Protokoll der Sitzung vom 20.05.2021

Vielen Dank. Ich sehe Redebedarf am Mikrofon 4; Kollege Wähner, bitte.

Frau Präsidentin! Werte Kollegin Mertsching! Wir haben das öfters schon im Ausschuss besprochen. Die Begleitausschüsse gibt es, das haben Sie erwähnt, und die haben die Arbeit aufgenommen. Der Presse ist es zu entnehmen. Es muss nicht alles gesetzlich geregelt werden. Gerade das ist ein dynamischer Prozess, bei dem man nachsteuern kann. Es ist, denke ich, in den entsprechenden Förderrichtlinien gut so geregelt, wie es jetzt ist. Auch irgendwelche Quotierungen der Fördermittel, die Sie im Änderungsantrag noch vorschlagen, sind bei Umsetzung der wichtigen Projekte nur hinderlich, um den Strukturwandel voranzubringen und letztendlich auch, um die Fördermittel gänzlich zu nutzen. Deshalb müssen wir leider ablehnen.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank. Weiteren Redebedarf sehe ich nicht. Dann können wir über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 7/6352 abstimmen. Wer gibt diesem Änderungsantrag die Zustimmung? – Wer stimmt dagegen? – Stimmenthaltungen? – Sehe ich keine. Bei Stimmen dafür und einer Mehrheit an Stimmen dagegen, ist dem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE nicht zugestimmt worden.

Wir stimmen jetzt über Artikel 11 mit neuer Überschrift „Gesetz über die Errichtung eines Sondervermögens Strukturentwicklungsfonds sächsische Braunkohleregion“ ab. Wer gibt Artikel 11 die Zustimmung? – Wer stimmt dagegen? – Stimmenthaltungen? – Sehe ich nicht. Bei vielen Stimmen dagegen und einer Mehrheit an Stimmen dafür, ist Artikel 11 zugestimmt.

Wir kommen zu Artikel 11 a, Änderung des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes. Auch hierzu liegt ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE vor in der Drucksache 7/6353. Kollegin Anna Gorskih, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! In unserem Änderungsantrag geht es um die Änderung des Artikels 11 a § 12 des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes. Das Sächsische Hochschulfreiheitsgesetz bedarf einer umfassenden Novellierung. Das fordern nicht nur wir, das fordert auch die Landesstudierendenvertretung, das fordern auch die Gewerkschaften und Mittelbauinitiativen, und das steht auch bei Ihnen im Koalitionsvertrag. Wir sind übrigens sehr auf die Umsetzung gespannt und werden das kritisch begleiten.

Hier geht es aber nicht um eine umfassende Novelle, sondern tatsächlich nur um eine Änderung eines einzelnen Aspekts, der aus unserer Sicht, insbesondere vor dem Hintergrund der Pandemie, wichtig ist und geändert werden muss. Hier geht es um die Abschaffung der Studiengebühren, denn Bildung ist für uns LINKE ein Menschenrecht und darf nicht vom Geldbeutel abhängen. Nicht zuletzt hat auch die Corona-Pandemie gezeigt, dass Studiengebühren abgeschafft werden müssen; denn beispielsweise die Langzeitstudiengebühren setzen Studierende zusätzlich unter

Druck. Studierende, die ihr Studium nicht rechtzeitig oder erst mit einer deutlichen Verspätung abschließen können, und Studiengebühren für Studierende aus dem Nicht-EUAusland führen zu Ungleichbehandlung.

Wir kritisieren seit Jahren die Unterfinanzierung der sächsischen Hochschulen. Zudem führt die Erhebung der Studiengebühren für Studierende aus dem nicht-EU-Ausland zu folgendem Problem: Die chronisch unterfinanzierten Hochschulen wälzen diese Kosten auf die Studierenden aus dem nicht-EU-Ausland ab, um damit ihre grundlegenden Aufgaben, wie zum Beispiel die Finanzierung der Lehrbeauftragten, bezahlen zu können. Das kann aus unserer Sicht nicht sein. Wir finden, dass Studium, Lehre und Forschung auskömmlich finanziert werden müssen. Da ist der Staat in der Pflicht. Das haben wir auch im Rahmen der Haushaltsverhandlungen gefordert.

Die Kosten dürfen den Studierenden nicht aufgebürdet werden, egal woher sie kommen oder wohin sie später gehen. Die Langzeitstudiengebühren widersprechen außerdem unserer Forderung für ein lebenslanges Lernen. Lebenslanges Lernen muss wiederum unabhängig vom Geldbeutel oder finanziellem Background für alle möglich sein. Deshalb wollen wir mit unserem Änderungsantrag diese entsprechenden Absätze ändern, und wir bitten um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag.

Vielen Dank.

(Beifall bei den LINKEN)

Vielen Dank. Ich sehe eine Erwiderung am Mikrofon 3. Holger Mann, bitte.

