Protokoll der Sitzung vom 24.06.2021

Vielen Dank, Herr Kollege Anton. Wir haben in der Tat während der Pandemie einen Ausbildungsstau im Bereich der Feuerwehren sowie in der Rettungsdienst- und Katastrophenschutzausbildung. Dieser ist aufgelaufen, und in Abstimmung mit der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule in Nardt werden aktuell Möglichkeiten und Alternativen zu einem Abbau der coronabedingten Ausbildungsausfälle konzipiert.

Ich darf darauf hinweisen, dass der Freistaat nur für die Führungsausbildung bei der Feuerwehr zuständig ist; die Standortausbildung leisten die Kommunen. Aber auch dort hilft der Freistaat. Wir haben extra Personal für die dezentrale Ausbildungsunterstützung zur Verfügung gestellt.

Bei den Katastrophenschutzausbildungen sind die Träger in der Verantwortung. Gleichwohl haben wir beispielsweise mit der Feuerwehr-Dienstvorschrift 7, den Atemschutz betreffend, also die Eignungsprüfung, gemeinsam mit der Unfallkasse und dem Landesfeuerwehrverband Sachsen eine Handlungsempfehlung herausgegeben, um Klarheit zu schaffen, wie wir die Eignungsuntersuchung, die turnusgemäß erfolgen muss, bei den Atemschutzgeräteträgern durchführen können.

Das ist der Stand. Ich weise darauf hin, dass sich die pandemiebedingte Lücke, die gerissen worden ist, nur langfristig, aber nicht kurzfristig wieder schließen lassen wird. Wir prüfen, ob wir Onlineangebote machen können.

Die AfD-Fraktion; Herr Kuppi, bitte.

Meine Frage bezieht sich auch auf die Ausbildung. Meine Kleine Anfrage, die in der letzten Woche beantwortet wurde, hat gezeigt, dass ein Ausbildungsstau bei den Freiwilligen Feuerwehren besteht: 2018 von 11 000 beantragten Ausbildungsplätzen, 2019 von 13 000

und 2020 gab es ebenfalls einen Stau; aber natürlich brauchen wir 2020 wegen Corona nicht zu berücksichtigen. Dass da nicht viel stattgefunden hat, ist mir klar.

Aber in der Feuerwehrschule Nardt werden auch die Berufsfeuerwehren ausgebildet. Beziehen Sie in Ihre Überlegungen ein, dass die Ausbildungen für die Berufsfeuerwehren – zum Beispiel in Grundlehrgängen, die über 130 Tage dauern – nicht in Nardt durchgeführt werden könnten, sondern direkt an den Standorten der Berufsfeuerwehren? Meine Überprüfungen haben ergeben, dass sie in der Lage und auch bereit sind, dies zu tun. Wie weit sind Ihre Überlegungen diesbezüglich?

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Wir tun alles, was dazu beiträgt, eine qualitativ hochwertige Ausbildung zu gewährleisten, insbesondere bei der Feuerwehr, auch bei der Berufsfeuerwehr, um den Ausbildungsrückstau, den es gibt, abzubauen. Wir haben uns ganz klar zu Nardt bekannt. Wir nehmen viel Geld in die Hand – eine zweistellige höhere Millionensumme –, um die Ausbildungshallen sowie die Unterbringungs- und Sportmöglichkeiten dort voranzubringen. Dies ist bereits in der Umsetzung. Das heißt, wir haben einen zentralen Standort. Dies ist auch die Entscheidung für die zentrale Ausbildung.

Gleichwohl – ich sagte es gerade in meiner vorherigen Antwort – haben wir Dozenten, die wir einstellen wollen, um vieles auch dezentral durchzuführen. Wir haben zum ersten Mal eine Kooperation mit der Stadt Leipzig abgeschlossen, um bei der Berufsfeuerwehr einzelne Ausbildungsgänge vorzunehmen. Das Interesse bei anderen Berufsfeuerwehren ist gegeben. Wir prüfen derzeit im Haus, ob wir es noch machen können – also: sehr gern! Aber ich füge einschränkend hinzu: Dies darf natürlich Nardt und die insgesamt zentrale Ausbildung in der Feuerwehr- und Katastrophenschutzschule dort nicht gefährden. Ich halte es aber für sinnvoll, und deshalb tun wir das und prüfen es weiter.

Die Linksfraktion, Frau Abg. Köditz, bitte.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Herr Staatsminister, ich habe eine Frage aus Ihrem Geschäftsbereich. Dem Landtag liegt die Unterrichtung bezüglich des Nachberichts der Parlamentarischen Kontrollkommission vor. Darin wird festgestellt, dass es zu einer rechtswidrigen Speicherung personenbezogener Daten beim Landesamt für Verfassungsschutz gekommen ist.

