Protokoll der Sitzung vom 20.05.2021

sung dieses Fonds an. Mit den geplanten Entnahmen in diesem Doppelhaushalt neigen sich – und das hat auch Herr Patt ausgeführt – Rücklagen und Fondsbestände langsam dem Ende zu, weil sie im Rahmen der Corona-Krise in erheblichem Umfang in Anspruch genommen werden.

Aber die CDU-geführten Staatsregierungen haben es im vergangenen Jahrzehnt versäumt, für diese Krise ausreichend vorzusorgen. Stattdessen – das habe ich gestern schon gesagt – hat die CDU-geführte Regierung hohe Einnahmen dafür genutzt, die eingenommenen Gelder postwendend auszugeben. Das waren 6,6 Milliarden Euro Überschuss von 2011 bis 2019. Ich sagte gestern auch, davon sind in der Haushaltsausgleichsrücklage 1,7 Milliarden Euro angekommen, und der Sächsische Rechnungshof hat in seinem Jahresbericht 2020 dazu ausgeführt – ich zitiere wörtlich: „Die Vorbereitung auf konjunkturell schwierige Zeiten war in den vergangenen Jahren für die Sächsische Staatsregierung von nachrangiger Bedeutung. Der Rechnungshof hat aber in seinen Jahresberichten regelmäßig auf die Notwendigkeit der Vorsorge für konjunkturell schlechte Zeiten hingewiesen und empfohlen, Mehreinnahmen zur wirkungsvolleren Haushaltsvorsorge zu nutzen.“

Diese wohlbegründete Empfehlung haben Sie, meine Damen und Herren, hartnäckig über Jahre ignoriert. Wir dagegen hatten in der vergangenen Legislaturperiode mit dem Konjunkturausgleichsfonds ein Instrument vorgeschlagen, mit dem eine höhere Vorsorge für einen Konjunkturrückgang hätte getroffen werden können. „Wollen Sie jetzt sparen, wo wir doch so viel Geld brauchen?“ war damals Ihre Frage.

Dies wurde uns damals entgegengehalten. Aber gute Gründe, viel Geld auszugeben, gibt es immer, und solange Sie das Geld hatten, haben Sie es ausgegeben, als wenn es kein Morgen geben würde.

Nun, liebe Kollegen, leben wir alle von Krediten, die nach Ihrer Ansicht auch die nächste Generation noch zurückzahlen soll. Es ist offensichtlich, dass die Finanzierungsprobleme von CDU-geführten Regierungen nicht gelöst, sondern in die Zukunft verschoben werden. „Nach uns die Sintflut“ war schon immer das Motto dieser kurzsichtigen Politik. Als Folge der Finanzkrise wurden die Finanzschulden des Sachsen-Debakels auf die nächsten zehn Jahre verteilt. Glücklicherweise waren die Verluste geringer und die Steuereinnahmen höher als erwartet. So konnten diese Verbindlichkeiten vor dem Beginn der nächsten Krise bezahlt werden. Aber ob wir die Corona-Schulden vor der nächsten Krise wieder mit so viel Glück zurückzahlen können, ist nach unserer Ansicht doch sehr zweifelhaft.

Sehr geehrte Damen und Herren! Mit unseren Änderungsanträgen streben wir die Begrenzung der Haushaltsspielräume des Finanzministers an. Wir wollen das Budgetrecht wieder im vollen Umfang dort wahrgenommen sehen, wo es nach der Sächsischen Verfassung hingehört, also hier in den Sächsischen Landtag.

Vielen Dank, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der AfD)

Kollege Barth sprach für die AfD-Fraktion. Nun übergebe ich das Wort an Kollegen Brünler von der Fraktion DIE LINKE.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zum Einzelplan des Finanzministeriums selbst gibt es aus unserer Sicht vergleichsweise wenig zu sagen. Es ist – zumindest durch die Brille der im Doppelhaushalt veranschlagten Mittel – im Kern ein Verwaltungshaushalt, der vor allem von Personalkosten geprägt ist.

Und ja, diese Kosten steigen, nicht zuletzt durch die ziemlich kräftige Ausweitung der Sollstellen, insbesondere in den Finanzämtern. Wir erkennen dabei allerdings durchaus an, dass dieser Stellenaufwuchs in der derzeitigen Planung temporär ist und in erster Linie mit dem Umsetzungsaufwand der neu gestalteten Grundsteuer im Zusammenhang steht. Damit wären wir mit dem Ministerium als solchem in der Rede auch bereits durch.

