Wir kommen zu Artikel 13 mit einer neuen Überschrift: Inkrafttreten/Außerkrafttreten. Auch dazu lag ursprünglich ein AfD-Antrag zur Änderung vor. Der ist auch zurückgezogen?
Das ist auch wieder so ein bedauerlicher Umstand. Deshalb würde ich jetzt gern über Artikel 13 mit der neuen Überschrift Inkrafttreten/Außerkrafttreten abstimmen lassen. Wer stimmt dafür? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dagegen ist trotzdem Artikel 13 zugestimmt worden.
Jetzt wird es noch einmal kurz etwas knifflig, zumindest für mich, vermutlich für Sie nicht. Wir haben jetzt eine Inhaltsübersicht vorliegen. Dort sind Änderungsanträge der Fraktion DIE LINKE aufgeführt. Aber diese sind ja nicht beschlossen worden. Deshalb ist die Frage, ob Sie das zurückziehen, Herr Gebhardt.
Das ist eine gute Nachricht, wunderbar. Dann sind die Änderungsanträge nur in der Inhaltsübersicht zurückgezogen. Das Gleiche gilt für einen Änderungsantrag der AfDFraktion.
Auch zurückgezogen, gut. Damit kann ich über die Inhaltsübersicht abstimmen lassen und frage jetzt, wer der Inhaltsübersicht die Zustimmung gibt. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dagegen ist trotzdem eine Mehrheit dafür. Somit wurde der Inhaltsübersicht zugestimmt.
Nun stelle ich den Entwurf Gesetz begleitender Regelungen zum Doppelhaushalt 2021/2022 – Haushaltsbegleitgesetz 2021/2022 – in der Drucksache 7/4901, ein Gesetzentwurf der Staatsregierung, in der in der zweiten Beratung beschlossenen Fassung als Ganzes zur Schlussabstimmung. Wer diesem Gesetzentwurf in dieser Fassung zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Stimmenthaltungen? – Die sehe ich nicht. Bei vielen Stimmen dagegen und einer Mehrheit dafür ist das Haushaltsbegleitgesetz 2021/2022 beschlossen.
Meine Damen und Herren! Mir liegt ein Antrag auf unverzügliche Ausfertigung dieses Gesetzes vor. Dem wird entsprochen, wenn der Landtag gemäß § 49 Abs.2 Satz 2 der Geschäftsordnung die Dringlichkeit beschließt. Wenn es keinen Widerspruch gibt, würden wir so verfahren. – Das werden wir. Dementsprechend ist dieser Tagesordnungspunkt beendet.
Auch mit dem Haushaltbegleitgesetz hat die Koalition grundlegende Kehrtwenden in der Ausrichtung sächsischer Politik verankert. Ich möchte mich auf drei Punkte konzentrieren: den Klimafonds, die Kulturräume und Hochschulfinanzierung.
Dass wir in Sachsen jetzt einen Klimafonds haben werden, ist ein Meilenstein. Natürlich denken wir dabei auch an die nachhaltigen Maßnahmen, die wir jetzt ergreifen, und an die zukünftige Senkung der Kosten. Die Klimakrise produziert schon jetzt Kosten für die Wirtschaft und die Kommunen. Allein der Bereich der Forst- und Landwirtschaft zeigt das sehr eindrücklich. Bei den Kommunen macht sich das im Bereich Stadtklima bzw. bei den Kosten für die Beseitigung von Schlamm- und Sturmschäden auf kommunalen Straßen und Wegen bemerkbar.
Ganz konkret setzt der Klimafonds auf folgende Schwerpunkte: Investitionen in Kommunen und Unternehmen. Hierbei geht es zum einen um die Anpassung kommunaler Infrastrukturen. Dazu gehören nachhaltige und klimaresiliente Anlagen, eine verbesserte Unterhaltung von Stadtgrün, zum Beispiel durch vernetzte Grünflächen, begrünte Bauwerksflächen und Infrastrukturen, die in die regenerative Stromerzeugung eingebunden sind. Wir unterstützen auch den Umgang mit Starkregenereignissen, Dürre, Erosion und Stürmen.
