Protokoll der Sitzung vom 25.03.2021

eine Frau oder einen Mann und mehrere Kinder, dann müssen Sie für jede dieser Personen in der privaten Krankenversicherung zusätzlich bezahlen. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung müssen Sie das nicht, weil das ein Solidarprinzip ist. Darin sind sie mit versichert. Dort fällt das dann weg.

Der Beamte oder die Beamtin, die ein homo oeconomicus ist, wird sich natürlich überlegen und sagen: Okay, in der Beihilfe gibt es bestimmte Konstellationen. Die riechen danach, dass sie für mich teurer sind, also versuche ich, in die große Solidargemeinschaft der gesetzlichen Krankenversicherungen hineinzukommen.

Das sehe ich persönlich ein wenig kritisch. Es ist nicht so, dass der Beamtenstand in Deutschland unterprivilegiert ist. Das wird kritisch beäugt. Wenn ich an dieser Stelle für die Beamten ein weiteres Privileg eröffne, dass ich sage, dort, wo es aufgrund dieser beschriebenen Konstellation für die Beamten teurer wird, schaffe ich die Möglichkeit, mich sozusagen von der Beamtenalimentation zu verabschieden und in die Solidargemeinschaft zu gehen. Für den Beamten ist es gut. Für uns als Freistaat ist es schwierig, weil wir an der Stelle teure Lösungen haben werden. Des einen Vorteil muss an irgendeiner Stelle einen finanziellen Nachteil bringen, und das macht es schwierig.

Wir haben schon viele Berechnungen angestellt. Ich habe vor einigen Tagen etwas aus Baden-Württemberg gesehen. In jedem Bundesland wird das gerade diskutiert. BadenWürttemberg hat im März ein Papier erarbeitet, in dem sie zu ähnlichen Ergebnissen gekommen sind. Es sind, je nachdem, welche Annahmen man trifft, zweistellige Millionenbeträge, die dem Staatshaushalt zusätzlich perspektivisch entstehen werden. Deshalb sind wir ein wenig vorsichtig, weil das ein Thema ist, das politisch im Freistaat auf der Agenda ist. Ob man solch ein Thema mit der Corona-Pandemie und nach der Corona-Pandemie auf der Agenda lässt oder nicht, muss man sorgfältig diskutieren, weil die finanziellen Spielräume bekanntermaßen etwas kleiner geworden sind.

Die AfD-Fraktion, wenn Bedarf besteht. Kollege Teichmann an Mikrofon 7, bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatsminister! Von mir eine Frage zum Corona-Kredit: Wir haben im Landtag beschlossen, 6 Milliarden Euro Corona-Kreditmittel zur Verfügung zu stellen. Gemäß Artikel 95 Abs. 6 unserer Verfassung sind die Kredite spätestens innerhalb von acht Jahren zu tilgen. In welcher Höhe wurden die Kredite bisher in Anspruch genommen? Welche Maßnahmen ergreift die Staatsregierung, um die Kredittilgung zu gewährleisten, ohne den Haushaltsaugleich zu gefährden?

Herr Teichmann, ich habe die genaue Zahl dessen, was wir an echten Kreditaufnahmen gemacht haben, nicht im Kopf. Sie unterscheidet sich von dem, was an Kreditermächtigungen an den HFA gegeben wurde. Wir müssen mit jedem

Förderprogramm hineingehen und sagen, das kostet so und so viel. Dafür beantragen wir im HFA eine Kreditermächtigung. Jetzt laufen die Förderprogramme nicht gleich am anderen Tag komplett, sodass wir sofort einen Kredit brauchen, sondern es geht sukzessive, sodass die tatsächliche Kreditaufnahme der eigentlichen Kreditermächtigung hinterherläuft. Ich würde sagen, wir dürften ungefähr bei einer Größenordnung derzeit von circa – –

(Dirk Panter, SPD: 1,5 Milliarden Euro!)

Wie viel?

