Protokoll der Sitzung vom 24.06.2021

(Dr. Stephan Meyer, CDU: Das hätten Sie wohl gern!)

Denn Windkraftanlagen haben in der Nähe von Wohngebäuden nichts zu suchen.

(Beifall bei der AfD)

Sie sorgen nicht nur für einen Wertverlust der betroffenen Häuser, sondern auch für eine erhebliche Einschränkung der Lebensqualität der betroffenen Menschen. Auch mögliche Auswirkungen durch Infraschall sind bis heute nicht vollkommen untersucht, und schon aus Gründen der Vorsicht ist ein Mindestabstand von Windkraftanlagen zu Wohnhäusern erforderlich – von dem ewig rotierenden Schattenwurf und dem nächtlichen Blinken vieler Windkraftanlagen wollen wir gar nicht erst anfangen.

Um notwendige Schutzräume zu schaffen, haben Länder seit Langem mit § 249 Abs. 3 Baugesetzbuch die Möglichkeit erhalten, landesgesetzliche Mindestabstände von höchstens 1 000 Metern zur baulichen Nutzung zu Wohnzwecken vorzusehen. Auch wenn wir als AfD eine 10HRegelung bevorzugen würden, wollen wir daher von dieser Länderöffnungsklausel Gebrauch machen und den Min

destabstand gesetzlich auf einheitlich 1 000 Meter festsetzen. Wir gehen damit an die obere Grenze dessen, was uns der Bund im Baugesetzbuch derzeit zugebilligt hat. Daher schlagen wir vor, dass der Mindestabstand landesweit einheitlich auf den Maximalwert von 1 000 Metern festgesetzt wird. Von der Möglichkeit, unterschiedliche Mindestabstände für unterschiedliche Wohnungsnutzungen festzulegen, sehen wir aus Gründen der Planungssicherheit und im Sinne der Bürger jedoch ab. Denn Windkraftanlagen und Bauvorschriften müssen sich nach den Bedürfnissen der Menschen richten und nicht nach ideologischen Flächenvorgaben oder wirren CO2-Reduktionszielen.

(Beifall bei der AfD)

Ausdrücklich abgesehen haben wir auch von einer Bestandsschutzregelung für Investoren von Windkraftanlagen, die gegebenenfalls einen Antrag auf Genehmigung von Windrädern gestellt haben. Darüber kann im Gesetzgebungsverfahren und besonders im Ausschuss für Regionalentwicklung noch gern diskutiert werden. Dafür legen wir die im Schutzbereich erfassten Gebiete fest. Ein Aspekt, der nach unserer Auffassung wesentlich wichtiger ist, ist eine Möglichkeit der Bestandsschutzregelung für Investoren von Windkraftanlagen.

Unabhängig davon möchten wir eines klarstellen, meine Damen und Herren: Die 1 000-Meter-Regelung ist für uns lediglich ein Kompromiss, die obere Grenze dessen, was uns der Bund gesetzlich erlaubt – und damit ein Anfang. Sie ist für uns ein erster Schritt, und wir werden auch zukünftig für eine bundesweite 10H-Regelung kämpfen. Wir freuen uns auf jeden Fall auf die Diskussion im Ausschuss, beantragen die Überweisung an den Ausschuss für Regionalentwicklung und stehen auch einer Mitberatung durch den Ausschuss für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft offen gegenüber.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Meine Damen und Herren! Das Präsidium schlägt Ihnen vor, den Entwurf des Gesetzes zur Änderung der Sächsischen Bauordnung an den Ausschuss für Regionalentwicklung zu überweisen. Wer der Überweisung an diesen Ausschuss zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch nicht. Damit ist dem einstimmig so entsprochen worden, und der Tagesordnungspunkt ist beendet.

Meine Damen und Herren! Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 6

Sport- und Bewegungsförderung in Schulen und Kindertageseinrichtungen

Drucksache 7/6610, Prioritätenantrag der Fraktionen

CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD

Hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen. Reihenfolge in der ersten Runde: CDU, BÜNDNISGRÜNE, SPD, AfD, DIE LINKE, fraktionslose MdL und Staatsregierung, wenn gewünscht. Kollege Rost spricht jetzt für die CDUFraktion. Bitte schön, Herr Kollege.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sport ist elementarer Bestandteil eines gesunden Lebens. Er hält Körper und Geist fit und hat auch eine ausgeprägte soziale Komponente, die vor allem im Mannschaftssport erlebbar ist.

