Protokoll der Sitzung vom 24.06.2021

Allerdings sind diese Leistungsbeiträge seit dem Jahr 2000 nicht mehr gestiegen. Deshalb hat die Staatsregierung gleichzeitig die Leistungsbeiträge der Zusatzleistungen um 30 % erhöht. Wir führen Unterstützungsleistungen für Vorschadensfälle ein, die nicht vom gesetzlichen Unfallschutz erfasst sind, und wir unterstützen auch die nicht ehelichen Lebenspartner, wenn ihre Partnerinnen und Partner im Dienst verstorben sind. Darüber hinaus werden wir mit den Mitteln des Doppelhaushaltes 2021/2022 die technischen Ausstattungen der Katastrophenschutzeinheiten weiter modernisieren und mit der Förderung der Neubauten und der Sanierung zur Verbesserung der Unterbringungssituation der Helferinnen und Helfer beitragen. Seit 2019 dürfen die Landkreise Mittel beantragen – nun dürfen auch die Hilfsorganisationen dies eigenständig tun. Entscheidend ist hier in jedem Fall die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen den Landkreisen und den Hilfsorganisationen.

An dieser Stelle, meine Damen und Herren, danke ich Ihnen, und ich danke dem Landtag, dass er mit dem neuen Haushalt ein klares Signal der Wertschätzung für den ehrenamtlichen Einsatz im Bevölkerungsschutz ausgesendet hat. Ich danke allen Hilfsorganisationen ganz herzlich für die Arbeit und – lassen Sie mich persönlich noch hinzufügen – insbesondere danke ich Herrn Rüdiger Unger, Vorsitzender des Deutschen Roten Kreuzes in Sachsen, für seine Beratung und Unterstützung in der Pandemiebekämpfung.

(Beifall bei der CDU und des Abg. Albrecht Pallas, SPD)

Im Namen der Staatsregierung wünsche ich allen Helferinnen und Helfern und allen im Katastrophenschutz mitwirkenden Organisationen weiterhin viel Kraft und Erfolg zum Wohle der Menschen in unserem Freistaat Sachsen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD)

Vielen Dank, Herr Minister. Wir kommen nun zur Fragestellung. Die Frage darf eine Minute und die Antwort 3 Minuten nicht überschreiten. Ich bitte das zu beachten. Wir beginnen jetzt mit der CDU-Fraktion; Frau Abg. Nicolaus.

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist ja ein sehr wichtiges Thema; das ist von Herrn Minister noch einmal dargestellt worden. Ich habe eine Frage zur Nachwuchsgewinnung; denn es ist ja wichtig, dass, wenn wir diese Helferstrukturen haben, für die Feuerwehr, das DRK, die Malteser oder die Johanniter auch Nachwuchs generiert wird. Meine Frage ist: Wie unterstützt das Innenministerium dies?

Des Weiteren geht es mir darum: Warum engagieren sich die Menschen in diesem Bereich? Sie setzen sich einer Lebensgefahr aus oder – wie wir es jetzt gehört haben – sie könnten während der Pandemie angesteckt werden, und trotz alledem entscheiden sie sich immer wieder dafür, sich bei der Feuerwehr, beim DRK, bei den Maltesern etc. für andere Menschen zu engagieren. Gibt es Erhebungen darüber, wie wir als Freistaat Sachsen im Vergleich zu anderen Bundesländern stehen, was die Helferstrukturen betrifft, die Bereitschaft, in diese Strukturen einzutreten oder sich für den Nachwuchs zu engagieren?

Bitte an die Minute denken!

Das war punktgenau.

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Fragen über Fragen – ich möchte mit der letzten beginnen, mit der Frage nach der Erhebung. Das ist mir nicht bekannt, aber wir werden das zum Anlass nehmen nachzufragen.

Lassen Sie mich Folgendes sagen: Nicht nur die freiwilligen Feuerwehren, sondern auch der Verband auf Landesebene – der Landesfeuerwehrverband – leisten eine hervorragende Kinder- und Jugendarbeit. Dass sie hervorragend ist, zeigt sich allein schon an dieser Stelle: Wir stehen in demografischer Hinsicht ja vor etwas größeren Herausforderungen als der Westen. Trotz des allgemeinen Bevölkerungsrückgangs ist es gelungen, dass die Zahlen bei den Kinder- und Jugendfeuerwehren gestiegen sind. Sie sind in der Vergangenheit stark gestiegen, und das ist ein Zeichen dafür, dass die Kameradinnen und Kameraden vor Ort, aber auch die sie unterstützenden Kommunen, Städte und Gemeinden eine hervorragende Arbeit geleistet haben.