(Dirk Panter, SPD: 1,5 Milliarden Euro!)

1,5 Milliarden Euro ist die Größenordnung, die wir auf der Ausgabenseite haben. Zur Kompensation von Steuerausfällen haben wir auch noch etwas. Wir sind circa bei 2,5 Milliarden Euro, würde ich sagen. Wenn die Programme auslaufen, wird es entsprechend mehr.

Die Verfassungslage ist momentan, wie sie ist. Von dem Moment an gerechnet, in dem der Kredit aufgenommen wird, läuft die verfassungsmäßige Uhr, dann sind es acht Jahre. Sie wissen, dass gerade diskutiert wird, diese Zeiträume zu strecken. Ich knüpfe an meine Ausführung zu Beginn der Fragestunde an: Wir haben gesagt, wir müssen durch die Krise durch sein, um zu schauen, wo wir stehen. Von diesem „wo wir stehen“ – ich hoffe, wir stehen irgendwann auf einen sicheren Erkenntnissockel –, müssen wir sortieren, wie wir das tatsächlich hinbekommen. Welche Streckungen möglicherweise noch vorgeschlagen werden, kann ich im Moment nicht sagen.

Wir würden die Nachfrage in der nächsten Runde stellen; bei Herrn Liebscher haben wir das genauso gemacht, deshalb sollten wir gleiches Recht für alle gelten lassen. – Mikrofon 1, die Fraktion DIE LINKE. Herr Kollege Brünler, bitte schön.

Ich hoffe, dass wir jetzt über deutlich kleinere Summen als Milliardensummen sprechen. Es ging durch die Medien, dass durch die Insolvenz der Greensill-Bank der Erzgebirgskreis und die Stadt Coswig betroffen waren. Hat das Finanzministerium zum ersten Kenntnis, ob es noch mehr Kommunen aus dem Freistaat Sachsen gibt, die betroffen sind, und zwar in einem Ausmaß, dass das gegebenenfalls für das gesamte Finanzgefüge in Sachsen in irgendeiner Art und Weise ein Problem darstellen könnte, oder ob es bei diesen vergleichsweise geringen Zahlen bleibt? Ist der Freistaat selbst oder Betriebe des Freistaates mit der Greensill-Bank geschäftlich verbandelt gewesen oder sind es noch? Wenn ja, von welchen Größenordnungen sprechen wir dabei?

(Zuruf von der AfD: Meine Kleine Anfrage!)

Es ist so, die Erkenntnisse – – Sie haben anscheinend größere Erkenntnisse als ich. Ich kannte das nur vom Erzgebirge. Wenn die eine oder andere Kommune auch betroffen ist, habe ich das bisher noch nicht mitbekommen. Wir selbst sind nicht betroffen, sonst würde ich hier nicht so entspannt

stehen. Ich weiß, dass die Kollegen in Thüringen laut Medienberichten ein Problem hatten. Unsere Anlagenrichtlinien geben es nicht her, solche Investitionen oder so eine Anlage vorzunehmen. Unsere Anlagenrichtlinien werden gelegentlich als sehr langweilig belächelt, aber in dem Moment war ich froh, dass sie so sind wie sie sind.

Vielen Dank. – Nun die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Herr Kollege Liebscher an Mikrofon 4, bitte schön.

Herr Staatsminister, noch einmal zurück zur Flughafengesellschaft: Dafür sind im Haushaltsausschuss auch Gelder aus dem Corona-Bewältigungsfonds genehmigt worden. Können Sie vielleicht noch einmal sagen, wie viel dort geflossen ist, und – noch spannender vielleicht – was ist Ihr Ausblick? Wie viel Mehrbedarf sehen Sie da noch?