Diese positiven Effekte gelten für alle Sportarten, ganz besonders mit Blick auf die sportliche Betätigung von Kindern und Jugendlichen. Durch Sport wird für unsere Jüngsten nicht nur der Grundstein für ein gesundes Leben gelegt, sondern es werden auch zahlreiche Werte und Kompetenzen vermittelt. Er bildet auf allen Ebenen eine solide Grundlage zur körperlichen, geistigen und persönlichen Entwicklung. Menschen, die in ihrer Kindheit und Jugend viel Sport treiben, führen dies im weiteren Leben oftmals fort. Außerdem sammeln Kinder und Jugendliche wertvolle Erfahrungen im gemeinsamen Sport und bekommen Werte wie Mannschaftsgeist, Leistungsbereitschaft und Vertrauen zueinander vermittelt.

Kinder erwerben durch Sport auch ganz praktische Fähigkeiten, die sie ein Leben lang begleiten. Als Beispiel ist hier das Schwimmen zu nennen, mit dem viele oftmals erst durch den Schulsport in Kontakt kommen. Daher ist insbesondere der Sport in Schulen und Kindertageseinrichtungen eine wichtige Komponente, um unsere Jüngsten gesund und fit zu halten und auf das Leben vorzubereiten.

Aus diesem Grund hat sich die Koalition entschieden, den heute hier vorliegenden Antrag in das Hohe Haus einzubringen und die Thematik der Sport- und Bewegungsförderung in unseren Schulen und Kindertagesstätten noch einmal deutlich zu unterstützen. Wir regen in diesem Antrag eine Bestandsanalyse seitens der Staatsregierung an, die sich auch auf die Projekte „Bewegte und sichere Schule“ und „Bewegte und sichere Kita“ bezieht.

Darüber hinaus ist zu betrachten, wie Sport und Bewegung im Bildungsplan verankert sind und insbesondere in den Kitas in den Alltag integriert werden. Mit Blick auf die Ganztagsangebote ist wichtig zu wissen, inwieweit Sportvereine in diesen engagiert sind; denn die Beteiligung von externen Akteuren ist ein wichtiger Bestandteil vielfältiger und umfassender Angebote. Deshalb sind auch weitere Initiativen zur Förderung von Sport und Bewegung mit Partnern im Bereich Schule und Kita zu benennen und auch zu unterstützen.

Darüber hinaus spielen außerschulische Angebote gerade mit Blick auf die Corona-Pandemie und deren Folgen eine wichtige Rolle. Durch die Pandemie und die damit einhergehenden Verordnungen und Kontaktbeschränkungen – oft genug haben wir hier im Hause in den zuständigen Ausschüssen darüber gesprochen – konnten auch unsere Jüngsten kaum Sport treiben. Auch hier ist es notwendig, eine Bestandsanalyse zu erarbeiten: Welche Angebote konnten Schulen den Schülerinnen und Schülern jenseits des Unterrichts unterbreiten, und wie wurden diese angenommen? In welchem Umfang und mit welchen Folgen ist der Sport im Schwimmunterricht von Ausfall infolge der Pandemie betroffen gewesen?

Der Antrag wirft aber nicht nur Fragen auf, sondern zeigt auch Wege zur Weiterentwicklung in diesen genannten Bereichen. Ein wichtiger Partner ist dabei der Sächsische Sportlehrerverband. Gerade mit Blick auf die aktuelle Situation sind gemeinsam Konzepte zu entwickeln, um Sport und Bewegung auch bei eingeschränktem Regelbetrieb weiter zu fördern und die Rückkehr des Sportunterrichts in den Regelbetrieb vollumfänglich zu gewährleisten.

In diesem Zusammenhang sollte auch geprüft werden, ob die Projekte „Bewegte und sichere Schule“ und „Bewegte und sichere Kita“ erneut aufgelegt und zusätzlich beworben werden sollten, um sie an weiteren Einrichtungen zu etablieren.

