Protokoll der Sitzung vom 04.02.2021

Das Anliegen des Antrags kann ich durchaus nachvollziehen. Die Belastung ist unter den Alleinerziehenden zweifelsohne besonders groß. Bereits jetzt befinden sich sachsenweit durchschnittlich 29 % aller Kitakinder und

14 % der Kinder im Grundschulalter in der Notbetreuung. Das sind Durchschnittswerte. Die Betreuungsquote liegt in einzelnen Kitas jetzt schon erheblich höher.

Die Anzahl der erwerbstätigen Alleinerziehenden, die Anspruch auf eine Notbetreuung ihrer Kinder haben, wird nicht erfasst. Derzeit werden ungefähr 66 300 Kinder betreut. Im Vergleich zu circa 90 000 Alleinerziehenden wird offenkundig, dass wir sehr genau prüfen müssen, wie die Kriterien zur Notbetreuung ausgestaltet werden. Wenn die Notbetreuung ihrem Namen – beim Begriff „Notbetreuung“ liegt die Betonung auf der ersten Silbe „Not“ – nicht gerecht wird, dann reißen wir große Gerechtigkeitslücken auf und sorgen für neue Gerechtigkeitsdiskussionen. So verlieren wir die Akzeptanz für die Schutzmaßnahmen und vergrößern im schlimmsten Fall die soziale Schere noch weiter, wenn ein großer Teil der Kinder von berufstätigen Eltern eine Betreuung erhält und allen anderen weiterhin das Recht auf Bildung verwehrt bleibt. Unser Ziel muss es daher sein, allen Kinder so bald wie möglich den Zugang zu den Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsangeboten wieder zu ermöglichen.

Um den besonderen Belastungen der Alleinerziehenden und Familien Rechnung zu tragen, wurden bereits folgende Regelungen in die derzeit gültige Corona-Schutz-Verordnung aufgenommen. Erstens ist durch die Ausgestaltung des § 5 a Abs. 4 als Sollbestimmung eine Notbetreuung ausnahmsweise auch in unvorhergesehenen weiteren dringenden Einzelfällen möglich. Darunter können beispielsweise alleinerziehende Schwangere fallen, denen es aus medizinischen Gründen nicht möglich ist, ihre Kinder zu betreuen, sofern sie ein ärztliches Attest vorlegen.

Zweitens wurde die Möglichkeit der Notbetreuung erweitert. Schülerinnen und Schüler, die an einer Präsenzbeschulung teilnehmen, sowie weitere Personen, die sich in der Abschlussphase ihrer Ausbildung oder ihres Studiums befinden, können die Notbetreuung für ihre betreuungsbedürftigen Kinder in Anspruch nehmen. Mit dieser Regelung wird auch für alleinerziehende Studierende die Prüfungsvorbereitung und das Ablegen von Prüfungen erleichtert.

Drittens ist gemäß § 2 Abs. 1 der Schutzverordnung zudem – in Ausnahme zur gegenwärtig strengen Kontaktbeschränkung – eine wechselseitige, unentgeltliche, nicht geschäftsmäßige Beaufsichtigung für Kinder unter 14 Jahren in festen familiären oder nachbarschaftlich organisierten Betreuungsgemeinschaften zulässig, wenn sie Kinder aus höchstens zwei Hausständen umfasst.

Darüber hinaus hat die Bundesregierung wichtige Unterstützungsmaßnahmen beschlossen, um Familien und Alleinerziehende zu unterstützen. Ich erinnere an die Verdopplung der Kinderkrankentage oder die Entschädigung für den Verdienstausfall in Höhe von 67 % im Falle einer behördlichen Schließung von Kitas und Schulen.