Welche Überlegungen gibt es Ihrerseits bzw. in Ihrem Haus zu personellen Konsequenzen in strafrechtlicher oder disziplinarrechtlicher Hinsicht in Bezug auf Verantwortlichkeiten? Denn schließlich wurde über Jahre gegen Recht und Gesetz verstoßen.

Vielen Dank, Frau Kollegin Köditz. Lassen Sie mich Ihre Frage zum Anlass nehmen, zunächst einmal der Parlamentarischen Kontrollkommission – und damit auch Ihnen –

herzlich für diese außergewöhnlich anspruchsvolle und intensive Arbeit zu danken, die Sie nicht nur im vergangenen halben Jahr geleistet haben, sondern immer noch leisten. Das war ein wesentlicher Beitrag zur Aufarbeitung und ordnungsgemäßen Arbeit im LfV.

Was die dienst- und strafrechtlichen Konsequenzen betrifft, so kann ich Ihnen nur über die dienstrechtlichen Auskunft erteilen, soweit mir das möglich ist, ohne den Datenschutz zu verletzen. Sie können davon ausgehen, dass wir auch beim führenden Personal des LfV ein entsprechendes Disziplinarverfahren eingeleitet haben. Dies ist in der Prüfung und teilweise auch abgeschlossen. Sie können davon ausgehen, dass wir die Verantwortlichen genau unter die Lupe nehmen, schon allein deshalb, weil wir großes Interesse daran haben, dass das Amt seinem gesetzlichen Auftrag ordnungsgemäß nachkommt.

Zu Ihrer Frage nach den personellen Konsequenzen: Diese haben wir gezogen. Ich bin der Überzeugung, dass es mit der Auswechslung der Führung nicht getan ist. Wir haben auch dankenswerterweise durch den Beschluss des Sächsischen Landtags zwölf Stellen mehr, die wir für die Abteilung Rechtsextremismus/Rechtsterrorismusbekämpfung

ausbringen wollen, und vor allem – dies ist bereits geschehen und muss aber teilweise auch noch geschehen – brauchen wir juristischen Sachverstand in diesem Amt. Wir haben es bereits mit Juristen gestärkt, und wir werden es mit weiteren Juristen stärken, denn der Name ist Programm. Das bedeutet, das Amt hat die Verfassung nicht nur zu schützen, sondern auch auf dem Boden der Verfassung zu arbeiten. Dazu sind auch Juristen erforderlich.

Ich bedanke mich nochmals für den Beschluss im Sächsischen Landtag, dass wir hierfür zwölf Stellen zur Verfügung gestellt bekommen haben. Ich denke, dies wird das Amt nachhaltig stärken.

Die BÜNDNISGRÜNEN.

Petra Čagalj Sejdi, BÜNDNISGRÜNE: Ich möchte zu meinem Thema von vorhin zurückkommen. Soweit mir bekannt ist, gab bzw. gibt es durchaus Fälle, in denen, wenn deutlich wird, dass ein Fall der Härtefallkommission vorgelegt wurde und eine Entscheidung über die Befassung bald kommen würde, betroffene abzuschiebende Personen erst einmal zurückgestellt werden. Soweit ich weiß, war dem Innenministerium bereits bekannt, dass der Fall vorgelegt wurde. Es stand nur noch die Entscheidung über die Befassung aus.

Warum konnte die Familie also nicht erst einmal aus dem Prozess herausgenommen werden, um die Entscheidung abzuwarten?

Frau Abgeordnete, gemäß § 23 Abs. 1 Satz 3 des Aufenthaltsgesetzes ist eine Befassung der Härtefallkommission regelmäßig ausgeschlossen, wenn ein Termin bereits konkret feststeht. Das heißt, aufenthaltsbeendende Maßnahmen werden grundsätzlich nicht ausgesetzt. Nur wenn ein

Mehrheitsvotum der Kommission eine Befassung

beschließt, ist verpflichtend vorgegeben, dass die Abschiebung ausgesetzt wird. Das ist so in der Härtefallkommissionsverordnung vorgesehen und damit reicht allein die Einreichung eines Antrags eines Mitglieds an die Härtefallkommission nicht aus, um eine aufenthaltsbeendende Maßnahme auszusetzen. Zu den Zeitabläufen hatte ich Ihnen ja gerade in der anderen Frage schon Auskunft erteilt.

Die SPD, Herr Abg. Pallas.

