Welche Projekte welche Kommune einreicht, liegt in der kommunalen Eigenverantwortung, und der Auswahlprozess lief über – in der Richtlinie zu findende und nachlesbare – Auswahlkriterien. Es gab Auswahlkriterien für alle, und weiterhin gab es spezifische für die jeweiligen drei Förderschwerpunkte, die ich angesprochen hatte. Es gab jeweils ein Punktebewertungssystem, wonach diese Projekte ausgewählt wurden, also nach einem objektiven Schema. Das ist die Antwort darauf.
Sie können jetzt nicht noch eine weitere Frage stellen; tut mir leid. Als Nächstes die Fraktion DIE LINKE, bitte.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatsminister! Welche Perspektiven sieht die Staatsregierung in Bezug auf den ASP-Schutzzaun an der Grenze zu Polen vor dem Hintergrund der fehlenden Kooperationsbereitschaft von Polen, insbesondere im Zusammenhang mit der Barrierewirkung und deren negativen Auswirkungen auf populationsdynamische Prozesse bei Wildtierarten, zum Beispiel beim Wolf? Es können Lernprozesse entstehen durch das Überwinden des Zaunes, der aufgestellt worden ist. Polen macht bei der Bekämpfung der ASP nicht so richtig mit. Soll der Schutzzaun dann dauerhaft bleiben, oder welche Maßnahmen plant die Staatsregierung, um die Barrierewirkung für Arten wie den Wolf zu minimieren bzw. aufzuheben? – Danke.
Auch wenn die Frage nicht direkt die Mehrwertinitiative betrifft, muss man zunächst feststellen: Es ist eine große Herausforderung, da das ASP-Gebiet hauptsächlich im westpolnischen Bereich liegt und wir uns an der Randzone befinden. Es ist bisher auch nicht wirklich gelungen, zu einer guten, gemeinsamen Krisenbewältigungsstrategie zu kommen. Über die Auswirkungen auf die Wildtierbiologie und deren Verhalten haben wir zurzeit noch keine Daten. Dieses Einzäunen usw. sind alles sehr neue Phänomene. Das wird alles untersucht, zum Beispiel haben wir besenderte Wölfe in diesem Gebiet. Das ist eine besonders interessante Tierart. Diese Daten müssen wir erst auswerten, sodass wir jetzt noch nichts dazu sagen können. Aber wir haben das im Blick.
Vielen Dank, Herr Minister, für die Einführung in das Thema Mehrwert für Sachsen. Sie haben es ja selbst gesagt: Es gab eine siebenfache Überzeichnung. Von 700 eingereichten Anträgen wurden nur 150 ausgewählt. So habe ich es zumindest der Presseveröffentlichung entnehmen können. Das ist 150mal Erfolg, aber eben auch 550 Mal Enttäuschung.
Meine Frage lautet: Wie und durch wen ist die Auswahl konkret erfolgt, und wie wird jetzt die Ablehnung kommuniziert?
Das war tatsächlich eine große Herausforderung, weil es so eine große Resonanz erhalten hat. Die Auswahl lief in einem Verfahren zur fachlichen Bewertung durch entsprechende Gremien. Dies waren vor allem Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ministeriums, aber auch der nachgeordneten Behörden. Wir hatten verschiedene Förderschwerpunkte, in denen es um
erneuerbare Energien oder um Landwirtschaft, um Klimaresilienz oder um Wasserfragen usw. ging, und es waren Fachleute, insbesondere aus dem LfULG, dabei.
Wir hatten ein Punkteschema, um in den einzelnen Kategorien den jeweiligen Mehrwert zu bestimmen. Die Einzelpunkte wurden in den Fachgremien zusammengeschrieben, und es gab eine Rankingliste für die Vorhaben in all den einzelnen Förderschwerpunkten. Die bestbewerteten bekamen den Aufruf, sich an die SAB zu wenden, da die Anzahl der Ausgewählten meist nicht zu 100 % identisch mit der Zahl derer ist, die dann tatsächlich zur Förderung kommen, da die Auswahl zweistufig über die SAB erfolgt. Deshalb gibt es eine Warteliste.
Die Kommunikation erfolgte dahin gehend, dass zuerst jene informiert wurden, die sehr schnell, innerhalb von vier Wochen, ihren Antrag stellen sollen. Die Nächsten bekamen die Information, dass sie auf einer Warteliste geführt werden; außerdem gab es einige, denen wir leider absagen mussten. Auch dort haben wir uns bemüht, bei den Projekten zu schauen, ob es etwa Alternativen und andere Fördermöglichkeiten gäbe.