So ist es, Frau Präsidentin. Ich will kurz die Ablehnung der Koalitionsfraktionen dieses Änderungsantrages begründen. Zunächst einmal zur Einordnung: Es gibt derzeit eine Hochschule, die Studiengebühren für Nicht-EU-Ausländer erhebt. – So viel zur Dimension des Ganzen. Die Koalition hat sich in den Koalitionsverhandlungen aber dazu verständigt, dass sie diese Gebühren überprüfen und evaluieren wird. Das wird sicherlich in Kürze geschehen. Dann, wenn das geschehen ist, können wir bei einer großen Novelle des Sächsischen Hochschulgesetzes die Konsequenzen daraus ziehen. Das jetzt wäre aber ein Vorgriff darauf.

Zu den anderen Regelungsgegenständen müssen wir sagen, dass Sie mit der Neuregelung hinter das, was wir als Parlamentarier schon in der Ermächtigungsverordnung zum Thema Corona beschlossen haben, zurückfallen. Auch deshalb werden wir diese Änderung ablehnen.

Danke schön.

(Beifall bei der SPD und der CDU)

Vielen Dank. Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE mit der Drucksachennummer 7/6353. Wer dem Änderungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer stimmt

dagegen? – Stimmenthaltungen? – Sehe ich keine. Bei Stimmen dafür, einer Mehrheit an Stimmen dagegen ist im Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE somit nicht entsprochen.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über Artikel 11 a, Änderung des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes. Wer gibt dem die Zustimmung? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Bei Stimmenthaltungen, Stimmen dagegen, trotzdem einer Mehrheit Fürstimmen, ist dementsprechend Artikel 11 a beschlossen.

Wir kommen zu Artikel 11 b, Änderung des Sächsischen Berufsakademiegesetzes. Dazu liegen keine Änderungsanträge vor, deshalb lasse ich gleich über Artikel 11 b abstimmen. Wer stimmt dafür? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Bei Stimmenthaltungen, Stimmen dagegen, trotzdem eine Mehrheit an Stimmen dafür ist Artikel 11 b somit beschlossen.

Wir kommen zu Artikel 11 c, Änderung des Gesetzes über Kindertageseinrichtungen. Dazu liegt uns ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE mit der Drucksachennummer 7/6354 vor, und der soll eingebracht werden von Marika Tändler-Walenta für die Fraktion DIE LINKE am Mikrofon 1. Bitte schön.

Vielen Dank. – Hier geht es um die Verbesserung des Betreuungsschlüssels in allen Stufen von Kindertageseinrichtungen. Ich hatte gestern den entsprechenden Antrag im Einzelplan 05 eingebracht. Während sich der Personalschlüssel jährlich um 5 % des Ursprungsniveaus verbessern soll, wird der Landeszuschuss um jährlich 10 % des Ursprungsniveaus erhöht. So wird bewirkt, dass den Kommunen keine Mehrkosten entstehen.

Vielen Dank. – Ich sehe eine Erwiderung am Mikrofon 4 von Frau Firmenich. Bitte.

Dieser Antrag korrespondiert mit dem Antrag, den wir am Mittwoch beraten haben, in dem es darum ging, diesen Inhalt zu finanzieren. Dort habe ich das umfangreich begründet und abgelehnt, und deshalb werden wir diesen Antrag jetzt auch ablehnen

Vielen Dank. – Damit können wir jetzt über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE mit der Drucksachennummer 7/6354 abstimmen. Wer stimmt dafür? Wer stimmt dagegen? – Die Stimmenthaltungen? – Bei Stimmen dafür und einer Mehrheit Stimmen dagegen ist dem Änderungsantrag somit nicht entsprochen.

Wir kommen zur Abstimmung über Artikel 11 c, Änderung des Gesetzes über Kindertageseinrichtungen. Wer Artikel 11 zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dagegen, trotzdem einer Mehrheit dafür ist Artikel 11 c beschlossen.

Es liegen zu Artikel 11 d, Artikel 11 e, Artikel 11 f, Artikel 11 g, Artikel 11 h, Artikel 11 i keine Änderungsanträge vor. Was würden Sie denn davon halten? Ich würde im Block abstimmen. Gut. Das ist doch ganz wunderbar!

Dann stimmen wir jetzt über Artikel 11 d, Änderung des Sächsischen Verwaltungsorganisationsgesetzes, über

Artikel 11 e, Änderung des Sächsischen Denkmalschutzgesetzes, über Artikel 11 f, Änderung des Universitätsklinikagesetzes, Artikel 11 g, Änderung des Sächsischen Schulgesetzes, Artikel 11 h, Änderung des Sächsischen Heilberufekammergesetzes und Artikel 11 i, Gesetz über die Errichtung eines Sondervermögens Klimafonds Sachsen gemeinsam ab, nämlich im Block. Wer gibt diesen Artikeln von Artikel 11 d bis Artikel 11 i die Zustimmung? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Bei Stimmenthaltungen, Stimmen dagegen, einer Mehrheit an Stimmen dafür ist Artikel 11 d, Artikel 11 e, Artikel 11 f, Artikel 11 g, Artikel 11 h und Artikel 11 i zugestimmt.

