Wichtig ist es auch, dem Thema sonderpädagogische Förderung und inklusive Bildung innerhalb der Lehramtsausbildung mehr Aufmerksamkeit zu widmen und das nicht auf die erste Phase der Ausbildung zu beschränken, sondern auch ins Curriculum des Vorbereitungsdienstes aufzunehmen.
Abschließend sei mir noch ein Blick auf die Kooperationsverbünde gestattet. Mit dem Ziel, sich bei der Umsetzung der sonderpädagogischen Förderung gegenseitig zu unter
stützen, sieht das sächsische Inklusionskonzept die Gründung von Kooperationsverbünden vor. 64 sollen es in Sachsen werden, 42 sind inzwischen gegründet, und bei den verbleibenden 22 steht das noch aus. Erfreulich ist, dass sich auch 43 Schulen in freier Trägerschaft in die Kooperationsverbünde einbringen.
Aufgrund der Corona-Pandemie wird der Zeitplan laut Schulgesetz allerdings nicht zu halten sein, nach dem bis zum 31. Juli dieses Jahres das Netz der Kooperationsverbünde eigentlich stehen sollte. Ich vertraue aber auf das SMK, dass man den Prozess gemeinsam mit den verschiedenen Akteuren im Land erfolgreich abschließen wird und in diesem Zusammenhang auch die Etablierung von Schwerpunktschulen entsprechend voranbringt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben mit unserem Antrag die Situation hinsichtlich der sonderpädagogischen Förderung und der Umsetzung der Inklusion frühzeitig beleuchtet. Es zeigt sich schon jetzt, dass durch Corona einerseits, aber andererseits auch aufgrund erster Erfahrungen der Pilotphase Anpassungen geboten sind.
Von dem Bericht, den das Kultusministerium dem Landtag bis zum 30. September dieses Jahres vorlegen muss, erhoffe ich mir weitere wichtige Erkenntnisse, die uns in die Lage versetzen, ein Jahr später hier im Hohen Haus die Weichen für die Fortentwicklung der Inklusion an unseren sächsischen Schulen richtig zu stellen.
Frau Kollegin Firmenich hat den Antrag der Koalitionsfraktionen eingebracht. Jetzt spricht für die BÜNDNISGRÜNEN Frau Kollegin Melcher. Bitte.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Schulische Inklusion ist kein Projekt, sondern ein Prozess, für den wir einen langen Atem brauchen, und der Umfang des vorliegenden Antrages zeigt das ja auch sehr sinnbildlich.
Inklusion endet nicht damit, Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen in Regelklassen zu beschulen. Inklusion endet auch nicht mit fixen Quoten. Wir wollen, dass Inklusion in der Praxis gelingt und gelebt wird. Wir wollen wissen, wo wir bereits auf einem guten Weg sind und wo wir nachsteuern müssen. Daher heute dieser Antrag.
Lassen Sie mich einige Aspekte aus der ausführlichen Stellungnahme der Staatsregierung zum Antrag herausgreifen. Seit dem Schuljahr 2019/2020 verzichten 18 sächsische Grundschulen auf die Diagnostik in den Förderbereichen Lernen sowie emotionale und soziale Entwicklung vor der Einschulung in die Klassenstufe 1. Die Erfahrungen aus der Pilotphase werden bis zum Ende dieses Schuljahres gesammelt. Bis zum 30. Juni nächsten Jahres werden wir hier im Landtag darüber entscheiden, ob die Regelung auf alle
sächsischen Grundschulen ausgeweitet wird. Erste Rückmeldungen aus den Modellschulen zeigen: Diese Entscheidung wird sicherlich keine einfache Entscheidung.
Das Kultusministerium schreibt in seiner Stellungnahme: „Ein Verzicht auf die Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs im Förderschwerpunkt Lernen in Klassenstufe 1 und 2 bedeutet, dass die Entwicklungsrückstände größer und Misserfolge damit manifester werden. Die Zeit für eine gezielte frühe Förderung geht verloren.“ Weiter heißt es: „Die zusätzliche personelle Unterstützung ist eine gute Maßnahme. Sie kann jedoch weder die sonderpädagogische Diagnostik noch die notwendige gezielte Förderung ersetzen.“
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir müssen uns klarmachen, welche Gründe für und welche Gründe gegen eine Diagnostik sprechen. Um es klar zu sagen, uns BÜNDNISGRÜNEN geht es nicht um eine künstliche Senkung der Förderquote. Jedoch lehnen wir es sehr, sehr deutlich ab, wenn ein festgestellter sonderpädagogischer Förderbedarf als Label verwendet wird, das primär das Sortieren von Kindern erleichtert. Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, muss es das Ziel der Diagnostik sein, bedarfsgerechte Fördermaßnahmen einzuleiten, um eine erfolgreiche Unterrichtung an der Regelschule zu ermöglichen. Der Verzicht auf die Eingangsdiagnostik muss zwingend mit zusätzlichen Ressourcen für die Schule verknüpft sein. Da sehen wir als BÜNDNISGRÜNE noch Luft nach oben. Wir brauchen keine Gießkanne, sondern einen Sozialindex. Wir müssen also sozialräumliche Kriterien und die Zusammensetzung der Schülerschaft stärker berücksichtigen.
