Protokoll der Sitzung vom 20.05.2021

Doch ein weiteres Argument: Die Staatsregierung beziffert die Nichtschwimmerquote nach Klasse 2 mit 10 bis15 %, und das vor Corona. Nun ist coronabedingt für rund 10 000 Zweitklässler der Grund- und Förderschulen im Schuljahr 2019/2020 der Schwimmunterricht ausgefallen. Dass der Schwimmunterricht nun für Grund- und Förderschüler(in- nen) wieder stattfinden kann, ist mehr als begrüßenswert. Jetzt schließen sich aber weitere Fragen an. Wo soll der aufgeschobene Schwimmunterricht ohne eine ausreichende Anzahl von Schwimmhallen nachgeholt werden?

Betrachten wir uns den aktuellen Bestand der sächsischen Schwimmstättenlandschaft, wird sich dies nicht realisieren lassen.

Für die Vereinzelten unter Ihnen, die unter Umständen immer noch zweifeln, werde ich ein weiteres Beispiel anbringen, warum wir nicht an der Verankerung unseres Antrages „Sonderinvestitionsprogramm Schwimmen“ vorbeikommen. Es geht um den Schwimmhallenneubau am OttoRunki-Platz im Leipziger Osten. Mehrmals hat die Stadt Förderanträge gestellt. Leipzig kommt auf 1,8 Schwimmhallen pro 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner. Gleichzeitig ist Leipzig seit dem Jahr 2008 um mehr als 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner gewachsen. Dadurch kommt es zu einer Überbelegung bestehender Badeanstalten, weil zu viele Menschen um zu wenig Beckenzeiten konkurrieren.

Die Halle am Otto-Runki-Platz liegt in einem migrantisch geprägten Stadtteil. Genau dort ist es wichtig, Begegnungsstätten, welche Sport und Integration verbinden, zu ermöglichen. Auch dieses Beispiel macht ein Auskommen ohne die zu schaffende Titelgruppe unmöglich; denn schlussendlich gilt: kein Schwimmen, kein Schwimmunterricht ohne Schwimmhallen.

Danke.

(Vereinzelt Beifall bei den LINKEN – Peter Wilhelm Patt, CDU: Schönen Gruß an den Oberbürgermeister von Leipzig!)

Vielen Dank an Frau Kollegin Tändler-Walenta. Ich sehe Gesprächsbedarf am Mikrofon 4 von Herrn Kollegen Rost.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Der Antrag der Linksfraktion weist auf eine Thematik hin, die durch die aktuelle Pandemie noch einmal besonders an Brisanz gewonnen hat, nämlich die Möglichkeit, dass Kinder und Jugendliche im Rahmen des Schwimmunterrichts schwimmen lernen.

Das Thema ist bei der Koalition im Blick. Aufgrund der Pandemie sind wir bei den Möglichkeiten derzeit eingeschränkt. Sie haben darauf hingewiesen, dass die Schwimmhallen erst wieder geöffnet werden müssen. Ich denke, damit ist, wenn die Inzidenzzahlen sinken, Schritt für Schritt zu rechnen. Das ist die eine Sache. Hierzu sind wir als Koalition im sehr intensiven Gespräch mit dem Sächsischen Staatsministerium für Kultus, um entsprechende Szenerien bzw. Möglichkeiten zu entwickeln. Es werden Angebote erarbeitet, beispielsweise mit dem Schwimmlehrerverband, dem Landessportbund sowie dem Sportlehrerverband. Da sind wir auf einem guten Weg.

Daneben geht es natürlich auch um die Investitionen, um die Infrastruktur; das haben Sie auch angesprochen. Auch dafür haben wir Vorsorge getroffen. In den Ausführungen meiner Kollegen von der Koalition ist deutlich gemacht worden, dass wir mit dem Haushalt jetzt ein Investitionspaket in Höhe von über 50 Millionen Euro auf den Weg bringen werden. Es besteht die Möglichkeit, dass dort auch

die Infrastruktur der Schwimmhallen entsprechend realisiert werden kann.

Ich denke, wir haben hierfür gute Voraussetzungen. Das Thema, das Sie angesprochen haben, ist wichtig; aber den Antrag, den Sie formuliert haben, brauchen wir zur Lösung nicht. Deshalb lehnen wir ihn ab.

Danke schön.

(Beifall bei der CDU)

Das war Herr Kollege Rost. Dann können wir jetzt über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE für ein Sonderinvestitionsprogramm Schwimmen, Drucksache 7/6289, abstimmen. Wer gibt dem die Zustimmung? – Danke schön. Wer stimmt dagegen? – Vielen Dank. Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmen dafür, Stimmenthaltungen und trotzdem einer Mehrheit dagegen ist dem so nicht entsprochen worden.

Wir stimmen über das komplette Kapitel 03 22 ab. Wer findet das Kapitel genau so richtig? – Vielen Dank. Wer nicht? –

(André Barth, AfD: Falsche Frage! – Oh, Entschuldigung!)

