Protokoll der Sitzung vom 22.07.2021

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Sächsische Verfassung hält fest, dass die Erwachsenenbildung zu fördern ist. Die betriebliche, berufliche und akademische Weiterbildung ist weitgehend durch das Berufsbildungsgesetz, das Sozialgesetzbuch III, das Sächsische Schul- sowie Hochschulgesetz normiert.

Anders gestaltet es sich im Segment der allgemeinen Weiterbildung. Im Wesentlichen bestimmt das Weiterbildungsgesetz deren Struktur wie auch die Grundsätze der staatlichen Förderung. Das Gesetz stammt aus dem Jahr 1998. Seither hat sich nicht nur die Arbeitswelt verändert, sondern der gesellschaftliche Wandel vollzieht sich immer schneller. Die gesellschaftliche und persönliche Weiterbildung gewinnt so an Bedeutung und eine Gesetzesnovelle ist dringend angezeigt.

Wir haben eine klare Vorstellung davon, was das Weiterbildungsgesetz leisten soll. Wir wollen die Weiterbildung als vierte Säule des Bildungssystems stärken. Dabei muss die Grundversorgung mit Weiterbildungsangeboten ebenso gewährleistet sein wie die Vielfalt der Träger.

Es braucht auch eine verlässliche Finanzierung. Eine reine Output-Orientierung durch die Vergütung von Unterrichtsstunden gehört dringend auf den Prüfstand. Das Innovationspotenzial der Einrichtungen muss gestärkt werden. Wir wollen die Weiterbildungsbeteiligung insgesamt erhöhen und neue Zielgruppen gewinnen. Weiterbildungseinrichtungen sind zudem fester Bestandteil kommunaler Bildungslandschaft. Das Weiterbildungsgesetz soll deshalb auch deren regionale und kommunale Verankerung und Vernetzung weiter festigen und stärken.

Neben der Novelle des Weiterbildungsgesetzes steht auch eine Fortschreibung der Weiterbildungsstrategie an. Liebe Kolleginnen und Kollegen, hier wird es nicht nur bei einer Fortschreibung bleiben. Wir wollen eine ressortübergreifende Weiterbildungsstrategie für den Freistaat Sachsen – ein umfassendes Konzept, das die allgemeine Weiterbildung erfasst, aber ebenso auch den großen Bereich der beruflichen Weiterbildung abdeckt. Uns ist bewusst, dass das ein richtig dickes Brett ist, das wir diesbezüglich bohren wollen. Doch ich bin zuversichtlich, dass uns das gelingen kann.

Uns BÜNDNISGRÜNEN sind in diesem Prozess vor allem zwei Aspekte wichtig: Zum einen darf in einer Gesamtstrategie die persönliche, soziale, politische und kulturelle Weiterbildung nicht zu kurz kommen oder hinter ökonomischen Gesichtspunkten zurücktreten. Wir brauchen Engagement und Beteiligung. Weiterbildung ist für viele ehrenamtlich Tätige essenziell. Weiterbildung darf thematisch nicht verengt werden und einer strikten Verwertungslogik unterworfen werden. Sie ist gleichzeitig Voraussetzung und Ausdruck eines selbstbestimmten Lebens und aktiver gesellschaftlicher Teilhabe.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir müssen deshalb weiter an Strategien feilen, um im umfassenden Sinne inklusive Weiterbildungsangebote zu schaffen. Auch die Anerkennung von Kompetenzen, die durch nicht formales und informelles Lernen erworben wurden, wird uns weiter beschäftigen.

Zum anderen ist uns BÜNDNISGRÜNEN wichtig, dass die nachholende Bildung einbezogen wird. Der zweite Bildungsweg gehört unbedingt auf die Agenda, wenn wir es mit Bildungs- und Chancengerechtigkeit im Bereich der Weiterbildung ernst meinen. Grundbildung ist seit vielen

Jahren fester Bestandteil der Weiterbildung. Daneben muss jedoch die Infrastruktur für die nachholende Schulbildung ausgebaut werden. Es gibt in Sachsen fünf Abendoberschulen, fünf Abendgymnasien und fünf Kollegs. Aus unserer Sicht sollten weitere Einrichtungen, beispielsweise die Volkshochschulen, mit der Aufgabe betraut werden, Menschen jedes Alters auf einen Schulabschluss vorzubereiten, auch tagsüber. Hier ist es besonders wichtig, Zugangshürden niedrig zu halten.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das dicke Brett der Weiterbildungsstrategie wollen wir bis Ende 2023 gebohrt haben. Ich bitte herzlich um Ihre Zustimmung zu diesem ambitionierten Vorhaben und zu unserem Antrag.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN)

Als Nächstes erteile ich Frau Kollegin Friedel für die SPD-Fraktion das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist ja schon viel zu den Gründen, die uns zu diesem Antrag geführt haben, gesagt worden. Ich möchte noch ein, zwei Worte zur Vorgeschichte sagen, da es die eine oder andere Irritation gab.