Dafür bin ich sehr dankbar, denn das ist ein ganz wesentlicher Beitrag für den freiwillig organisierten Brandschutz.

Zu den Fragen der finanziellen Förderung der Jugendarbeit: Die finanzielle Förderung der Jugendarbeit ist fester Bestandteil der finanziellen Zuwendungen des Freistaates Sachsen an die freiwilligen Feuerwehren. Wir haben beispielsweise in der Schule – Kollege Piwarz weiß das – den Schulsanitätsdienst. Er öffnet Möglichkeiten, durch die entsprechenden Module des Katastrophenschutzes gerade junge Leute für diese Arbeit zu begeistern und zu gewinnen. Wir haben die Feuerwehrpauschale 2015 bei der Jugendfeuerwehr – 20 Euro pro Jugendfeuerwehrmann oder Jugendfeuerwehrfrau – im Jahr 2018 eingeführt. Diese haben wir auf die aktiven Angehörigen übertragen: Es gibt 50 Euro für die Aktiven bei der freiwilligen Feuerwehr, und ich glaube, das ist ein ganz entscheidendes Signal der finanziellen Unterstützung. Besonders freue ich mich, dass es uns gemeinsam gelungen ist, die Verfügung über dieses Geld vor Ort zu belassen.

Flankiert wird diese Förderung durch unsere Kampagne „Du bist unsere Rettung“. Sie wird in diesem Jahr die zweite Auflage erfahren und hoffentlich genau in den Zeitraum der Öffnung hineinreichen – nämlich, wenn das Leben wieder losgehen kann –, und genau dafür müssen wir junge Leute begeistern und für die freiwillige Feuerwehr, die Rettungsberufe und für das Rettungsengagement gewinnen. Wir haben zahlreiche Möglichkeiten wie Tage der offenen Tür und Blaulichttage, an denen nicht nur informiert, sondern auch gezeigt wird, welche Spektren vorhanden sind. So können wir an junge Leute gezielt herantreten.

Lassen Sie mich abschließend sagen: Geld, Werbekampagnen – das alles ist wichtig. Aber es gibt einen ganz entscheidenden Beitrag zur Nachwuchsgewinnung: Das sind die Ausrüstung und das Gerät. Die Fahrzeuge entfalten eine besondere Anziehungswirkung. Wir haben deswegen sehr viel Geld ausgegeben. Wie Sie wissen, werden wir insgesamt 200 Millionen Euro für die erhöhte Investitionsförderung ausgeben. Ich war mit dem Ministerpräsidenten in seinem Heimatkreis unterwegs, in Friedersdorf, einem Ortsteil von Markersdorf. Wir haben ein neues Löschfahrzeug und technisches Einsatzfahrzeug für 350 000 Euro ausgeliefert. Das stand auf dem Hof und die Feuerwehrkameradinnen und -kameraden haben – –

Bitte an die drei Minuten denken!

Letzter Satz: Seit es dort steht, haben sie zwei neue Kameradinnen und Kameraden gewonnen. Das ist ein breites Spektrum der Förderung.

Vielen Dank.

Die AfD-Fraktion, bitte.

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister, ich beziehe mich auf die Richtlinie

Feuerwehrförderung vom 07.03.2012, zuletzt geändert am 01.09.2020. Darin ist die Förderung von Bauten und Fahrzeugen derzeit mit 75 % bzw., wenn ein besonderes öffentliches Interesse vorhanden ist, mit 90 % durch den Freistaat Sachsen geregelt.

Meine Frage dazu lautet: Es gibt trotzdem noch viele Gemeinden, die sich die 25 % bzw. 10 % nicht leisten können. In meinem Wahlkreis haben wir den Ort Minkwitz mit der freiwilligen Feuerwehr. Die fahren immer noch einen Robur, der schon seit über 30 Jahren nicht mehr hergestellt wird. Denken Sie, dass so ein Altbestand durch den Freistaat mit einer Null-Prozent-Förderung irgendwann ausgetauscht werden könnte?

Vielen Dank, Herr Kollege. Ich möchte hinzufügen: Eine 100-%-Förderung kann es grundsätzlich nicht geben. Die Förderung ist so hoch, dass sie die Zuständigkeiten manchmal etwas verrückt. Der kommunale Brandschutz ist eine kommunale Aufgabe, bei der der Freistaat Sachsen nicht nur seine Kommunen nicht alleinlässt, sondern sie tatkräftig unterstützt. Das hatte ich ausgeführt.

