Protokoll der Sitzung vom 25.03.2021

(Beifall bei den LINKEN – Zuruf von der CDU)

Wir müssen vor allem eine Ebene tiefer beginnen: Wir brauchen ein dichtes Netz an Asylverfahrensberatungsstellen, damit die Betroffenen Orientierung durch den Dschungel an Normen, die sich ständig ändern, bekommen. Wir brauchen untere Ausländerbehörden – so steht es im Koalitionsvertrag –, die offensiv im Sinne eines Bleiberechts informieren und ihr Ermessen im Sinne der Betroffenen und auf Basis der gleichen Rechtsauslegung auslegen. Wir haben große Probleme in Sachsen. Es ist Russisches Roulette, wohin die Leute kommen. In der Stadt Leipzig haben sie eher Glück, in anderen Landkreisen, besonders Bautzen, haben sie eher Pech. Das geht nicht.

Es gibt Normen, um Menschen, die lange hier leben und einen abgelehnten Asylantrag haben, doch noch ein Bleiberecht zu ermöglichen: § 25 Abs. 5, § 25 a, §25 b, §28. Es gibt die Möglichkeiten, und die müssen wir offensiv, positiv und progressiv auslegen. Es ist angesprochen worden. Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung sind defizitäre Regelungen. Aber wir könnten mit einem Landeserlass progressiv den Weg gehen, den andere Bundesländer auch gehen: zum Beispiel eine extensive Ausnutzung der Ermessensduldung, die Menschen langfristig einen gewissen Schutz gibt, bis sie in einen anderen Paragrafen rutschen.

Prinzipiell möchte ich für meine Fraktion sagen: Es ist ein Gebot der Humanität, Menschen dort ein Aufenthaltsrecht zu gewähren, wo sie sich ein Leben aufgebaut haben, wo sie persönliche Kontakte haben, wo sie ehrenamtlich aktiv sind, wo sie arbeiten, wo sie geheiratet haben, und zwar egal, wie ihr Weg sie hierhergeführt hat. Wir brauchen ein anderes Aufenthalts- und Asylrecht. Das, was wir in Deutschland machen, ist viel zu unflexibel.

Die Redezeit.

Das Aufenthaltsrecht – ich bin gleich fertig – atmet viel zu stark den Geist von Nationalismus, Abschottung und Nützlichkeitserwägung. Wir wollen ein offenes Land –

Die Redezeit ist abgelaufen!

– in einem offenen Europa, in dem Menschen leben können, ohne dass geschaut wird, welchen Pass sie haben oder woher sie kommen.

Vielen Dank.

(Beifall bei den LINKEN)

Das war die Fraktion DIE LINKE. Sie hat die Rederunde eröffnet. Die CDU-Fraktion möchte das Wort ergreifen, und das Wort hat – wie in der ersten Runde – Herr Kollege Anton.

(Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE)

Den Vortritt hat Herr Kollege Mackenroth in der CDUFraktion. Bitte.

Vielen Dank. So funktioniert die Abstimmung innerhalb unserer Fraktion. Vielen Dank, Kollege Anton, wir hatten das vorher so besprochen.

(Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ich habe es gelöst!)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Zusammenhang mit dem Anlass für diese Aktuelle Debatte sind einige Wissenslücken über die Arbeit der Härtefallkommission aufgetreten, die ich als deren Vorsitzender in drei Punkten richtigstellen möchte.

Erstens: Die Härtefallkommission ist keine Superrevisionsinstanz. Die Entscheidungen der Gerichte sind auch für uns, für die Härtefallkommission, grundsätzlich bindend. Sie, die Gerichte, nicht die Unterstützer, nicht Dritte, noch sonst wer, haben in unserem Rechtsstaat das letzte Wort, und das finde ich richtig so. Die Härtefallkommission prüft zusätzlich einzelfallbezogene, meist humanitäre Aspekte. Von daher läuft der Titel der Debatte aus meiner Sicht falsch. Natürlich ist jeder Fall für die Härtefallkommission – auch der Fall, der hier in Rede steht – für uns ein Einzelfall. Darauf bin ich persönlich stolz, denn den Rechtsstaat zeichnet die Einzelfallbetrachtung aus.

Zweiter Punkt: Auch das Verfahren vor der Härtefallkommission folgt Regeln: § 23 a Aufenthaltsgesetz, Sächsische Härtefallkommissionsverordnung. Wir brauchen einen Härtefallantrag eines unserer neun Mitglieder. Frau Kollegin Nagel, wenn Sie den Minister in einer Kleinen Anfrage gefragt haben, wer denn diesen Antrag gestellt hat – das weiß der Minister nicht, und ich werde es Ihnen nicht sagen, weil ich in allen Dingen der Härtefallkommission an meine Verschwiegenheitspflicht gebunden bin.

Sobald dieser Antrag eingegangen ist, prüft der Vorsitzende Ausschlussgründe. Es gibt absolute und relative. Absolute Ausschlussgründe sperren eine erneute Befassung der Kommission. Über die kann sich die Kommission nicht hinwegsetzen. So war das hier der Fall. Wir durften nicht allein erneut über den Fall des Herrn Jahangir beraten, und ich bitte, uns keinen Vorwurf zu machen, weil wir uns an unsere Spielregeln halten.