Wer enthält sich bei diesem Kapitel? – Bei vielen Stimmenthaltungen und einer Mehrheit dafür ist dem Kapitel 03 22 so entsprochen worden.

Zu den Kapiteln 03 23 und 03 24 sowie zum Stellenplan liegen uns keine Änderungsanträge vor. Deswegen würde

ich darüber gern im Block abstimmen lassen. Ich stelle das Kapitel 03 23 und das Kapitel 03 24 plus den Stellenplan zur Abstimmung. Wer stimmt dafür? – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei vielen Stimmenthaltungen und einer Mehrheit an Stimmen dafür ist den Kapiteln 03 23 und 03 24 sowie dem Stellenplan so entsprochen worden.

Damit kommen wir zur Gesamtabstimmung über den Einzelplan 03 – Staatsministerium des Innern. Wer stimmt dem Einzelplan in Gänze zu? – Vielen Dank. Wer stimmt dem so nicht zu? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei vielen Stimmen dagegen und trotzdem einer Mehrheit von Stimmen dafür ist dem Einzelplan 03 für das Staatsministerium des Innern so entsprochen worden. Dieser Einzelplan ist beschlossen.

(Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD)

Vielen Dank. – Hier vorn gibt es jetzt einen fliegenden Wechsel. Damit mein Kollege den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufen kann, schlage ich Ihnen vor, dass wir bitte noch einen Augenblick warten.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, der fliegende Wechsel wurde vollzogen, Sie hatten ein paar Sekunden Zeit zum Durchschnaufen.

Wir kommen nun zu

Tagesordnungspunkt 1.13

Einzelplan 04

Staatsministerium der Finanzen

Einzelplan 14

Staatliche Hochbau- und Liegenschaftsverwaltung

Einzelplan 15

Allgemeine Finanzverwaltung

Zunächst erhalten die Berichterstatter des Haushalts- und Finanzausschusses, Herr von Breitenbuch, Herr Pohle und Herr Barth, zu diesen Einzelplänen – bei Bedarf – das Wort. Wird Bedarf angezeigt? – Das sehe ich nicht. Dann können jetzt die Fraktionen in folgender Reihenfolge in der ersten Runde sprechen: Es beginnt die CDU, danach die AfD, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE, SPD, fraktionslose MdL und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich übergebe zuerst an Herrn Kollegen Patt von der CDU-Fraktion, bitte schön.

Vielen Dank, Herr Präsident. Hohe festliche Gemeinschaft zum Abschluss dieser Haushaltsberatungen! Wir kommen jetzt zum heimlichen Höhepunkt; denn wir überlegen, wo das ganze Geld all herkommt, das wir hier ausgegeben haben. Wir machen den Sack zu, und wie bei der Doppik geht es jetzt um die Gegenfinanzierung.

Diese Gegenfinanzierung treibt das Finanzministerium unbarmherzig, aber auch mit Eleganz ein.

(Nico Brünler, DIE LINKE: Na ja!)

Das ist der Einzelplan 04. Im Einzelplan 14 geht es um den Staatlichen Hochbau – die geheime Sparkammer des Finanzministers – und im Einzelplan 15 um die allgemeine Haushaltswirtschaft.

Wie bei der Doppik geht es um die Gegenfinanzierung eines Haushaltsvolumens in einem Doppeljahr von 43 Milliarden Euro – ein Zuwachs von 2 Milliarden Euro. Wir haben fast 900 Änderungsanträge behandelt, davon hälftig im Vorfeld solche der Koalition und der Opposition. Wir haben eine Investitionsquote von 15 % und geben ein Drittel für Bildung und Forschung aus und ein Drittel für Kommunales. Das sind für die Kommunen pro Jahr immerhin über 7 Milliarden Euro, die sie vom Freistaat neben ihren eigenen Einnahmen, die sie aus verschiedenen Steuern und anderen Quellen haben, dazubekommen.

Ich möchte denjenigen, die das alles bezahlen, ausdrücklich Dank sagen – den Steuerzahlern, zu denen wir Abgeordnete ja auch gehören,

(Beifall bei der CDU und der Staatsregierung)

und allen, die dazu beitragen, und auch denjenigen in anderen Bundesländern, die das ermöglichen. Ein Dank an die Finanzverwaltung und die Landtagsverwaltung, dass sie das hier alles für uns vorbereitet haben. Dank natürlich auch an die Mitglieder des Parlaments, dass wir so gut darüber diskutiert haben – mehr oder weniger gut, auf jeden Fall am Ende demokratisch abgestimmt.

