den Haushalt machen, der noch gar nicht im Kreise der Fraktionen und im Parlament besprochen worden ist. Ich finde aber auch, dass es nicht fair ist zu unterstellen, dass hier ohne Haushaltsmittel vorgegangen würde. Wenn Sie sich den Haushaltsentwurf anschauen, dann sind es allein für diese 240 Inklusionsassistentinnen und -assistenten 16 Millionen Euro pro Jahr, die dieser Freistaat jetzt zusätzlich mobilisiert, um Inklusion zum Gelingen zu bringen. Wir haben Mittel in der Titelgruppe 92 Qualitätsentwicklung Inklusion. Wir haben Mittel für das Handbuch Förderdiagnostik und für Fortbildungen. Dieser Haushaltsvorbehalt ist einer, den wir auch aus Respekt vor der Opposition im Parlament eingefügt haben. Es ist keiner, der sagt, es würden keine Mittel zur Verfügung gestellt. Der Blick in den Haushaltsentwurf sollte Sie eines Besseren belehren.
Ich glaube, das Entscheidende ist, nicht die kleine Marie, nicht den kleinen Paul zum alleinigen Maßstab zu machen, sondern Marie und Paul mit Manja noch dazu in ein Schulsystem zu bringen, in dem alle miteinander lernen können. Das ist die Grundidee von Inklusion. Die funktioniert, wenn sie mit genügend Mitteln, mit multiprofessionellen Teams, mit Assistenzkräften, mit guten Räumen ausgestattet ist. Da gehen wir Schritt für Schritt voran. Es sind kleine Schritte, aber die gehen wir immer weiter. Ich glaube, wir sind da auf einem guten Weg.
Ich frage in die Fraktionen, wer noch Redebedarf hat. – Ich sehe keinen Redebedarf. Ich frage die Staatsregierung. – Herr Minister Piwarz, bitte.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bedaure, aber ich kann zu Marie, zu Manja, zu Paul jetzt recht wenig beitragen, weil ich die drei nicht so kenne.
Erlauben Sie mir die kleine Anmerkung, dass ich es interessant finde, dass wir anhand dieser Beispiele durchaus verständig mit dem Thema umgehen. Es ist eine Reminiszenz an meine frühe Kindheit. Da war es immer dienstags 18:50 Uhr bei DDR 1 im Fernsehen beim Sandmännchen, wo es den Song „Geschichten erzählen“ gab. Ich singe nicht, keine Sorge, das Gesangstalent von Andrea Nahles ist mir nicht gegeben.
Ich erwähne das einerseits mit einem Lächeln, aber andererseits, weil ich dankbar bin, dass wir mit diesem Beispiel durchaus die verschiedenen Facetten des Themas Inklusion auch einmal auf eine etwas entspannte Art und Weise beleuchten konnten. Trotzdem war – das will ich deutlich sagen – die Debatte hier im Hohen Haus von einer Ernsthaftigkeit und Seriosität geprägt, wie das aus meiner
Sicht beispielgebend für inhaltliche Debatten hier im Sächsischen Landtag sein sollte. Ich bin allen Fraktionen – ich sage bewusst allen, weil ich selbst bei Dr. Weigand ein Stück Empathie für das ganze Thema meinte gespürt zu haben – dankbar, dass diese Debatte so erfolgt ist.
Ich bin auch dankbar für die wertschätzenden Worte hinsichtlich der umfangreichen Stellungnahme, die wir als Kultusministerium abgegeben haben. Wir haben es ganz bewusst sehr umfangreich gemacht, weil das Thema in unserem Haus auch in schwierigen Zeiten, nicht nur aufgrund der Corona-Pandemie, ein sehr wichtiges ist, an dem viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit großem Engagement und Elan arbeiten. Ich werde den Dank selbstverständlich an diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weitergeben.
Das ist gleichzeitig Auftrag – ich denke, das ist auch aus dieser Debatte ganz deutlich hervorgegangen –, diesem Thema weiter mit größtmöglicher Ernsthaftigkeit, vielleicht auch mit dem einen oder anderen Augenzwinkern bei Geschichten, die man sich bei diesem Thema immer erzählen kann, große Bedeutung beizumessen und es insgesamt voranzubringen. Denn zum Schluss geht es immer darum, dem einzelnen jungen Menschen – dem Kind, dem Jugendlichen, auf welcher Stufe er sich auch immer befindet – bestmöglich gerecht zu werden. Das ist Auftrag unseres Bildungssystems allgemein, aber gerade auch gegenüber den Kindern und Jugendlichen, denen es besonders schwerfällt.