(Zuruf von den LINKEN)

Dritter Punkt: Der Innenminister entscheidet ohne Bindung an das Votum der Härtefallkommission in eigener Verantwortung. Das liegt daran, dass er letztlich die politische Verantwortung für die Entscheidung trägt. Er folgt in rund 90 % der Fälle den Bitten der Kommission. Wenn er abweicht, ist das für die Kommissionsmitglieder ein wenig enttäuschend, weil wir uns viel Mühe gegeben haben.

Aber, Kollege Richter, Sie haben darauf hingewiesen: Die Erkenntnismöglichkeiten sind unterschiedlich. Die Unterstützer wissen nicht alles. Die Härtefallkommission weiß ein wenig mehr. Sie kennt die Akten der Ausländerbehörde und Ähnliches. Der Innenminister hat weitere zusätzliche Erkenntnisquellen. Das mag unterschiedliche und divergie

rende Entscheidungen erklären, die zudem durch den Innenminister begründet werden müssen. – So weit, meine Damen und Herren, zur Klarstellung in diesen drei Punkten.

In dem konkreten Einzelfall zeichnet sich eine humanitäre Lösung, eine rechtsstaatlich saubere Lösung ab. Ich würde es begrüßen, wenn wir Humanität und Rechtsstaatlichkeit auch in diesem Fall in Einklang bringen könnten. Das ist, wie ich finde, ein Markenzeichen des Rechtsstaates.

Kollegin Nagel, Sie haben die Ahmadiyya-Gemeinde angesprochen. Mit denen sind wir schon länger im Gespräch und haben mit ihnen darüber geredet, ob und wie wir die Härtefallkommission instrumentalisieren und einsetzen können, um im Einzelfall weiterzuhelfen.

Abschließend möchte ich nicht als Vorsitzender der Kommission, sondern als Mitglied meiner Fraktion sagen: Kollegin Nagel, Ihnen geht es um ein generelles Abschiebemoratorium. Das versuchen Sie mit allen Mitteln durchzusetzen, auch wenn davon in Ihrem ersten Redebeitrag nicht mehr die Rede war und jetzt eine Einschränkung für Corona-Zeiten hinzukommt. All das findet sich im Titel nicht wieder. Sie wissen genau wie ich, dass ein generelles Abschiebemoratorium gegen geltendes Recht verstoßen kann – so jedenfalls gewichtige Stimmen. Ich will Ihnen sagen, dass die von Ihnen erstrebte absolute Änderung des deutschen Asylrechts ohne gesetzliche Grundlage mit meiner Fraktion nicht zu machen ist. Suchen Sie sich dafür die erforderlichen Mehrheiten. Sie werden sie nicht finden.

Niemand hat im Freistaat Sachsen den Begriff der Humanität gepachtet. Sie können davon ausgehen, und es ist wahrlich genug geschehen, dass auch wir uns mehrheitlich und intensiv darum bemühen, den humanitären Anforderungen zu entsprechen. Das ist ein mühsamer und langwieriger Weg, auch bei der Umsetzung der Koalitionsvereinbarungen. Diesen Weg gehen wir weiter, weil wir ihn für den einzig richtigen halten.

(Frank Richter, SPD, steht am Mikrofon.)

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und der Staatsregierung)

Das war Kollege Mackenroth. Ich bin sicher, Herr Kollege Richter, Sie hatten eine Kurzintervention. Die Fragemöglichkeit ist jetzt verstrichen.

Eine Kurzintervention in aller Kürze: Sehr geehrter Herr Kollege Mackenroth! Wir haben im Koalitionsvertrag geschrieben, dass wir uns dafür einsetzen, dass es Regelungen auf die Chance eines Spurwechsels und eines Bleiberechtes in Deutschland gibt. Das steht im Koalitionsvertrag. Ich wollte eine Frage stellen, aber das ist jetzt leider nicht mehr möglich. Jetzt ist es eine Kurzintervention. Ich möchte gern Ihre Meinung dazu wissen.

Das war die Kurzintervention in aller Kürze von Herrn Kollegen Richter, die

zweite der SPD-Fraktion. Jetzt reagiert Herr Kollege Mackenroth.

Es ist auf Bundesebene in den letzten Jahren wirklich schon viel passiert. Bundesrecht ist das maßgebliche Recht. Wir können das auf Landesebene nur umsetzen. Das sind Tropfmengen die heruntertropfen. Aber ich gebe gern zu, dass wir in der Umsetzung des Koalitionsvertrages noch etwas zu tun haben. Ich kann Ihnen sagen, dass Gespräche laufen. Wir unterhalten uns darüber, und wir schauen, wie wir herangehen. Bis dahin müssen wir uns allerdings nach meiner festen Überzeugung an die geltenden Regeln halten. Ich wünsche mir, dass wir bald zu Potte kommen. Ich bin aber guter Hoffnungen – das wird werden.

