Für viele Studierende wird sich das Studium verlängern, ohne dass sie dafür die Verantwortung tragen. Deshalb war es richtig, dass wir in Sachsen im letzten Herbst die individuelle Regelstudienzeit aufgrund der Corona-Pandemie für zwei Semester gesetzlich verlängert haben und weitere Verlängerungen, zur Not auch im nächsten Semester, ermöglichen. Das schafft Planbarkeit und Sicherheit. Wir alle sehnen uns nach langfristiger Gewissheit und Orientierung, sind aber dennoch vom ungewissen Fortgang der Pandemie abhängig. Die baldige Rückkehr aller Hochschulmitglieder in Präsenz ist absolut wünschenswert und muss nachdrücklich als Ziel verfolgt werden. Das ist aber eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, nicht nur derjenigen, die unmittelbar Interesse haben und Verantwortung für Hochschulpolitik tragen.
Um die im Antrag, den wir hier besprechen, geforderte Strategie erarbeiten zu können, müssten auch alle in Betracht kommenden Ereignisse kalkuliert werden können. Diese liegen aber eben nicht ausschließlich in der Hand der Hochschulangehörigen. Durch die schnelle Abfolge von Ereignissen in der Pandemie, die man bestenfalls als Prognose erahnen kann, ist eine zielgerichtete Planung für ein bestimmtes Datum oder Ereignis schwerer möglich.
Zudem sind die Hochschulen als Masseneinrichtungen nicht gleichgerichtet steuerbar, sondern abhängig vom Geschehen in ihrem jeweiligen Umfeld. Daher sind Umsicht und situationsangepasstes Agieren, abgestimmt auf die jeweiligen Bedürfnisse vor Ort und auch innerhalb der Studiengänge, der erfolgversprechende Weg. Hochschulen können nicht termingebunden hoch- und heruntergefahren
werden, nur weil ein Plan dies vorsieht, und vor allem: Was wird aus diesem Plan, wenn die Bedingungen zum Wintersemester – auch in Anbetracht der Mutationen – wieder ganz andere sind?
Die bisher erfolgten Studienbefragungen an den einzelnen Hochschulstandorten vermitteln ein differenziertes Bild vom Umgang und von der Zufriedenheit mit dem aktuellen Studien- und Lehrbetrieb. Die Befunde variieren nicht nur von Hochschule zu Hochschule, sondern sind auch vom jeweiligen Studiengang abhängig – und nicht zuletzt immer auch vom Zugang zur und von der Gestaltung der digitalen Lehre. Bestehende Probleme müssen für alle und unter Priorisierung besonders schutzwürdiger und abbruchgefährdeter Studierender gelöst werden. Daher teilen wir BÜNDNISGRÜNE die Ansicht, dass es tragfähige Konzepte geben muss, die die Wiederaufnahme des Lehr- und Studienbetriebs in geschützter Präsenz und unter dem Einsatz von Testmöglichkeiten und Nachverfolgung ermöglichen.
Die Studierenden haben in den letzten drei Semestern große Entbehrungen erfahren müssen und gleichermaßen große Solidarität gezeigt. Es kommt jetzt darauf an, dass alle Studierenden ein direktes Impfangebot erhalten, um auch auf diesem Weg wieder einen Studienalltag in Präsenz abzusichern. Dies hat meine Fraktion im Mai in einem Maßnahmenpapier vorgeschlagen, um junge Menschen in den Mittelpunkt zu stellen, und wir werden weiter dranbleiben. Eines ist dennoch klar: Die Auswirkungen der Pandemie werden uns noch länger beschäftigen.
Zur Abfederung der Folgen und zum Entwickeln langfristiger Perspektiven sind auch die im Doppelhaushalt eingestellten Mittel vorgesehen. Mit der Weiterentwicklung des Hochschuldidaktischen Zentrums zum Kompetenzzentrum für digitale Bildung sind wichtige Weichen gestellt, um die didaktischen Fähigkeiten der Lehrenden nicht nur für die onlinebasierte Lehre zu stärken.
Die Forschungsförderung soll wichtige Themen von gesellschaftlichem Interesse fokussieren und dem Freistaat auf diese Weise eine krisenfestere Vorsorge ermöglichen. Die Studierendenwerke erfahren einen Aufwuchs insbesondere für ihre sozialen Dienste, bei denen nicht zuletzt die psychosoziale Beratung eine tragende Rolle spielt. Schließlich sind über die Mittel des Zukunftsvertrages insbesondere auch der Ausbau von unbefristeten Beschäftigungsperspektiven und die Vermeidung von Studienabbrüchen ein sozialer Aspekt.
