Protokoll der Sitzung vom 22.07.2021

(Holger Gasse, CDU: Wo lesen Sie denn das, verdammt noch einmal!?)

In diesem ist die Rede von lokalen und regionalen Bildungslandschaften, langfristiger Förderung, ressortübergreifend, usw. usf. Genau aus diesem Grund möchte ich an dieser Stelle einmal den Bogen zum Teilschulnetzplan der berufsbildenden Schulen schlagen. Dieser sollte die Schüler vor Ort abholen und den ländlichen Raum stärken, was aufgrund der geringen Mobilität der Schüler und auch der Standortnähe der Berufsschulen zu den Ausbildungsbetrieben Sinn gemacht hätte. Was haben Sie erreicht? Die Schaffung zentraler Kompetenzzentren, welche nun sehr gepriesen werden. Man dreht sich eben, wie man es braucht. Die Inhalte der sächsischen CDU wandeln sich schneller als die Farbe eines Chamäleons.

(Zuruf des Staatsministers Christian Piwarz)

Herr Piwarz, das können Sie mir ein anderes Mal erzählen. Was Sie für eine weit weniger mobile Bevölkerungsgruppe nicht auf die Reihe gebracht haben, das möchten Sie nun für die wesentlich mobilere Bevölkerungsgruppe auf den Weg bringen. Wer soll Ihnen noch Glauben schenken?

Mittlerweile wissen wir, dass sich die CDU gemäß Positionspapier dem Gendern verwehrt. Das ist zwar halbherzig, wie wir gestern hören durften, auch völlig gegensätzlich zum Statement Ihrer Ministerin Frau Meier und eben konträr zu Ihrem gestrigen Abstimmungsverhalten. Trotzdem finde ich das zur Abwechslung einmal sehr nett von Ihnen. So ist es uns wenigstens möglich, daran noch einen Antrag von Ihnen zu erkennen, denn inhaltlich unterscheidet er sich nicht mehr von der SPD und den GRÜNEN.

(Beifall bei der AfD)

Sehr geehrte Damen und Herren der CDU im sächsischen Landtag! Wie Sie uns gestern und heute wieder ganz deutlich gezeigt haben, stehen Sie schon lange nicht mehr für die Werte der Union. Nein, Sie stehen nur noch für eine Werteinflation. Vielen Dank! Wir werden Ihren Antrag ablehnen.

(Beifall bei der AfD)

Jetzt spricht für die Fraktion DIE LINKE Frau Kollegin Neuhaus-Wartenberg. Bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich würde mich tatsächlich auf den Antrag konzentrieren wollen, wenn das in Ordnung ist.

(Beifall bei den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD)

Ich möchte versuchen, dies auch in aller Kürze zu tun.

(Zuruf aus dem Saal: Danke!)

Ich freue mich, dass Sabine Friedel für Aufklärung gesorgt hat, indem sie die Vorgeschichte dieses Antrages beschrieben hat. Ich hatte genau diese Fragen im Kopf: Warum dieser Antrag? Warum zu dieser Zeit? Wer fordert wen wozu auf? Was steckt eigentlich dahinter? Deswegen erspare ich mir jetzt, die Fragen noch einmal aufzuwerfen, sondern ich möchte eben zum Antrag reden.

Für unsere Fraktion DIE LINKE ist die Weiterbildung in Sachsen bedeutend. Deswegen ist es richtig, dass jetzt hier im Hohen Hause darüber diskutiert wird. Eigentlich, das muss man sagen, hat das alles schon zu lange gedauert. Gleichwohl haben wir Verständnis dafür, weil eben die Situation an Stellen so ist, wie sie ist. Der Weg müsste eigentlich ein anderer sein – normalerweise. Es müsste erst eine Weiterbildungsstrategie geben und dann die Novellierung des Gesetzes stattfinden. Trotzdem, Herr Gasse, haben wir ein Einsehen, dass unter den obwaltenden Umständen dieses Mal ein anderer Weg gegangen werden soll. Ja, es ist richtig, dass wir perspektivisch über den großen Wurf diskutieren und es eben tatsächlich auch ressortübergreifend passieren muss. Die allgemeine und berufliche Weiterbildung müssen gemeinsam gedacht und auch gemeinsam in einem Gesetz verankert werden.

