wissen uns da im Reigen mit den anderen Kohleländern. Wir versuchen weiterhin zu erreichen, dass wir im vollen Umfang die Just-Transition-Fund-Mittel zur Verfügung gestellt bekommen.
Die SPD-Fraktion hat wieder keinen Redebedarf. Dann geht es mit der CDU weiter. Herr Modschiedler, bitte.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich habe noch eine Frage zum Thema Justizvollzug in freien Formen, der auf die jungen Erwachsenen erweitert wurde.
Dazu habe ich die Frage: Wie gestaltet sich die Bereitschaft der Strafvollzugsanstalten zur Verlegung von geeigneten jungen Erwachsenen in den Vollzug in freien Formen? Wurde dazu eine Schulung zur Eignung für diese Verlegung mit den Anstaltsleitern durchgeführt?
Katja Meier, Staatsministerin der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung: Es gibt zum Vollzug in freien Formen eine entsprechende Verwaltungsvorschrift. Diese wird gerade überarbeitet. Aktuell gibt es das Seehaus für den Vollzug in freien Formen für Jugendliche. So steht es in der aktuellen Verwaltungsverordnung.
Sie haben es gesagt: Wir haben mit der Änderung des Strafvollzugsgesetzes 2019 die Möglichkeit geschaffen, dass auch Erwachsene vom Vollzug in freien Formen, wenn es die entsprechenden Angebote gibt, Gebrauch machen können. Wir sind gerade dabei, die entsprechende Verwaltungsverordnung an die aktuelle Rechtslage anzupassen. Selbstverständlich hat es in diesem Zusammenhang eine Anhörung sowohl der Anstalten als auch des Seehauses gegeben. Das ist gerade in der Endabstimmung.
Wenn wir diese Verordnung beschlossen haben, wird es die Gespräche mit den Anstalten genau zu der Frage geben, wie die Gefangenen an den entsprechenden Angeboten partizipieren können.
Danke. Die AfD-Fraktion? – Keine Fragen mehr. Hat noch jemand eine Frage? Das ist die letzte Chance.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Frau Staatsministerin, Sie haben in einem Nebensatz angedeutet, dass die Situation in den Justizvollzugsanstalten in der ersten Welle doch sehr entbehrungsreich für die Gefangenen war, unter anderem wegen der Besuchseinschränkungen. In der zweiten Welle wurde das etwas besser gelöst.
Ich will nach den digitalen Möglichkeiten der Kommunikation fragen. Es gibt Bundesländer, die dabei vorangehen. Hamburg hat zum Beispiel Handys an die Gefangenen ausgereicht. Ich wollte fragen, was perspektivisch in Bezug auf die virtuelle oder modernere Kommunikation der Gefangenen nach draußen geplant ist.
Katja Meier, Staatsministerin der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung: Ich habe vorhin ausgeführt, dass wir, als es die Besuchseinschränkungen gegeben hat, in allen Anstalten mehrere Plätze für Videotelefonie geschaffen haben.
Ich weiß, dass es verschiedene Bundesländer gegeben hat, die Prepaidhandys oder entsprechende Handys, die die Sicherheit gewährleisten, zur Verfügung gestellt haben. Das ist in Sachsen schlicht nicht möglich, weil es im Strafvollzugsgesetz explizit ausgeschlossen ist. Man hätte also erst das Strafvollzugsgesetz ändern müssen. Von daher kommt es nicht infrage.
Wir haben uns aber im Koalitionsvertrag ein Projekt vorgenommen, das es auch schon in einem anderen Bundesland gibt, nämlich Resozialisierung durch Digitalisierung. Wir sind dabei, hierzu erste Schritte zu gehen, erste Gespräche zu führen. Das Modellprojekt, das es gegeben hat,
ist von einer Forschungseinrichtung begleitet worden. Dazu werden die entsprechenden Gespräche geführt. Ich hoffe, dass wir das sukzessive umsetzen können.
Meine Damen und Herren! Die Fragezeit ist abgelaufen. Ich bedanke mich sehr herzlich bei Frau Staatsministerin Meier für die Beantwortung der Fragen.