Wir schlagen vor, in Kooperation mit dem Landessportbund Sachsen und dem Sächsischen Sportlehrerverband Strategien zu entwickeln, die eine Stärkung der Sport- und Bewegungsförderung durch Ganztagsangebote ermöglichen, und diese gemeinsam mit den Schulen umzusetzen. Wir werben besonders dafür, die Etablierung einer Woche des Sports zu prüfen. Ich meine, dies wäre eine neue Qualität, Sport- und Bewegungsförderung in Schulen und Kitas noch stärker zu verankern. Durch die Schaffung einer solchen Woche kann vor allem den verschiedenen Sportarten und Vereinen der jeweiligen Region eine gute Plattform geboten werden, auf der sie über sich und ihre vielfältigen Angebote und Perspektiven informieren können. Neben der zusätzlichen sportlichen Betätigung von Kindern und Jugendlichen im Laufe dieser Woche können sie sich dabei auch über den Sportverein informieren und gemeinsam mit ihren Eltern über ein eigenes Engagement als Vereinsmitglied entscheiden.

Neben einer Woche des Sports ist es der Koalition aber ein besonderes Anliegen, das Erlernen des Schwimmens von Kindern und Jugendlichen zu fördern. Meine Damen und Herren, ich habe es eingangs bereits erwähnt: Schwimmen

ist eine Fähigkeit, die einen das ganze Leben begleitet. Bereits der zweite Schuljahrgang in Folge erhielt aufgrund der Pandemie keinen Schwimmunterricht an den sächsischen Grundschulen. In dieser Altersgruppe ist deshalb mit vielen Nichtschwimmern zu rechnen. Deshalb ist es aus unserer Sicht notwendig, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um das Erlernen des Schwimmens an Schulen und darüber hinaus zu stärken. Dazu zählt beispielsweise die Möglichkeit, die Schwimmfähigkeit auch in höheren Jahrgangsstufen zu festigen und die Teilnahme von Schülerinnen und Schülern der DaZ-Klassen sicherzustellen.

Mit Blick auf die Auswirkungen der Pandemie geht es nun auch darum, kurzfristig Maßnahmen zum schnellstmöglichen Nachholen des versäumten Schwimmunterrichts zu ergreifen. Hier bieten sich auch Kooperationen mit außerschulischen Partnern unter Nutzung weiterer geeigneter Wasserflächen, beispielsweise in Freibändern, an. Dabei ist zu beachten, dass freiwillige Angebote sicher gut, aber nicht ausreichend sind. Ein freiwilliges Angebot ersetzt nicht den regulären Schwimmunterricht. Dies ist vor allem für Kinder wichtig, die wenig familiäre Unterstützung erfahren.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Corona hat deutlich gemacht: Sport ist Teil einer Lösung und nicht Teil des Problems. Deshalb bitte ich heute um Ihre Zustimmung zu diesem Antrag, damit Sport und Bewegung in unseren Bildungseinrichtungen auch weiterhin eine hohe Wertschätzung und Aufmerksamkeit erhalten.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung)

Für die CDUFraktion sprach Herr Kollege Rost. Nun spricht für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE Frau Kollegin Melcher.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Corona-Pandemie hat Kinder und Jugendliche ausgebremst. Sie konnten über Monate hinweg keine Kita oder Schule besuchen, kaum Freunde treffen oder ihren Hobbys nachgehen.

Ausgebremst wurden sie auch im wörtlichen Sinne: Die Pandemie hat die Möglichkeiten, sich regelmäßig zu bewegen, drastisch reduziert. Der Sportunterricht in der Schule fiel ebenso aus wie das Vereinstraining. Der gesamte Alltag spielte sich vorranging im engen häuslichen Umfeld mit einem kleinen Aktionsradius ab.

Sport und Bewegung sind jedoch die Basis für eine gesunde motorische Entwicklung. Deshalb nehmen wir mit unserem Antrag zwei Ziele in den Blick: Zum einem müssen wir uns kurz- und mittelfristig der Bewältigung der Folgen der Pandemie widmen. Zum anderen gilt es, Sport- und Bewegungsförderung als dauerhafte Aufgabe zu verankern.

Sport- und Bewegungsförderung ist keine exklusive Aufgabe des Sportunterrichts. Es gibt vielfältige Möglichkeiten, bei Kindern und Jugendlichen die Lust an Bewegung zu wecken und zu erhalten, etwa durch eine bewegungsfördernde Schulhofgestaltung oder im Rahmen von Ganztagsangeboten. Wir wollen, dass Sport und Bewegung noch viel stärker als bisher in den Alltag sächsischer Kitas und Schulen Einzug hält, liebe Kolleginnen und Kollegen.