Alles in allem befinden wir uns auf einem situationsangepassten und verantwortungsbewussten Weg, der den Versuch unternimmt, die unterschiedlichen Interessen
auszubalancieren, und Lösungen ermöglicht. Je mehr die Pandemie zurückgedrängt und beherrscht werden kann, desto mehr kann die bekannte Normalität auch an den Hochschulen wieder gelebt werden. Das ist unser aller Interesse, daran arbeiten wir als Koalition und dazu trägt Ihr Antrag nicht zusätzlich Substanzielles bei. Deswegen stimmen wir ihm auch nicht zu.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bin dankbar für den Antrag der LINKEN, da wir in den letzten Wochen oft über Schule, aber viel zu selten über frühkindliche Bildung, über Ausbildung oder – wie hier – über die akademische Bildung in unserem Land gesprochen haben.
Erst vor einer Woche erreichte uns der Hilferuf der Landesstudierendenvertretung KSS, die forderte, dass ein viertes, rein digitales Semester zu verhindern sei. Ich sage zu Recht: Wir dürfen Studierende und Lehrende nicht weiter vergessen und müssen auch der Wissenschaft wieder eine Perspektive geben. Dabei darf nicht nur die Forschung im Fokus stehen, sondern vor allen Dingen auch die Lehre. Ein gutes Studium kann, nein, es muss digitale Elemente enthalten, aber es sollte eben aus mehr bestehen.
Wenn Kommilitonen und Kommilitoninnen sich aber seit mehr als drei Semestern nicht im richtigen Leben gesehen haben, dann ist das für ein Studium nicht förderlich. Viele wissen, dass Studium mehr ist, als dem Professor in der Vorlesung zu lauschen. Diverse Studien und Berichte zum Beispiel der Studierendenwerke zeigen, dass gerade der psychische Druck steigt und insbesondere Einsamkeit wächst, auch die Suizidraten steigen.
Unter den Studierenden wächst ferner die Chancenungleichheit. Dass wir auf ein inzwischen viertes digitales Semester zusteuern, ist absolut unbefriedigend und eine wachsende Hypothek.
Ich sage es deshalb hier einmal sehr deutlich: Sowohl Hochschulleitungen als auch Wissenschaftsministerien haben sich in den letzten Wochen zu sehr hinter der Vokabel „Hochschulautonomie“ versteckt. Während in der Schule aller drei bis vier Wochen neue Verordnungen debattiert und erlassen werden, schaffen wir das an den Hochschulen zum Teil nicht und wissen schon am Beginn des Semesters, wie das Ende sein wird. Das muss sich ändern. Wir sind der Meinung, wir brauchen less and learned aus den letzten Semestern. Wir können eine Öffnungsperspektive beschreiben, auch mit einem Test- und Impfregime, woran Petra Köpping und Sebastian Gemkow arbeiten, aber wir müssen jetzt handeln, weil, ein viertes digitales Semester verlorene Zeit wäre für die Studierenden, ihre Lebenszeit, für die Perspektive von Fachkräften auf dem Arbeitsmarkt, aber vor allen Dingen auch für Bildungschancen.
Das war Holger Mann für die SPD-Fraktion. Gibt es jetzt das Bedürfnis nach einer zweiten Runde? – Das sehe ich
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Unsere Hochschulen haben die Herausforderungen der Pandemie bisher hervorragend gemeistert. Das ist von vielen gesagt worden. Die Entscheidungen zum Umgang mit der Pandemie werden von den Hochschulen im Rahmen der geltenden Vorschriften in eigener Verantwortung getroffen, und sie standen und stehen dazu im regelmäßigen Austausch mit dem Wissenschaftsministerium, und wir stehen im Austausch mit der Konferenz der sächsischen Studierenden.