Das waren Kurzintervention und Reaktion darauf. Wir gehen weiter in der Rederunde. Jetzt hat die AfD-Fraktion das Wort. Das Wort ergreift Herr Kollege Wippel.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Lassen Sie mich auf einige Punkte eingehen, die ich in der ersten Rederunde gehört habe. Frau Čagalj Sejdi, Sie haben gesagt, Sie wollen den Spurwechsel. Herr Mackenroth hat auch schon mehrfach gesagt, dass er diesen Spurwechsel möchte. Wir halten diesen Spurwechsel für das völlig falsche Signal.

(Juliane Nagel, DIE LINKE: Das ist ja klar!)

Denn er vermischt Asylrecht, das dem Schutz von Menschen dient – und zwar ausschließlich dem Schutz von Menschen vor Verfolgung –, und Einwanderungsrecht. Es ermöglicht jedem Menschen, sich in dieses Land mit der falschen Behauptung, verfolgt zu sein, hereinzuschummeln und sich hier lange aufzuhalten, um uns dann irgendwie doch zu beweisen, dass er ein guter Mensch und möglicherweise ein Gewinn für die Gesellschaft sei, um dann dauerhaft hier zu sein. Genau das ist ein Spurwechsel, und genau das wollen wir nicht.

(Beifall bei der AfD)

Dann haben Sie uns vorgeworfen, wir würden den Namen hier zur Schau stellen. Der Name ist von der LINKEN zur Schau gestellt worden. Dafür können Sie sich bei der LINKEN-Fraktion bedanken. Hätte ich den Namen nicht genannt, hätten Sie wahrscheinlich gesagt, ich würde den Betroffenen entmenschlichen und ihn zu einer bloßen Nummer, zu einem Fall degradieren.

(Albrecht Pallas, SPD: Das haben Sie jetzt gesagt!)

Sie haben in der Presse – nicht hier in der Debatte, aber in der Presse – schon einmal gesagt, dass er während Corona abgeschoben werde und dass es da viel zu viele Anstrengungen gebe. Auch das ist nicht der Fall; denn es sind im vergangenen Jahr drei Viertel weniger Abschiebungen von Sachsen ausgegangen als im Jahr davor. Also, noch weniger hieße wirklich null; da wären Sie dann schon fast bei dem, was Frau Nagel möchte. Aber Sie wollen es auch; Sie haben es hier schon ganz klar gesagt.

Sie haben sich auch darüber beschwert, dass es bei Abschiebungen zu Polizeigewalt komme, wenn nämlich diese Ausreisen mit Zwang durchgesetzt werden, und dass Familien getrennt würden. Das ist so. Aber ich sage Ihnen auch ganz klar: Das ist unnötig. Das muss nicht sein; denn derjenige, der ausreisepflichtig ist, ist ausreisepflichtig. Das heißt, er hat sich selbst um seine Ausreise zu kümmern. Wenn er das tut, dann bestimmt er den Zeitpunkt seiner Ausreise selbst, und er kann sich in aller Ruhe von den Leuten, die er hier kennengelernt, die er liebgewonnen hat, verabschieden. Dann muss niemand getrennt werden. Ein Einschreiten der Polizei ist überhaupt nicht notwendig, wenn sich die betreffenden Personen an Recht und Gesetz halten.

(Beifall bei der AfD)

Herr Richter, man muss auch ganz klar sagen: Dass Sie sich für diesen Einzelfall der in Ihrem Abgeordnetenbüro aufgetaucht ist, ganz besonders einsetzen, wundert mich nicht; denn schließlich ist er vielleicht nicht ganz unwesentlich daran beteiligt, dass Sie hier im Sächsischen Landtag sitzen; denn er war ja Wahlkämpfer von Ihnen.

(Albrecht Pallas, SPD: Es geht um Menschlichkeit, was Ihnen abgeht als AfD! – Zurufe von der SPD und den LINKEN)

Insofern ziehen Sie quasi Ihre persönlichen Befindlichkeiten in diesen Landtag hinein.

Herr Mackenroth, Sie haben versucht, sich als Vertreter der Härtefallkommission sehr formal zu äußern, das ist richtig, und haben natürlich Recht und Gesetz nach oben gestellt. Gleichwohl haben Sie in diesem Fall, wie man der Presse entnehmen kann, dem Betroffenen und seinen Anwälten Hinweise gegeben, die Sie nicht näher konkretisiert haben, wie man das Verfahren zu deren Gunsten entscheiden kann. Das ist ein deutlicher Gegensatz zu der Position, die die CDU in dieser Debatte eingenommen hat. Alles in allem zeigt es mir eigentlich, dass Sie mit der Koalition, aber auch mit den LINKEN weitgehend Scheingefechte führen; denn Ihr faktisches Handeln ist ein anderes und zeigt einen ganz anderen Willen, aber nicht die Durchsetzung von Recht.

(Zuruf des Abg. Sören Voigt, CDU)

Vielen Dank.