Das war unser Ministerpräsident Michael Kretschmer. Ich sehe jetzt keinen Redebedarf mehr aus den Fraktionen heraus. Deshalb können wir zum Entschließungsantrag kommen, der uns in der Drucksache 7/5898 vorliegt. Ich denke, dass ihn Frau Kollegin Neuhaus-Wartenberg jetzt einbringen wird.
Sehr geehrter Herr Präsident! Ich möchte jetzt nicht auf jeden einzelnen Punkt in unserem Entschließungsantrag eingehen, sondern aufgrund des Verlaufs der Debatte noch einige grundsätzliche Dinge sagen.
Unser Entschließungsantrag hat im Hinterkopf, dass die Bewältigung der Coronakrise, der Ausweg daraus und dessen Richtung zentrale Themen für die nächsten Jahre sein werden, und dass die Corona-Bewältigung und das Transformationsgeschehen zusammengehören und zusammengebracht werden müssen. Dort sollten wir doch einhaken mit ostdeutschen Erfahrungen – sowohl mit den positiven, aber eben auch mit den negativen. Und wenn wir darüber reden, wo wir stehen und wo wir gerade jetzt gesellschaftlich hinwollen, dann müssen wir eben auch sagen, was war und was ist. Damit wir darüber reden können, wo wir in 30 Jahren stehen sollten – das ist genau der Punkt; deswegen bin ich Holger Mann und Thomas Löser dankbar für das, was sie gesagt haben –, müssen wir das nach vorn auflösen. Denn es geht genau darum; es geht um Zukunft.
Wenn wir uns mit diesem Problem auseinandersetzen, dann merken wir doch, dass die Bilanz nach 30 Jahren Freistaat Sachsen eine kritische sein muss und Fragen aufwirft, die wir für die gesamte Gesellschaft miteinander zu diskutieren haben. Würde, Sicherheit, Freiheit und Gleichheit für alle in Ost und West zu gewährleisten – das ist das, was nach 30 Jahren deutscher Einheit eben noch unvollendet ist. Einer der Schlüsse, die viele Ostdeutsche gezogen haben – und ich bitte, darüber nachzudenken –, ist nicht, dass sie realisiert haben, dass sie eine Lohnlücke und eine Rentenlücke zu verkraften haben; das wissen sie schon. Sie haben aber mittlerweile für sich einen Haken daran gemacht, und sie haben sich gesagt: Es ändert sich ohnehin nicht mehr. – Das ist meiner Meinung nach das Problem und tatsächlich auch eine Katastrophe.
Deshalb lautet meine Bitte: Wenn wir über die Lebensleistung der Sächsinnen und Sachsen reden, sollten wir dies auch ernst meinen und über das gesamte Leben der Sächsinnen und Sachsen reden – also davor und danach – und dieses eben auch anerkennen. Das darf aber nicht nur mit Worten geschehen, sondern es muss auch materiell zum
Ausdruck kommen. Ein Strukturwandel verlangt Menschen eben viel ab; das sind besondere Lebensleistungen. Die Menschen hier hatten doch mindestens schon einen dieser Strukturwandel, nämlich 1989/90. Den Platz im Wandel muss jede und jeder für sich selbst finden. Er darf nicht vorgegeben und vorgeformt werden. Dabei geht es eben um kulturelle Eigenständigkeit, Authentizität, Kreativität – und diese muss institutionell abgesichert sein. Das sind Fakten, die wir aus der Großen Anfrage, die wir gestellt haben, ablesen können.
Jetzt ist der Ministerpräsident leider nicht mehr anwesend. Ich möchte trotzdem sagen: Ich schäme mich für die Frage nach der Anzahl der Ostdeutschen in Führungspositionen überhaupt nicht. Denn dabei geht es schlichtweg um Repräsentanz, und es geht darum, dass dort, wo Entscheidungen getroffen werden, wo also Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger sitzen, eben auch Ostdeutsche sitzen müssen, und eigentlich, da wir uns hier im Osten befinden, in der Mehrheit.
Wie wir „ostdeutsch“ tatsächlich definieren, steht dann auf einem anderen Blatt. Wenn es aber das Gefühl der Menschen ist, dass das nicht stattfindet, dann bitte ich darum, das in allen öffentlichen Ämtern etc. immer zu berücksichtigen und zu sagen: Wir haben hier ein Problem, und das müssen wir lösen.