An dieser Stelle möchte ich trotzdem auf ein paar Punkte eingehen wollen, wie unsere Sicht auf ein modernes zukünftiges Weiterbildungsgesetz aussieht. Erstens nehmen die Volkshochschulen innerhalb der pluralen Weiterbildungslandschaft Sachsens eine besondere Stellung ein. Diese muss eben zur flächendeckenden Bedarfsdeckung der Bevölkerung mit Weiterbildungsangeboten strukturell abgesichert sein. Trotzdem, das hatten Frau Friedel und auch Frau Melcher gesagt, braucht es natürlich eine Vielfalt in der Bildungsträgerlandschaft.

Zweitens ist das gemeinwohlorientierte Weiterbildungsangebot für die Bevölkerung bedarfsgerecht und flächen-

deckend zu gewährleisten. Ja, das muss vor allem zukunftsorientiert sein, besonders dann, wenn wir hier im Hohen Hause konstatieren, welchem Wandel unsere Gesellschaft unterlag.

Drittens – das ist uns besonders wichtig – sind Kooperationen und Verbünde auf regionaler Ebene zur Stärkung auszubauen. Dafür muss man die Möglichkeiten auch schaffen. Was heißt das ganz konkret? Am besten kann auf kommunaler und regionaler Ebene eingeschätzt werden, welche Bildung gebraucht wird. Deshalb braucht es Kooperation der Weiterbildungseinrichtungen untereinander genauso wie eine Vernetzung mit anderen Bildungseinrichtungen. Dadurch kann die Angebotsstruktur erweitert werden, mehr Leute können teilnehmen und Bildung wird vor Ort erreichbar gemacht. Wir sprechen gern als Fraktion von runden Tischen, in diesem Fall sprechen wir tatsächlich einmal von Räten, explizit regionale Weiterbildungsräte unter anderem aus Vertreter(innen) anerkannter und sonstiger Weiterbildungseinrichtungen sowie kommunaler Vertretungen. Diese könnten sich gegenseitig informieren, terminlich und thematisch über Programme und Angebote abstimmen usw. usf..

Viertens, ein wesentlicher Punkt: die Digitalisierung und Inklusion. In der Erwachsenenbildung sind die anerkannten gemeinwohlorientierten Einrichtungen zu fördern. Was meine ich damit? Grundlage für die Berichterstattung ist ein jährlicher Datenreport, begleitet durch den Landesbeirat für Erwachsenenbildung, der die Leistungen der Weiterbildungseinrichtungen darstellt. Zudem erhält der Landtag einmal je Legislatur einen umfassenden Bericht über die bisherige Entwicklung und mit Empfehlungen für die künftige Arbeit. Nicht zu vergessen: Weiterbildungsangebote müssen immer transparent und auffindbar sein. Es braucht Beratung, Beratung, Beratung.

Fünftens ist für die Umsetzung bildungspolitischer Ziele eine ziel- und handlungsorientierte Weiterbildungsstrategie 2030 – dort hinein gehört alles – unerlässlich. Die Zielstellung lautet: Maßnahmenplan, Evaluation usw. usf.

Und zu guter Letzt steht und fällt mit einer ausreichenden Finanzierung, auch das ist gesagt worden, ein modernes Weiterbildungsgesetz. Das ist logisch. Das ist jetzt wahrscheinlich der wichtigste Punkt für uns LINKE. Ich muss Frau Penz von der AfD-Fraktion tatsächlich drastisch widersprechen. Wenn wir über ein modernes Weiterbildungsgesetz und eine moderne Weiterbildungsstrategie sprechen und daraus ein großer Wurf entstehen soll, dann kommen wir parallel um ein Bildungsfreistellungsgesetz, welches auch die allgemeine Weiterbildung fördert, nicht herum. Wir werden das einfordern, weil wir als Fraktion DIE LINKE für das lebenslange Lernen stehen.

Frau Penz, das sei Ihnen auch noch gesagt: Es gibt eine ganze Menge Unternehmer(innen), die das völlig in Ordnung fänden, dass Bildungsfreistellungstage in Anspruch genommen werden können. Sie freuen sich extrem darüber, wenn ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sich freiwillig und gern jenseits von der beruflichen Weiterbildung fortbilden. Sie empfinden vor allem eins, nämlich, dass auch

Unternehmerinnen und Unternehmer genauso wie alle anderen eine gesellschaftliche Verantwortung haben.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei den LINKEN und vereinzelt bei der SPD)