Ich habe bei den Redebeiträgen, die gehalten wurden, lange überlegt, was ich mit meinem Redebeitrag mache, und mich dazu entschieden, meine vorbereitete Rede zu Protokoll zu geben, und zwar nicht, weil ich Zeit sparen will, sondern weil ich denke, dass viele der Dinge, die ich jetzt angesprochen hätte, bereits angesprochen wurden, insbesondere von drei Rednerinnen der Koalition. Dafür bin ich dankbar. Ich kann nur empfehlen, diesen Antrag anzunehmen und der Inklusion weiteren Auftrieb zu geben. Ansonsten gebe ich den Rest meiner Rede – bzw. die eigentliche Rede – zu Protokoll.
Ich darf nun um das Schlusswort bitten. Wer ist bereit? Oder wird ganz darauf verzichtet? – Damit kann ich sofort darüber abstimmen lassen. Wer der Drucksache 7/4652 zustimmen möchte, – –
Ich rufe den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 7/5900 auf. Wird noch Einbringung gewünscht? Sie hatten vorhin schon davon gesprochen. Gibt es noch Diskussionsbedarf oder Anmerkungen dazu? – Das
ist nicht der Fall. Somit lasse ich nun über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE abstimmen. Wer gibt die Zustimmung? – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltungen, Stimmen dafür, dennoch mit großer Mehrheit abgelehnt.
Ich rufe den Änderungsantrag der AfD in der Drucksache 7/5906 auf. Dazu wird noch Einbringung gewünscht. Herr Dr. Weigand, bitte.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vielen Dank, Herr Piwarz! Ja, da war Empathie dabei. Marie stand symbolisch für das eine oder andere Kind aus meinem Umfeld, das auf eine Förderschule geht und bei dem ich selbst, wenn ich sie beim Spielen sehe, nie gedacht hätte, dass es auf eine Förderschule geht.
Frau Friedel, wenn Marie und Manja spielen wollen und der Schulweg von 22 Minuten zu lang ist, dann sagen Sie: Wir wollen, dass die Schulen zusammengeführt werden. – Wir sagen, wir wollen etwas am System ändern – dass sich die Schulwege von 22 auf 10 Minuten verkürzen und sie nachmittags miteinander spielen können –, damit sie trotzdem eine individuelle Förderung haben.
Deshalb auch unser Änderungsantrag, der nochmals einige Punkte glattzieht, in denen wir gezielt die Förderschulen herausheben und auch zum Thema inklusive Beschulung genau sagen: maßvoll und dem Wohle des Kindes entsprechend, Integration von Kindern – mit Barrierefreiheit – in die Klassen, wo es möglich ist und sie dem Unterrichtsstoff entsprechend folgen können. Das ist doch genau das Anliegen, das wir mittragen.
Außerdem wollen wir die Zahl der Studienplätze im Lehramt im Bereich der Sonderpädagogik ausbauen. Wir sehen das anders: dass es reicht. Ich habe es vorhin schon positiv von Ihnen, Frau Firmenich, vernommen, auch wenn es nicht so explizit im Antrag steht. Wir haben „mindestens eine Kooperation“ daraus gemacht; denn wenn man sich die Stellungnahme der Staatsregierung bzw. die Zahlen allgemein genau anschaut, so haben wir in Leipzig null Probleme mit den Förderschulen, jedoch gibt es Probleme in West- und Ostsachsen. Deshalb ist es wichtig, dass wir in Zittau/Görlitz oder auch im westsächsischen Bereich etwas tun – zum Beispiel in Zwickau – und darüber hinaus prüfen, ob es auch an anderen Hochschulstandorten möglich wäre, dies dort auszubauen, damit wir mit der Ausbildung der Förderschullehrer in der Sonderpädagogik in die Fläche kommen.
Das Thema Seiteneinsteiger als Förderschullehrer wollen wir nur übergangsweise nutzen. Ich denke, unsere Meinung dazu ist bereits bekannt. Es sollte spezifiziert eine gezielte Werbung für dieses Lehramt gemacht werden.
Der letzte Punkt, auf den ich zum Änderungsantrag eingehen möchte, ist noch einmal ein klares Bekenntnis zu den
Förderschulen, zu denen wir stehen, unabhängig davon, dass wir natürlich für jedes Kind das Beste möchten. Dazu zählen für uns auch die Förderschulen. Auch in den Haushaltsverhandlungen sollten die finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt werden, die die Förderschulen brauchen. Dazu stehen wir in der Debatte an unterschiedlichen Punkten; aber ich denke, es wird trotzdem eine Debatte auf Augenhöhe, und bedanke mich dafür.