Damit ist der Entschließungsantrag eingebracht. Besteht jetzt noch Diskussionsbedarf aus den Fraktionen heraus zu diesem
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Nur noch kurz ein paar Worte zum Entschließungsantrag: Für Ihre Feststellung in Punkt I, Herr Gebhardt, hätte es weder die Große Anfrage noch Ihren Antrag gebraucht.
Aus der Großen Anfrage schlussfolgern wir: Es braucht einen effektiveren, einen innovativeren und einen bürgerfreundlicheren Staat. Es braucht mehr Freiheit und die Wahrung des bestehenden Rechts. Aber es braucht garantiert nicht noch mehr Staat, der den Mandatsträgern lukrative Versorgungsposten nach dem Ausscheiden aus den Parlamenten garantiert.
Darüber verlieren Sie, Herr Gebhardt, in Ihrem Entschließungsantrag kein Wort. Stattdessen wollen Sie zunächst vom Landtag die Feststellung von ohnehin Bekanntem. Denn es gehört doch jenseits der beiden parlamentarischen Initiativen zum breiten und unbestrittenen Allgemeinwissen, dass der wirtschaftliche Aufholprozess in Sachsen zu den westdeutschen Bundesländern noch nicht abgeschlos
sen ist. Es weiß doch wirklich jeder, dass die durchaus berechtigten Erwartungen der Menschen auf gleiche Löhne für gleiche Arbeit, auf gleiche Ausbildungs- und Karrierechancen noch immer unerfüllte Erwartungen sind. Völlig unbestritten ist zudem, dass besonders in den ländlichen Räumen das Verschwinden von Betrieben oder der Wegfall von Förderung und Unterstützung zu weitreichender Verunsicherung führt.
Was aber folgt daraus? – Für Sie nur ein Schaufensterantrag im Landtag, gespickt mit plakativen Forderungen, die nur der Bund umsetzen kann. Wie sollte der Freistaat Sachsen gleichwertige Lebensverhältnisse in Ost und West umsetzen? Gibt es mittlerweile wieder eine Zentralregierung, die alles nach Berlin – Verzeihung, nach Sachsen – umverteilt? Gibt es in Sachsen ein eigenes Mindestlohngesetz, das uns die Einführung eines Mindestlohnes erlaubt? Nein, Herr Gebhardt!
Der Bund hat vielmehr von seiner konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz gemäß Artikel 74 Abs. 1 Nr. 12 Grundgesetz zur Festsetzung von Mindestlöhnen erschöpfend Gebrauch gemacht. Daher braucht es von Ihnen im Sächsischen Landtag keine Forderung nach 12 Euro Mindestlohn. Dafür gibt es bereits eine Mindestlohnkommission. So könnte ich immer weiter fortfahren; Sie sehen, wohin das führt.
Meine Damen und Herren von den LINKEN! Herr Gebhardt, viele Ihrer Forderungen sind in der vorliegenden Form mit geltendem Recht bzw. sogar mit unserer Verfassung nicht vereinbar. Sie fordern den Einsatz der Staatsregierung im Bundesrat und bei der Bundesregierung ein, wollen dann aber in Punkt V eine bundesgesetzliche Regelung für eine echte Rentenreform. Ich würde meinen, das entscheiden nicht allein Bundesrat und Bundesregierung. Über Gesetze bestimmen immer noch Parlamente. Kleiner Tipp: Das wäre dann der Deutsche Bundestag.
Mit solchen handwerklich schlechten Anträgen verspielt man Vertrauen. Mit solchen Anträgen erreicht man nichts für Sachsen. Daher werden wir den vorliegenden Entschließungsantrag ablehnen.
Gibt es jetzt weiteren Redebedarf zum vorliegenden Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE? – Das ist nicht der Fall.
Somit schreiten wir jetzt zur Abstimmung: Wer dem in der Drucksache 7/5898 vorliegenden Entschließungsantrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der in der Drucksache 7/5898 vorliegende Entschließungsantrag abgelehnt. Die Behandlung der Großen Anfrage ist hiermit beendet.
