Protokoll der Sitzung vom 25.03.2021

Meine Damen und Herren Abgeordneten, gibt es jetzt noch einen Redewunsch? – Herr Anton, CDU-Fraktion, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen!

(Rico Anton, CDU, nimmt die Mundschutzmaske ab.)

Man hat sich schon so an den Mundschutz gewöhnt, dass man ihn sogar bei der Rede aufbehalten möchte.

Ich bin einigermaßen erstaunt darüber, dass hier doch viele zu einer anderen Bewertung kommen als die Gerichte, die sich intensiv mit dem Fall Jahangir befasst haben.

(Rico Gebhardt, DIE LINKE: Das ist ja nicht verboten!)

Es wird behauptet, er habe nicht wissentlich über seine Identität getäuscht. Die Gerichte sagen, nein, das ist nicht glaubhaft, dass es nur auf Missverständnissen beruht, das ist eine Schutzbehauptung. Spätestens bei der Frage des Passes gibt es überhaupt keinen Dissens mehr. Das sind dann wohl auch die Informationen, die der Innenminister in seinen Akten findet, wenn er hineinschaut und nach einer Lösung sucht, Herr Richter.

Dann wird behauptet, er müsse in Pakistan mit einer Verfolgung rechnen. Die Gerichte sagen, nein, dafür gibt es keine Anhaltspunkte. Es wird behauptet, seine Frau sei auf

seine Unterstützung angewiesen. Auch dazu sagen die Gerichte, nein, nach ihren Erkenntnissen ist das nicht erforderlich. Ich habe für meinen Teil keinen Grund, an der Bewertung der Gerichte zu zweifeln.

Also, meine Damen und Herren, bei allem Respekt, man kann gern gutgläubig sein. Man muss aber aufpassen, dass man sich nicht für dumm verkaufen lässt, und man sollte aufpassen, in welchem Maße man sich instrumentalisieren lässt.

Gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Selbstverständlich.

Herr Richter, bitte.

Geschätzter Herr Kollege Anton! Über das Gut der Rechtsstaatlichkeit bedarf ich keiner Belehrung. Natürlich sind Gerichtsurteile zu akzeptieren.

Bitte eine Frage stellen.

Ich frage Sie, ob Sie dann im Anschluss bereit dazu sind, mit mir gemeinsam noch einmal über die wirklich eigenartige Tatsache zu diskutieren, dass ein Gericht ein polizeiliches Dokument aus Pakistan, das den Verfolgungsdruck des Betreffenden belegt, und dasselbe Gericht den entsprechenden Pass aus Pakistan, der ebendiesen Verfolgungsdruck genauso belegt, zwar zur Kenntnis nimmt und für glaubhaft hält – so das Urteil –, aber nicht in die Urteilsfindung einbezieht.

Also sind Sie bereit dazu – jetzt die Frage; das sollten Sie ja sein –, darüber mit mir im Anschluss auch unter Vorlage der Dokumente noch einmal zu diskutieren?

Selbstverständlich, Herr Kollege Richter. – Ja, lassen Sie mich noch ein paar Worte zur sächsischen Abschiebepraxis sagen, die von Frau Čagalj Sejdi und von Frau Nagel kritisiert wurde. Also, entgegen heute geäußerten Behauptungen erfolgen die Abschiebungen in Sachsen so human wie möglich, ganz im Sinne des Koalitionsvertrages.

Für die Staatsregierung und meine Fraktion ist die Menschenwürde unverrückbarer Maßstab für den Vollzug von Ausreisepflichten, und zwar seit jeher.

Abschiebungen erfolgen nur in Einzelfällen durch Abholung am Arbeitsplatz. Es erfolgt deshalb in der Regel eine Abholung zur Abschiebung in den frühen Morgenstunden, sodass derjenige eben noch nicht seine Arbeitsstätte aufgesucht hat. Es kommt eigentlich nur dann zur Abschiebung vom Arbeitsplatz aus, wenn der Betroffene an seiner Meldeadresse schlichtweg nicht auffindbar ist.

Dann gilt natürlich, am Ende des Tages darf ich mir keine Regeln schaffen, die faktisch Abschiebungen überhaupt

nicht mehr ermöglichen, weil ich mir so viele Einschränkungen auferlegt habe, dass sich der Betroffene einfach jeder möglichen Maßnahme entziehen kann.

Auch die Abholung zur Nachtstunde erfolgt nur dann, wenn sie organisatorisch nicht vermeidbar ist.

(Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE)

Es gibt schlicht Zwänge, die sich nicht aussteuern lassen. Wenn das Flugzeug früh um neun abfliegt, dann kann ich den Betroffenen nicht erst um acht zu Hause abholen.

(Zuruf von den LINKEN: Man kann ihn auch vorher abholen!)