Die MFAG ist in der Coronakrise mit Problemen konfrontiert, die nicht unerheblich sind. Wir wissen alle, es gibt zwei Flughäfen, die darunterfallen: Leipzig und Dresden. Dresden ist ein reiner Passagierflughafen mit noch ein wenig anderem Verkehr. In Leipzig gibt es das Frachtgeschäft. Das ist ein sehr großes Aktivum, das man hat und das den Flughafen von anderen Flughäfen unterscheidet, die nicht so stark im Frachtgeschäft sind. Gleichwohl ist es so, dass bei beiden Standorten das Passagiergeschäft nahezu komplett wegfällt, und das reißt große Löcher in die Bilanz.

Wir haben an nicht rückzahlbaren Zuschüssen im letzten Jahr im Zusammenhang mit der Coronakrise knapp 15 Millionen Euro geleistet; es waren genau 14 964 900 Euro. Wir haben zudem ein Darlehen in Höhe von 15,78 Millionen Euro hineingegeben. Das sind die Größenordnungen, die jetzt dort stehen. Wir müssen im Moment davon ausgehen, dass sich das Jahr 2021 für die Flughäfen im Grunde genommen in der gleichen Konstellation weiterentwickelt. Schätzungen sind hier schwer vorzunehmen, aber wir sind im Moment mit Verlusten von 35 Millionen Euro unterwegs. Das ist keine abschließende Zahl. Wir sind erst im März, das wissen wir. Was noch kommen wird und was wir auch dürfen, wird eine andere Frage sein. Das sind Beihilfethemen, die letztes Jahr schon eine große Rolle gespielt haben, und sie werden auch im Jahr 2021 wieder eine große Rolle spielen.

Die große Preisfrage ist: Einmal angenommen, Corona ist durch, weil wir im Sommer oder Herbst alle durchgeimpft haben. Kehren wir dann zu unserem alten Leben eins zu eins zurück, mit all den Wünschen, was das Thema Fliegen betrifft, oder nicht? Ich habe ein wenig Zweifel, dass das der Fall sein wird, dass das also zumindest für Flughäfen nicht eins zu eins gelten wird. Bei den Geschäftsfliegern ist, glaube ich, der Vorzug von Videokonferenzen etwas, was man wahrscheinlich nicht mehr komplett aus der Welt bekommt. Für das Klima ist es, glaube ich, auch keine schlechte Botschaft. Aber für einen Flughafen ist das eine etwas schwierige Botschaft.

Vielen Dank. – Gibt es seitens der SPD noch Fragebedarf? – An Mikrofon 3 Kollege Panter, bitte schön.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Finanzminister, es ist mehrfach angesprochen worden, dass wir im Rahmen der Coronakrise für den Corona-Bewältigungsfonds Kredite ermöglicht haben. Am 9. April letzten Jahres – vor der Coronakrise – war Sachsen das Bundesland mit der niedrigsten Pro-Kopf-Verschuldung. Ende 2019 haben wir 530 Euro pro Kopf der Bevölkerung Schuldenstand gehabt. Der Zweite war Bayern mit 1 300 Euro. Wie ist der aktuelle Stand pro Kopf Ende 2020? Hat die Coronakrise an unserem Spitzenplatz etwas verändert? – Vielen Dank.

Herr Panter, wir rechnen immer ein wenig unterschiedlich, wie Sie aus unseren gemeinsamen Diskussionen wissen, weil wir die aufgeschobene Kreditermächtigung gedanklich dazuzählen. Was ist das? Wir haben Kreditermächtigungen in früheren Jahren nicht in Anspruch genommen, und zwar deshalb, weil die kluge freistaatliche Finanzpolitik dazu geführt hat, dass man zum Teil riesige Überschüsse generiert hat, die jetzt in der Rücklage stehen, den Breitbandfonds und andere schon erwähnte Fonds möglich gemacht haben, und die Liquidität, die damit stand, wurde genutzt, um den Gang zur Bank zu vermeiden und den Kredit nicht aufzunehmen.