Bei diesem Thema unterstützt uns wieder, wie Sie bereits sehen, unser Gebärdensprachdolmetscher, den ich hiermit ganz herzlich begrüße. – Wir kommen jetzt zur Redner- reihenfolge: CDU, BÜNDNISGRÜNE, SPD, AfD, DIE LINKE sowie die Staatsregierung, falls das Wort gewünscht wird. Wir beginnen mit der CDU-Fraktion. Ich erteile das Wort Frau Kollegin Firmenich.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach diesem glühenden und äußerst emotionalen Statement unseres Ministerpräsidenten für unseren Freistaat Sachsen müssen wir uns jetzt mit einem vielleicht nicht ganz so lebendigen, aber trotzdem sehr wichtigen Thema auseinandersetzen. Es geht um Inklusion. Im Jahr 2018 haben wir hier im Sächsischen Landtag das Schulgesetz novelliert. Es war uns dabei sehr wichtig, Inklusion an unseren Schulen deutlich voranzubringen. Ich glaube, es ist unbestritten wünschenswert und auch durch die UN-Behindertenrechtskonvention
rechtlich verbrieft, dass Kinder mit und ohne Förderbedarf gemeinsam aufwachsen und gemeinsam lernen können.
Doch nicht in jedem Fall ist die inklusive Beschulung die beste Wahl für ein Kind. Manchmal kann der Besuch einer speziellen Förderschule dienlicher sein. Das zu entscheiden und diesen Weg mit den Eltern gemeinsam zu gehen, ist eine ziemlich komplexe und manchmal auch herausfordernde Aufgabe. Dafür ist das Zusammenspiel verschiedener Partner erforderlich, natürlich auch entsprechende Rahmenbedingungen.
Im Mittelpunkt aller Entscheidungen muss aber immer der einzelne Mensch stehen mit seinen ganz individuellen Bedürfnissen oder Bedarfen. Deshalb ist Inklusion für uns kein politisch-ideologisches Thema, sondern eine verantwortungsvolle und umsichtige Entscheidung, ein verantwortungsvolles umsichtiges Handeln.
Die im Schulgesetz unter § 4 c formulierten Regelungen waren während der Gesetzgebung oder des Gesetzgebungsverfahrens nicht unumstritten. Deshalb finden sich unter § 64 unter anderem eine vorgeschaltete Pilotphase und eine Revisionsklausel. Bis zum 30. Juni kommenden Jahres müssen wir hier im Hohen Haus entscheiden, ob bzw. wie wir den eingeschlagenen Weg weitergehen wollen.
Mit unserem Antrag wollen wir uns die Situation der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf genauer anschauen. Natürlich spielt hier auch der Einfluss der Corona-Pandemie eine Rolle. Das Kultusministerium hat sehr ausführlich auf unseren Antrag geantwortet, wofür ich mich sehr herzlich bedanke. Vor allem habe ich mich sehr darüber gefreut, dass die Problemfelder genauso objektiv dargelegt worden sind wie die gelungenen Dinge.
Weil der Antrag sehr umfangreich ist, will ich mich jetzt auf einige wenige Themen konzentrieren. Lassen Sie mich mit der Schuleingangsphase beginnen. Seit Jahren nimmt die Heterogenität der Schüler am Schulanfang zu. Die Ursachen dafür genauer zu beleuchten war nicht Gegenstand unseres Antrages, wohl aber die frühe Erkennung von Förderbedarf und die frühe zielgerichtete Förderung in der Kita, insbesondere im Hinblick auf die Einschulung. Dabei hat die Pandemie auch in den Kitas die Probleme eher verstärkt.
Elternarbeit und unterstützende Systeme spielen in den Kitas eine wichtige Rolle. Aber die Hauptverantwortung liegt auf dem pädagogischen Personal. Es braucht ein gutes Rüstzeug in Form von fachlicher Kompetenz. Fort- und Weiterbildungsangebote gibt es inzwischen genügend. Wir sollten uns jedoch die Erzieherausbildung hinsichtlich der Inhalte und der Ausbildungsqualität einmal genauer anschauen und prüfen, was wir dort gegebenenfalls verbessern müssen.
