Protokoll der Sitzung vom 20.05.2021

Das war Kollege Wippel mit der Einbringung. Es gibt Redebedarf am Mikrofon 4. Kollegin Čagalj Sejdi von der Fraktion BÜNDNISGRÜNE, bitte schön.

Petra Čagalj Sejdi, BÜNDNISGRÜNE: Es hat natürlich auch etwas mit Respekt zu tun, dass man bei der Ausführung dieser Aufgaben humanitäre Mindeststandards einhält. Dass dies leider nicht immer der Fall ist, wissen viele von uns hier im Saal. Dass Sie das als Polizist anders sehen, bestätigt eigentlich meine Vorurteile, die ich in diesem Bereich habe, nur allzu sehr.

(Sebastian Wippel, AfD: Vorurteile finden nur im Kopf statt!)

Damit es eine Kontrolle gibt und Verstöße geahndet werden können, genau dafür brauchen wir ein Monitoring, um die Dinge ans Licht zu bringen und entsprechend damit umzugehen. Deshalb lehnen wir Ihren Antrag ab.

(Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD)

Das war Kollegin Čagalj Sejdi von der Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Gibt es weiteren Redebedarf? – Das sehe ich nicht. Somit stimmen wir über den Änderungsantrag der AfD-Fraktion ab. Wer ihm zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Sehe ich keine. Damit ist dieser Antrag mit Mehrheit abgelehnt worden.

Wir kommen zum letzten Antrag in diesem Kapitel, Drucksache 7/6568, Änderungsantrag der AfD-Fraktion zu Titel 518 03. Kollege Wippel am Mikrofon 7.

Ich bringe den Antrag nur formal ein, Herr Präsident.

Formal eingebracht. Gibt es hierzu Redebedarf? – Das sehe ich nicht. Somit stimmen wir über diesen Antrag ab. Wer möchte ihm zustimmen? – Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Sehe ich nicht. Damit ist der Antrag mit Mehrheit abgelehnt worden.

Wir stimmen nun über das Kapitel 03 01 ab. Wer möchte ihm die Zustimmung geben? – Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei vielen Gegenstimmen, einigen Stimmenthaltungen, aber einer Mehrheit an Dafür-Stimmen ist dem Kapitel zugestimmt worden.

Wir kommen zum Kapitel 03 02. Hierzu liegen uns sechs Änderungsanträge vor. Wir beginnen mit dem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in Drucksache 7/6283 zum Titel 525 01. Kollegin Nagel, bitte schön.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen!

(Zurufe von der AfD: Ach!)

Im vorliegenden Änderungsantrag wollen wir den Ansatz für Aus- und Fortbildung innerhalb der sächsischen Polizei

stark anheben; das können Sie selbst nachlesen. Einerseits müssen wir veränderte Kompetenzzuweisungen konstatieren, unter anderem durch das von uns scharf kritisierte neue Sächsische Polizeigesetz, das aus zwei Teilen besteht, und neue gesellschaftliche Herausforderungen – wir können täglich in der Zeitung lesen, was in diesem Land los ist –, die auch die Polizei zu handeln hat und die ein Mehr an Bildungsmaßnahmen erfordern. Die Beamtinnen und Beamten müssen in die Lage versetzt werden, ihre Aufgaben verantwortungsvoll und reflektiert zu erfüllen

(Sebastian Wippel, AfD: Aha!)

und dabei auch stark auf kommunikative Fähigkeiten abzustellen, um Gewalt zu vermeiden.

(Zuruf von der AfD: Gewalt zu vermeiden?)

Ein Hauptaugenmerk legen wir mit der von uns begehrten Erhöhung auf die interkulturelle Aus- und Fortbildung der Polizei. Hierbei gibt es aus unserer Sicht – das kann man sich auch im Bundesländervergleich anschauen – massiven Nachholbedarf. Jährlich sind im Doppelhaushalt – das haben wir in einer Ausschussanhörung abgefragt – 100 000 Euro für diesen Zweck eingeplant. Dies zeugt von einem einigermaßen geringen Stellenwert, die dieses Thema für das Innenministerium hat. Das wollen wir so nicht hinnehmen;

(Sebastian Wippel, AfD: Das machen Sie auch!)

denn gerade die gesellschaftlichen Debatten um Rassismus und Diskriminierung, die im Kontext der „Black Lives Matter“-Bewegung auch hierzulande geführt werden, betreffen vor allem auch das Handeln von Polizistinnen und Polizisten – und das zu Recht; denn viel zu oft agieren Polizeibeamtinnen oder -beamte vorurteilsvoll, fokussieren Menschen mit einer anderen Hautfarbe, kontrollieren junge Männer mit erkennbarer Migrationsgeschichte – so viel dann auch zu den Statistiken; dabei kann man sich auch mal eine kritische Einordnung anhören, die ein wenig länger dauern würde, Herr Wippel,

(Sebastian Wippel, AfD: Natürlich! Ja, ja, ich kenne das!)