Unser Antrag enthält – das haben Sie inzwischen mitbekommen – zwei Schlüsselbegriffe. Zum einen das Thema Weiterbildungsstrategie und zum anderen das Thema Weiterbildungsgesetz. Ein Weiterbildungsgesetz haben wir in Sachsen bereits, eine Weiterbildungsstrategie haben wir noch nicht. Derzeit ist die Weiterbildungskonzeption die Grundlage. Sie stammt aus dem Jahr 2014, nimmt den Horizont bis 2020 in den Blick und jetzt haben wir 2021.

Deshalb hatte das Kultusministerium bereits in der letzten Legislatur einen Entwurf für eine Weiterbildungsstrategie erarbeitet und in den letzten Jahren im Landesbeirat für Erwachsenenbildung diskutiert.

Diese Diskussion hat bis heute noch zu keinem Ergebnis geführt. Das liegt, glaube ich, nicht nur daran, dass es zwischendurch eine Landtagswahl und eine Pandemie gab, sondern es liegt auch daran, dass im Laufe der Diskussion im Landesbeirat für Erwachsenbildung deutlich geworden ist, dass eine tragfähige Strategie sehr breit angelegt sein sollte, breiter, als es der bisherige Entwurf des Kultusministeriums vorsah, denn dieser hat sich natürlich vor allem auf den Teil der allgemeinen Weiterbildung konzentriert.

(Unruhe im Saal)

Das große Feld der beruflichen Weiterbildung – zum Beispiel – ist gar nicht im Sächsischen Staatsministerium für Kultus verortet. Dafür gibt es das Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr als verantwortliche Institution, genauso wie Kammern und viele Unternehmen. Wir haben aber auch das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus im Spiel, wenn es um akademische Weiterbildung geht, oder das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zu

sammenhalt beim großen Feld der Weiterbildung im sozialen Bereich. Wenn man eine Weiterbildungsstrategie tatsächlich so breit anlegen möchte, dann ist das, wie Frau Kollegin Melcher sagte, ein dickes Brett. Das haben wir in Punkt II beschrieben.

Wir halten es für sinnvoll – und haben uns auch vom Landesbeirat überzeugen lassen –, dass eine solche Gesamtstrategie gegeben sein muss. Denn spannend und herausfordernd wird es gerade dort, wo die Schnittstellen sind, wenn es beispielsweise um berufliche Weiterbildung geht, aber man sich trotz alledem im Feld der allgemeinen Weiterbildung bewegt, weil die Grenzen fließen. Was ist der Erwerb einer zusätzlichen Sprache – berufliche oder allgemeine Weiterbildung?

Das gilt es in einer solchen Gesamtstrategie auch mit Blick auf die nationale Weiterbildungsstrategie und den europäischen Referenzrahmen ein wenig auseinanderzudeklinieren. Und das braucht Zeit.

Weil Zeit auf der anderen Seite für viele Weiterbildungseinrichtungen im engeren Teil bei der allgemeinen Weiterbildung eine wichtige Ressource ist – unter anderem Zeit für Planung und für verlässliche Innovation –, komme ich zum zweiten Stichwort, dem Weiterbildungsgesetz. Wir halten es nicht für klug, mit der „kleinen“ Anpassung des Weiterbildungsgesetzes noch lange zu warten. Wir haben im Koalitionsvertrag auch versprochen, dass wir den großen Fortschritten, die wir in der letzten Legislatur bei der finanziellen Ausstattung gemacht haben – immerhin sind wir von 6 auf knapp 10 Millionen Euro im Doppelhaushalt gekommen –, nun auch strukturelle Fortschritte folgen lassen, und dass es uns wichtig ist, die Finanzierung der allgemeinen Weiterbildung verlässlich und langfristig zu organisieren. Dem soll eine kleine Novelle des Weiterbildungsgesetzes dienen. Wir möchten, dass die Träger der Weiterbildung – hierbei geht es sowohl um die Volkshochschulen als auch um die anerkannten freien Träger der Erwachsenenbildung – tatsächlich Sicherheit erhalten, langfristig planen können, in den ländlichen Räumen nicht weiter unter Druck geraten und sich thematisch so breit aufstellen können, wie wir das auch wollen.

