Wir hätten auch eine Chance gehabt, bereits in diesem Doppelhaushalt dort den einen oder anderen Akzent zu setzen. Diese Chance haben Sie ausgelassen. Dafür haben wir als AfD-Fraktion hier zwei Tage lang gekämpft.
Ich sage, wir werden dafür auch weiter mit sachlichen Argumenten kämpfen. Lassen Sie uns hier in irgendeiner Art gemeinsam demnächst über einen künftigen Doppelhaushalt sprechen, –
Ja. Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Barth, ich fürchte, Sie haben meinen Redebeitrag gar nicht verstanden, vor allen Dingen nicht das Ende. Es ist mitnichten so gewesen, dass wir mit dem Anspruch herangegangen sind, dass wir über nichts diskutieren können. Wir haben über sehr vieles diskutiert, und wir haben uns die Entscheidungen überhaupt nicht leichtgemacht. Nur setzen wir unsere Schwerpunkte anders als Sie. Was Sie uns die letzten zwei Tage angeboten haben, war ein willkürliches Kürzen an allen möglichen Stellen, an denen Menschen sitzen, die eine andere politische Auffassung vertreten als Sie.
Ich schlage Ihnen jetzt vor, dass wir zur Abstimmung über den Entschließungsantrag kommen. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Die Gegenstimmen? – Die Stimmenthaltungen? – Ich sehe Stimmenthaltungen und auch Stimmen dagegen; dennoch ist dem Entschließungsantrag mit Mehrheit zugestimmt worden.
Ich frage den Berichterstatter: Herr von Breitenbuch, möchten Sie beginnen? – Das möchten Sie nicht. Dann werde ich jetzt den Fraktionen das Wort zur allgemeinen Aussprache erteilen. Es beginnt die CDU-Fraktion mit Herrn Abg. Löffler, danach folgen AfD, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE, SPD und die Staatsregierung, wenn sie es wünscht. – Bitte, Herr Löffler.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Zwei Tage hitziger Debatten um einen Staatshaushalt hier im Hohen Haus neigen sich dem Ende zu. Dem gingen auch sechs Monate harten Ringens – sei es in der Koalition, aber auch zwischen uns hier – voraus. Wir haben damit die Schwerpunkte und die Ausrichtung der kommenden anderthalb Jahre gesetzt.
Meine Damen und Herren! Die ersten Einzelpläne haben uns gestern bis 1 Uhr nachts beschäftigt, jetzt ist es auch schon wieder kurz vor 21 Uhr. Damit haben wir mit großer Ausdauer und Geduld inhaltlich tiefgreifend, in der Sache hart, aber auch fair und sachlich im Umgang über den Doppelhaushalt 2021/2022 beraten. Das ist für das Haus mehr als angemessen; denn das Haushaltsrecht ist das Königsrecht, eine Errungenschaft, die dem Parlamentarismus eine würdige Form verleiht.
Wir verantworten damit nun ein Gesamtwerk als Staatshaushalt der Exekutive zum Vollzug. Erlauben Sie mir, mit dem Haushaltsbegleitgesetz abschließend darauf hinzuweisen, dass wir begleitende Normen anpassen müssen, in denen das geregelt werden muss, was wir für die Umsetzung benötigen, um die Beschlüsse der vergangenen Tage auch entsprechend vollziehen zu können. Dabei werden viele Bereiche angesprochen; und wir werden noch einmal Bereiche der Bildung, der Ordnung und Sicherheit, der Digitalisierung, der Umwelt, aber auch bis hin zum Kommunalen bearbeiten. Erlauben Sie mir exemplarisch, nochmals einige Schlaglichter zu setzen und etwas konkreter darauf einzugehen.