Frau Kollegin NeuhausWartenberg sprach als Letzte für die Fraktion DIE LINKE in der Rederunde. Besteht das Bedürfnis, eine weitere Rederunde zu eröffnen? – Das kann ich nicht feststellen. Somit kommt nun die Staatsregierung zu Wort. Das Wort ergreift Herr Staatsminister Piwarz.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Neben der frühkindlichen Bildung der Schule, der Hochschule und der Berufsausbildung ist die Erwachsenenbildung ein eigenständiger und gleichberechtigter Teil unseres Bildungswesens. Artikel 108 unserer Sächsischen Verfassung gebietet, die Erwachsenenbildung zu fördern. Insofern kann ich nur jeden auffordern, diesem Verfassungsauftrag nachzukommen. Insbesondere Ihnen, Frau Penz, gerade in Ihrer Eigenschaft als Vorsitzende des Ausschusses für Schule und Bildung würde es gut zu Gesicht stehen, sich über die Arbeit der Weiterbildungsträger vor Ort einmal zu informieren, bevor Sie hier teilweise solch hanebüchenen Unsinn erzählen.

(Sören Voigt, CDU: Fehlbesetzung!)

Sachsen kommt diesem Verfassungsauftrag nach und fördert die Volkshochschulen und übrigen anerkannten Träger der allgemeinen Weiterbildung mit rund 9,6 Millionen Euro jährlich. Die gesetzliche Grundlage für unsere Förderung stammt aus dem Jahr 1998. Seitdem hat sich die Welt, in der wir leben, dramatisch gewandelt, ebenso die Anforderungen an Bildung und Weiterbildung. Beispielhaft seien hier die Bereiche Digitalisierung, Inklusion, Zuwanderung und Integration sowie Strukturwandel und Fachkräftesicherung angeführt.

Geändert haben sich aber auch die demografischen Bedingungen. Noch immer ist ein Schrumpfungsprozess in den ländlichen Regionen zu verzeichnen. Und dennoch: Wir möchten auch die ländlichen Regionen in unserem Land zu Zukunftsregionen entwickeln. Ein Schlüssel hierfür ist ein exzellentes Bildungsangebot. Wie bei den öffentlichen Schulen gilt Folgendes: Wir brauchen ein flächendeckendes und qualitativ hochwertiges Weiterbildungsangebot in ganz Sachsen, egal ob in Leipzig und Dresden oder Weißwasser und Bad Elster. Der Zugang zur Weiterbildung darf nicht vom Wohnort abhängen. Er darf nicht dadurch bestimmt werden, ob man in großstädtischen Räumen oder in ländlichen Regionen unseres Freistaates lebt.

Ich bin den Koalitionsfraktionen dankbar, dass sie die Initiative ergriffen haben, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Projekt zu konkretisieren. Es ist an der Zeit, die Förderung der allgemeinen Weiterbildung in Sachsen zu reformieren. Weiterbildung braucht starke und kompetente

Akteure. In Sachsen haben wir sie, zum einen die Volkshochschulen, die circa 75 % der Leistungen in der allgemeinen Weiterbildung erbringen. Ihre spezifische Stärke ist insbesondere die Breite des Angebots in hochwertiger Qualität. Zum anderen haben wir die übrigen anerkannten Träger der allgemeinen Weiterbildung, die oft auf besonderen Gebieten ausgeprägte Kompetenzen haben oder besondere Zielgruppen ansprechen.

Wenn es um eine Stärkung der Weiterbildungslandschaft in Sachsen geht, sind wir gut beraten, auf alle Akteure in gleicher Weise zu setzen. Die Volkshochschulen müssen in die Lage versetzt werden, allen Teilen des Landes verlässlich ein Grundangebot bereitstellen zu können. Die übrigen Träger müssen in die Lage versetzt werden, einen Beitrag zu diesem Grundangebot leisten zu können und darüber hinaus ihre spezifischen Profile einzubringen. Bislang ist Kern der staatlichen Förderung eine rein quantitativ ausgerichtete Grundförderung, die sich auf zurückliegende Leistungen bezieht.

Um aber die kommenden Herausforderungen bewältigen zu können, brauchen die Träger vor allem Planungssicherheit. Sie benötigen ein zukunftsbezogenes, projektunabhängiges Fördersystem, das den Aufbau und die Unterhaltung stabiler Strukturen zulässt. So soll insbesondere der ländliche Raum gestärkt werden, damit die Träger dort ihre Strukturen ausbauen und so eine Erhöhung der Weiterbildungsangebote gewährleisten können. Ein Schlüssel hierzu ist die Beteiligung an der Finanzierung von hauptamtlich beschäftigtem pädagogischem Fachpersonal, die neben die Förderung von Unterrichtsstunden treten muss. In einer Welt, die sich ständig wandelt, braucht Weiterbildung Innovation, und Innovation wiederum braucht Flexibilität.