Allerdings unterhalten wir uns – Kollege Patt hat es bereits gesagt – momentan auch über die Einzelpläne 14 und 15 und damit über die Einnahmen des Freistaates, sein Vermögen und dessen Bewirtschaftung. Dem gibt es tatsächlich einiges Grundsätzliches hinzuzufügen, und dabei ist das von Kollegen Patt verfochtene Sparsamkeitsdogma nicht immer der Weisheit letzter Schluss,

(Peter Wilhelm Patt, CDU: Wirtschaften, nicht sparen!)

zumal sich Krisenzeiten dadurch auszeichnen, dass auch Ausgabebedürfnisse nicht in der Normallage sind.

Sehr geehrte Damen und Herren! Der Freistaat trägt Verantwortung nicht nur für seine aktiven Beamten, sondern auch für jene im Ruhestand; auch darüber haben wir schon gesprochen. Dafür wurde der Generationenfonds eingerichtet, aus dem zukünftige Beamtenpensionen finanziert werden sollen. So weit, so gut.

Auch der Grundgedanke, damit künftige Haushalte entlasten zu können, ist nicht per se falsch. In der momentanen Realität ist dieses Konstrukt jedoch gleichzeitig eine Belastung des aktuellen Haushalts, denn während für 2021/2022 Pensionsentnahmen in Höhe von 265 Millionen Euro geplant sind, fließen gleichzeitig planmäßig fast 1,8 Milliarden Euro an Haushaltsmitteln in diesen Fonds. Im Wirtschaftsplan des Fonds ist zwar von Erträgen die Rede, aber das sind sie aus Sicht der Landeskasse nicht. Es sind schlicht auf die hohe Kante gelegte Haushaltsmittel, die darüber hinaus in dem Fonds inflationsbereinigt keine Erträge erwirtschaften. Im Gegenteil, wir laufen sogar Gefahr, dass dieses Vermögen inflationsbedingt schrumpft und so für den eigentlich angedachten Zweck trotz der damit aktuell verbundenen Lasten gar nicht ausreicht.

Wenn insbesondere die CDU-Fraktion so tut, als wäre dieses Prinzip der Weisheit letzter Schluss, so muss man doch

Fragezeichen setzen. Denn was soll schlau daran sein, Milliardenbeträge einfach in der Ecke zu parken, wenn gleichzeitig die Gelder aus dem Corona-Bewältigungsfonds aufgebraucht sind, obwohl auch die finanziellen Folgen der Krise längst nicht ausgestanden sind? Was soll schlau daran sein, Milliardenbeträge einfach in der Ecke zu parken, wenn wir gleichzeitig Gefahr laufen, Milliardenbeträge zur Finanzierung des Breitbandausbaus und damit zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit des Landes nicht gegenfinanzieren zu können? Diese Frage wurde nicht umsonst auch von Sachverständigen in der Anhörung aufgeworfen. Es geht überhaupt nicht darum, den Generationenfonds zu plündern oder ganz aufzulösen. Aber wenn es darum geht, die Ausgaben des Freistaates zu optimieren, dann liegt hier sehr viel Potenzial.

Dieses Potenzial schlummert auch bei den sächsischen Beteiligungen, denn die meisten von ihnen sind, finanzpolitisch gesehen, zunächst Verlustgeschäfte. So erwartet der Freistaat nach Abzug der Lottoeinnahmen aus seinen Beteiligungen jährliche Erträge von mageren 3 bis 4 Millionen Euro. Gleichzeitig jedoch sind Zuschüsse für den laufenden Betrieb, die Übernahme von Investitionskosten und kontinuierliche Eigenkapitalerhöhungen zur Verlustkompensation in Höhe von insgesamt rund 160 Millionen Euro geplant. Dabei geht es nicht darum, das Kind mit dem Bade auszuschütten; viele Beteiligungen, wie die Landesbühnen, die Leipziger Messe oder die Wirtschaftsförderung, erfüllen wichtige Aufgaben.

