Protokoll der Sitzung vom 20.05.2021

Herrlich! Damit kommen wir doch dem Ziel schon ein Stück näher. – Der Änderungsantrag mit der Drucksachennummer 7/6562 steht zur Abstimmung. Wer gibt ihm die Zustimmung? – Wer stimmt dagegen? – Die Stimmenthaltungen? – Bei Stimmen dafür und der Mehrheit dagegen ist diesem Änderungsantrag so nicht entsprochen worden.

Wir kommen zum Änderungsantrag in Drucksache 7/6563. Herr Wippel macht sich auf den Weg.

(Albrecht Pallas, SPD: Böses Nordrhein-Westfalen! – André Barth, AfD: Böse SPD! – Weitere Zurufe von der AfD)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Vorhin war es etwas emotionaler; aber das musste auch einmal gesagt werden. Ich denke, es ist an der Zeit, das eine oder andere einmal ganz ruhig darzustellen.

Herr Gebhardt, es mag sein, dass Sie bei der LINKEN/ PDS/SED vielleicht nicht wissen, dass eine Versammlung, nur weil sie nicht angemeldet ist, nicht automatisch verboten ist. – Das ist das eine. Vielleicht sollten Sie sich einmal mit der Rechtsprechung beschäftigen, zum Beispiel mit dem Brokdorf-Urteil.

(Rico Gebhardt, DIE LINKE: Aber die Schutzverordnung kennen Sie?)

Nein, ich erkläre Ihnen jetzt nicht in den zwei Minuten, die ich habe, das Versammlungsrecht. Das können wir nachher gern einmal in Ruhe machen, wenn es Sie interessiert.

Nun kommen wir zum eigentlichen Punkt. Jetzt liegt ein ähnlicher Antrag wie vorhin vor. Ja, wir wollen die Mittel zurückfahren. Sie wollten im Jahr 2020 den EU-ChinaGipfel hier, in Sachsen, durchführen. Es sind Mittel aufgewendet worden, um Polizei – Bundes-, Landes- und Bereitschaftspolizei – aller Bundesländer hier einzusetzen. In diesem Jahr gibt es keinen EU-China-Gipfel, trotzdem wollen Sie die Mittel erhöhen. Sie schieben es auf die Bundestagswahl, die wir jetzt haben. Wir hatten das Superwahljahr 2019, damals hat man deutlich weniger Geld gebraucht. Sie haben im letzten Jahr bei dem Großanlass, der geplant war, weniger Geld gebraucht; Sie haben 2019 weniger Geld gebraucht. Warum kommen Sie jetzt, im Jahr der Bundestagswahl, und stocken die Gelder so massiv auf?

Wir haben eine angespannte Situation, und ja, die Gemüter sind erhitzt. Wie ich vorhin sagte: Es sind genau die Pauschalurteile, die hier gegeneinander ausgespielt werden: Die einen sind die Polizistenhasser und die anderen sind die Lieblinge; dem einen kann es gar nicht hart genug sein, und für den anderen soll man am besten überhaupt nichts machen. – Nein, meine Damen und Herren, die Wahrheit liegt hier wirklich in der Mitte. Deshalb geht es uns darum, dass wir in Sachsen Maß und Mitte wahren. Ja, Polizei

muss da sein. Polizei soll die Menschen beschützen, aber sie soll nicht legitimen Protest mit Gewalt unterdrücken.

(Rico Anton, CDU: Sie soll Recht und Gesetz vollziehen! Das macht sie, und nichts anderes!)

Ja, weil das Verfassungsgericht schon gesagt hat, dass Ihre Verordnungen verfassungswidrig sind. Es ist alles gut.

(Zurufe des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE)

Schauen wir uns noch einmal die Lage an. – Herr Lippmann, Sie können ja dann von verschiedenen Mitteln Gebrauch machen.