Eine Abholung am Vortag kommt auch nicht in Betracht, weil das bedeuten würde, ich hole ihn viel eher, als es notwendig ist. Er würde eine Nacht in Ausreisegewahrsam verbringen. Dabei würde zu Recht kein Gericht in Deutschland mitmachen. Das bedeutet, das wäre nicht das mildere Mittel, sondern das wäre ein schärferes Mittel. Solchen Realitäten muss man sich einfach stellen.

Auch zu Familientrennungen kommt es nur in Ausnahmefällen. Man muss sich immer den Einzelfall anschauen. Es ist schon ein Unterschied, ob ich über Familientrennungen rede, die zur dauerhaften Trennung der Familie, zum Zerreißen der Familienbande führen, oder ob ich darüber rede, dass der eine am Mittwoch und der andere am Donnerstag abgeschoben wird und dass die Familienzusammenführung faktisch innerhalb eines ganz kurzen Zeitkorridors im Heimatland erfolgen kann,

(Zuruf von den LINKEN: Wunderbar!)

oder ob ich darüber rede, dass ich es mit Familienangehörigen zu tun habe, die alle volljährig sind – das ist eben auch eine andere Qualität, als wenn minderjährige Kinder im Spiel sind –, oder wenn ein Angehöriger einer Familie aus der Strafhaft abgeschoben wird. Man muss sich wirklich den Einzelfall genau anschauen. Dann finden sich in den meisten Fällen auch gute Gründe dafür, dass eine Familientrennung zumindest formal erfolgt.

Dasselbe ist die pauschale Forderung nach einem Abschiebestopp in Pandemiezeiten. Na ja, auch das muss man sich im Einzelfall anschauen, letztlich zielstaatsbezogen, je nachdem, wie das Pandemiegeschehen dort ist, und man muss die Rechtsprechung im Auge behalten.

Die Gerichte stellen an das Bejahen eines Abschiebehindernisses aus Infektionsschutzgründen recht hohe Anforderungen. Man kann nicht einfach sagen, das setze ich jetzt ganz pauschal aus, ohne zu beachten, wohin es überhaupt geht. Wenn ich mir beispielsweise Georgien oder Pakistan anschaue, dann ist das Infektionsgeschehen nicht schlimmer als bei uns, in Pakistan sogar signifikant niedriger.

Zum Schluss vielleicht noch einmal zwei ganz grundsätzliche Erwägungen: Es gibt ein staatliches Vollzugsinteresse, und das Aufenthaltsgesetz des Bundes gibt uns hier auch Vorgaben. Wir haben auch kein uneingeschränktes Ermessen. Es wäre schlicht Rechtsbruch, wenn wir uns selbst

Regeln schaffen würden, die den Vollzug geltenden Rechts faktisch unmöglich machen – darauf läuft die Forderung der LINKEN im Ergebnis hinaus.

Ich möchte es auch nochmals sagen: Wer abgeschoben wird, hat sich in der Regel über einen sehr langen Zeitraum beharrlich geweigert, seiner Ausreisepflicht nachzukommen.

(Zuruf des Abg. André Wendt, AfD)

Durch rechtskonformes Verhalten kann ein jeder sich und seiner Familie eine Abschiebung ersparen. Das ist ein Punkt, bei dem ich Eigenverantwortung einfordern muss. Ich weiß, dass das Ganze immer auch ein wenig vom System Hoffnung lebt – nach dem Motto: Es wird schon nichts passieren; vielleicht kann ich ja doch dableiben. Das verstehe ich im Einzelfall auch ganz genau. Aber letztendlich gilt: Ein Rechtsstaat, der Recht nicht mehr durchsetzt, hat ein Problem. Das kann mitunter auch zu Härten führen, aber auch das muss ein Staat ein Stück weit aushalten, solange wir nicht inhuman werden und solange wir die Menschenwürde dabei nicht auf der Strecke lassen. Ich kann aber für Sachsen sagen: Das geschieht in der Praxis nicht.

Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU – Zuruf von der AfD)

Gibt es weiteren Redebedarf vonseiten der Fraktionen? – Das scheint jetzt nicht mehr der Fall zu sein. Dann bitte ich die Staatsregierung. Herr Minister Prof. Wöller, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Das Asylrecht für politisch Verfolgte ist ein Grundrecht und im Grundgesetz verankert. Uns alle eint hoffentlich die Überzeugung, dass dieses Recht ein hohes Gut ist. Mit ihm bieten wir politisch Verfolgten – aus welchen Gründen auch immer – weltweit Schutz und Sicherheit. Dies geschieht im Rahmen von Recht und Gesetz. Aber das Asylrecht ist kein generelles Einreiserecht. Wir müssen darauf achten, dass es nicht missbraucht wird, denn nur so können wir auf das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Rechtsstaat zählen und die Bereitschaft erhalten, Flüchtlinge und Asylbewerber in Deutschland aufzunehmen.