Für die Unternehmen sollen Mittel für die Bereiche Energie- und Wassereinsparungen bereitgestellt werden. Das wird sich auf die Betriebskosten auswirken. Wir wollen, dass Unternehmen über die gesetzlichen Verpflichtungen hinaus die Entwicklung im Bereich Energie- und Ressourcenmanagement vorantreiben. Wir denken dabei an Energiemanagementsysteme, an die Vermeidung von
Kohlendioxid-Emissionen, aber auch an verbesserte energieeffiziente und klimaschonende Produktions- und Logistikprozesse. Der Fonds soll den Anstoß für wichtige Veränderungen in den Unternehmen liefern.
Zur Unterstützung grüner Wirtschaftszweige und eines nachhaltigen Wasser-, Ressourcen-und Energiemanagements: Wir wollen die Landwirtschaft und die Tierhaltung, die Forstwirtschaft, die Imkerei, die Fischerei und die Aquakultur dabei unterstützen, krisenfester zu werden. Dabei reden wir über den Schutz von Boden und Wasser, über Biodiversitätsmaßnahmen und über einen veränderten Umgang mit dem Wald und den Bäumen.
All das kann helfen, die Grundlagen für das Wirtschaften zu erhalten. Gesunde Ökosysteme bedeuten auch gesunde Kreisläufe für die Produktion und den Konsum.
Wasser spielt im Zuge der Klimakrise eine besonders wichtige Rolle, denn es gehört zur Grundversorgung. Diese Versorgung der Bevölkerung und der Wirtschaft mit Trinkwasser, aber auch mit Brauchwasser und Energie gilt
es langfristig zu sichern. Der Klimafonds wird Maßnahmen zur Renaturierung von Gewässern und die Revitalisierung von Mooren unterstützen. Dezentrale Regenwasser- und Grauwassernutzung soll vorangebracht und die Kreislaufwirtschaft gestärkt werden.
Es geht natürlich auch um die Verbesserung des lokalen Hochwasser- und Erosionsschutzes, nicht zuletzt um die Unterstützung zivilgesellschaftlicher Initiativen. In Sachsen gibt es viele Menschen, die durch ihr praktisches Handeln und ihre Umweltbildung einen wertvollen Beitrag in den Bereichen Klima-, Arten- und Biotopschutz leisten. Auch diese Strukturen gilt es zu stärken und weiterzuentwickeln.
Ich komme zu einem weiteren Punkt, den Kulturräumen. Die Kulturräume in all ihren Facetten sind ein bündnisgrünes Herzensanliegen. Dass wir die Finanzierung der sächsischen Kulturräume mit diesem Haushaltsbeschluss neu ordnen können, ist ein Gewinn für alle. Bisher haben die Kulturräume die Landesbühnen Sachsen mitfinanziert. Mit diesem Haushaltsbeschluss entfällt die Zweckbindung rückwirkend zum 1. Januar 2021. Die so freiwerdenden Mittel werden den allgemeinen Zuweisungen an die Kulturräume zugeschlagen. Damit sind diese Gelder nun einsetzbar für kleine Kulturinitiativen, für freie Künstlerinnen und Künstler, für Projekte, aber auch für geförderte Einrichtungen wie Theater und Orchester, Musikschulen, Museen und Bibliotheken.
Nach vielen Jahren der finanziellen Stagnation ist das nach Corona hoffentlich ein ausreichend intensiver Impuls für den Neustart in diesem Bereich. Die Landesbühnen Sachsen erhalten den Betrag zukünftig zusammen mit ihrem Zuschuss vom Freistaat. Damit können auch sie ihre geschätzte Arbeit fortsetzen.
Wir BÜNDNISGRÜNE finden es – das ist der dritte Punkt – natürlich auch gut, dass die Hochschulfinanzierung neu organisiert wird. Das Dreisäulenmodell, bestehend aus einem Grundbudget, einem Leistungsbudget und einem Innovationsbudget, hat ausgedient. Mit dem Beschluss zum Haushalt wird es offiziell und das Leistungsbudget geht in voller Höhe im Grundbudget auf.
Jetzt bleibt mir nur noch zu sagen, meine Damen und Herren: habemus Haushalt! Der zweite Teil der Tagesordnung der 30. Sitzung des 7. Sächsischen Landtags ist abgearbeitet.
Das Präsidium hat den Termin für die 31. Sitzung auf morgen, Freitag, den 21. Mai 2021, 10:00 Uhr, festgelegt. Die Einladung und die Tagesordnung dazu liegen Ihnen vor.