Auf zwei Punkte möchte ich in meiner kleinen Ansprache eingehen: auf die Doppik und auf die Verschuldung. Die Doppik, also die doppelte Buchführung, die im Freistaat von den Kommunen betrieben werden soll, die auf der einen Seite die Mittelherkunft und auf der anderen Seite die Mittelverwendung zeigt, ist etwas, was der Freistaat selbst auch tun sollte. Ich erinnere daran und mahne, dass das dringend umgesetzt wird, weil sich in meinen Augen dadurch auch das Denken neu ausrichtet: aus der Kameralistik in ein nachhaltiges Denken, welches auch weiß, wo die Ressourcen – nicht nur die Finanzen – verbraucht werden. Der Freistaat sollte sich endlich durchsetzen und sich dazu durchringen.

Die SAB beispielsweise zeigt, wie man doppisch arbeitet und alle Kosten ausweist, die bei den vielen Förderverfahren, die wir haben, zusammenkommen. Diese Kosten werden nicht von der SAB produziert – höchstens abgeleitet – , sondern sie werden von den Ministerien produziert, die Verordnungen und Richtlinien vorgeben, nach denen Fördermittel vergeben werden. Sie werden letztlich von uns produziert, da wir so viele Förderprogramme genehmigen und ausstatten. Aber die SAB zeigt uns unbarmherzig, was das Ganze kostet.

Eine andere Größe im Freistaat ist die SIB, der staatliche Bau, der ebenfalls vollständig kalkuliert und auch nach einer Vollkostenrechnung alle Nachlaufkosten zu berücksichtigen versucht. Dass das sehr gründlich passiert, möchte ich am Beispiel von Herrn Voit, dem scheidenden Niederlassungsleiter der Region Chemnitz, darstellen, der nach 30 Jahren gegangen ist und als Bilanz gezogen hat,

dass es bei all seinen Bauvorhaben – verglichen zwischen den Plankosten und den Istkosten – nur eine Abweichung von einem Prozentpunkt gegeben hat; er hat also bei 100 % Plan mit 101 % Kosten abgeschlossen. Das ist ja wohl nicht ganz schlecht. Das bedeutet aber auch eine gründliche Planung, und dafür bedient sich die SIB nicht nur einer hohen Mitarbeiterzahl, sondern auch verschiedener Dienstleister.

Die Doppik ist wichtig, um auch die Verschuldung darzustellen. Die echte Verschuldung besteht nämlich nicht nur aus der expliziten Verschuldung, die sich als Defizit oder eine Unterdeckung unserer Ausgaben zu unseren Einnahmen darstellt, sondern auch aus einer impliziten Verschuldung. Die explizite Verschuldung ist nicht nur die, die am Kapitalmarkt finanziert wurde. Dort sehen die Bürger gelegentlich, welche Kredite wir aufgenommen haben; aber unsere gesamte explizite Verschuldung ist ungleich höher: rund 11 Milliarden Euro. Auf dem Kapitalmarkt ist nur ein Teil gedeckt. Das hängt mit einem klugen Liquiditätsmanagement zusammen.

Ein Warnsignal für die Haushaltsführung ist es – ich komme nachher noch zu einem zweiten –, dass die Kapitalmarktverschuldung steigt, weil wir nicht mehr ausreichend Rücklagen und andere Reserven haben, aus denen wir die Liquidität bereitstellen können, sondern wir müssen an den Kapitalmarkt gehen. Das ist ein schlechtes Zeichen.

Die implizite Verschuldung ist noch viel höher als die explizite Verschuldung, und sie geht auch nicht weg. Eine explizite Verschuldung kann abgebaut werden, aber die implizite Verschuldung – nämlich die, die aus den Pensionslasten für die Beamten im öffentlichen Dienst besteht – geht nicht weg; es sei denn, wir hätten keine Beamten mehr, aber das geht nun einmal in einem Staatswesen nicht.

Warum wir von einem Generationenfonds sprechen, der diese implizite Verschuldung gegenfinanzieren soll, erschließt sich mir nicht immer. Eigentlich könnte man auch Beamtenpensionsfonds sagen. Es wäre politisch vielleicht nicht so klug, darauf hinzuweisen, was das alles kostet; aber Generationenfonds ist auch deswegen ein guter Begriff, weil er deutlich macht, dass damit die Generationen von solchen nachlaufenden Kosten entlastet werden, die viele verdrängen und viele gar nicht kennen, nämlich den Sozialabgaben für den öffentlichen Dienst, dort die Beamtenschaft.

Während wir für Mitarbeiter, die im öffentlichen Dienst in einem Angestelltenverhältnis sind, unsere Sozialabgaben durch Überweisung an die Krankenkassen und die Rentenversicherung erledigen, geht das für eine Beamtenschaft nicht, sondern wir müssen das selbst bezahlen. Die Vorsorge dafür ist etwas sehr Rühmliches, was wir im Freistaat tun, und das ist auch mit unserer Verfassung abgesichert. Aber es ist ein gigantisch großer Betrag und Aufwand. Viele Bürger machen sich Gedanken, ob die Ausstattung des öffentlichen Dienstes zu großzügig ist.

Sicherlich gibt es mittlerweile falsche Anreize, da der öffentliche Dienst sehr großzügig finanziell, personell und