Für dieses Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag verspüren wir Rückenwind. Wir haben im Dezember 2019 von der Landesarbeitsgemeinschaft Erwachsenenbildung per Pressemitteilung erklärt bekommen, dass man sich freue und besonders die Novellierung des Weiterbildungsgesetzes bis zum Jahr 2021 begrüße. Wir gehen davon aus, so heißt es weiter, dass dabei die Trägervielfalt des Weiterbildungssystems in Sachsen bestehen bleibt und öffentliche Förderungen innerhalb der globalen Trägerstruktur weiter gleichberechtigt zugänglich sind. Davon können alle ausgehen. Genau das ist unser Anliegen in Punkt I des Antrags.

Deshalb noch einmal zusammengefasst:

Erstens. Wir wollen das derzeitige Weiterbildungsgesetz noch vor dem nächsten Doppelhaushalt einer kleinen Novelle unterziehen.

(Frank Schaufel, AfD: Psssst!)

Oh, vielen Dank, Herr Schaufel. Das war höflich. – Zweitens. Wir möchten parallel dazu die verschiedenen Fachstrategien zu einer Gesamtstrategie Weiterbildung für den Freistaat Sachsen zusammenführen und weiterentwickeln.

Drittens. Auf der Basis einer solchen Gesamtstrategie wird sich der Landtag auch einmal mit der Frage befassen müssen, ob es einer großen Novelle des Weiterbildungsgesetzes bedarf. Aber – so viel Ehrlichkeit gehört dazu – das ist dann möglicherweise nicht mehr der Landtag in dieser Zusammensetzung.

Insofern würden wir uns freuen, wenn Sie diesem logischen Dreischritt folgen könnten und dem Antrag Ihre Zustimmung erteilten.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD, der CDU und den BÜNDNISGRÜNEN)

Als nächste Fraktion kommt die AfD zu Wort. Frau Penz, bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Man lernt nie aus – diesen Spruch kannten bereits unsere Großeltern. Dazu benötigten sie keinen europäischen Referenzrahmen für lebenslanges Lernen.

Nachdem GRÜNE und LINKE in der letzten Wahlperiode Entwürfe zum lebenslangen Lernen und zu bezahlter Freistellung für Bildung einbrachten, welche aber im September 2018 von der CDU abgelehnt wurden, soll nun genau dies in Gesetze gegossen werden. Wenn ich höre, dass hier ein dickes Brett gebohrt werden soll, dann schwant mir Schlimmes. Mit ihrem heutigen Antrag macht die CDU langsam aber sicher den Weg frei – für fünf Tage bezahlte Freistellung zusätzlich zum normalen Urlaub, für Fortbildung, welche, wohlgemerkt, nicht beruflich sein muss.

(Sabine Friedel, SPD: Wenn es so wäre, hätten wir anders gefeiert! – Heiterkeit bei der SPD und den LINKEN)

Sie haben sich sehr vage ausgedrückt, Frau Friedel. – Sicher nicht immer ohne Anspruch, aber auch möglich für nahezu alles, was sich unter Begriffen wie Kompetenz, Klimawandel – hatten Sie erwähnt –, Digitalisierung, Globalisierung, Demokratie usw. und Toleranz natürlich – verstecken lässt. Dazu findet sich für jedes Thema ein Konzept.

Ein Beispiel gefällig? „Dieser besagte Kurs verfeinert in kürzester Zeit die motorischen Fähigkeiten der Zielgruppe und stärkt das Selbstvertrauen. Unter Anwendung der Digitalisierung erfolgt die Visualisierung der Arbeitstechnik. Der Umgang mit berufsuntypischen Materialien öffnet den Blick für Nachhaltigkeit und gibt einen komplexen Einblick in globale Zusammenhänge der Wirtschaft. Weiterhin erfolgt die Schulung von gesellschaftlichem Zusammenhalt, Solidarität und Toleranz“ – natürlich.

Ich übersetze das einmal – einigen von Ihnen dürfte dieses Beispiel noch bekannt sein –: Das intensive Häkeln schult bei Schlossern die Feinmotorik. Die Häkeltechnik schauen wir uns im Internet an. Wir verwenden Häkelgarn aus Baumwolle, für deren Anbau keine Pestizide eingesetzt wurden; und achten natürlich auch auf den Transport, welcher am besten ohne jedes CO2 auskommen sollte.