(Wortwechsel zwischen den Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE, und Holger Hentschel, AfD)

Wenn letzten Endes durchgesetzt werden soll – –

(Weiterer Zuruf des Abg. Valentin Lippmann BÜNDNISGRÜNE)

Ich weiß jetzt nicht: Quatscht ihr jetzt alle so miteinander, oder wie machen wir das? – Also, ich würde sagen, Sie haben das Ganze jetzt schon verstanden. Wir können nachher alle noch ein bisschen zusammen diskutieren.

(Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Nee!)

Das ist ein schönes Thema; und es bringt auch mehr, als wenn wir das auf diese Art und Weise machen. Vielleicht haben Sie irgendwann doch mal ein Einsehen. Stimmen Sie also unserem Antrag zu!

Danke.

(Beifall bei der AfD)

Vielen Dank. Herr Lippmann am Mikrofon 4.

Frau Präsidentin! Werte Kollegen und Kollegen! Es wurde nicht besser, als der Kollege Wippel zum zweiten Mal zum Pult ging, um denselben Quatsch noch einmal zu erläutern, den er vorher schon versucht hatte zu erklären. Ich sage Ihnen ganz deutlich: Sie haben erneut bewiesen – vielleicht jetzt in einem etwas konzilianteren Ton –, dass die Politik der AfD offenbar auch bei diesem Thema ist, das Problem zu schaffen, dann auf jene zu zeigen, die es lösen wollen, und damit einmal mehr Ihre republikfeindliche Gesinnung zum Ausdruck zu bringen.

(Widerspruch des Abg. André Barth, AfD)

Ich sage Ihnen ganz deutlich: Sie versuchen hier, sich quasi als Unschuldslämmer hinzustellen, während es doch Herr Wippel war, der nach den Ereignissen am 13. März hier stand und diese bagatellisiert hat, der schwerste Angriffe auf die Polizei bagatellisiert und geleugnet hat, dass es Querdenkern darum ging, Druck auf Polizeisperren aufzubauen, um zum Landtag zu gelangen, der als Abgeordneter legitimieren wollte, dass das Volk den Landtag stürmt. Sich jetzt hier hinzustellen und zu sagen, das seien friedliche

Veranstaltungen gewesen, ist eine Frechheit. Es entbehrt jeder Grundlage,

(Beifall bei der CDU und der SPD – Widerspruch des Abg. André Barth, AfD)

und ich erwarte von jedem Abgeordneten des Landtags, dass er so etwas unterlässt.

(Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, den LINKEN und der SPD – Sebastian Wippel, AfD: Genau das ist es, was die Bevölkerung so aufregt! – Zuruf des Abg. André Barth, AfD)

Herr Wippel, Sie können nicht leugnen, dass es mir beispielsweise am 13. März – dabei können Sie zu Recht auf die Brokdorf-Entscheidung verweisen –

(Zuruf des Abg. Sebastian Wippel, AfD)

nicht darum ging, dass es Spontanveranstaltungen gab. Es gab vollziehbare Versammlungsverbote, die gerichtlich gehalten wurden.

(Zuruf des Abg. André Barth, AfD)

Und Sie werfen hier alles durcheinander: legitimen Protest, Spontanversammlungen und vollziehbare Verbote von Versammlungen. Das zeigt: Sie haben vom Rechtsstaat und vom Versammlungsrecht keine Ahnung.

(Lachen bei der AfD)

Und wenn Sie behaupten, der Verfassungsgerichtshof hätte im Freistaat Sachsen irgendetwas gekippt, dann verwechseln Sie wohl das Oberverwaltungsgericht mit dem Verfassungsgerichtshof.

(Zuruf des Abg. André Barth, AfD)

Das beweist doch einmal mehr, dass Sie nicht einmal die Grundzüge von Rechtsstaatlichkeit beherrschen. Allein schon aus diesen Gründen ist Ihr Antrag abzulehnen.

(Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, den LINKEN und der SPD – André Barth, AfD: Nicht alles durcheinanderrühren! – Zurufe von der AfD: Aaach!)