Auf diese Weise konnten wir durch eine gemeinsame Strategie unter gleichzeitiger Wahrung der Hochschulautonomie, die ich für extrem wichtig halte, eine gemeinsame Strategie verfolgen. Wir haben es dadurch überhaupt nur möglich gemacht, dass durch eigenes und eigenverantwortliches Handeln auf individuelle Zustände und Voraussetzungen an den einzelnen Hochschulen reagiert werden konnte; denn unsere sächsischen Hochschulen sind eben ganz verschieden – von den Universitäten bis hin zu unseren Kunst- und Musikhochschulen, die natürlich neben Onlineangeboten zum Teil auch Präsenzveranstaltungen durchgeführt haben, wenn es möglich war. Es war also nicht so, dass ohne Augenmaß einfach nur Onlineformate stattgefunden haben, sondern natürlich war nach wie vor auch Präsenzlehre möglich, wo es verantwortbar war.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, neben einer Reihe von weiteren Maßnahmen sind es die Möglichkeiten gewesen, die geschaffen werden konnten, um pandemiebedingte Nachteile für die Studentinnen und Studenten, soweit es ging, zu minimieren und zu verhindern. So haben wir im Dezember 2020 gesetzlich verankert, dass das Sommersemester 2020 und das Wintersemester 2020/2021 eben nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet werden, und mit der sächsischen Regelstudienzeitverordnung ist diese Regelung auch für das Sommersemester 2021 verlängert worden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die bisherige Strategie der Staatsregierung auf der Basis von Subsidiarität und Hochschulautonomie hat sich in meinen Augen hervorragend bewährt. Wir konnten binnen kurzer Zeit Lösungen finden, um ein Studium auch unter erschwerten Bedingungen möglich zu machen. Trotzdem müssen wir jetzt die Weichen für eine Rückkehr zur Präsenzlehre stellen. Wir setzen auch hier auf den regelmäßigen Austausch, und ich bin mir sicher, dass wir so den besten Weg aus der Pandemie finden.
Das war Herr Staatsminister Gemkow mit einer Punktlandung von zwei Minuten. Jetzt erteile ich der Fraktion DIE
Vielen Dank. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich danke auch meinen Vorredner(inne)n für die meist sehr konstruktiven Redebeiträge. Wir haben es auch gehört: Studierende leiden natürlich unter der Pandemie und sowohl Studierende als auch Lernende sehnen sich wieder nach persönlicher Begegnung, nach Präsenzveranstaltungen, nach Austausch an Hochschulen. Deswegen kann man der Konferenz Sächsischer Studierendenschaften nur recht geben: Es gilt wirklich zu verhindern, dass wir in ein viertes, rein digitales Semester hineinrutschen.
Ich muss es auch an dieser Stelle sagen: In meinen Augen ist das Vorgehen der Staatsregierung tatsächlich ganz häufig zu abwartend und zu zögerlich gewesen. Ich danke deswegen Herrn Mann ausdrücklich für die klaren Worte, dass sich Hochschulleitungen und das Wissenschaftsministerium teilweise viel zu oft hinter der Vokabel „Hochschulautonomie“ versteckt haben. Von Beginn der Pandemie an habe ich es tatsächlich ähnlich erlebt, dass Entscheidungen auf die Hochschulen abgeschoben wurden und sich mit dem Verweis auf die Hochschulautonomieebenen „ein schlanker Fuß“ gemacht wurde. In meinen Gesprächen mit Studierenden und Hochschulangehörigen habe ich es in den letzten anderthalb Jahren immer wieder gehört, dass sich beherzteres, entschiedeneres Handeln seitens des Ministeriums gewünscht wird oder aber zumindest Empfehlungen, die den Hochschulen als Orientierung dienen könnten.
Das wollen wir auch mit dieser Strategie quasi als Angebot zur Verfügung stellen. Es gibt ja viele gute Beispiele an sächsischen Hochschulen – die Hochschule Zwickau wurde bereits genannt oder die TU Chemnitz oder zum Beispiel auch die Hochschule Mittweida mit weiterer Tandemstrategie, was Tests und Impfungen angeht. All diese guten Beispiele, von denen es sehr viele in Sachsen gibt, könnte man zusammentragen und so gemeinsam auf der Suche nach den besten Wegen und Lösungen in eine Strategie einbauen, und genau das ist das Ansinnen unseres Antrags.