Dieses Hohe Haus hatte mit dem Doppelhaushalt 2019/2020 jährlich 2,5 Millionen Euro zusätzlich für die allgemeine Weiterbildung bereitgestellt und diesen Zuwachs im laufenden Doppelhaushalt verstetigt. Dies ermöglichte es, den Trägern einen Investitionszuschuss zu gewähren. Außerdem konnten über einen Sonderzuschuss Projekte zu gesellschaftlich vordringlichen Themen der politischen Bildung und der ökonomischen, ökologischen und digitalen Grundbildung gefördert werden. Dies ist ein gelungener Einstieg in ein Fördersystem, das auch kurzfristig entstehende Bedarfe und bildungspolitische Zielsetzungen berücksichtigt. Diese Möglichkeit muss bei einer Überarbeitung der Regelungen ausgebaut werden.

Mit der verlässlichen Förderung der Träger geht die Forderung nach einem verlässlichen Angebot einher. Träger, die an der verlässlichen Förderung teilhaben, müssen für die Bürgerinnen und Bürger ein Basisangebot bereithalten. Dabei geht es nicht darum, die Unabhängigkeit der Träger einzuschränken, die Träger müssen aber den Zugang zu ihrem Angebot in allen Landesteilen sicherstellen. Der Sprach- oder EDV-Kurs muss im ländlichen Raum ebenso verfügbar sein wie in der Stadt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Corona-Pandemie war für die Träger der allgemeinen Weiterbildung eine

große Zäsur. Über einen langen Zeitraum mussten Einrichtungen schließen und konnten Präsenzveranstaltungen nicht stattfinden. Einnahmeausfälle waren die Folge. Die Staatsregierung hat auch dank des Sächsischen Landtags geholfen. 3,5 Millionen Euro standen zur Verfügung, um die schlimmsten Folgen für die Träger abzuwenden. Dennoch wird nicht alles weitergehen wie zuvor. Es wurde klar, wie wichtig es ist, digitale Angebote vorzuhalten. Deutlich wurde aber auch, dass Weiterbildung nicht vollends ins Netz verlegt werden kann und es ohne starke Strukturen nicht geht.

Wenn wir nunmehr die Finanzierung der allgemeinen Weiterbildung reformieren, müssen wir die Erfahrungen des letzten Jahres in einer neuen Konzeption berücksichtigen. Deshalb ist es richtig, dass der Antrag der Koalitionsfraktionen den gesamten Bereich des lebenslangen Lernens in den Blick nimmt. Ein großer Teil der Weiterbildungsaktivitäten in Sachsen findet im beruflichen und betrieblichen Kontext statt. Die berufliche Weiterbildung ist mit Abstand die stärkste Säule in der Weiterbildungslandschaft. Im Zusammenhang mit der Fachkräftegewinnung und -qualifizierung kommt der beruflichen Weiterbildung eine herausragende Rolle zu. Nicht zuletzt deshalb widmet sich die unter Federführung des Bundes erarbeitete nationale Weiterbildungsstrategie in weiten Teilen diesem Bereich. Die Grenzen zwischen beruflicher und allgemeiner Weiterbildung sind keineswegs scharf. In der Arbeitswelt werden vermehrt berufsübergreifende und soziale Kompetenzen benötigt. Eine systematische Trennung erscheint daher zunehmend künstlich.

Auch andere Bereiche der Weiterbildung gewinnen an Bedeutung. Neben der politischen und kulturellen Weiterbildung nenne ich mit Blick auf unsere aktuellen Herausforderungen insbesondere die Umwelt- und Gesundheitsbildung. Vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels müssen wir uns auch mit der Frage der Anerkennung informellen und nonformalen Lernens auseinandersetzen.

All dies zeigt, dass es sinnvoll ist, eine ressortübergreifende Weiterbildungsstrategie zu erarbeiten. Die Staatsregierung wird sich dieser Aufgabe widmen.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und der SPD)

Das war Herr Staatsminister Piwarz.

Nun kommen wir zum Schlusswort. Kein Schlusswort? – Gut. Änderungsanträge liegen uns nicht vor. Dann stelle ich jetzt die Drucksache 7/7091 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Vielen Dank. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmen dagegen und einer Mehrheit dafür ist dem Antrag zugestimmt worden, und dieser Tagesordnungspunkt ist beendet.

Meine Damen und Herren! Wir kommen jetzt zu

Tagesordnungspunkt 7

Für eine transparente und demokratische Strukturpolitik –

Regionale Begleitausschüsse bürgernah, nachvollziehbar

und rechtsstaatlich gestalten