Wer beim Häkeln Schwierigkeiten hat, dem wird natürlich geholfen. Schlechte Häkeleien ignorieren wir – selbstverständlich; wir wollen ja niemanden diskriminieren. Der Titel des Kurses: „Intensivkurs Häkeln für Schlosser“. Sie sehen, alles lässt sich mit ein wenig Fantasie verkaufen.

(Heiterkeit bei der AfD)

Nachdem die SPD 2018 signalisiert hatte, das lebenslange Lernen mit bezahlter Freistellung zum großen Thema der Landtagswahl 2019 zu machen, sich aber „nur“ circa 69 % der Wähler dafür nicht begeistern konnten, steht die Sache nun trotzdem – als Prüfauftrag, wohlgemerkt – im Koalitionsvertrag. So viel zur Respektierung des Wählerwillens.

Fakt ist, Volkshochschulen sind ein wichtiger Bestandteil der Bildungslandschaft. Aber: Kaugummiformulierungen wie „Trägervielfalt“, „gemeinwohlorientiert“, „förderfähige Unterrichtsstunden“ oder „innovative Lehr- und Lernformen“ lassen jeglichen Anspruch an Qualität verschwinden.

Wie definieren Sie pädagogisches Fachpersonal? Bereits jetzt müssen Vereinsvertreter an Schulen außer einem erweiterten Führungszeugnis keinen Eignungsnachweis als Referent erbringen. Der Markt für ausgebildete Lehrer – wie wir alle wissen – ist leer, mehr als leer. Warum denn sonst haben wir so viele Seiteneinsteiger? Lothar Bienst, Ihr geschätzter CDU-Kollege, rechnete Ihnen 2018 vor, was auf den Arbeitgeber zukommt. Allein bei den Kommunen mit 60 000 Beschäftigten bedeuten 5 bezahlte Tage pro Beschäftigtem 300 000 Arbeitstage oder 1 300 Vollzeitstellen.

(Sabine Friedel, SPD: Wo steht das denn im Antrag?)

Ich habe nicht gesagt, dass es so im Antrag steht. Ich habe gesagt, dass es als Prüfauftrag im Koalitionsvertrag steht. Sie sollten vielleicht einmal zuhören. Damit fangen wir jetzt an.

(Zuruf der Abg. Sabine Friedel, SPD)

Für ein Unternehmen mit 50 Beschäftigten sind das sage und schreibe 250 Tage. Und das alles bei leeren Kassen! Für Sie ist ein Unternehmer – um es einmal vornehm auszudrücken – immer noch der dicke Mann mit Zigarre im Schaukelstuhl. Aber ein Unternehmer ist in der Regel selbstständig – selbst und ständig; ich spreche aus eigener Erfahrung. Es fällt nichts vom Himmel. Und wenn andere bereits am Wochenende feiern, sitzt er und erledigt den Bürokram, um Arbeitsplätze zu sichern und dem Bürokratiewahn der Politik nachzukommen.

Bereits der hohe Strompreis und die verschärften Klimaziele sind gefährliche Standortnachteile. Bis 13. Juli arbeitet jeder nur für Steuern und Abgaben in Deutschland; noch 2010 war es der 4. Juli. Bei kleinen Unternehmen und Soloselbstständigen dürfte dieser Tag irgendwo im September liegen. Was wollen Sie den Arbeitgebern noch alles zumuten? Gegen berufsbezogene Weiterbildung hat niemand etwas einzuwenden.

Alles andere muss in der Freizeit stattfinden. Wen wundert es noch, wenn Unternehmen Deutschland verlassen. Ich zitiere noch einmal Ihren Herrn Bienst aus dem Jahr 2018: „Wir lehnen es ab, wenn das auf Kosten der Unternehmen oder des Staates geht und dieser die Entgeltfortzahlungen während der Freistellung übernimmt, wenn während der Arbeitszeit Weiterbildungen wahrgenommen werden, die zwar der persönlichen Weiterentwicklung eines Einzelnen dienen mögen, jedoch beruflich nicht relevant sind.“ Das war im Jahr 2018. Der Antrag wurde auch gegen den Koalitionspartner SPD abgelehnt. Nun versuchen Sie, mit Ihrem verschwurbelten Antrag genau den Weg dafür freizumachen.

(Holger Gasse, CDU: Wo lesen Sie denn das, verdammt noch einmal!?)