Herr Fritzsche, Sie haben gesagt, die Lage ist sehr dynamisch und darauf muss man vorbereitet sein. Ja, genau, etwas anderes wollen wir ja auch nicht mit diesem Antrag, genau das schlagen wir vor. Sie haben auch gesagt, man müsse auf jedes Szenario der Pandemie vorbereitet sein. Ja, deswegen fordern wir ja auch so ein gemeinsames Vorgehen und eine hochschulpolitische Corona-Strategie. Also stimmen Sie uns quasi indirekt zu mit unserem Anliegen.
Ich finde, der Minister und das Ministerium könnte mit Blick auf das kommende Semester hier eine wirklich führende, moderierende, zusammenführende Rolle übernehmen und eben nicht einzelne Gespräche mit einzelnen Strukturen hinter verschlossenen Türen führen, sondern alle Beteiligten an einen Tisch zusammenholen, um diesen breiten Austausch und diese breite Beteiligung zu ermöglichen, damit man gemeinsam diese Wege heraus aus der
Pandemie findet und auch voneinander lernen kann und die Hochschulen dann immer noch – jede für sich – entscheiden können, welcher Weg, welche Erfahrungen der anderen Hochschule für sie vielleicht am tragbarsten und am besten sind.
Das wollten wir an dieser Stelle gern noch einmal betonen und bekräftigen und ich bitte trotzdem um Zustimmung zu unserem Antrag.
Das war das Schlusswort zu diesem Antrag, gehalten von Anna Gorskih für die Fraktion DIE LINKE. Wir kommen zur Abstimmung über die Drucksache 7/5869. Ich bitte um das Handzeichen, wer diesem Antrag zustimmt. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Vielen Dank. Gibt es Stimmenthaltungen? – Die sehe ich nicht. Bei Stimmen dafür, der Mehrheit dagegen ist somit dieser Drucksache nicht entsprochen und der Tagesordnungspunkt 8 beendet.
Die Fragen aus der Drucksache 7/6775 wurden bereits schriftlich beantwortet und ich kann damit den Tagesordnungspunkt 9 zügig beenden.
Folgen des FördermittelStopps des SMEKUL bei Sanierung/Ersatzneubau von Abwasserkanälen für Kommunen, Zweckverbände und Einwohner(innen) (Frage Nr. 1)
Vorbemerkung: Unter der Überschrift „Entscheidung gegen ländlichen Raum“ wurde am 31. Mai 2021 bei „SZOnline“ unter anderem Folgendes berichtet: „Mischa Woitscheck, Geschäftsführer des SSG, sagte dazu: Die Entscheidung des SMEKUL wird dazu führen, dass viele kommunale Projekte, insbesondere auch Kanalerneuerungsmaßnahmen bei Straßenbaumaßnahmen, verhindert werden oder langfristig verschoben werden müssen. Da die kreisfreien Städte aus der Förderkulisse seit vielen Jahren ausgenommen sind, richtet sich die Entscheidung des SMEKUL ganz konkret gegen den ländlichen Raum.“ (https://www.saechsische.de/radebeul/lokales/entschei- dung-gegen-laendlichen-raum-5452787-plus.html)
1. Welche Folgen hat die vorgenannte Entscheidung des SMEKUL zur generellen Beendigung der Förderung für die Sanierung und den Ersatzneubau von Abwasserkanälen durch den Freistaat Sachsen für die Realisierung von bereits für das laufende Jahr 2021 geplanten Projekten der Kommunen und Zweckverbände zur Sanierung und zum Ersatzneubau von Abwasserkanälen sowie für die künftige Realisierung und Realisierbarkeit von – in Anbetracht des bestehenden erheblichen Investitionsstaus – dringend erforderlichen Sanierungsarbeiten und Ersatzneubauten von Abwasserkanälen durch die hiervon betroffenen Kommunen und Zweckverbände im ländlichen Raum?
2. Welche finanziellen Folgen sind mit dem künftigen Wegfall der Fördermittel des Freistaates Sachsen (finanzi- elle Beteiligung des Landes) für die Sanierung und den Ersatzneubau von Abwasserkanälen für die betroffenen Kommunen und Zweckverbände als Aufgabenträger der öffentlichen Abwasserbeseitigung sowie für die Abwassergebühren- und/oder Abwasserbeitragszahler(innen) im jeweiligen Einzugsgebiet verbunden? (Bitte unter Angabe der in den Jahren 2014 bis 2021 für die Förderung der Sa- nierung und des Ersatzneubaus von Abwasserkanälen ver- ausgabten Mittel darstellen.)