Wir kommen zu Artikel 11 j. Das ist die Änderung des Sächsischen Kulturraumgesetzes und dort liegt uns ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE mit der Drucksachennummer 7/6355 vor. Ich sehe für die einreichende Fraktion Franz Sodann am Mikrofon 1. Bitte schön.

Vielen Dank. Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen! Ich kann es kurzmachen. Wir hatten schon im Einzelplan 12 darüber gesprochen. Hier geht es darum, der Kultur in der Breite auch Tarifsteigerungen zu ermöglichen, Betriebskostensteigerungen. Deshalb wollen wir die Summe von 111,7 Millionen Euro festschreiben lassen, die dann in die Kulturräume fließen, und damit wir das nicht alle zwei Jahre wieder tun müssen, uns zu streiten, auch eine Dynamisierung von 2 % festsetzen. – Vielen Dank.

(Beifall bei den LINKEN)

Vielen Dank. Ich sehe eine Erwiderung am Mikrofon 4. Frau Dr. Maicher, bitte.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Koalition hat soeben einen Haushalt beschlossen, der mit 6,4 Millionen Euro die Kulturräume mit einem Aufwuchs für die nächsten zwei Jahre wirklich stärkt. Das haben wir auch im Haushaltsbegleitgesetz umgesetzt. Die Forderung, die Sie jetzt stellen, ist nicht im Haushalt abgedeckt. Wir wollen das Geld in die Breite der Vielfalt in den Kulturräumen geben, und deshalb können wir diesem Antrag nicht zustimmen. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN)

Vielen Dank. – Damit kommen wir jetzt zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE mit der Drucksachennummer 7/6355. Wer diesem Änderungsantrag die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Bei

Stimmen dafür und der Mehrheit an Stimmen dagegen ist dem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE somit nicht entsprochen.

Wir können jetzt über Artikel 11 j, Änderung des Sächsischen Kulturraumgesetzes, abstimmen. Wer gibt diesem Artikel die Zustimmung? – Wer stimmt dagegen? – Stimmenthaltungen? – Bei vielen Stimmen, dagegen dennoch einer Mehrheit an Stimmen dafür ist Artikel 11 j somit beschlossen.

Wir kommen zu Artikel 11 k, Änderung des Heilberufezuständigkeitsgesetzes. Dazu liegen keine Änderungsanträge vor. Deshalb können wir gleich darüber abstimmen. Wer stimmt für Artikel 11 k? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Bei Stimmenthaltungen, Stimmen dagegen, trotzdem einer Mehrheit an Stimmen dafür ist Artikel 11 k beschlossen.

Jetzt gibt es einen Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE, Nummer 2, auf Einfügen eines neuen Artikels 11 l mit der Drucksachennummer 6356. Am Mikrofon 1 Marika Tändler-Walenta für die einreichende Fraktion DIE LINKE. Bitte schön.

Vielen Dank. Meine Kollegin Juliane Nagel hat den dazugehörigen Antrag heute bereits im Einzelplan 03 ausführlich eingebracht. Hier geht es um die Abschaffung der gesetzlichen Grundlage für das Abschiebungshaftvollzugsgesetz.

(Zuruf des Abg. André Barth, AfD)

Hä?

(Heiterkeit)

Vielen Dank, Frau Tändler-Walenta. – Gibt es weiteren Redebedarf? – Den Redebedarf gibt es nicht. Dann würde ich jetzt über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE über das Einfügen eines neuen Artikels 11 l mit der Drucksachennummer 6356 abstimmen lassen. Wer diesem Änderungsantrag die Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Bei Stimmen dafür und einer Mehrheit an Gegenstimmen ist dem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE nicht zugestimmt.

Es gibt einen weiteren Änderungsantrag der AfD-Fraktion, aber den hatten Sie zurückgezogen. Richtig?

(André Barth, AfD: Leider!)

Aber er ist zurückgezogen, bedauerlich, aber zurückgezogen. Gut, damit müssen wir darüber nicht sprechen und kommen gleich zu Artikel 12, Aufhebung bisherigen Rechts. Wer stimmt Artikel 12 zu? – Wer stimmt dagegen? Wer enthält sich? – Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dagegen ist trotzdem die Mehrheit für Artikel 12 hergestellt, und damit ist er beschlossen.

Wir kommen zu Artikel 13 mit einer neuen Überschrift: Inkrafttreten/Außerkrafttreten. Auch dazu lag ursprünglich ein AfD-Antrag zur Änderung vor. Der ist auch zurückgezogen?