Der Erhalt dieser Bereitschaft liegt nach meiner Überzeugung im ureigensten Interesse der Flüchtlinge und Asylbewerber selbst. Wer in der Bundesrepublik als Asylberechtigter oder international Schutzbedürftiger einen Schutzstatus erhält, entscheidet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Die Länderbehörden müssen ihren Maßnahmen diese Entscheidungen zugrunde legen. Ob diese Entscheidungen rechtmäßig sind, entscheiden die Gerichte. In eng begrenzten humanitären Ausnahmefällen gibt es die Möglichkeit eines Härtefallverfahrens, mit denen sich in Sachsen die Sächsische Härtefallkommission als unabhängiges Gremium befasst.

Mit dem Fall von Herrn Jahangir haben sich insgesamt sieben Gerichtsentscheidungen beschäftigt. All diesen Entscheidungen liegt die Feststellung zugrunde: Er hat keinen Anspruch auf Asyl oder internationalen Schutz und ist daher vollziehbar ausreisepflichtig. Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat auch festgestellt, dass Herr Jahangir zuerst ein Visumverfahren in seinem Herkunftsland Pakistan durchführen muss, bevor er eine Aufenthaltserlaubnis erhalten kann. Auch die unabhängige Härtefallkommission hat die Annahme eines Härtefalls verneint beziehungsweise im Kontext der Gerichtsentscheidung eine Befassung abgelegt; die Ausführungen des Vorsitzenden und Kollegen Herrn Mackenroth haben wir ja soeben dazu gehört.

Ich weiß: Entscheidungen über Einzelschicksale sind nicht einfach. Niemand trifft leichtfertig solche Entscheidungen. Auch diese Debatte hier hat gezeigt, wie viele Abgeordnete über Fraktionsgrenzen hinweg gemeinsam zwischen humanitären Erwägungen und rechtsstaatlichen Vorgaben um einen vernünftigen Weg ringen. Ich habe volles Vertrauen in unseren Rechtsstaat, die Urteilskraft der Verwaltung und der Gerichte.

Ich komme nun zum Kern des vorliegenden Antrages in der Aktuellen Debatte, nämlich der Forderung nach einem Abschiebemoratorium bis zu einem Bleiberecht. Meine Damen und Herren, zuständig für das Asyl- und Aufenthaltsrecht ist der Bund. Den Landesbehörden obliegt nur der Vollzug des Aufenthaltsgesetzes. Wer in Deutschland ein Bleiberecht erhalten darf, legt allein der Bundesgesetzgeber fest. Wir dürfen auch die klaren gesetzlichen Vorgaben und Ziele nicht übersehen. Dass Asyl- und Aufenthaltsgesetz sieht für die Bundesländer keine Möglichkeit vor, einen generellen Abschiebestopp zu erlassen. Die Behörden sind gesetzlich verpflichtet, ausreisepflichtige Personen abzuschieben. Ein Auswahlermessen haben sie nicht. Länder dürfen Abschiebungen nicht einfach aussetzen – das werden wir auch nicht tun, meine Damen und Herren. Die Möglichkeit eines Moratoriums für ein Bleiberecht sieht der Gesetzgeber ebenfalls nicht vor.

Erklärtes Ziel der Europäischen Union ist die verstärkte Rückführung derer, die kein Aufenthaltsrecht haben. In diesem Sinne hat auch der Bund seit 2015 in mehr als 20 Gesetzesänderungen die Rückführungsmöglichkeiten von ausreisepflichtigen Personen verbessert. Ein Moratorium würde dieses Vorhaben unterlaufen und das Asylrecht aushöhlen. Deshalb geschieht dies in der Praxis auch in keinem Bundesland.

Meine Damen und Herren, außerhalb der Pandemiezeiten führt der Freistaat jährlich über tausend Personen zurück. Unter ihnen gibt es Menschen, deren Lebensweg und Schicksal uns alle berühren. Sie kommen in der Hoffnung auf ein besseres Leben hierher und nehmen weite Wege, Mühen und Strapazen auf sich und müssen nach einem insgesamt erfolglosen Asylverfahren Deutschland wieder verlassen. Ausländerbehörden sind stets bestrebt, diese Abschiebung so menschenwürdig wie möglich auszugestalten. Solche Fälle kommen in Sachsen genauso wie in

anderen Bundesländern vor. Auch im Fall von sich getrennt voneinander aufhaltenden Familien sind die Behörden verpflichtet, die Ausreisepflicht zu vollziehen. Die Behörden denken im Rahmen ihrer Möglichkeiten selbstverständlich an die einzelnen Menschen und machen sich die Entscheidung nicht leicht. Zugleich gilt aber der Grundsatz: Wer ausreisepflichtig ist, muss das Land verlassen. Nur wenn wir so handeln, können wir auch weiterhin mit der Zustimmung unserer Bürgerinnen und Bürger und deren Vertrauen in den Rechtsstaat rechnen und politisch Verfolgten Schutz bieten.

Vielen Dank.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU)

Es gibt eine Kurzintervention dazu.