Inklusion hängt aber bei Weitem nicht nur von den Ressourcen ab. Wir müssen genauer hinschauen, wie weit der tatsächliche Bedarf reicht und wo die Ausflüchte beginnen. Noch immer besuchen 65 % der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf eine Förderschule. Im Förderschwerpunkt Lernen sind es 92 %, im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung gar 96 %. Ohne eine Zielzahl zu forcieren ist klar, dass der Weg noch weit ist. Wir müssen flächendeckend die notwendigen organisatorischen, personellen und sachlichen Voraussetzungen für inklusiven Unterricht schaffen, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Die Zahlen aus dem Kultusministerium dokumentieren außerdem den großen Mangel an sonderpädagogischen Fachkräften. Um den Unterricht an Förderschulen vollständig abzudecken, werden zusätzlich 250 Vollzeit-Äquivalente notwendig. Neben den quantitativen Lücken fehlt es vielerorts auch an sonderpädagogischem Know-how. Zum 1. Dezember 2020 waren 44 % der Lehrkräfte an den Förderschulen schulartfremd ausgebildet bzw. hatten keine förderpädagogische Zusatzqualifikation. Wir müssen mehr sonderpädagogische Fachkräfte ausbilden, auch durch Qualifikation von Seiteneinsteigern und das Thema inklusive Bildung in allen Lehramtsstudiengängen stärken.
Abschließend möchte ich noch einmal auf den Koalitionsvertrag blicken. Dort haben wir einen unabhängigen Beirat
„Inklusive Schule in Sachsen“ einzurichten. Hier wünschen wir uns tatsächlich etwas mehr Tempo, wohl wissend, dass die Coronakrise auch hier die Bremse angezogen hat. Inklusion ist eine Frage der Schulentwicklung und der Schulkultur, wohlgemerkt aller Schularten. Deshalb hoffe ich, dass auch alle Schularten im Beirat vertreten sein werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, zu guter Letzt ist es mir wichtig zu betonen, Inklusion setzt nicht auf die Anpassung einzelner, sondern auf das Umdenken aller. Lassen Sie uns gemeinsam diesen Prozess weiter voranbringen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Danke für die Unterstützung der Gebärdendolmetscher zu diesem Tagesordnungspunkt. Bevor ich gezielt auf Ihren Antrag „Sonderpädagogische Förderung und Inklusion an sächsischen Schulen“ eingehen werde, möchte ich Sie kurz auf eine kleine Geschichte mitnehmen.
Die Geschichte handelt von Marie. Marie ist acht Jahre alt und geht in die 2. Klasse. Wenn Marie früh in die Schule geht und Mathematik hat, dann freut sie sich sehr. Die Konzentration fällt ihr aber noch schwer. Die Zahlen schwirren auf dem Papier und im Kopf herum. Vor einem halben Jahr wäre Marie deswegen sehr wütend geworden. Sie hätte ihr Schulheft zerrissen, den Stift zerbrochen oder den Ranzen geworfen. Heute weiß Marie, dass sie das schaffen kann, ganz ohne Wutanfall. Sie weiß, dass ihre Klassenlehrerin Frau Schmidt da ist, wenn es einmal nicht klappt. Sie weiß auch, dass die anderen sieben Klassenkameraden nicht komisch hinübergucken, denn sie sind so wie Marie. Auch sie haben manchmal Wut, Angst oder brauchen einfach mehr Zeit.
Kinder bekommen die Zeit und die intensive Zuwendung und Unterstützung so lange, wie sie sie brauchen, an den richtigen Schulen. Wenn Marie gut klarkommt, dann geht sie nächstes Schuljahr auf eine andere Schule um die Ecke. Dann stört es Marie nicht mehr, dass sie mit so vielen Kindern in der Klasse ist. Dann kann sie auch ohne den Lehrer die Aufgaben lösen. Dann hat sie gelernt sich besser zu konzentrieren. Dann ist Marie stark.
Meine Damen und Herren, was Marie in den ersten zwei Jahren an der Förderschule als Starthilfe bekommen hat, hätte eine Regelschule nicht leisten können. Deswegen, Frau Firmenich, hat mich eine Ihrer Aussagen gestört: Dann werden die Kinder auf die Förderschulen abgeschoben. Das ist der falsche Ansatzpunkt. Wir müssen sagen: Die Förderschulen müssen gestärkt werden. Sie gehören zu Sachsen dazu und dort gehen keine schlimmen Kinder hin, sondern gute Kinder, die auch Perspektiven in diesem Land
bekommen müssen. Die Förderschule kann eine gute Starthilfe sein, bevor es in eine Regelschule geht.