Wir schätzen die geleistete Arbeit unserer Polizei. Sie steht jeden Tag für unsere Ordnung und Sicherheit ein. Dabei gehören Anfeindungen und Auseinandersetzungen mittlerweile leider mehr zur Regel als zur Ausnahme. Bei all diesen Gefahren wird von unseren Beamten ein Höchstmaß an individueller kurzfristiger Verfügbarkeit abverlangt. Des
halb haben wir Regelungen eingeführt, um unseren Beamten eine Erschwerniszulage in Höhe von 40 Euro im Monat zusätzlich geben zu können. Sie begünstigt die Einsatzeinheiten der Bereitschaftspolizei und den Fachdienst Einsatzzüge in den Polizeidirektionen.
Auch möchten wir den Dienst unserer sächsischen Justizwachtmeister würdigen. Deshalb erhöhen wir, wenn in der Höhe auch eher symbolisch, die Amtszulage im Rahmen dessen, was rechtlich zulässig ist. Bei den Besoldungsstufen A 5 und A 6 erhöhen wir die Amtszulage auf 126 Euro bzw. 80 Euro. Damit setzen wir eine Vereinbarung im Koalitionsvertrag entsprechend um.
Ein weiterer Aspekt, auf den ich kurz eingehen möchte, ist eine Änderung im Sächsischen Berufsakademiegesetz. Wir trennen die Kanzler- und die Verwaltungsleiterstelle. Damit gehen wir einen weiteren, sehr wichtigen, kleinen Schritt, um die Berufsakademie Sachsen zu einer eigenständigen Dualen Hochschule Sachsen zu entwickeln.
Bei der Dualen Hochschule soll das heute BA-eigene Profil mit dem Dualen Studium und der engen Verbundenheit zur mittelständischen Wirtschaft erhalten bleiben – ein Schatz. Wissenstransfer und exzellente Ausbildung junger Fachkräfte in den Regionen zu sichern ist das markanteste Merkmal unserer Hochschullandschaft. Darum werden wir beneidet, und es lohnt sich, diese Strukturen weiter zu stärken.
Wir stehen zu unserer vielfältigen Kulturlandschaft in Sachsen, gerade in der aktuellen Situation. Wir haben als Koalition die Mitfinanzierung der Landesbühnen durch die Kulturräume wieder aufgehoben und stellen unseren Kulturräumen zusätzlich einen Betrag von 3,2 Millionen Euro zur Verfügung. Davon profitieren vor allem die Kultureinrichtungen in den ländlichen Regionen.
Kultur, regionale Identität und Bewahrung unserer Geschichte, das sind für mich ganz wichtige Standortfaktoren. Dazu gehört auch der Denkmalschutz, welchem wir weitere 62 Millionen Euro zur Verfügung stellen, um die vielen kleinen und großen Schätze unseres kulturellen Erbes zu bewahren.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem Doppelhaushalt auf einem Rekordniveau von 43 Milliarden Euro beweisen wir, dass der Freistaat Sachsen trotz und gerade wegen der Pandemie Sicherheit und Stabilität für die Sächsinnen und Sachsen gibt. Wir setzen Wirtschaftsimpulse
und innovative Ansätze für Wirtschaft, Kultur und Gesellschaft. Wir geben Perspektive und Rahmenbedingungen, die gerade jetzt nötig sind.
Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir dürfen eben nicht vergessen: Wir haben mit dem kommenden Doppelhaushalt – und das sei auch von meiner Seite noch einmal deutlich gesagt – ein erhebliches Maß an Einsparungen vor der Brust, die wir erbringen müssen. Dabei dürfen wir bei den Kennzahlen des Haushalts nicht außer Acht lassen, dass der überwiegende Teil des Haushalts durch gesetzliche Leistungen gebunden ist.