Die Ausführungen des SMK zur Schuleingangsphase zeigen, dass bei wachsender Heterogenität und in Anbetracht der Folgen pandemiebedingter Schulschließungen der Verzicht auf die Feststellung von sonderpädagogischem Förderbedarf vor der Klassenstufe 2, so wie wir ihn als Pilotphase im Schulgesetz angelegt haben, eher kontraproduktiv ist. Es ist für mich nachvollziehbar, dass ohne eine professionelle Diagnostik in Form des etablierenden Feststellungsverfahrens eine individuelle und zielgerichtete Förderung für Schüler mit deutlichen Auffälligkeiten, gesundheitlichen Einschränkungen oder Lernproblemen nicht möglich ist. Diese Schüler brauchen professionelle Hilfe, und die Hilfe kann durch unsere als Ausgleich gedachten pauschalierten Zuweisungen offensichtlich nicht geleistet werden.
Angesichts der Erfahrungen der Leiter nur 18 sächsischer Pilotschulen müssen wir anerkennen, dass es so, wie wir es erhofft hatten, offensichtlich nicht funktioniert. Hier sind deshalb Anpassungen notwendig. Dabei geht es ausdrücklich nicht darum, ein Diagnostikverfahren durchzuführen
mit dem Ziel, die Kinder an eine Förderschule „abzuschieben“, keineswegs. Es geht darum herauszufinden, welche Förderung das jeweilige Kind braucht, und diese ihm auch zu gewähren. Das sollte möglichst inklusiv im gewohnten Klassenverband sein, kann aber auch den Wechsel an eine entsprechende Förderschule bedeuten, wenn dem individuellen Förderbedarf des betreffenden Kindes dort besser entsprochen werden kann. Ich verspreche mir auch großen Nutzen vom Aufbau spezieller Schwerpunktschulen innerhalb der Kooperationsverbände.
Als zweites Thema liegt mir die Steigerung der Schulerfolgsquote sehr am Herzen. Sachsen wird für seine verhältnismäßig hohe Quote an Schulabgängern ohne
Schulabschluss oft kritisiert. Aber eigentlich ist das nicht gerechtfertigt. Die CDU bekennt sich zum Leistungsprinzip, und deshalb werden, anders als in manchem westlichen Bundesland, bei uns Schulabschlüsse nicht einfach zuerkannt. Das führt aber dazu, dass Schüler mit dem Abschluss einer Lernförderschule statistisch als Abgänger ohne Abschluss geführt werden. Das betrifft circa 3 % aller Absolventen eines Abgangsjahres.
Ich begrüße deshalb sehr, dass seit Inkrafttreten der Schulordnung für Förderschulen im Schuljahr 2018/19 zukünftig der Hauptschulabschluss wie an der Oberschule erlangt werden kann. Dabei ist im Interesse der jungen Menschen eine individuelle Unterstützung notwendig und mehr Flexibilität auf dem Weg zum Ziel, um die Schüler zum bestmöglichen Schulabschluss zu führen. Dieser Weg ist richtig, und ich hoffe darauf, dass sich in ein paar Jahren auch die Zahl der Schulabgänger ohne Schulabschluss deutlich verringern wird, ohne dass wir dafür das Niveau senken müssen.
Drittens ist die Lehrkräftesituation an den Förderschulen nach wie vor ein neuralgischer Punkt. Förderschulpädagogik ist anspruchsvoll, und wir bräuchten sehr viel mehr Lehrkräfte mit dieser grundständigen Ausbildung oder zumindest mit einer entsprechenden Zusatzqualifikation, um den Unterricht an den Förderschulen optimal gestalten und um Inklusion erfolgreich umsetzen zu können. Zurzeit bildet nur die Uni Leipzig Förderschulpädagogen aus, und denen gefällt es in dieser Stadt. Es ist deshalb richtig, zusammen mit der Hochschule Zittau/Görlitz ein Modellprojekt zur Lehramtsausbildung für Förderschullehrer im ländlichen Raum zu etablieren, um Bewerber aus der Region zu finden und sie natürlich dort zu binden. Ich meine, wir brauchen zusätzlich ein vergleichbares Projekt auch im westsächsischen Raum.
Wichtig ist es auch, dem Thema sonderpädagogische Förderung und inklusive Bildung innerhalb der Lehramtsausbildung mehr Aufmerksamkeit zu widmen und das nicht auf die erste Phase der Ausbildung zu beschränken, sondern auch ins Curriculum des Vorbereitungsdienstes aufzunehmen.