Aber die andauernde, von der Union geforderte völlige Nichtbefassung des Landtags mit dem Thema ist schlichtweg falsch. So sollten wir zum Beispiel schon einmal über die Perspektive der Sächsische Binnenhäfen Oberelbe GmbH debattieren. – Ich weiß gar nicht, wie viele Abgeordnete überhaupt wissen, dass es diese gibt.

(Franziska Schubert, BÜNDNISGRÜNE: Ich!)

Sehr gut, Frau Schubert.

Wir sollten darüber debattieren in dem Wissen darum, dass in den sächsischen Binnenhäfen bereits jetzt der Frachtumschlag fast nur noch landseitig stattfindet und die Elbe klimabedingt immer weniger schiffbar wird. Auch andere vor 30 Jahren getroffene Entscheidungen ziehen ihre Spuren bis heute in den Haushalt,

(Andreas Nowak, CDU: Ja, woran liegt das wohl?)

und das, ohne dass darüber gesprochen wird, ob man daran dauerhaft festhalten oder ob man neue Wege gehen sollte; zumindest sollte man einmal darüber sprechen. Eine dieser Entscheidungen war das Bekenntnis, dass das im Ländervergleich doch relativ kleine Sachsen zwei internationale Flughäfen braucht. Es hat sich schnell gezeigt, dass die Anfang der Neunzigerjahre prognostizierten Passagierzahlen nie auch nur ansatzweise erreicht worden sind. Dafür wurden langwierige beihilferechtliche Streitfälle produziert. Das gestern vom Ministerpräsidenten vorgetragene BastaStatement zu den Flughäfen, dass man nun einmal 2 Milli

arden Euro investiert habe, weshalb das gefälligst so bleiben müsse, zeugt mehr von Starrsinn und weniger von Weitsicht.

(Beifall bei den LINKEN – Andreas Nowak, CDU: Das ist wohl wichtige Wirtschaftspolitik!)

Andere, deutlich größere Länder wie Niedersachsen, Hessen oder Baden-Württemberg kommen mit einem internationalen Flughafen aus, und das offenkundig, ohne dass Hochschulen und Wirtschaft vor Ort kurz vor dem Kollaps stünden.

(Sören Voigt, CDU: Welchen würden Sie denn schließen? – Andreas Nowak, CDU: Elbe-Flugzeugwerke, DHL!)

Sie sehen, meine Damen und Herren, auch wenn der Einzelplan 15 immer ein wenig als die Einnahmenseite des Haushalts gilt, so geht es doch in Wahrheit um weit mehr als die Prognose der Steuereinnahmen und darum, ob sie passend angesetzt sind.

(André Barth, AfD, meldet sich zu einer Zwischenfrage.)

Hier geht es auch um Folgen von vor Jahrzehnten gefallenen Grundsatzbeschlüssen und die Frage, ob wir diese als dauerhaft gegeben hinnehmen oder zumindest gelegentlich auf den Prüfstand stellen und darüber diskutieren.

Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. – Da ich fertig bin: Nein.

(Beifall bei den LINKEN)

Kollege Brünler sprach für die Fraktion DIE LINKE. Nun sehe ich am Mikrofon 7 Kollegen Barth von der AfD-Fraktion, vermutlich mit einer Kurzintervention. Bitte schön, Herr Kollege.

Das ist richtig. – Herr Kollege Brünler, es ist sehr interessant, dass Sie über Beteiligungen des Freistaates Sachsen eine Debatte aufgemacht haben. Wenn Sie sich aber hier hinstellen und sagen, Sachsen habe zwei internationale Flughäfen, andere Bundesländer hätten aber nur einen, dann müssen Sie ehrlicherweise die Frage beantworten, welchen Flughafen Sie in Sachsen zumachen würden. Ansonsten ist diese politische Debatte, die wir hier führen, unvollständig.

(Beifall bei der AfD)

Das war Kollege Barth von der AfD-Fraktion. Nun möchte Herr Brünler erwidern.