Meine Damen und Herren! Mütter und Väter leisten in dieser Zeit Unglaubliches, um die gegebenen Umstände zu meistern. Die größte Entlastung wird die Öffnung der Kitas

und Schulen bringen. Mit kritischem Blick auf das Infektionsgeschehen plant die Staatsregierung ab dem 15. Februar die nächsten Schritte hin zur Öffnung von der bisherigen Notbetreuung in den eingeschränkten Regelbetrieb. In den Antworten auf die zahlreichen E-Mails und Schreiben, die ich am Beginn meiner Rede erwähnt habe, findet sich derzeit stets noch der Vorbehalt auf das Infektionsgeschehen. Im Bewusstsein der großen Belastungen für die Familien und in Verantwortung für die Kinder und Jugendlichen hoffe ich sehr, dass wir in eine Lage kommen, die dies nicht mehr erfordert, die den Einrichtungen, den Familien und den jungen Menschen mehr Planungssicherheit ermöglicht.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung)

Auf den Redebeitrag der Staatsregierung, vorgetragen von Herrn Staatsminister Piwarz, folgt das Schlusswort durch die einbringende Fraktion. Frau Tändler-Walenta, bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Grundsätzlich kann man Folgendes sagen: In vielen Dingen, die hier vorgetragen wurden, und der Intention unseres Antrages stimmen wir überein.

Den Stufenplan betreffend, muss ich ehrlicherweise Folgendes sagen: Wir sind Politiker. Ich möchte den Inzidenzwert nicht festlegen, wann irgendetwas öffnet. Wir sagen nur, dass wir einen politischen Vorschlag machen. Bitte berücksichtigen Sie die Alleinerziehenden bei der Öffnung der Notbetreuung als einzelne Gruppe.

(Unruhe im Saal)

Ich wollte nur kurz darauf eingehen. Ich möchte auf ein Interview in der „Sächsischen Zeitung“ vom 23.12.2020 hinweisen. Es fand mit der Soziologieprofessorin Nina Weimann-Sandig von der Evangelischen Hochschule Dresden statt. Sie hat über 200 Alleinerziehende in Sachsen befragt. Das Ergebnis ihrer Befragung ist, dass die Alleinerziehenden zunehmend an ihre Belastungsgrenze durch Corona kommen. 28 % der Befragten gaben an, die Beziehung zu ihrem Kind sei momentan stark belastet. Über 60 % der Alleinerziehenden haben in der jetzigen Situation ein deutlich höheres Angstempfinden.

Wir sollten das trotzdem berücksichtigen. Es ist die Aufgabe der Politik, darauf ein Augenmerk zu legen. Deshalb wünsche ich mir, dass wir die Debatte im Ausschuss weiterführen. Ich beantrage gemäß § 89 Geschäftsordnung die Überweisung unseres Antrages.

(Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: In welchen denn?)

Ich vermute, Sie meinen die Überweisung des Antrages an den Ausschuss. An welchen Ausschuss soll er überwiesen werden?

(Marika Tändler-Walenta, DIE LINKE: An den Bildungsausschuss!)

Alles klar. – Wir stimmen jetzt über die Überweisung an den Ausschuss ab. Es ist beantragt, die Drucksache 7/5233 an den Bildungsausschuss zurückzuüberweisen.

Wer dem seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Damit ist die Drucksache 7/5233 in den Bildungsausschuss überwiesen und der Tagesordnungspunkt beendet.

Meine Damen und Herren! Wir kommen zu

Tagesordnungspunkt 9

Ergebnisbericht

Kommission zur Ermittlung des künftigen Personalbedarfs

(Personalkommission II)

Drucksache 7/3193, Unterrichtung durch die Staatsregierung

Drucksache 7/5337, Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses

Das Präsidium hat dafür eine Redezeit von 10 Minuten je Fraktion und Staatsregierung festgelegt. Die Reihenfolge in der ersten Runde ist: CDU, AfD, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE, SPD und Staatsregierung, wenn gewünscht. Wir beginnen jetzt mit der CDU-Fraktion. Das Wort ergreift Herr Kollege Patt. – Bitte.

Vielen Dank, Herr Präsident! – Hohes Haus! Personal – für die einen ist es Bürokratie, für die anderen sind es geordnete, verlässliche Strukturen,

die unser Staatswesen tragen und Dienstleistungen erbringen. Dafür unser herzlicher Dank, den ich über Herrn Popp an die Mitarbeiter im öffentlichen Dienst ausrichten möchte.