Frau Präsidentin, vielen Dank. Der Änderungsantrag umfasst eine Reihe von Punkten; ich möchte kurz zwei bis drei herausgreifen.
Punkt 1: Sie möchten gern, dass wir im Antrag festhalten, dass die Umsetzung von Inklusion an sächsischen Schulen zunächst immer zum Wohle der Kinder stattfinden soll.
Das ist doch genau das, was wir gerade machen, und es ist genau das, bei dem wir auch bleiben wollen: dass sich die Entscheidung zur Schulart am Wohl der Kinder orientiert und an keiner anderen Frage – nicht an der Frage, ob die Grundschule im Ort genügend Ressourcen hat, nicht an der Frage, wo das nächste Förderzentrum ist, nicht an der Frage, ob man in die Grundschule muss und nicht in die Förderschule darf, sondern dass die Entscheidung für die Schulart allein am Wohl des Kindes orientiert und die passende Schule gefunden wird.
Punkt 2 – Kooperation, Lehramtsausbildung: Dazu ist schon etwas im Gange, das wissen Sie; darüber wurde bereits auch im Ausschuss berichtet. Wir sehen wenig Sinn darin, es hier noch einmal zu beschließen.
Punkt 3 haben Sie gerade angesprochen: allen Förderschulen für ihre tatsächlichen Bedarfe ausreichend Mittel zur Verfügung zu stellen. Die Förderschulen haben kein Problem mit Mitteln, sie haben ein Problem mit Personal, weil wir momentan zu wenig Personal haben. Dabei helfen finanzielle Mittel nicht.
Der eigentliche Punkt, warum ich noch einmal nach vorn gekommen bin, war jener mit den 22 Kilometern – nicht 22 Minuten, sondern 22 Kilometer. Sie sagen: Frau Friedel, geben Sie doch Marie und Manja die Chance, zusammenzubleiben, indem es eben auch in dem Dorf eine Förderschule gibt und nicht nur das Förderzentrum 22 Kilometer weiter. – Das kann man auch machen, das ist ein anderes Modell: dass man nicht nur in jedem Dorf eine Grundschule hat, sondern gleich neben der Grundschule auch die Förderschule.
Ich muss Ihnen sagen: Das ist nicht unser Modell. Wir halten das ökonomisch nicht für besonders vernünftig. Wir halten es aber auch für eine Gesellschaft nicht für besonders vernünftig, dass im gleichen Dorf die Grundschule
steht und daneben die Förderschule für jene, die in der Grundschule nicht mitkommen, sondern unsere Vorstellung ist, an einem Ort dazu zu kommen, dass beide in der Schule die richtige, individuelle Förderung bekommen. Deshalb können wir dem Modell, das die AfD verfolgt, nicht ganz folgen.
Gibt es weiteren Redebedarf zum Änderungsantrag der AfD? – Das ist nicht der Fall. Somit lasse ich nun darüber abstimmen. Wer
die Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenstimmen, bitte? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltungen, eine Reihe von Stimmen dafür, dennoch mit großer Mehrheit abgelehnt.
Nun komme ich zum Ursprungsantrag. Wer dem Antrag der Koalition seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenstimmen, bitte? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Eine ganze Reihe von Stimmenthaltungen, keine Gegenstimmen, damit mit Mehrheit beschlossen.
Dieses Hohe Haus hat im April 2017 eine Neuausrichtung der Inklusion an den sächsischen Schulen im Schulgesetz verankert. Eine erste Zwischenbilanz lohnt sich. Es ist wichtig, frühzeitig Bedarfe zu erkennen und gegebenenfalls nachzusteuern; wenngleich uns auch bei der Umsetzung der Inklusionsstrategie die Corona-Pandemie um wertvolle Erfahrungen gebracht hat.
Unser gemeinsames Ziel war und ist es, jedem Kind die Hilfen und die spezifische Unterstützung zu bieten, die eine optimale Teilhabe an den Bildungsangeboten ermöglicht. Jedes Kind mit sonderpädagogischem Förderbedarf bzw. einer Behinderung soll nach seinen Begabungen gefördert werden und zu einem – seinem Leistungspotenzial entsprechenden – Bildungsabschluss geführt werden. Andere Bundesländer sind mit einer überstürzten Ausweitung des inklusiven Unterrichts bitter gescheitert.