In dem Moment, wenn der Breitbandfonds und andere Themen tatsächlich abfließen – und das tun sie –, muss diese Liquidität wieder zurück. Also muss man die alten Kreditermächtigungen in Anspruch nehmen. Wenn ich die alten

Kreditermächtigungen, die relativ sicher auf uns zulaufen, als tatsächliche Kapitalmarktschulden hinzunehme – und das ist das, was das Finanzministerium in diesen Statistiken immer in die Vergleiche hineingerechnet hat –, werden wir bei 2 664 Euro pro Einwohner sein. Das ist schon etwas mehr als die gerade von Ihnen genannte Zahl. Wenn die Corona-Kredite oben draufkommen, liegen wir vielleicht bei einem Maximum von 4 000 Euro je Einwohner.

Das Problem mit dem Thema Schulden – sagen wir einmal, jenseits des Selbstdisziplinierungsaspektes in der Politikgestaltung, im politischen Wettbewerb, den ich da ganz sinnvoll finde – ist immer, dass man den Kapitalmarktveränderungen ausgesetzt ist. Wenn wir Zinsveränderungen sehen – die wir alle gerade nicht sehen, ich auch nicht; ich habe da keine bessere, klügere Zinsmeinung als der Markt –, wenn die Dinge aber kommen, ist man den Zinssteigerungen voll ausgeliefert, und dann werden wir in diesem Lande, nicht nur in Sachsen, sondern damit meine ich die gesamte Republik und Europa, ein echtes Problem bekommen.

Ich bin immer dafür, dass man versucht, sich in der Risikoexposition vernünftig aufzustellen, um nicht sozusagen ungebeten irgendwann einmal umgehauen zu werden. Insofern halte ich den Artikel 95 unserer Sächsischen Verfassung für eine sehr kluge Einrichtung.

Vielen Dank. – Meine sehr verehrten Damen und Herren! So schnell vergeht die Zeit. Die Zeitdauer der Befragung der Staatsregierung ist abgelaufen. Vielen Dank, Herr Staatsminister. Der Tagesordnungspunkt ist damit beendet.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 3

Mehr Kulturpolitik wagen: Runden Tisch für eine langfristige und

tragfähige Perspektive der Kunst und Kultur in Sachsen einrichten

Drucksache 7/5416, Prioritätenantrag der Fraktion DIE LINKE,

mit Stellungnahme der Staatsregierung

Hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen. Die Reihenfolge in der ersten Runde: Fraktion DIE LINKE, danach CDU, AfD, BÜNDNISGRÜNE, SPD und Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich übergebe das Wort an Herrn Kollegen Sodann. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Auf der Tagesordnung steht unser Antrag der Fraktion DIE LINKE „Mehr Kulturpolitik wagen: Runden Tisch für eine langfristige und tragfähige Perspektive der Kunst und Kultur in Sachsen einrichten“. Frau Ministerin Klepsch, ich bin Ihnen gestern sehr wohlwollend gefolgt bei Ihren Worten zum Bericht zur Corona-Pandemie. Sie sprachen vom Aufpassen, dass uns die kreative Kraft in Sachsen nicht verlorengehen darf, von kultureller Bildung,

dem Zusammenwirken von Kultur und Schule, und ich freue mich jetzt schon auf die Behandlung unseres Antrages zum Thema „Zusammenarbeit von Kultureinrichtungen und Schulen für die Wiedereröffnung nutzen“ im nächsten gemeinsamen Kulturausschuss. Wir haben schon eine Möglichkeit, dahin gehend etwas zu unternehmen.

Am Ende gaben Sie noch ein persönliches Bekenntnis zu Kunst und Kultur dieses Landes ab, und ich bin wirklich gespannt auf die heutige Diskussion. Die Worte höre ich wohl, allein, mir fehlt der Glaube.