Wir werden uns darüber unterhalten müssen, an welchen Stellen wir neue Prioritäten setzen, an welchen wir Ausgaben senken und welche Leistungen wir näher in den Blick nehmen müssen. Wir müssen Aufgaben hinterfragen, Standards überprüfen und vielleicht auch neu setzen. Auch die Struktur unserer Aufgabenerledigung, Förderverfahren und Fördersätze – all das gehört auf den Prüfstand. Mit diesem Ausblick möchte ich vor allem aber einen Fingerzeig auf die jetzt folgende Diskussion der nächsten Monate, welche uns bis zum Beschluss des nächsten Haushalts bevorsteht, geben.
Abschließend, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, möchte ich herzlich dafür werben, dem Haushaltsbegleitgesetz zuzustimmen.
(Beifall bei der CDU sowie vereinzelt bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD – Beifall bei der Staatsregierung)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete! Das Haushaltsbegleitgesetz ist bekanntlich die Klammer für alle Gesetzesänderungen, die wir hier mit dem Haushalt regeln. Beim letzten Doppelhaushalt hat sich die Kritik meines Kollegen André Barth ausschließlich auf den zähen Kampf bei der Entscheidungsfindung zur hundertprozentigen Breitbandförderung fokussiert – etwas, das wir schon viel früher hätten haben können. Anträge der AfD-Fraktion dazu gab es in der 6. Wahlperiode unentwegt.
In diesem Doppelhaushalt stand nun unter anderem die Änderung des Gesetzes über die Errichtung eines Sondervermögens „Breitbandfonds Sachsen“ an. Der Fonds soll jetzt „Fonds für digitale Teilhabe und schnelles Internet“ heißen. Es sollen zudem Innovations- und Lösungslabore im ländlichen Raum gefördert werden. Pardon, meine Damen und Herren: Den ländlichen Raum haben Sie ja wieder gestrichen. Ein Schelm, wer dabei Böses denkt!
Trotzdem halte ich fest: So weit, so unspektakulär: Der Stärkung der digitalen Infrastruktur – ein politisch wichtiges Signal gerade für Sachsen – können wir natürlich trotzdem zustimmen.
Viel wichtiger ist es, dass nun endlich verbindliche Regeln für das Bildungsticket in der Beschlussempfehlung zum Haushaltsbegleitgesetz vorgesehen sind. Die Einführung eines Bildungstickets ist ein Versprechen, mit dem die Koalition seit 2014 permanent auf Reisen geht, das bisher jedoch nie sein Ziel erreicht hat.
Fragen muss man trotzdem, ob die Haushaltsansätze ausreichen, um die Finanzierung zu stemmen. Wir sehen bisher nur reichlich gegenseitige Deckungsvermerke rund um Titel 633 06 in Kapitel 07 04. Zumindest im Interesse der Haushaltstransparenz hätten wir eine Streichung der gegenseitigen Deckungsfähigkeit sowie eine konkrete Mittelzuwendung, wie wir sie vorschlagen, befürwortet.
An der Notwendigkeit, hier eine klare Gesetzesgrundlage zu schaffen, ändert dies natürlich nichts. Daher können wir den vorgesehenen gesetzlichen Regelungen auch durchaus zustimmen.
Ein Armutszeugnis ist es hingegen, dass die Beschlussempfehlung zum HBG sozialen Themen, beispielsweise der Erhöhung des Landesblindengelds oder einer Reduzierung der Elternbeiträge in Krippen, Kindergärten und Horten, keine Beachtung schenkt. Hier hätten wir vielen sächsischen Familien mehr finanziellen Spielraum verschaffen können.
Unsere Vorschläge hierzu waren im Übrigen allesamt gedeckt und wären damit auch ein Beitrag zu einer zukunftsgerechten und zukunftsfesten Sozialpolitik gewesen.
Kritik ist schließlich auch daran zu üben, dass man wieder nicht die Finger von der Schaffung eines Sondervermögens lassen konnte. Konkret geht es um das Gesetz über die Errichtung eines Sondervermögens „Klimafonds Sachsen“. Diesen Fonds will sich die Koalition im Jahr 2021 schon einmal 25 Millionen Euro kosten lassen.