Die Fraktionen können zu dem Antrag Stellung nehmen. Die Reihenfolge in der ersten Runde: AfD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE, SPD und Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich erteile nun der AfD-Fraktion das Wort. Kollege Wippel, bitte schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Im Juni 2020 gab es wieder einmal gewalttätige Demonstrationen gegen die Polizei nach Durchsuchungen in Leipzig-Connewitz. Man fand bei den Durchsuchungen im Vorfeld Hieb- und Stichwaffen, Schlagschutzkleidung und Kommunikationsmittel. Nach drei Krawallnächten im September 2020 äußerte sich der damalige Polizeipräsident Torsten Schultze gegenüber der Presse, dass es sich um augenscheinliche Linksextremisten handelte. Nur die gute Schutzausstattung der Beamten habe dafür gesorgt, dass es bei den Einsätzen nur leichte Verletzungen gab. Elf Beamte wurden verletzt.
Ich zitiere hierzu: „Die Angriffe auf die Polizeibediensteten aus der Dunkelheit, die lassen mich nur an den Tatbestand von Tötungsdelikten denken. Heimtückisch und mit Mitteln, die den Tod der Menschen, die getroffen werden, in Kauf nehmen.“ Zitat Ende.
Im November konnte ein beherzter Polizist nur mit einem Schuss aus der Dienstwaffe verhindern, dass eine wilde Horde Antifaschisten einen mutmaßlichen Querdenker auf offener Straße erschlugen. Ich könnte noch unzählige Beispiele von Brandanschlägen auf Gerichte und Bundeswehr, von heimtückischen Mordversuchen auf offener Straße oder von Überfällen in Wohnungen berichten – allein es fehlt die Zeit dafür.
Da der eine oder andere hier denken könnte, dass er nicht betroffen sei, frage ich mich: Ja, wer ist denn betroffen?
Hier lohnt ein Blick auf „Indymedia“ – Zitat: „Diese Gesellschaft bringt die Faschisten hervor. Der Kampf richtet sich gegen die Wurzeln des Faschismus. Er muss antistaatlich ausgerichtet sein und auch die Faschist(inn)en in Uniform bekämpfen“.
Schon vor Jahren schickte die Antifa die folgende unmissverständliche Drohung an die Adresse der Polizisten – Zitat: „Auch wenn Du Deine Uniform ablegst, so bleibst Du immer noch das gleiche Schwein von Mensch und wirst weiterhin Ziel unserer Interventionen sein, wann immer wir es wollen.“ Polizei, Bundeswehr, Gerichte, Immobilienmakler, Bauunternehmer, Oppositionelle und Repräsentanten der Gesellschaft sind also genauso Ziel der Antifa wie die um ihre Grundrechte besorgten Teilnehmer bei Bürgerprotesten im November. Ich fasse zusammen: Der Kampf richtet sich gegen die Gesellschaft als Ganzes. Ich hoffe, dass das jedem klar ist.
Welche Mittel wendet man nun aber gegen diese vermeintlich faschistische Gesellschaft an? – Man wendet jedes Mittel an. Ich zitiere dazu wieder „Indymedia“: „Wer ein Problem mit Faschist(inn)en hat, sollte gegen diese vorgehen, egal welches Gewand sie tragen und mit welchen Mitteln. Als Demo, Blockade, Antifa-Sportgruppe, militante Gruppe, Journalisten, oder, oder, oder“. Zitat Ende.
Im selben Artikel folgt eine deutliche Kritik an den Bürgern, denen aggressive Parolen mit Aufrufen zu körperlicher Gewalt gegen Faschistinnen und Faschisten in und ohne Uniform zu weit gehen. Jetzt, da wir wissen, dass diese Personen zur Anwendung jeder Form von Gewalt bereit sind, sage ich Ihnen auch, wie sich diese Terroristen dazu in die Lage versetzen. Für die einen reicht es, sich in Trainingscamps quasi paramilitärisch ausbilden zu lassen,
Kampfsport zu betreiben, sich eine schwarze uniformähnliche Kleidung und Schutzwaffen anzuziehen und andersdenkende Demonstranten körperlich oder mit Steinen anzugreifen.