Danke, Frau Präsidentin. Ich möchte noch einmal zum Thema Blaulichtorganisation zurückkommen. Es ist ja bereits in der letzten Legislaturperiode zweimal das Sächsische Brandschutz-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzgesetz geändert worden. Bei der zweiten Novelle, in der es schwerpunktmäßig um Feuerwehrthemen ging, ist ja schon deutlich geworden, dass wir in dieser Legislatur als zentrales Thema eine große Novelle des BRKG vorsehen.

Die Frage an Sie: Wann legt das SMI einen Entwurf für die große BRKG-Novelle vor? Was werden die Schwerpunkte seitens des SMI sein und wie werden die Blaulichtorganisationen in die Erarbeitung des Entwurfs konkret einbezogen?

Vielen Dank, Herr Kollege Pallas. In der Tat haben wir uns als Koalition vorgenommen, die große Novelle des BRKG bis Ende 2021 abzuschließen. Sie wissen, dass es pandemiebedingt schwierig war, die entsprechenden Gespräche zu führen, auf die wir großen Wert legen. Wir wollen den Landesbeirat Bevölkerungsschutz genauso wie die anderen Partner in die Fachgespräche einbeziehen. Das hat sich natürlich verzögert, nicht nur um Wochen, sondern um Monate; auch hier gilt: Qualität vor Geschwindigkeit.

Deswegen haben wir jetzt die Vorschläge vorliegen; sie werden derzeit ausgewertet. Ich bin zuversichtlich, dass wir gegen Ende dieses Jahres dem Kabinett einen Entwurf zur Befassung vorlegen können, der noch einmal zur Anhörung freigegeben wird; und dann ist nach der Verbändeanhörung im I. Quartal 2022 die Zuleitung des Entwurfs an den Landtag im II. Quartal 2022 vorgesehen – hier ist natürlich der Landtag Herr des Verfahrens –, sodass wir bis Mitte nächsten Jahres einen entsprechenden Gesetzentwurf haben.

Zu den Punkten nur ganz grob im Einzelnen: Wir wollen die Weiterentwicklung der Brandschutzbedarfsplanung als Inhalt dieser Novelle, hier die Fortentwicklung der Kostenersatzregelung und die Prüfung des Anpassungsbedarfes bei der Aufgabenverteilung im Brandschutzsystem.

Ein weiteres wichtiges Thema ist die Anwendung der Bereichsausnahme. Hier ist geplant, dass wir eine Öffnungsklausel vorsehen, die den entsprechenden Landkreis oder die kreisfreie Stadt in die Lage versetzt, selbst zu entscheiden, ob sie von dieser Öffnungsklausel Gebrauch machen will – also Bereichsausnahme – oder ausschreiben möchte.

Das ist auch eine deutliche Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung und ein Vertrauen in die Entscheidungsfähigkeit der Landkreise und kreisfreien Städte. Wir werden die Kostenerstattung anders regeln, insbesondere die Höhe bei der Erstellung der externen Notfallpläne; dort ist nachzusteuern.

Wir werden in einzelnen Punkten nachsteuern, insbesondere bei der Einbindung der örtlichen Kriseninterventionsteams in den Katastrophenschutz. Vor allem brauchen wir eine eindeutige Definition der kritischen Infrastrukturen. Hierzu ist geplant, eine Koordinierungsstelle KRITIS einzurichten sowie präventive Maßnahmen für Sachsen einzuführen, um nicht nur im Bereich der Gefahrenabwehr und des Katastrophenschutzes, sondern auch im Bereich der Prävention unterwegs zu sein.

Jetzt geht es noch einmal los mit der CDU-Fraktion; Frau Nicolaus, bitte.

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zum Brandschutzgesetz haben wir jetzt Ausführungen gehört. Ich bin ja Mitglied des Landesbeirates Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Brandschutz und hätte speziell eine Nachfrage zum Feuerwehrwesen: Was ist mit der Novelle zu erwarten, speziell im Feuerwehrwesen?

Im Feuerwehrwesen sind wir im engen Austausch mit dem Landesfeuerwehrverband. Wir haben ja auch eine gemeinsame Arbeitsgruppe gehabt – „Freiwillige Feuerwehren Sachsen 2020“ –, die weiter tagt. Dort gibt es weiterhin Gesprächsbedarf; die Eckpunkte hatte ich genannt. Mir sind jetzt keine Details bekannt, weil wir die Eckpunkte erst nach Auswertung der Fachgespräche erstellen.

Ich habe bisher keine Anzeichen dafür, dass nicht vieles von dem, was aus dem Landesfeuerwehrverband und aus dem Feuerwehrwesen gekommen ist, natürlich auch mit in die große BRKG-Novelle einfließen wird.