Das war Herr Lippmann. Wir kommen nun zur Abstimmung über diesen Änderungsantrag mit der Drucksachennummer 7/6563. Wer stimmt diesem Änderungsantrag zu? – Danke schön. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmen dafür und einer Mehrheit dagegen ist dem Antrag nicht entsprochen worden.

Wir kommen zum letzten Änderungsantrag in diesem Kapitel. Es ist auch wieder ein Antrag der AfD-Fraktion, diesmal mit Drucksachennummer 7/6564. Herr Wippel am Mikrofon 7.

Frau Präsidentin, ich verweise noch einmal auf die Worte zu meinem ersten Änderungsantrag. Diesen hier bringe ich formal ein.

Vielen Dank. Gibt es Redebedarf dazu? – Sehe ich nicht. Dann können wir über den Änderungsantrag der AfD-Fraktion, Drucksache 7/6564, abstimmen. Wer gibt dem Änderungsantrag die Zustimmung? – Danke schön. Wer stimmt dagegen? – Die Stimmenthaltungen? – Bei Stimmen dafür und einer Mehrheit dagegen ist dem Änderungsantrag der AfD-Fraktion nicht entsprochen worden.

Wir stimmen jetzt über das komplette Kapitel 03 20 ab. Wer ist mit diesem Kapitel so einverstanden? – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Bei vielen Stimmen dagegen, trotzdem der Mehrheit dafür ist dem Kapitel 03 20 so entsprochen worden.

Wir können über das Kapitel 03 21 in Gänze abstimmen, weil hierzu kein Änderungsantrag vorliegt. Wer möchte für dieses Kapitel stimmen? – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Die Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltungen, Stimmen dagegen ist trotzdem die Mehrheit dafür. Damit ist dem Kapitel 03 21 so entsprochen.

Wir kommen zum Kapitel 03 22. Dazu liegt uns ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 7/6289 vor. Der Titel lautet: Sonderinvestitionsprogramm Schwimmen. Frau Kollegin Tändler-Walenta, bitte.

Werte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Es wird ernst. Die Landschaft der sächsischen Schwimmstätten ist derart marode, dass es fast peinliche Ausmaße annimmt. Woran könnte das wohl liegen? Darauf gibt es verschiedene Antworten. Die zentralste der Antworten möchte ich Ihnen direkt mitteilen: Es ist der Investitionsstau bei den Sportstätten.

Im aktuellen Haushalt wurden für die investive Förderung im sportlichen Sektor die Mittel um circa 10 Millionen Euro gekürzt. Die dadurch eingesparten 10 Millionen Euro werden an anderer Stelle benötigt. Zum Glück haben wir als Fraktion dazu eine gute Idee. Wir schlagen Ihnen vor, die 10 Millionen Euro zweckgebunden dort einzusetzen, wo sie dringend benötigt werden, und zwar in einem Sonderinvestitionsprogramm Schwimmen.

Diese neu geschaffene Titelgruppe im sächsischen Haushalt schafft, wie eben schon erwähnt, finanzielle Sicherheit zur Neuerrichtung von Schwimmstätten im Freistaat. Bis Ende September des vergangenen Jahres sind in Sachsen 13 Personen ertrunken. In den beiden Vorjahren waren es sogar 19 bzw. 22 Personen. Grundsätzlich sollte dies als Argument ausreichen.

Doch ein weiteres Argument: Die Staatsregierung beziffert die Nichtschwimmerquote nach Klasse 2 mit 10 bis15 %, und das vor Corona. Nun ist coronabedingt für rund 10 000 Zweitklässler der Grund- und Förderschulen im Schuljahr 2019/2020 der Schwimmunterricht ausgefallen. Dass der Schwimmunterricht nun für Grund- und Förderschüler(in- nen) wieder stattfinden kann, ist mehr als begrüßenswert. Jetzt schließen sich aber weitere Fragen an. Wo soll der aufgeschobene Schwimmunterricht ohne eine ausreichende Anzahl von Schwimmhallen nachgeholt werden?