Ein besonderer Fokus unseres Antrags – auch für mich als Tochter eines Schwimmmeisters – ist der Schwimmunterricht. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sprechen von rund 2 000 Kindern, die im letzten Schuljahr überhaupt keinen Schwimmunterricht erhalten haben, weil dieser in Blockform geplant war und dann leider ausfallen musste. Weitere rund 35 000 Schülerinnen und Schüler hatten im vergangenen Schuljahr weniger Schwimmstunden als vorgesehen. Hinzu kommen rund 38 000 Schwimmschülerinnen und -schüler im laufenden Schuljahr. Auch hier war die Zeit für viele Kinder zu knapp, um ein sicherer Schwimmer zu werden oder zumindest das Seepferdchen zu erreichen.

Wir sprechen also von fast zwei Jahrgängen, die nicht ausreichend oder gar nicht schwimmen können. Deshalb wollen wir, dass Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit erhalten, den Schwimmunterricht nachzuholen. Die Kinder, die bisher keine Möglichkeit zur Teilnahme hatten, sollen dabei Vorrang haben.

Wir müssen die Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern verbessern und in Absprache mit den Kommunen weitere Wasserflächen, etwa Freibäder, für den Schwimmunterricht nutzen. Das muss jetzt in den Sommermonaten beginnen, in den Ferien fortgeführt werden, aber auch im kommenden Schuljahr fortgesetzt werden.

Darüber hinaus wollen wir mehr Möglichkeiten eröffnen, das Schwimmen auch in höheren Jahrgangsstufen zu festigen.

Ein weiteres wichtiges Anliegen für uns BÜNDNISGRÜNE war und ist es, Schülerinnen und Schüler aus DaZ-Klassen nicht vom Schwimmunterricht auszuschließen. Schwimmen ist unverzichtbar und kann Leben retten, ganz unabhängig von der Herkunftssprache.

Ich bitte daher um Zustimmung zu unserem Antrag.

Vielen Dank.

(Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und vereinzelt bei der CDU – Beifall bei der Staatsregierung)

Das war Frau Melcher von der Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Nun spricht für die Fraktion SPD Frau Kollegin Friedel.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vielen Dank an meinen Vorredner und meine Vorrednerin, die ja schon ausführlich zum Antrag ausgeführt haben. Insofern sind Sie bestens darüber informiert, was im Antrag steht.

Ich möchte noch einen oder zwei Aspekte aufgreifen, die nicht im Antrag stehen. Sie stehen deshalb nicht im Antrag, weil sie zum einen für uns Bildungspolitiker hier im Plenum nicht zugänglich, sondern eher Sache des Ministeriums sind, und zum anderen sind es gar nicht unbedingt bildungspolitische Fragen, sondern Fragen der Verkehrspolitik oder der Finanzpolitik, eben solche, die wir in unserer Gesamtverantwortung betrachten müssen.

Ich nenne ein Beispiel. Wer möchte, dass Kinder und Jugendliche sich mehr bewegen, der muss ein großes Interesse daran haben, dass Schulen zu Fuß oder per Rad erreichbar sind. Deswegen setzen wir uns für ein dichtes Schulnetz ein. Deshalb setzen wir uns dafür ein, dass auch kleine Grundschulen erhalten bleiben, dass Grundschulbezirke nicht riesig sind, dass es gelingt – nicht nur im ländlichen Raum, sondern auch in den Mittelzentren –, durch jahrgangsübergreifenden Unterricht beispielsweise dafür zu sorgen, dass Schulstandorte immer wohnortnah sind oder dass weiterführende Schulen ebenfalls nicht standardmäßig immer nur mit dem Auto der Eltern oder mit dem Bus erreicht werden können, sondern im Wohnort einen Platz haben. Dafür gibt es Gemeinschaftsschulen, dafür gibt es die Oberschule plus.

Wer möchte, dass sich Kinder und Jugendliche bewegen, und zwar nicht nur in der Sportstunde, der muss einerseits dafür sorgen, dass das Schulnetz dicht ist, und andererseits aber auch dafür, dass sich entlang der Schulwege Radwege befinden und dass es eine Selbstverständlichkeit ist, dass man sich nicht nur in den Städten, sondern auch in den ländlichen Räumen mit dem Fahrrad sicher bewegen kann.