Die AfD-Fraktion.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Herr Staatsminister, ich habe eine Frage zum Thema ehrenamtliche Helfer in verschiedenen Organisationen. Wir lesen immer öfter in der Presse, dass es immer wieder teilweise recht heftige Angriffe und Übergriffe auch auf ehrenamtliche Helfer in diesen Organisationen gibt. Was plant die Staatsregierung in dieser Frage zu unternehmen? Sind Unterstützungen, Präventionsmaßnahmen geplant? – Das wäre meine Frage, danke.

Vielen Dank, Herr Kollege Hütter. Das ist ein Regelungstatbestand, dem man schwerlich mit dem BRKG abhelfen kann, obwohl man darüber nachdenken kann – ich bin offen, wenn es dort Vorschläge gibt. Wir haben ja bereits bei Angriffen auf Vollzugsbeamte und -beamtinnen in der

Bundesrepublik Deutschland gemeinsam mit dem Bund das Strafrecht verändert und verschärft. Das heißt, wir haben Mindeststrafen eingeführt, und das ist ein klares Signal, dass Angriffe auf Vollzugsbeamte gleichzeitig Angriffe auf unsere friedliche und freiheitliche Gesellschaft sind.

Es ist an der Zeit, ernsthaft darüber nachzudenken, bei Feuerwehrleuten – freiwillige, Berufsfeuerwehr –, aber auch bei Angehörigen des Katastrophenschutzes und Rettungsdienstes weiterzukommen. Ich bin sehr offen und dankbar, wenn wir die Diskussion führen, im BRKG, aber auch außerhalb des BRKG dazu weiterzukommen.

Die Linksfraktion, bitte.

Herr Minister Wöller, bei mir geht es um die Datenspeicherung, um das Thema personalisierte Tickets. Ist Ihnen bekannt, dass die Ausschreitungen beim Dynamo-Spiel vor dem Stadion stattgefunden haben und dass bei einem Fußballspiel die durchschnittliche Quote gewaltsuchender Fußballfans bei unter einem Prozent liegt? Wie rechtfertigen Sie daher die geplante Pflicht der Datenabgabe für die anderen 99 % der Zuschauenden? In welcher Datenbank sollen die Personaldaten gespeichert werden, von welcher Institution und für wie lange?

Vielen Dank, Frau Kollegin. Lassen Sie mich vorab sagen: Gewalt, ob sie vor dem Stadion oder im Stadion, vor dem Fußballspiel, während des Fußballspiels oder danach passiert, ist völlig gleichgültig, Gewalt ist Gewalt. Sie hat weder etwas im Fußball oder sonstigem Sport noch etwas in unserer Gesellschaft zu suchen, sondern muss mit aller Härte des Gesetzes bekämpft werden.

Deswegen haben wir es schon lange beobachtet und der 16. Mai 2021 war es, glaube ich, der sich bei mir ein bisschen eingebrannt hat – nicht nur aufgrund der Freude aufgrund des Aufstiegs von Dynamo, sondern auch aufgrund der massiven Ausschreitungen in einer Art und Weise, wie ich sie vorab noch nicht gesehen habe –: 500 gewalttätige bzw. gewaltbereite Hooligans, die ganz gezielt und geplant Angriffe auf die Polizei verübt haben. Am Ende des Tages hatten wir 185 verletzte Polizistinnen und Polizisten. Das ist für mich ein unerträglicher Zustand.

Wir sind schon in Gesprächen mit Dynamo, wie wir die Situation bewältigen können. Es ist ja nicht allein ein Dresdner oder sächsisches Phänomen, sondern das ist in Deutschland verbreitet, aber man muss zugeben, hier in Sachsen am Rande von Dynamo-Spielen ist es doch ein sich sehr verfestigendes Phänomen.

Die personalisierten Tickets sind für mich kein Allheilmittel, aber wir sollten irgendwann einmal anfangen. Wir haben jahrelang auch mithilfe des Landtags und jetzt mit noch mehr Hilfe des Landtags Fanarbeit gemacht und diese auch finanziert – ein ganz klares Signal. Ich bin dankbar, dass sich Dynamo Dresden von dieser Gewalt klar distan

ziert hat, aber es muss uns gelingen, bundesweite Stadionverbote gegen solche Personen, die gewalttätig geworden sind, wirksam umzusetzen.

Deswegen ist es ein erster Schritt, den wir gehen wollen. Die Innenministerkonferenz hat sich meinem Vorschlag angeschlossen – nur für Risikospiele, also keine flächendeckenden personalisierten Tickets. Wir wollen das prüfen. Wie Sie wissen, sind EM-Spiele auch auf deutschem Boden, in München, mit personalisierten Tickets technisch möglich, auch wenn die Pandemielage eine andere Begründung ist.