Ja, Herr Präsident, vielen Dank. Darauf möchte ich gern antworten, denn Kollege Barth, Sie haben ja überhaupt nicht zugehört. Ich habe

nicht davon gesprochen, einen der Flughäfen zu schließen. Ich sprach nur davon, ob beide tatsächlich als internationale Drehkreuze geführt werden sollen. Das ist bereits in den finanziellen Auswirkungen ein Unterschied. Wobei ich Ihnen nichtsdestotrotz recht gebe. Ja, wir müssen darüber sprechen, ob dauerhaft beide Flughäfen im Lande eine Perspektive haben. Dazu müssen wir eine Debatte führen, Herr Kollege Barth.

(Beifall bei den LINKEN)

Das war Kollege Brünler mit der Erwiderung, und nun übergebe ich das Wort an die Fraktion BÜNDNISGRÜNE, Frau Kollegin Schubert, bitte schön.

(Unruhe aufgrund einer Namensverwechslung)

Nachdem wir die Namensverwechslung geklärt haben – Kollege Barth war gemeint –, übergebe ich das Wort an Frau Schubert von der Fraktion BÜNDNISGRÜNE, bitte schön.

Vielen Dank. Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir besprechen jetzt die Einzelpläne 04, 14 und 15 im Paket. Das sind die sogenannten Finanzeinzelpläne. Mit dem Einzelplan 15 besprechen wir das Rückgrat des Gesamthaushaltes. Ich würde mich zu den Einzelplänen erst einmal auf einige Fachthemen fokussieren und abschließend gern noch einmal auf meine Vorredner eingehen. Es waren ja durchaus interessante Aspekte dabei.

Im Einzelplan 04 des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen haben die Koalitionsfraktionen dafür gesorgt, dass ein weiterer Punkt aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt wird. Wir haben uns darauf verständigt, dass wir ein gemeinsames Fachsymposium Kommunale Finanzen durchführen. Nicht nur die letzte Anhörung zum FAG hat gezeigt, wie unterschiedlich die Themen und wie groß die Erwartungen sind. Wir haben die Idee, dass wir mit so einem Fachsymposium zu kommunalen Finanzen möglichst Viele von Landesebene, aus dem Parlament und von kommunaler Ebene zusammenbringen und uns dem Thema gemeinsam fachlich widmen.

Daher haben wir als Koalitionsfraktion den Entwurf im Einzelplan 04 um genau diesen Vermerk ergänzt. Wir wollen uns mit dem Fachsymposium für die weiteren Novellierungsschritte im FAG vorbereiten. Wir wissen, dass das sogenannte „Schwimmen in der eigenen Suppe“ manchmal nur im Kreis erfolgt und Expertise hilft, den Blick zu heben und andere Perspektiven zu diskutieren.

Im Einzelplan 14 – das ist durchaus interessant – schlummern die Mittel für die Umsetzung des Standortekonzepts. Wir erwarten, dass in diesem Doppelhalt das Standortekonzept endlich evaluiert wird, und wir haben auch als Fraktion BÜNDNISGRÜNE einen Antrag verabschiedet, den wir in der Koalition diskutieren werden. Wir wollen – so haben wir das im Koalitionsvertrag festgelegt – die Ergebnisse, Konsequenzen und Folgen für die weiteren Haushalte fachlich und finanziell diskutieren.

Für die stiefmütterliche Behandlung unserer Verwaltungshochschule in Meißen hatten wir recht wenig Verständnis. Das hat Kollege Lippmann in seiner Rede schon gesagt. Im Regierungsentwurf wurde keine Vorsorge vom SMI getroffen, um die Ausbildungsoffensive ordentlich umzusetzen. Das haben wir als Koalition jetzt korrigiert. Die Hoffnung besteht ja darin, dass wir zukünftig weniger auswärtige Personen einfliegen, um sächsische Kommissionen zu leiten, sondern einfach das Potenzial im Land nutzen, da wir an dieser Hochschule finanz- und verwaltungswissenschaftliches Know-how direkt vor der Haustür abholen können.

Zwei Themen im Einzelplan 15: das Sächsische Kulturraumgesetz; es ist in seiner Form einzigartig in der Bundesrepublik, und unsere Kulturräume sind ein großer Schatz. In der Koalition war uns das ein Herzensanliegen, diese Kulturräume zu stärken. In diesem Jahr werden endlich die Landesbühnen aus der Kulturraumförderung herausgenommen und zukünftig im Einzelplan 15 veranschlagt. Außerdem stärken wir die SAENA, die Sächsische Energieagentur, in ihren Aufgaben.