Für die Kunst und Kultur, deren Einrichtungen, Akteurinnen und Akteure stellen die Jahre 2020 und 2021 eine beispiellose Zäsur dar. Seit rund einem Jahr befinden sich viele im Kulturbereich faktisch im Lockdown. Ein Ende ist für alle Betroffenen nicht in Sicht, und daran ändert auch

die seit dem 8. März 2021 – noch – geltende CoronaSchutz-Verordnung nichts. Zwar sieht sie schrittweise Öffnungen von Kultureinrichtungen vor, doch wann und in welchem Umfang sie den Betrieb wieder aufnehmen können, scheint von einigen Ausnahmen abgesehen nach wie vor höchst ungewiss, wird die Verordnung aufgrund der Lage ohnehin angepasst werden müssen.

Trotz finanzieller Unterstützungsprogramme von Bund und Land ist die Lage von Künstlerinnen und Künstlern, Kulturschaffenden dramatisch. Die Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung treffen die Kultur- und Kreativwirtschaft und besonders die freien darstellenden Künste hart. Neueste Zahlen einer Analyse des Kompetenzzentrums der Kultur- und Kreativwirtschaft, in Auftrag gegeben durch die Bundesregierung, das Wirtschaftsministerium, legen hier einen Umsatzrückgang im Jahr 2020 von 85 % zugrunde. Weiter stark betroffen sind die Musikwirtschaft mit 54 % und der Kunstmarkt mit 51 % Umsatzausfall. Für 2021 wird mit ähnlichen Zahlen gerechnet.

Viele Kunst- und Kultureinrichtungen hatten schon während des ersten Lockdowns im März 2020 mit Einfallsreichtum und einem großen personellen und finanziellen Aufwand ausgefeilte Hygienekonzepte erstellt, um wieder arbeiten zu können, wenn auch nur in vermindertem Maße. Von den zuständigen Behörden waren die Konzepte genehmigt worden, doch der Nachweis, nicht zu den Infektionsherden zu gehören, hat ihnen nichts genutzt.

Vor allem die zahlreichen Soloselbstständigen, die Hybridbeschäftigten und die kleinen Betriebe ohne hohe Betriebskosten fielen in der Vergangenheit bei den Wirtschaftshilfen des Bundes durch das Raster.

Je länger der Stillstand in Kunst und Kultur andauert, desto größer werden die Existenznöte von Künstlerinnen und Künstlern und Kulturschaffenden und suchen sich vermehrt andere Berufe, um ihre Existenz zu sichern.

Eine Umfrage des Berliner Musikrats hat gezeigt, dass dort bis jetzt 29 % der freien Musikerinnen und Musiker keine berufliche Perspektive mehr sehen und einen Berufswechsel planen oder bereits vollzogen haben. Sie werden dementsprechend nach der Pandemie auch als pädagogische Lehrkräfte nicht mehr zur Verfügung stehen. Ähnliches lässt sich für Sachsen vermuten, bestätigen persönliche Erfahrungen und Gespräche.

Dazu kommt, dass die Verteilungskämpfe um die knappen Mittel, sollte die Pandemie doch einmal überstanden sein, nicht geringer werden, sondern größer, weil dann erst das ganze Ausmaß an krisenbedingten Verlusten an Produktionskapazitäten und an kulturellen Einbußen sichtbar wird. Die Schwierigkeiten für einen Neubeginn des kulturellen Lebens in Sachsen wachsen ebenso.

Intellektuelle und mentale Kapazitäten, die durch eine lange Produktionsunterbrechung brach liegen, lassen sich nur schwer wiederbeleben. Einmal zerfallene kulturelle Milieus können nicht in gleicher Weise wiederhergestellt werden wie ein Haus, wie ein Gebäude.

Die Kunst und Kultur, die Künstlerinnen und Künstler und Kulturschaffenden dieses Landes brauchen endlich Perspektiven, die nicht nur kurz gedacht bis zur Öffnung reichen, sondern auch die Wirtschaftlichkeit nach Wiedereröffnung in den Fokus rücken; denn aufgrund von Hygienemaßnahmen wird eine volle Auslastung mit