Bei Übergriffen und gezielten Mordversuchen auf herausragende Personen muss dagegen professionell geplant werden. Ich sage Ihnen: Das wird gemacht – zum Beispiel bei einem Überfall auf eine Wohnung, bei einem Überfall auf offener Straße oder bei einem heimtückischen Anschlag auf Verkehrsteilnehmer, wie jüngst bei einem Anschlag in Nordsachsen auf den AfD-Kreisvorsitzenden. Der LKASprecher Tom Bernhardt fasste es einmal so zusammen – Zitat: „Die Szene ist clever und extrem klandestin, heimlich in ihrer Vorgehensweise.“ Zitat Ende. Der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft Rainer Wendt sagte zu Antifa-Angriffen – Zitat: „Diese Attacken offenbaren klar die Handschrift linksextremer Kreise und erinnern in Zielsetzung und Ausführung fatal an die Ausbildung linksterroristischer Strukturen in den siebziger Jahren.“
Wie werden die Antifa-Angriffe eigentlich medial begleitet? Sie erinnern sich: 66 % der Medienmacher verorteten sich schon 2010 als links oder politisch eher links. Eine neue Befragung unter Volontären der öffentlich-rechtlichen Anstalten ergab ein noch drastischer einseitiges Bild. Durch geschickte Wortwahl wird die Sachlage häufig banalisiert.
Die Variante 1: Die Ausrede des „Spiegels“ für die Angriffe auf die Polizeistandorte Wiedebachstraße und Plagwitz lautete: „Wut über den laschen Polizeieinsatz gegen Querdenker in Leipzig.“ Rechtfertigt das Angriffe auf die Polizei?
Die Variante 2: Die „Nordwest-Zeitung“ schrieb im September von „Ärger über geräumte besetzte Häuser in Leipzig“. Auch das ist Unsinn. Es ist kein Ärger, der zur Gewalt führt. Es ist die bloße Lust an der Gewalt, die zur Gewalt führt.
Wir konnten noch eine dritte Variante erleben, die Irreführung: Der Zuschauer wird dabei mit Bildern aus Connewitz und Worten über eine eskalierte Querdenkerdemo derart in die Irre geführt, dass er die wahren Täter gar nicht mehr erkennt. So kann dann der Michel am Abend nach der Tagesschau gut informiert ins Bett gehen. Wenn gar nichts mehr hilft und die Debatte doch irgendwie anfängt zu laufen, hilft nur noch die Ablenkung der gesellschaftlichen Debatte auf unappetitliche Nebenkriegsschauplätze.
Frau Köditz, Sie können gerne die Versammlung leiten. Dann müssten Sie aber gewählt werden. Ich glaube nicht, dass das passiert.
Zweites Beispiel: Finde den Nazi bei der Polizei. Die Suche ergab: Zwei von 1 000 Polizisten haben zwischen 2014 und 2020 mit mutmaßlich rechtradikalem Hintergrund irgendetwas getan. Sie haben zum Beispiel dumme Facebook-Kommentare geschrieben, wobei wir den Inhalt dieser Kommentare gar nicht kennen, um ihn bewerten zu können.
Vielen Dank, Herr Präsident. Herr Wippel, eine Frage: Sie sprachen den Anschlag auf Herrn Bochmann an. Ich habe noch keine Kenntnisse über die Täter herausgefunden. Zweifellos müssen wir auf eine solche Geschichte achten. Mich würde interessieren, woher Sie wissen, dass dieser Anschlag tatsächlich aus diesem Lager gekommen ist.
Mit dieser Argumentation können Sie quasi fast alle Anschläge auf die Alternative für Deutschland oder auf Gegner von sogenannten Antifaschisten irgendwie begründen, denn die Aufklärungsrate ist extrem niedrig.
Selbstverständlich weiß ich immer, nachdem die Tat aufgeklärt wurde, welche Motivation der Täter tatsächlich hatte. Bei der Einordnung der politisch motivierten Kriminalität ist es aber auch wichtig – ich beantworte nur noch die Zwischenfrage, da die Zeit weiterläuft –, zu wissen, wer eigentlich das Ziel dieser Tat ist. Welche Motivation könnte der Täter haben? An welchem Tag ist der Anschlag passiert? Oder ist der Grund im weitesten Sinne eine Täter-OpferBeziehung? Das ist wichtig für die Einordnung der politisch motivierten Kriminalität.
Wenn es darum geht, die linksextremistische Gewalt einzuordnen, dann ist das noch etwas Anderes, denn dann haben wir nur eine Teilmenge davon. An der Stelle ist es aber völlig klar: Die Angriffe auf die Alternative für Deutschland werden sicherlich –