Ansonsten war dies für uns auch ein Lernprozess, zu schauen, wo es einen sehr hohen Bedarf gibt – denn es waren Unternehmen und insbesondere auch viele Kommunen dabei –, damit wir für weitere Förderprogramme, die für die Zukunft geschrieben werden, schauen, dass diese Module dort besonders hineinpassen.
Danke, Frau Präsidentin. Sehr geehrter Herr Staatsminister, die Förderrichtlinie wird aus dem Corona-Bewältigungsfonds finanziert. Womit wird das gerechtfertigt? Denn damit ist sie ja zeitlich begrenzt. Plant man aufgrund des Interesses eventuell eine Verlängerung des Ganzen mit anderen finanziellen Mitteln?
Die große Nachfrage hat gezeigt, welcher Bedarf vorhanden ist. Deshalb wäre aus der Sicht des Landes sicher eine Verlängerung wünschenswert. Das ist aber mit dieser Richtlinie erst einmal ausgeschlossen, da wir Mittel aus dem Corona-Bewältigungsfonds haben. All diese Maßnahmen müssen – das ist die gewisse Eilbedürftigkeit – bis Ende 2022 umgesetzt und finanziert sein. Es ist also wirklich ein Akut-, ein Sofortprogramm.
Der Hauptansatzpunkt war, dass der Corona-Fonds auch für konjunkturelle Programme vorgesehen ist, und wir haben gesagt: Wir wollen bitte diesen Konjunkturimpuls aus Corona mit dem Mehrwert und den anderen Aspekten koppeln. Deshalb ist es so, wie die Finanzierung aus dem Corona-Fonds erfolgt, nicht möglich, diese Richtlinie zu verlängern. Aber, wie gesagt, wir haben viel daraus gelernt, wo Förderschwerpunkte für diese Zeit liegen müssen.
Gerade der Punkt Klimafolgenbewältigung und was man dafür tun kann, wird uns noch länger beschäftigen, auch
Überschriften wie „Schwammverhalten der Landschaft“, „Schwammstadt“ und andere Themen, aber auch der Bereich der regionalen Wertschöpfung, Resilienz unserer Versorgungssysteme und erneuerbare Energien. Dort werden wir auch andere Formate finden müssen. Aber die Richtlinie selbst lässt sich so nicht verlängern.
Herr Minister, die nächste Frage: Mit Projektabschluss Ende 2022 ist ja nur eine relativ kurze Umsetzungszeit gegeben. Warum ist sie so kurz? Gab es auch Projekte, die abgelehnt werden mussten, weil die Laufzeit deutlich über den veranlagten Zeitraum hinausgegangen wäre?
Das war eine förmliche Voraussetzung. Alle Antragsteller mussten einen Zeitplan – auch mit Meilenstein – vorlegen, der glaubhaft macht, dass das Projekt im Zeitraum bis Ende 2022 umsetzbar ist. Projekte, bei denen dies nicht der Fall war, konnten nicht ausgewählt werden.
Begleitend zu dieser Antragstellung hatten wir aber ein sehr intensives Verfahren, auch der Beratung. Es wurden auch Workshops durchgeführt. Es gab 600 Beratungsgespräche mit Antragstellern, sodass sie ihre Anträge im Vorhinein entsprechend qualifizieren konnten. Deshalb haben auch alle Anträge am Ende dieser Maßgabe entsprochen. Bedingt war dies dadurch – ich hatte es vorhin bereits ausgeführt –, dass die Mittel aus dem Corona-Bewältigungsfonds stammen. Deshalb war auch diese zeitliche Befristung vorgesehen. Sonst könnten sie den Zweck des Konjunkturimpulses unmittelbar nach Corona nicht erfüllen.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Herr Staatsminister, wir dürfen ja Fragen zum ganzen Haus stellen. Ich habe keine Fragen zum Programm, sondern nur zum ganzen Haus.
Die nächste Frage ist: Wie stellt sich die aktuelle Brisanz der Problematik invasiver, nicht einheimischer Pflanzenarten, im Speziellen der Knöterich-Sippen, im Bereich der Ufervegetation von Fließgewässern für Sachsen aus der Sicht der Staatsregierung dar? Welche Forschungsprojekte laufen derzeit zum Thema Neobiota in Sachsen? Welche Bekämpfungsmaßnahmen bzw. Förderprogramme gibt es derzeit, um der Ausbreitung problematischer invasiver Pflanzenarten entgegenzuwirken? – Danke.
knöterich. Wir haben seit einer ganzen Zeit auch den Riesen-Bärenklau und das Indische Springkraut, vor allem entlang der Fließgewässer und teilweise auch an Wegen bzw. Forstwegen. Ich muss sagen: Diese Arten wieder vollständig zurückzudrängen ist schlichtweg nicht möglich, sondern es geht um den Umgang damit.