Sie wenden auch illegitim Gewalt an. Ich verweise auf mehrere Vorfälle, die es in letzter Zeit in Chemnitz gab.

Genau das muss aufhören. Gern würden wir Maßnahmen sehr zielgenau ergreifen, etwa auf der Basis einer Einstellungsstudie. Das ist aber offensichtlich in Sachsen nicht wirklich gewollt. Wir wissen, dass Innenminister Wöller auch nicht bereit ist, das grundrechtswidrige Racial Profiling durch professionelle Gegenmaßnahmen oder vorbeugende Maßnahmen zu ersetzen.

Zeigen Sie also zumindest beim Thema Interkulturelle Fortbildung, die auch Rassismus-Sensibilisierungsschulungen und Reflexion eigener Vorurteilsstrukturen umfassen sollte, Verantwortung, liebe Mitglieder der Koalition, und sorgen Sie dafür, dass die interkulturellen Fort- und Weiterbildungsangebote bzw. die Implementierung in die

Ausbildung von den Beamtinnen und Beamten auch wahrgenommen wird.

Vielen Dank.

(Beifall bei den LINKEN)

Das war Kollegin Nagel mit der Einbringung. Gibt es hierzu Redebedarf? – Kollege Lippmann, Fraktion BÜNDNISGRÜNE, am Mikrofon 4, bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben es im Ausschuss bereits intensiv diskutiert. Der von Ihnen angesprochene Punkt, Frau Kollegin Nagel, ist richtig und wichtig. Die interkulturelle Fort- und Weiterbildung war und ist nicht nur uns GRÜNEN, sondern auch der Koalition ein Herzensanliegen. Sie wissen ja, dass die Finanzsumme, die Sie gerade genannt haben, einem Änderungsantrag der GRÜNEN – ich glaube, aus dem Haushalt 2016 – zu verdanken war.

Das Problem ist, dass wir in den letzten Jahren die Erfahrung gemacht haben, dass es mit dem Aufstocken von Geldmitteln in diesem Bereich leider überhaupt nicht getan ist und wir ein Problem nicht des Geldes, sondern der Umsetzung haben. Deshalb haben wir als Koalition gesagt: Es ist sinnvoller, das Ganze in den regulären Ausbildungsinhalten zu verankern. Wir werden demnächst im Landtag eine intensive Debatte über das Polizeihochschulgesetz führen, bei der auch Gegenstand der Fort- und Ausbildung sein wird, menschenrechtsorientierte Bildung vorzunehmen. Wir haben die bestehenden Programme, und wir sehen momentan nicht, dass es mehr Geld braucht, um diese umzusetzen, sondern mehr Verankerung in der regelmäßigen Aus- und Fortbildung, wofür auch die gesetzlichen Rahmenbedingungen mit dem Polizeihochschulgesetz angepasst werden müssen.

Zu dem von Ihnen angesprochenen Punkt des Racial Profiling haben wir Vereinbarungen im Koalitionsvertrag getroffen. Wir GRÜNEN bestehen unter anderem auf der Umsetzung der Kontrollquittung. Dies ist kein einfaches Unterfangen mit dem Innenministerium, aber wir sind zuversichtlich, dass wir noch zurande kommen. Beim Polizeigesetz und den Maßnahmen hoffen wir

gemeinschaftlich auf einen Erfolg in Leipzig, wenn es einmal verhandelt wird.

Vielen Dank.

(Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN)

Das war Kollege Lippmann von der Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Gibt es weiteren Redebedarf? – Herr Kollege Wippel am Mikrofon 7, bitte schön.

Vielen Dank, Herr Präsident! Wir werden den Antrag aus vollstem Herzen ablehnen, nicht aus so halbformalen Gründen, wie die Koalition es gerade vorgetragen hat.

Natürlich ist interkulturelle Bildung wichtig, damit Missverständnisse, die vermeidbar sind, nicht eintreten. Allerding darf interkulturelle Bildung nicht so ausgelegt werden, dass man plötzlich wegschaut und dass man Menschen, die hierherkommen, am Ende des Tages ziemlich viel durchgehen lässt, was man nicht durchgehen lassen sollte. Auch Ihre Debatte über die Frage des Racial Profiling darf nicht in eine Richtung führen, an deren Ende niemand mehr kontrolliert wird, weil der arme Polizist am Ende des Tages Angst haben muss, dass er nach jeder Maßnahme suspendiert werden könnte.