Er unterstützt sie in einem Maß, das es im Freistaat so noch nicht gegeben hat. Deswegen hat der von Ministerpräsident Kretschmer im Jahr 2018 vorgestellte Pakt für Sachsen vorgesehen, dass wir unsere Feuerwehrinvestitionen verdoppeln – von 100 Millionen im Jahr 2018 auf 200 Millionen Euro bis einschließlich 2022 –, neben den erhöhten Fördersätzen, wenn es Einsatzfahrzeuge betrifft, die in besonderen Einsatzlagen, beispielsweise auf Autobahnabschnitten, häufiger eingesetzt werden und deshalb abgeschrieben werden müssen.

Das ist ein nachhaltiger Beitrag dafür, um jetzt den vorhandenen Investitionsstau bei der Erneuerung der Fahrzeuge sukzessive abzubauen. Ich bin ja häufig im Land unterwegs und sehe, dass der Fuhrpark – auch zur Freude der Kameradinnen und Kameraden – jetzt schnell und sichtbar erneuert wird. Der Doppelhaushalt hat es ja noch einmal untersetzt, dass wir zu dem Fünfjahresplan mit diesem Pakt für Sachsen weiterhin stehen und damit eine sehr hohe Feuerwehrförderung ausreichen.

Nun für die Linksfraktion Herr Abg. Schultze, bitte.

Herr Minister, Sie hatten es in Ihrer kurzen Einleitung schon angesprochen. Mir geht es um das Sanierungsprogramm „Unterbringung weißer Einheiten“. Das ist jetzt ein wenig erweitert worden, aber ich gestatte mir die Frage: Wie wird jetzt eigentlich der Fördermittelabruf generiert bzw. wie viele Fördermittelanträge sind in diesem Bereich gestellt worden? Wie viele Einrichtungen sind tatsächlich schon saniert worden? Ich will das gleich mit der Frage verbinden, wie sich nach Ihrer Einschätzung die Einsatzbereitschaft mit der Ist- und Sollstärke der weißen Einheiten darstellt.

Vielen Dank, Herr Kollege Schultze. Zunächst zum Sanierungsprogramm „Unterbringung der weißen Einheiten“ und dem Fördermittelabruf: Die Landesdirektion Sachsen ist ja die Bewilligungsbehörde im Förderverfahren. Es liegen aktuell vier Anträge auf Zuwendungen für die Einrichtung und Errichtung von Gebäuden zur Unterbringung der Kat-Schutz-Einheiten der privaten Hilfsorganisationen vor. Das Antragsvolumen beträgt 3,5 Millionen Euro. Bei allen vier Anträgen handelt es sich um Vorhaben zur Unterbringung der Kat-Schutz-Einsatzzüge. Es sind in jedem Landkreis drei vorhanden und sie gehören zu den Kat-SchutzEinheiten Sanitätswesen und Betreuung.

Im Einzelnen heißt das: Im Jahr 2020 wurden vom Landkreis Meißen mit einem Antragsvolumen in Höhe von 340 000 Euro und vom Erzgebirgskreis mit einem Antragsvolumen in Höhe von 1,05 Millionen Euro entsprechende Anträge zur Unterbringung der jeweiligen Einsatzzüge eingereicht. Diese sind bereits bewilligt worden. Über den aktuellen Baufortschritt liegen der Landesdirektion keine Informationen oder Erkenntnisse vor. Vom Landkreis Görlitz mit einem Antragsvolumen von circa 1,3 Millionen Euro und vom Landkreis Meißen mit einem Antragsvolumen von 832 000 Euro liegen entsprechende Anträge für Bauvorhaben seit April 2021 vor. Hierfür befindet sich die Landesdirektion Sachsen gegenwärtig in der Unterlagen- und Antragsprüfung. Nach aktuellem Sachstand sind bisher keine bewilligten Mittel seitens der Landkreise Meißen und des Erzgebirgskreises abgerufen worden.

Zu Ihrer zweiten Frage, und zwar zur Einsatzbereitschaft im Vergleich der weißen und der roten Einheit: Die Anzahl der landeseigenen weißen und roten Katastrophenschutzeinheiten einschließlich der erforderlichen Helferzahl stützt sich auf die Sächsische Katastrophenschutzverordnung.

Aktuell gibt es, Herr Kollege Schultze, vereinzelte Leistungseinschränkungen. Wir haben zehn Funktrupps im Freistaat Sachsen, von denen einer aufgrund eines technischen Defektes nicht einsatzfähig ist. Er konnte aber bislang durch ein anderes Fahrzeug bzw. entsprechendes Gerät kompensiert werden. Wir haben auch zehn ABC-Erkundungszüge. Das sind ausschließlich Bundesfahrzeuge. Es fehlen aktuell die Messleitkomponenten, welche sich aber in der Bedarfsbeschaffung über den Bund befinden. In 20 Löschzügen Wasserversorgung in Sachsen fehlen von insgesamt 40 erforderlichen Löschgruppenfahrzeugen noch zwölf. Von 20 Schlauchwagen fehlen drei, welche sich ebenfalls in der Bundesbeschaffung befinden und entsprechend einem bundesweit geltenden Verteilsystem zugewiesen werden.