Man muss an jeder einzelnen Stelle eine Wirtschaftlichkeitsabwägung vornehmen, wie die Risiken sind. Es sind einjährige, sehr schnell und hoch wachsende Pflanzen, die nicht tief wurzeln. Deshalb kann es etwa an einem Gewässerabschnitt, hinter dem sich auch noch eine Bebauung befindet, sein, dass man die Pflanzen dort mit hohem Aufwand entfernen muss; denn ein Hochwasser, das sie dann wegspült, führt ganz schnell zu einem bloßliegenden Boden, bei dem besondere Angriffsflächen für Unterspülungen von Gebäuden vorhanden sind.
Es mag auch Stellen geben – es kommt immer auf die Gewässertopografie an –, bei denen sehr dichte Bestände, wenn es kein sehr schnell abfließendes, sondern ein träges Gewässer ist, zu einem Rückstau führen können und es zu einem Hochwasserrisiko kommt. Dort muss man eingreifen, auch wenn bestimmte Gefährdungslagen nicht vorhanden sind. Aber wenn der Gewässerzuschnitt, die Topografie, quasi wieder steiler ist, dann räumt so ein Hochwasser das einfach weg, dann hat man nicht wirklich den Ansatz. Es ist noch etwas vielschichtiger. Es gibt teilweise schon Arten, auch Vögel, die sich irgendein Röhricht suchen und mittlerweile darin brüten. Auch dort muss man sagen: Es ist nicht sinnvoll – vielleicht auch noch zum falschen Zeitpunkt –, dort heranzugehen. Es kommt also sehr auf die Orte an.
Aktuelle Forschung haben wir keine. Aber es gab sie, und sie ist auch über das LfULG gelaufen. Das ist auch bei den Publikationen dort abrufbar.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich würde gern noch einmal zu Mehrwert Sachsen zurückkommen; denn es ist eine sehr breite Streuung von Vereinen, Kommunen, Firmen und Privatpersonen. Wie wird sichergestellt, dass dies in einer hohen Qualität erfolgt? Welche Maßnahmen zur Qualitätssicherung gibt es dabei, gerade bei der Prüfung der eingereichten Unterlagen, aber auch in der Umsetzung der Vorhaben?
Ich habe gerade noch einmal in die Richtlinie geschaut, da dies schon angefragt worden ist. Wir hatten drei Hauptthemensetzungen: Land- und Forstwirtschaft, Gartenbau, Fischerei, Aquakultur und regionale Wertschöpfung, außerdem die Wertschöpfungsketten, insbesondere auch Direktvermarkter, die Klimafolgenbewältigung und die Energieversorgung. Wir haben dafür gesorgt, dass in jedem Bereich eine Förderung stattfindet.
Es gab eine fachliche Bewertung, die übergreifend für alles gilt. Dabei gab es vier Möglichkeiten: Kriterium nicht erfüllt: null, vollständig erfüllt: vier, überwiegend erfüllt: drei, teilweise erfüllt: zwei. Die Kriterien waren bei „übergreifend“: „ist geeignet, eine mittelbare/unmittelbare Konjunkturwirkung zu erzielen“, das heißt, Firmen,
Zweitens. Das Projekt ist innovativ, beispielhaft und modellhaft; auch das muss belegt sein. Drittens. Es führt zu einer qualitativen und nachhaltigen Verbesserung des Status quo. Viertens. Es zeichnet sich durch eine Einbindung verschiedener Akteure – Kooperationen fachübergreifend – aus.
Das waren die übergreifenden Kriterien. Dann hatten wir zu jedem einzelnen Schwerpunkt – ich schaffe es aber nicht, das jetzt in meiner Zeit zu beantworten – eine Vielzahl von einzelnen Punkten, die in dem Punktebewertungsschema mit null bis vier Punkten zu bewerten waren.
Wenn es zum Beispiel um Landwirtschaftsfragen ging, waren die Kriterien: Das Projekt schafft oder stärkt regionale Vermarktungs- oder Wertschöpfungsketten. Es leistet einen Beitrag zur resilienten Ausgestaltung von Arbeits- und Produktionsprozessen, Wirtschafts- und Versorgungsstrukturen. Es wirkt sich positiv auf das Landschaftsbild, das Naturerleben, wenn es um die Flächen geht, aus. Es führt zur Reduzierung von Nähr- und Schadstoffeinträgen in den Naturhaushalt, und es trägt zur Verminderung von Bodendegradation bei.
