollsten damit, dass wir die Pandemiesituation so schnell wie möglich in den Griff bekommen. Wenn es Ihnen also wirklich darum geht, die Situation von pflegenden Angehörigen schnell und spürbar zu verbessern, dann haben Sie jetzt die Chance, endlich auch ihren Beitrag dazu zu leisten und die notwendigen Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung zu respektieren, damit die Zahl der Infizierten weiter sinkt – da haben

Sie einiges an Spielraum nach oben. Damit wäre einer der größten Stressfaktoren für Tausende von pflegenden Angehörigen momentan in Sachsen beseitigt.

Aus den eben genannten Gründen stimmt unsere Fraktion dem Antrag nicht zu.

Es ist schlecht möglich, der CoronaPandemie etwas Gutes abzugewinnen. Doch wenn ich für etwas dankbar bin, dann für die berechtigte Aufmerksamkeit, die dadurch bundesweit auf die Pflege von Menschen gelenkt wurde.

Als Krankenschwester weiß ich sehr genau, wie viel Pflegekräfte und pflegende Angehörige schultern. Es ist ein Herzensjob, der von echten Herzmenschen ausgeübt wird, emotional und körperlich belastend und unheimlich fordernd. Zugleich gibt einem die Pflege viel: beispielsweise das Lächeln und die Dankbarkeit des zu pflegenden Menschen.

Ich freue mich daher sehr, dass das Thema jetzt in das Bewusstsein der breiten Öffentlichkeit gerückt ist: Das sollten wir als Motor für Veränderung nutzen. Die Pflege von Menschen erfordert viel Kraft und Geduld. Das gilt in den Pflegeeinrichtungen und erst recht für pflegende Angehörige; denn sie pflegen geliebte Menschen und kennen hierbei keinen Feierabend. Stattdessen stehen sie oftmals vor der großen Herausforderung, neben dem Beruf auch noch die Versorgung der Lebenspartner oder Eltern zu stemmen. Zu oft rücken dabei das eigene Wohlbefinden und sogar die eigene Gesundheit in den Hintergrund. In Zeiten von Corona nahmen die Belastungen noch zu: Denn zum einen sind diese Angehörigen oft besonders gefährdet durch das Virus, zum anderen haben viele Familien ein Betreuungsproblem.

Daher war es richtig, dass sich die Koalitionsfraktionen im Bund im letzten Jahr als Reaktion auf die Pandemie auf Hilfen für pflegende Angehörige verständigt haben. Die Regelung zum vereinfachten Zugang zum Pflegeunterstützungsgeld wurde bis zum 31. März 2021 verlängert. Damit geht auch einher, dass Beschäftigte bis zu 20 Arbeitstage lang Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatzleistung erhalten können. Für die Ankündigung von Pflegezeit und Familienpflegezeit gilt seitdem eine einheitliche Ankündigungsfrist von zehn Arbeitstagen. Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten arbeiten im Bund langfristig an weiteren Lösungen, zum Beispiel an einem Familienpflegegeld als Lohnersatzleistung analog zum Elterngeld.

Im Freistaat haben wir dank der Ergebnisse der Enquetekommission „Pflege“ einen Leitfaden, der auch die Bedürfnisse von pflegenden Angehörigen in den Blick nimmt. Denn uns ist allen bewusst, dass ohne sie Pflege in Deutschland und in Sachsen undenkbar wäre. Wir haben es uns zum Ziel gesetzt, sie noch stärker zu unterstützen. Das Landesnetzwerk für pflegende Angehörige, die Weiterführung der Woche der pflegenden Angehörigen oder die kommunalen Pflegekoordinatoren seien hier beispielhaft genannt. Auch die Schaffung von zusätzlichen Kurzzeitpflegeplätzen haben wir fest im Blick. Entscheidend für

weitere Verbesserungen werden daher auch die laufenden Haushaltsverhandlungen sein.

Der vorliegende Antrag der AfD-Fraktion fordert jedoch vor allem Punkte ein, die auf Bundesebene geklärt werden müssten. Daher werden wir den Antrag ablehnen. Nichtsdestotrotz setzen wir uns weiterhin für diejenigen ein, die pflegen, aber auch für diejenigen, die auf eine fürsorgliche Pflege angewiesen sind. Denn für uns gilt weiterhin der Grundsatz: Jeder Sachse soll sich dort pflegen lassen können, wo er will. Jede Sächsin soll so lange zu Hause wohnen können, wie sie will.

Die Pflege hat viele Gesichter. Diese wollen wir sichtbar machen. Denn hinter den Gesichtern stecken oft viele Geschichten von Wärme, Solidarität und Empathie. In diesem Zuge möchte ich gerne den Frauen danken, die die Anliegen der pflegenden Angehörigen in Sachsen unermüdlich vortragen und sich für bessere Rahmenbedingungen einsetzen. Glauben Sie mir, Sie werden gehört und Ihr Anliegen wird ernst genommen.