Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Bereits im Koalitionsvertrag wurde mit dem Sofortprogramm „Start 2020“ der eku Zukunftspreis beschlossen. Mit insgesamt 4 Millionen Euro soll das Engagement für Klimaschutz, Biodiversität und Nachhaltigkeit prämiert werden. Eine Förderung in den Bereichen biologische Vielfalt und sparsame Ressourcennutzung ist durchaus wünschenswert und grundsätzlich auch zustimmungsfähig. Allerdings ist der hohe Mitteleinsatz nach Ansicht unserer Fraktion nicht gerechtfertigt. Zum Ersten wurden weder eindeutige Kriterien für die ökologische Wirksamkeit festgelegt, noch ist eine quantitative Erfolgskontrolle vorgesehen. Zum Zweiten handelt es sich um Geld, das wir aufgrund der Corona-Auswirkungen und der daraus folgenden Einnahmenausfälle nicht haben. Wir müssen es uns leihen und in den kommenden Jahren mühsam einsparen, einsparen durch Kürzungen bei den wirklich wichtigen Ausgaben wie Infrastruktur und
Viele Sachsen haben derzeit andere Sorgen, als sich mit einer teuren Klimatombola des SMEKUL zu beschäftigen, Herr Günther.
Daher möchten wir die geplanten Ausgaben um insgesamt 3 Millionen Euro reduzieren. – Ich bitte um Zustimmung unseres Änderungsantrages.
(Beifall bei der AfD – Rico Gebhardt, DIE LINKE: Einen Zukunftspreis gewinnen Sie damit nicht! – Zuruf des Abg. André Barth, AfD – Unruhe im Saal – Glocke des Präsidenten)
Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Gebhardt hat es schon gut zusammengefasst: Den Zukunftspreis wird die AfD mit diesem Antrag nicht gewinnen. Ich komme noch einmal zum eku Zukunftspreis zurück. Herr Staatsminister Günther hatte sehr schön ausgeführt, welches Potenzial in dieser Initiative steckt. Es gibt auch keine bessere Möglichkeit, das Engagement von sächsischen Bürgerinnen und Bürgern, Initiativen, Unternehmen usw. in diesem Bereich zu würdigen. Die zu erwartende ökologische Wirkung dieser Preisgelder wird natürlich von einem Expertengremium bewertet. An dieser Stelle möchte ich noch einmal die Gelegenheit nutzen, Sie alle dazu einzuladen, sich selbst ein Bild davon bei der Auftaktveranstaltung Ende Mai zu machen. Wir halten das für ein sehr zukunftsträchtiges Projekt und lehnen deshalb den Antrag ab.
Ich sehe jetzt keinen weiteren Redebedarf. Ich stelle die Drucksache 7/6358 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist der Änderungsantrag trotz einer ganzen Anzahl von Jastimmen mehrheitlich abgelehnt.
Ich komme zur Abstimmung über das Kapitel 09 01. Wer ihm seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist das Kapitel 09 01 angenommen.
Ich rufe auf Kapitel 09 02. Dazu liegt eine ganze Anzahl von Änderungsanträgen vor. Ich beginne mit dem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE zum Titel 428 01 in Drucksache 7/6328. Bitte, Herr Böhme.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Hier geht es um den Lärmschutzbeauftragten am Flughafen Leipzig/Halle. Das ist ein Ziel, das im Koalitionsvertrag schon seit Längerem drinsteht. Dieser Posten existiert aber immer noch nicht. Mir ist bewusst, dass natürlich jetzt im Verkehrshaushalt des SMWA diese Position endlich – man könnte auch sagen: nach viel Druck
eingestellt wurde. Wir finden aber, dass die Funktion eines Lärmschutzbeauftragten und nicht eines Wirtschafts- oder Flughafenbeauftragten in ein Umweltministerium gehört.