(Carsten Hütter, AfD: Richtig! Genau! – Albrecht Pallas, SPD: So ein Käse!)

Was so etwas hervorbringt, sehen wir in Berlin. Das ist das Ergebnis von sehr dunkelroter Politik. Wir können nur alles dafür tun, dass das hier nicht stattfindet.

(Beifall bei der AfD)

Vielen Dank. Wenn es keinen weiteren Gesprächsbedarf dazu gibt, könnten wir über den Änderungsantrag abstimmen. Ich lasse über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 7/6283 abstimmen. Wer gibt diesem Antrag die Zustimmung? – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmen dafür und einer Mehrheit dagegen ist dem Änderungsantrag somit nicht entsprochen worden.

Wir kommen gleich zum Änderungsantrag der AfD-Fraktion in Drucksache 7/6547 zu Titel 429 06. Wer möchte ihn einbringen? – Herr Wippel am Mikrofon 7, bitte.

Vielen Dank, Frau Präsidentin! In diesem Antrag geht es darum, die Mittel für die sogenannte leistungsorientierte Besoldung zu kürzen. Sie haben sich vorgenommen, die leistungsorientierte Besoldung im Vergleich zu den Vorjahren sogar noch aufzustocken, und zwar um circa 200 000 Euro. Das ist schon eine sehr erhebliche Aufstockung, und das in einer Zeit, in der wir alle nicht wissen, woher wir das Geld nehmen sollen.

Wir wissen, dass Angestellte im öffentlichen Dienst und Beamte – damit auch Polizisten – grundsätzlich amtsangemessen zu besolden sind, das heißt, dass sie mit dem Geld ein ordentliches Auskommen haben. Dafür sind sie quasi verpflichtet, sich ihrem Dienstherrn, ihrem Land hinzugeben.

Diesbezüglich haben wir ein besonders schweres Jahr gehabt. In Corona-Zeiten ist sehr viel Einsatz gefordert worden, vielleicht auch mehr, als es normalerweise der Fall ist. Dafür sind diese Personen mit Lob und Anerkennung bedacht worden. Auf der anderen Seite haben sie nicht die Sorgen vieler Menschen in der freien Wirtschaft, die nämlich nicht wissen, wie es weitergeht und ob sie ihren Arbeitsplatz behalten können, und die vielleicht keine Aufstockung auf 100 % von ihrem Arbeitgeber bekommen konnten, weil es sich der Arbeitgeber nicht leisten kann. Ich weiß nicht, warum man an dieser Stelle Beamte nochmals besserstellen möchte als andere Menschen.

Bei diesem Posten ist es auch nicht so, dass es eine Ausgabe ist, die absolut zwingend notwendig ist oder drängt, sondern es wird halt immer exakt das ausgegeben, was zur Verfügung steht. Wenn wir an der Stelle jetzt weniger einstellen, sollte das kein Problem sein.

(Beifall bei der AfD)

Das war Kollege Wippel für die einreichende AfD-Fraktion. Am Mikrofon 4 besteht für die BÜNDNISGRÜNEN Gesprächsbedarf von Valentin Lippmann. Bitte.

Bedarf weniger, Frau Präsidentin, eher Notwendigkeit. – Werte Kolleginnen und Kollegen! Die Koalition steht für einen attraktiven öffentlichen Dienst. Dazu gehört die leistungsorientierte Besoldung als eines von sehr vielen Instrumenten, an denen wir jetzt nicht rütteln werden. Auch wenn Sie es immer als Selbstverständlichkeit ansehen, dass im öffentlichen Dienst auch in angespannten Situationen ordentlich gearbeitet wird, ist es der Koalition durchaus ein Anliegen, im Sinne einer leistungsorientierten Besoldung dafür Sorge zu tragen, dass diejenigen stärker bedacht werden können, die dafür gesorgt haben, dass dieser Staat, dass die Kernverwaltung auch in der Pandemie ordentlich funktioniert hat. Ich denke dabei allen voran an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesdirektionen, die die ganze Abwicklung der entsprechenden Ausfallzahlungen nach Quarantänen realisiert haben, wozu es eine Vielzahl von Anträgen und dergleichen mehr gab. Wir stehen dazu.

Ihr Antrag auf Abschmelzung ist politisch motiviert, weil Ihnen der öffentliche Dienst im Freistaat Sachsen offenbar ein Dorn im Auge ist.