Wir haben viele Angestellte, Angestellte vom Ministerpräsidenten bis vielleicht zur Küchenfrau, wir haben Angestellte im Hochschulwesen und in der Richterschaft. Es gibt viele Angestellte, die der Staat hat und die von uns ausgestattet werden müssen. Wie viele sind das? – Es sind 95 000 Mitarbeiter auf 90 000 Stellen. Wenn man die

Kommunen noch hinzuzählt, sind es 206 000 Personen auf 188 000 Stellen. Das sind fast 5 % der Bevölkerung. Dazu kommen noch Mitarbeiter bei Bund und Europa. Der Bürger fragt sich: Wissen alle, dass sie Angestellte sind und im öffentlichen Dienst – mit Betonung auf „Dienst“ – arbeiten? Verhalten sie sich so, arbeiten sie so, wie sie auch verdienen? Der Bürger hinterfragt hier Lohnführerschaft in der Breite des öffentlichen Dienstes zusammen mit dem verarbeitenden Gewerbe, der Bürger hinterfragt die Vorzüge von Pensionen bei Beamten, von besonderen Ausstattungen und Arbeitszeiten. Das alles darf er auch hinterfragen. Auch der hohe Krankenstand selbst bei uns, also im Finanzministerium, ist immer schwer zu erklären.

Wir müssen dem nachgehen, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir müssen der Bürgerkritik nachgehen und müssen über Effizienz, über Effektivität, über Angemessenheit und vor allen Dingen auch über Aufgabenkritik nachdenken, denn da sind wir selber in der Pflicht.

Ich stelle mir ein Fitnessprogramm vor, um etablierte Organisationsformen und Arbeitsabläufe auf den Prüfstand zu stellen, dazu auch die Technik, damit der angebliche Widerspruch zwischen Behördeneffizienz und Bürgernähe keine Ausrede für Nichtstun ist. Für mich sind die Agilität in der öffentlichen Verwaltung und eine Ergebnisorientierung das Thema. Vorbild kann dort teilweise die freie Wirtschaft bieten, aber nicht überall, weil ja auch hoheitliche Aufgaben wahrgenommen werden müssen. Da muss man dann die Ziele und die Ergebnisse entsprechend definieren.

Dieses Streben nach Agilität ist eine Daueraufgabe. Die Grundvoraussetzung für agile Strukturen ist es, starre Hierarchien aufzubrechen, um Mitarbeitern mehr Verantwortung zu übertragen. Fast zwei Drittel der Mitarbeiter wünscht sich flache Hierarchien. Geteilte Verantwortung erhöht die Eigeninitiative der Teammitglieder und verbessert die Kommunikation und damit die Selbstorganisation. Sie schafft auch ein starkes Selbstbewusstsein, was notwendig ist.

Selbstorganisation ist aber nur eines der agilen Prinzipien; ein anderes bei großen, verzweigten Gebilden wie einer öffentlichen Verwaltung ist die kundenbezogene abteilungsübergreifende Bearbeitung von Aufgaben und der Umstand, dass Prozesse für die Kunden auch sichtbar sind – also anders als die traditionelle Lösung, wenn ein Fachbereich oder eine Hierarchie dem oder der anderen Vorgaben macht. Wie gesagt, Ergebnisse und Lösungen zählen in den Augen der Steuerzahler und Bürger, und dem hat sich die Kommission zur Ermittlung des künftigen Personalbedarfs, die Personalkommission II, wie wir sie nennen, gestellt.

Die Aufgaben, die der Staat übernimmt, verändern sich in den letzten Jahren quantitativ und qualitativ enorm – Generationenwechsel, Digitalisierungsaufgaben –, und die Kommission fordert und schlägt beispielsweise vor, auf die Abbauverpflichtungen zu verzichten, kw-Vermerke entfallen zu lassen, die Teilzeitmodelle auszubauen, um die Attraktivität im öffentlichen Dienst zu steigern, auch im Wettbewerb mit der privaten Wirtschaft, und insbesondere

die enge Vernetzung zwischen Personalwirtschaft und Organisationsentwicklung in einem integrierten Personalkonzept zu verwirklichen.