Beim Ausbau des Flughafens Leipzig/Halle, der bevorsteht und gegen den die Koalition auch nichts hat, wie wir in den letzten Ausschüssen gesehen haben, geht es darum, dass das Flugverkehrsaufkommen von 80 000 Starts und Landungen auf bis zu 130 000 Starts und Landungen im Jahr, und zwar hauptsächlich in der Nacht, ausgebaut werden soll.
Das hat mit erheblichen Gesundheitsbeeinträchtigungen für den gesamten Ballungsraum Leipzig/Halle mit über 1,5 Millionen Menschen zu tun. Hier geht es also um Gesundheitsschutz, hier geht es um Emissionen und nicht um Wirtschaft.
Das muss beim Umweltministerium angesiedelt werden. Dafür streiten wir. Es geht darum, dass es am Flughafen sehr viele Probleme gibt. Wir haben in den letzten 30 Jahren als Freistaat Sachsen 800 Millionen Euro Verlust mit diesem Flughafen angesammelt. Das war die letzte Antwort auf eine Kleine Anfrage bei Herrn Vorjohann.
Es geht um Dumpingpreise bei den Start- und Landeentgelten, die am Flughafen gelten. Eine Antonow muss in Frankfurt 70 000 Euro pro Landung zahlen, in Leipzig nur ein paar Tausend Euro. Das reizt natürlich die Fluggesellschaften, hier in der Nacht zu landen,
und zwar mit den lautesten, schwersten und ältesten Maschinen. Genau das ist das Problem. Daran muss sich etwas ändern.
Wir finden, ein Fluglärmschutzbeauftragter könnte da endlich Druck bei der Regierung machen. Deshalb fordern wir finanzielle Mittel dafür, und zwar mehr, als sie jetzt im Wirtschaftsministerium eingestellt sind.
Herr Böhme hat es schon richtig festgestellt. Es gibt genau diesen Titel im Wirtschaftsministerium, genau da, wo er hingehört. Es ist nämlich ein Wirtschafts- und Verkehrsthema. Deshalb muss der Fluglärmschutzbeauftragte, wenn er irgendetwas erreichen soll, dort angesiedelt sein. Ansonsten bringt es nämlich gar nichts.
Während wir darüber reden, haben wir das auf der einen Seite schon gemacht, auf der anderen Seite gibt es mir die Gelegenheit, auf die Fluglärmstudie hinzuweisen, die wir in Auftrag gegeben haben. Diese kommt zu dem Schluss, dass das längst überfällig ist.
Um es zusammenzufassen: Das ist hier an der falschen Stelle. Wir haben es woanders schon abhaken können. Aus dem Grund werden wir nicht zustimmen.
Da ich keinen weiteren Redebedarf sehe, stelle ich jetzt den in der Drucksache 7/6328 vorliegenden Änderungsantrag zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist der Änderungsantrag in der Drucksache 7/6328 abgelehnt.
Ich rufe auf Drucksache 7/6329, Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE zu einer neuen Titelgruppe „Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Klimaschutzgesetz Sachsen“. Bitte, Herr Böhme.
Sehr geehrter Herr Präsident! Hier geht es wieder um das Klimaschutzgesetz. Ja, Klimaschutz kostet Geld. In dem Fall wollen wir dafür 70 Millionen Euro beantragen, um die Auswirkungen des Klimawandels zu minimieren. Das Nichtstun kostet im Zweifelsfall viele, viele Milliarden Euro oder sogar Menschenleben, wenn wir diese Anpassungen nicht vornehmen.
Mit dem Klimaschutzgesetz wird gesetzlich geregelt, dass zum Beispiel alle Kommunen eine kommunale Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsstrategie und Konzepte dafür erstellen müssen. Dafür sollen sie Personal finanziert bekommen. Sie sollen aber auch die Finanzierung der Maßnahmen absichern können, wenn es zum Beispiel um eine sichere Trinkwasserversorgung geht oder um Hilfs-, Struktur- und Schutzmaßnahmen gegen Hitzewellen. Es geht darum, neue Mobilitätskonzepte auf kommunaler Ebene umzusetzen, die umweltfreundliche Mobilität für alle garantieren. Es geht um die autonome Energieversorgung der Kommunen. Es geht um eine Wärmewende.