Das alles sind sehr spezifische Komponenten. Die könnte ich jetzt auch für die anderen Schwerpunkte einzeln vortragen. Es wurde über die Arbeitsstäbe sichergestellt, dass dort mehrere Personen, auch fachlich hoch kompetente Personen – es sind reine Fachbehörden und keine Vollzugsbehörden, gerade das LfULG – jeweils ihre Punktezahl abgegeben haben, die dann zusammengelegt worden sind.
Über dieses Verfahren – dieses Bewertungsschema ist öffentlich gemacht worden und alle, die Anträge gestellt haben, wussten, wonach bewertet wird – haben wir ein Höchstmaß an Transparenz hergestellt; fachliche Tiefe und dadurch Sicherstellung, dass wirklich die besten Projekte ausgewählt worden sind.
Danke, Frau Präsidentin. Mit dem Titel „Nachhaltigkeit aus der Krise“ ist das Wort „Nachhaltigkeit“ zum Schlagwort gemacht worden. Worin liegt die Nachhaltigkeit? Einige Punkte sind schon genannt worden. Aber worin liegt insgesamt die Nachhaltigkeit des Programms?
Nachhaltig sind genau die Verknüpfungen, dass man ökonomische, ökologische und soziale Faktoren zusammenbringt. Ich glaube, der ökonomische Faktor erschließt sich hierbei relativ
schnell: Es geht nach einer Krise, die auch Unternehmen teilweise stark getroffen hat, tatsächlich darum, Aufträge auszulösen, also in der freien Wirtschaft auch ökonomisch zu helfen. Es ist aber wichtig, das Ganze noch mit dem Mehrwert zu versehen, sodass wir einen Hebel haben, weil wir eben keine Vollfinanzierung haben. Das heißt, dass dadurch noch ein viel größerer Beitrag in der freien Wirtschaft ausgelöst wird.
Gerade durch die Inanspruchnahme von regionaler Wertschöpfung, also von Dingen, mit denen im Land langfristig etwas erreicht werden kann, sozusagen volkswirtschaftlicher Mehrwert, zahlt es sich aus. Dann der Aspekt dieser engen Verknüpfung. Es muss auch in den Krisen – egal, ob es den Klimaschutz betrifft, die Klimafolgenbewältigung oder die Artenvielfalt – einen Beitrag leisten. Wir wissen, dass, je länger man solche Themen aufschiebt, sie meist mit Zins und Zinseszins viel teurer zu Buche zuschlagen. Das heißt: Jede Lösung in diesem Bereich bewahrt uns vor finanziellen Folgekosten. Das ist auch ein ökonomischer Mehrwert, und auch der ökologische Mehrwert ist ganz stark drin, also alles, was zum Klimaschutz und zur Artenvielfalt gehört.
Zum sozialen Aspekt: Es sind Investitionen, die direkt bei uns in der Fläche stattfinden und Arbeitsplätze schaffen. Auch die soziale Dimension bei der Bewältigung all dieser Krisen ist zu betrachten. Wir haben jetzt zwei Tage darüber diskutiert, was das auch mit uns Menschen macht, wenn wir in der Klimakrise stecken; auch was die Energiewende als ein Beitrag zur Klimakrise anbelangt. Deshalb auch die soziale Dimension. Deshalb geht es bei dieser MehrwertInitiative um Nachhaltigkeit.
Vielen Dank. Die AfD hat keine Fragen mehr angemeldet. Dann bitte für die Fraktion DIE LINKE Frau Kollegin Mertsching; bitte schön.
Agrarökologische Forschung als Stichwort. Das baut auf dem Wissen von Züchter(innen), Bauern und Bäuerinnen sowie von handwerklichen Lebensmittelherstellern auf. Im Rahmen der Anhörung zur Drucksache 7/3831 führte Herr Zederer vom LfULG aus, dass dieser Ansatz auch in der aktuellen Forschungsarbeit des LfULG berücksichtigt wird, und verwies auf eingereichte Forschungsanträge im Rahmen des Startprogramms für das im Aufbau befindliche Kompetenzzentrum für nachhaltige Landwirtschaft. Dort soll es darum gehen, den Wissenstransfer, die On-Farm-Forschung zu stärken. Welche Forschungsprojekte werden in diesem Zusammenhang umgesetzt?
Das LfULG achtet, sowohl was Forschungsarbeit anbelangt als auch in Zusammenarbeit mit unserem Lehr- und Versuchsgut, wie in Köllitsch, darauf, dass wir auch eigene Dinge umsetzen können, und es geht natürlich – wie es bereits angesprochen wurde – um On-Farm mit Kooperationspartnern. Da gibt eine ganze Reihe von Themen, die derzeit noch laufen.