In einer Klasse mit durchschnittlich 21 Kindern und einem Lehrer wäre Marie untergegangen. Sie wäre untergegangen wegen zu vielen Kindern, zu viel Lärm, zu viel Enge, zu wenig Personal, keiner sonderpädagogischen Ausbildung der Lehrer, Überforderung von Lehrern und Kindern, Misserfolg und Frustration, Ausgrenzung und vielleicht Vergrößerung ihres Entwicklungsrückstandes.
Vielen Dank für die Möglichkeit. Sie haben den Weg beschrieben, dass es sozusagen eine Anfangslösung sein kann, an eine Förderschule zu gehen. Meine Frage ist nun: Kennen Sie die Quote, wie viele Kinder dann tatsächlich von der Förderschule an die Regelschule wechseln?
Ja, die Quoten können Sie alle nachlesen. Ich bin ja kein Bildungswerk für Sie, das Sie fragen können. Das können Sie alles in entsprechenden Datenbanken nachlesen.
Ich habe darauf hingewiesen, dass es wichtig ist, dass die Förderschulen dazugehören. Wir können gern darüber diskutieren, dass wir die Abbrecherquoten an den Förderschulen deutlich senken müssen. Da ist noch viel Luft nach oben. Ich denke, da können wir einiges machen. Da muss mehr Geld in die Hand genommen werden und ein Bekenntnis ausgesprochen werden, dass die Förderschulen dazugehören und nicht von der Regierungskoalition so eine Aussage kommt, dass die Kinder auf die Förderschulen abgeschoben werden. Das ist der falsche Weg.
Nun gehe ich noch auf den Antrag der Staatsregierung ein. Er zeigt ganz deutlich die Grenzen der Inklusion auf. Das erste Problem ist die allgemeine Bereitschaft zur flächendeckenden Inklusion. Nur 18 von 841 Grundschulen haben daran teilgenommen, 2 % an der Pilotphase. Das Fazit, was die Staatsregierung schon gezogen hat, auch wenn die Gesamtauswertung noch nicht vorliegt, lautet: Die notwendige Förderung und zielgerichtete Unterstützung war kaum
möglich und es ist wertvolle Zeit verloren gegangen. Deswegen ist das ein klares Signal, dass man die Förderschulen erhalten muss.
Das zweite Problem ist der Lehrermangel an den Förderschulen. 250 Vollzeitstellen fehlen. Wenn man in die Förderschulen schaut, sind von den knapp 3 500 Lehrern 44 %, nämlich 1 538 Lehrer fachfremd. Auch hier muss die Intention sein, dass wir grundständig ausgebildete Lehrer vor die Klassen stellen. Ich finde es befremdlich, wenn man sagt, da machen wir ein Weiterbildungsangebot mit einem Themenschwerpunkt Inklusion. Die Anstrengung muss dahin gehen, dass wir grundständig ausgebildete Lehrer vor die Klassen stellen.
Das dritte Problem ist der Lehrerbedarf der inklusiven Beschulung. An den Grundschulen sind 248 Vollzeitstellen für Inklusion zuständig, an den Oberschulen 294 Vollzeitstellen und Gymnasien 60 Vollzeitstellen. Ein Schaden, den ich im System sehe, ist: Wenn wir schon an den Förderschulen den großen Personalbedarf mit 250 Vollzeitstellen haben und wir dort noch grundständig ausgebildete Lehrer an die anderen Schulen abordnen, das sind aktuell über 100, dann ist der Lehrermangel an den Förderschulen hausgemacht. Deswegen sollte man hier entgegenwirken.
Ihr Antrag wirkt ein wenig wie nach dem Motto: Wir streichen schnell die Fassade an, damit niemand den Sanierungsbedarf dahinter sieht. Da können wir auch in die heutigen Zahlen hineinschauen: 54 % gehen jetzt mit Bildungsempfehlung aufs Gymnasium. Ich denke, wir haben im Bildungssystem noch einiges zu tun.
Das fängt schon vorher an – das haben Sie richtig gesagt, Frau Firmenich –, in den Kitas. Nette Floskeln bei den offenen Konzepten wie „freie Entfaltung der Persönlichkeit“ und „selbstbestimmte Entscheidung“ klingen für uns Eltern ja ganz toll. Aber für viele Kinder wie den kleinen Paul bedeutet das eben Stress, Verunsicherung und Überforderung. Es gibt viele Kinder, die eine klare Struktur brauchen.
Das ist in der Theorie gut gemeint, funktioniert in der Praxis aber häufig nicht, denn es fehlen – genauso wie bei den Lehrern – die Erzieher. Wir haben auch hier einen Erziehermangel. Es fehlen feste Bezugspersonen. Wenn dauernd Personal wechselt, kommen kleine, sensible Kinder eben unter die Räder.