Sie sehen also, dass es hier einen massiven Investitionsbedarf gibt. Wir wollen die Landkreise und Kommunen damit nicht alleinlassen. Wenn wir als Gesetzgeber so etwas fordern, dann müssen wir es auch finanzieren. Deshalb dieser Haushaltstitel.
Gibt es weiteren Redebedarf? – Das kann ich nicht erkennen. Dann stimmen wir ab über die Drucksache 7/6329. Ich bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist der Änderungsantrag in der Drucksache 7/6329 mit großer Mehrheit abgelehnt.
Meine Damen und Herren! Ich rufe auf Drucksache 7/6330, Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE zu einem neuen Titel „Unterstützung der Essensversorgung in Schulen und Einrichtungen der Kindertagesbetreuung“.
Herr Präsident! Hier geht es um das Thema „Regionales Essen und Essensversorgung“. Wir haben uns die Frage gestellt: Wie können wir Bio-Bauern, regionalen Erzeugerinnen und Erzeugern aus Sachsen helfen, ihre Produkte besser zu vermarkten, und gleichzeitig mehr Menschen gesunde Lebensmittel anbieten?
Wir finden, dass wir bei den Kindern anfangen sollten; denn die haben oft nicht die Wahlmöglichkeit, ob sie Gesundes oder Ungesundes in der Kindertagesstätte oder in der Schule als Essen bekommen. Deshalb sagen wir: Wir wollen überall regionales und ökologisch erzeugtes Mittagessen in den sächsischen Schulen, Kindertagesstätten, aber auch Hochschulen anbieten.
Damit es dann aber nicht dazu kommt, dass zum Beispiel Kinder aus einkommensarmen Familien nicht mehr am Mittagessen teilnehmen, weil die Produkte womöglich teurer werden, wollen wir einen finanziellen Ausgleich für die Bauern und Anbieter, damit die Essenspreise gleichbleiben und damit gesunde Lebensmittel für alle bezahlbar bleiben. Das ist zum Beispiel eine der vielen sozialen Komponenten aus dem Klimaschutzgesetz. Deshalb fordern wir hier die Zustimmung.
Danke, Herr Präsident. Es ist zwar nicht dasselbe, aber ich möchte dennoch in dem Zusammenhang auf die Landesmittel verweisen, die wir im Schulprogramm mit jährlich 600 000 Euro aufgestockt haben. Es trifft zwar nicht unbedingt das Essen, aber zumindest die gesunde Versorgung mit Milch, Obst und Gemüse.
Vielen Dank, Herr Kollege Winkler. Ich sehe jetzt keinen weiteren Redebedarf. Ich stelle die Drucksache 7/6330 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Vielen Dank. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt.
Ich rufe auf Drucksache 7/6331, Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE zu einem neuen Titel „Investitionen im Rahmen des Klimaschutzgesetzes“. Bitte, Herr Böhme.
Zum letzten Mal, Herr Präsident. – Wir haben vorhin über Personalstellen gesprochen, die notwendig sind, um das Klimaschutzgesetz umzusetzen. Wir haben auch über den Ausgleich der Kommunen gesprochen. Jetzt geht es um einen Ausgleich für die öffentliche Hand bzw. auch für die Privatwirtschaft, bezogen auf die konkreten Maßnahmen.
Wenn wir also konkrete Forderungen und Ziele im Klimaschutzgesetz haben und beispielsweise fordern, dass die Treibhausgasemissionen bis zum Jahr x um soundso viel Prozent sinken sollen, dann führt dies teilweise zu drastischen Maßnahmen. Diese müssen finanziert werden, damit es zum Beispiel nicht zu sozialen Verwerfungen kommt. Wir brauchen also Geld für die Privatwirtschaft, für die Landwirtschaft und deren ökologische Umstellung, für die öffentliche Hand sowie für neue Mobilitätskonzepte.