Der HFA hat der Kenntnisnahme zugestimmt, und damit geht noch einmal der Dank an Staatssekretär Popp und seine Fachgruppe, wenn er dies im Sinne eines Wertschätzungsmanagements herausarbeiten wird; denn das macht den öffentlichen Dienst auch attraktiv. Geld gibt es ja auch schon eine ganze Menge, und wenn die Mitarbeiter im Durchschnitt mit 63 Jahren ausscheiden und im Beamtenbereich Pensionen von vielleicht 2 400 Euro im Durchschnitt haben, dann gibt es da ja auch genügend Incentives.

Apropos Geld: Das ifo Institut vergleicht die Personalausgaben je Einwohner bundesweit, seit vielen Jahren,

(Zuruf von der AfD: Genau!)

und es kommt seit vielen Jahren zu dem Ergebnis, dass Sachsen dort mit am höchsten liegt. Gut ein Drittel unseres Haushaltes geben wir für Personal aus. Der Haushalt umfasst 22 Milliarden Euro. Der Personalbereich weist ein überproportionales Wachstum auf, sowohl an Stellen als auch an Einkommen. Bei einer zahlenmäßig geringer werdenden Bevölkerung und bei gleichbleibenden Skalenerträgen muss vielleicht nicht jeder Mitarbeiter ersetzt werden, der ausscheidet; aber das wird in dem Bericht noch nicht deutlich.

(Zuruf von der AfD: Da hat er recht!)

Dafür muss man dann auch noch Fachleute hinzuziehen, finden wir, die eine externe Kompetenz mit großen Verwaltungskörpern haben, und auch Ländervergleiche unter Beachtung des Kommunalisierungsgrades schaden nicht. Es kann aber nicht sein, dass der Kommunalisierungsgrad in Sachsen überdurchschnittlich ist und trotzdem auf Landesebene noch überdurchschnittliche Personalkosten entstehen.

Wie löst man dieses Dilemma, liebe Kolleginnen und Kollegen? Erstens durch Aufgabenkritik und auch -verzicht und zweitens durch Effizienz in der Aufgabenerledigung, und beides natürlich in Kooperation mit den Kommunen.

Die Vorschläge zur Aufgabenkritik müssen von der Staatsregierung kommen. Die Staatsregierung muss, wie der Rechnungshof 2014 schon sagte, politische Prioritäten setzen und Umsetzungsmechanismen schaffen. 1 977 Aufgaben, meine ich, identifizierte Staatssekretär Popp mit seinen Leuten. Wir kennen diese Aufgaben noch nicht, aber vielleicht bekommen wir sie ja auch irgendwann einmal zu sehen – wir haben dazu schon öfter nachgefragt –, um sie einer Zweck- und einer Vollzugskritik zu unterziehen. Das geht nur, wenn man strategische Vorgaben macht und Zielvorgaben einsetzt; ansonsten funktioniert Aufgabenkritik nicht.

In der ersten Personalkommission – Vorsitzender war dankenswerterweise ebenfalls Herr Popp – hatte man schon eine laufende Aufgabenkritik herausgearbeitet. Dazu wurden eigene Methoden entwickelt, die wir aber gerne

kennen würden. Wir finden sie jetzt in dem Bericht II noch nicht wieder.

Die Effizienz ist das zweite Kriterium. Da ist die Digitalisierung wichtig, da geht es auch um Automatisierung von Prozessen. Aber das zugehörige gesonderte Kapitel „G“ scheint etwas von Abwehr geprägt zu sein. Es wird auch als Gefahr gesprochen. Man betont, dass Effizienz auch sein kann, wenn man mehr Mitarbeiter einstellt. Ich glaube, hinsichtlich der Zielfunktion sollten wir da noch einmal überlegen. Denn das Personal und die Kosten dafür verzehren die Rendite der niedrigen Verschuldung, und es kumulieren explizite und implizite Verschuldung. Vor allen Dingen aber konkurrieren Personalausgaben mit den anderen großen Aufgabenbereichen des Staates: Kommunalfinanzen, Investitionen, die Frage der Verschuldung, Entlastung zukünftiger Generationen und dem gesamten Förderbereich.