Ich möchte hinzufügen, weil mich auch der Zulauf vorvergangenes Jahr interessiert hat: Es liegt nicht am Geld. Der Bund gibt dafür viel Geld aus; ich glaube, es sind über 80 Millionen Euro. Wir haben uns aber zusammengesetzt und festgestellt: Es liegt an zwei Dingen: zum einen natürlich an der hohen Bestellung und zum anderen auch an der

nicht immer sachgerechten Auslieferung, der Qualität der entsprechenden Lieferer und an weniger Personal am BBK, dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.

Was wir von Sachsen aus erreichen konnten, ist: Das BMI, das Innenministerium, hat mehr Personal hineingesteckt.

Bitte an die drei Minuten denken!

Der Mittelzufluss und auch die Fahrzeuge kommen jetzt schneller als zuvor.

Die BÜNDISGRÜNEN, bitte; Frau Čagalj Sejdi.

Petra Čagalj Sejdi, BÜNDNISGRÜNE: Vielen Dank. Ich möchte zu einem anderen Ehrenamt fragen, und zwar zur Geflüchtetenhilfe. Dabei geht es mir ganz speziell um die Engagierten aus Pirna und um die Sächsische Härtefallkommission. Wir hatten ja am 10.06.2021 den Fall, dass eine Familie abgeschoben wurde, obwohl sich die Härtefallkommission mit dem Fall befasst hat.

Ich möchte von Ihnen gern den genauen Zeitablauf wissen, wann dem SMI bekannt wurde, dass sich die Sächsische Härtefallkommission mit dem Fall der Familie befasst, und wann eine Aufforderung zum Stopp der Abschiebung erfolgte, und vor allem, wie.

Frau Kollegin Čagalj Sejdi, dem Innenministerium wurde die Befassung am 10. Juni 2021 mit einer E-Mail von 11:54 Uhr mitgeteilt, und zu diesem Zeitpunkt konnte die Abschiebung nach Mitteilung der Landesdirektion nicht mehr abgebrochen werden. Die Anweisung erfolgte telefonisch nach Eingang der E-Mail. Die exakte Uhrzeit wird nicht festgehalten, aber ein weiterer Bediensteter hat eine Mail um 12:01 Uhr abgesetzt, die bei dem zuständigen Mitarbeiter der Landesdirektion einging.

Das Flugzeug ist nach Auskunft der Bundespolizei um 11:59 Uhr gestartet.

Die SPD-Fraktion, Herr Pallas.

Danke, Frau Präsidentin. Ich gehe zurück zu dem Komplex Blaulichtorganisation und schließe an die Frage des Kollegen Schultze an. Wir haben mit den Haushaltsbeschlüssen – dies erwähnten Sie, Herr Staatsminister – die Grundlagen gelegt, um die investiven Mittel zur Sanierung von Katastrophenschutzunterkünften auch direkt an die Hilfsorganisationen auszuzahlen.

Wie wird sich nun die Novellierung der Förderrichtlinie gestalten, und wann plant das SMI, dies im Kabinett beschließen zu lassen?

Die Förderrichtlinie ist in der Finalisierung, und wir gehen davon aus, dass wir in den nächsten Wochen das Kabinett entsprechend befassen und einen schnellen Beschluss herbeiführen können. Dann ist möglich, was bisher auch den Landkreisen möglich ist: die Förderung. Ich denke, dass dies ein gutes Signal ist.

Die CDU-Fraktion beginnt wieder. Herr Anton, bitte.

Danke, Frau Präsidentin. Sehr geehrter Herr Staatsminister, im Rahmen der Corona-Pandemie hat sich gezeigt, wie wichtig gerade auch die ehrenamtlichen Helfer in solchen Situationen sind. Gleichzeitig war es gerade für die Helfer eine schwierige Situation, da das Thema Aus- und Fortbildung nur unter erschwerten Bedingungen bzw. überhaupt nicht möglich war.

Welche Maßnahmen möchte die Staatsregierung ergreifen bzw. welche hat sie bereits ergriffen, um diese Lücke wieder zu schließen?

Vielen Dank, Herr Kollege Anton. Wir haben in der Tat während der Pandemie einen Ausbildungsstau im Bereich der Feuerwehren sowie in der Rettungsdienst- und Katastrophenschutzausbildung. Dieser ist aufgelaufen, und in Abstimmung mit der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule in Nardt werden aktuell Möglichkeiten und Alternativen zu einem Abbau der coronabedingten Ausbildungsausfälle konzipiert.