Protokoll der Sitzung vom 22.07.2021

(Beifall bei der AfD)

Fraktion DIE LINKE. – Erst mal eine Kurzintervention. Herr Dr. Gerber, bitte.

Herr Thumm, Sie haben wieder eindrucksvoll bewiesen, dass Digitalisierung für die AfD beim Breitbandausbau aufhört und dass Sie jetzt drei Jahre alte Debatten aufwärmen – okay. Wenn ich Sie richtig verstanden habe, haben Sie gesagt, dass der Freistaat den Kommunen nicht unter die Arme greift. Wir haben im letzten Doppelhaushalt ein sehr hervorragendes Programm, wie ich finde, beschlossen, die Digitallotsen. Der Freistaat gibt sehr viel Geld und Know-how aus, um die Kommunen an der Stelle zu unterstützen. Meine Frage ist, ob Sie das kennen.

Herr Thumm, möchten Sie antworten?

Nein, es war eine Kurzintervention. Von daher: Herr Kollege, ja, es mag sein, dass Sie sich jetzt etwas mehr bemüht haben, den Kommunen Geld zur Verfügung zu stellen. Aber ich glaube, Kollege Mann hat es ganz deutlich gesagt: Die Finanzierung des Graue-Flecken-Programms durch den Bund ist letztendlich an der Kofinanzierung durch den Freistaat gescheitert. Dafür tragen die regierungstragenden Fraktionen gemeinsam die Verantwortung.

Vielen Dank.

Noch eine Kurzintervention?

Ja, Frau Präsidentin. – Ich will auch kurz auf den Redebeitrag Bezug nehmen. Sie haben darzustellen versucht, dass der Freistaat daran schuld sei, dass es nicht von Anfang an eine 100-%-Förderung der Bezuschussung der Breitbandausbaukosten gab. Könnten Sie sich vielleicht vorstellen, dass es tatsächlich so war, dass die EU zum damaligen Zeitpunkt keine Förderung zu 100 % erlaubt hat und wir deshalb nach Möglichkeiten suchen mussten, wie man es über einen Umweg macht? So habe ich das in den letzten Jahren wahrgenommen, und es zeigt übrigens, dass wir im Freistaat durchaus erfindungsreich sind, weil wir das erste Bundesland waren, das eine 100-%-Förderung möglich gemacht hat.

Zum Zweiten haben Sie ausgeführt, dass die Staatsregierung inkompetent sei, weil sie über keine Erfahrung mit dem Trenchingverfahren verfüge. Die Staatsregierung kann, wie Sie wissen, nur auf Erfahrungen zurückgreifen, die im Land vorhanden sind. Alles andere wären die Erfahrungen anderer Bundesländer oder des Bundes. Zum damaligen Zeitpunkt aber, nämlich dem Zeitpunkt der Anfrage, auf die Sie verwiesen haben, gab es kein Trenchingverfahren, obwohl dies nach Förderung möglich war. Inzwischen gibt es das in Markkleeberg und in Nordsachsen, und wenn Sie die Anfrage wieder stellen, wird Ihnen die Staatsregierung mit Freude dazu ihre Kompetenz und ihre Kenntnisse nachweisen. Das liegt in der Natur der Sache.

Zu guter Letzt möchte ich sagen: Das, was Sie hier zum Besten gegeben haben, ist im Zweifelsfall auch wieder nur Defizitbeschreibung. Bei all den Vorschlägen, die Sie gemacht haben, hat die Staatsregierung am Ende abgewogen, was das Effizienteste ist. Das Trenchingverfahren ist weiterhin das mit den größten Risiken für die, die ausbauen, weil in der niedrigeren Tiefe zwar schneller und günstiger ausgebaut werden kann, die Haftungsfragen und die Folgeschädenfragen gerade entlang von Straßen aber sehr hoch sind, weshalb die Kommunen dieses Verfahren eher in seltenen Fällen wählen.

Danke schön.

(Beifall bei der SPD)

Herr Thumm?

Vielen Dank, Herr Kollege Mann. Das gibt mir noch einmal Gelegenheit, auf unsere Anträge, die wir gestellt haben, und Kleinen Anfragen zu verweisen, in denen wir die Staatsregierung aufgefordert haben, der Sache nachzugehen und uns Antworten zu geben, wie weit sie da sind. Es kam von der Staatsregierung nichts. Das untermauert noch einmal Ihre Inkompetenz damals – also nicht Ihre, sondern die Inkompetenz der Staatsregierung im Bereich der Digitalisierung –, weil alle Anträge und Forderungen, die die AfD gestellt hat, ein halbes Jahr später und die anderen zwei Jahre später umgesetzt wurden.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Herr Brünler, Fraktion DIE LINKE, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will die zweite Runde gern nutzen, um noch einmal auf einige Punkte der Digitalisierung des öffentlichen Raums bzw. der Digitalisierung der Verwaltung einzugehen. Wir haben in dieser Runde inzwischen schon einige Male über das Onlinezugangsgesetz gesprochen. Auch wenn die Felder der Digitalisierung in diesem Zusammenhang definiert, festgeschrieben sind, so ist momentan trotzdem noch die Frage des Wie zwar nicht hundertprozentig offen, aber zumindest nur in den Händen der Verwaltung, ohne dass wir tatsächlich darüber diskutieren. Da stellt sich schon die Frage – und das ist ein Versäumnis, das wir alle irgendwo ein Stück weit begangen haben, da schließe ich mich durchaus ein –, für wen und wie wir die Effizienz der digitalen öffentlichen Verwaltung gestalten wollen. Darüber haben wir in der Tat viel zu wenig diskutiert.

Wenn wir über den Punkt Digital City sprechen, wird das Ganze noch viel wilder, weil wir dann über die Fragen des Onlinezugangsgesetzes ein ganzes Stück hinausgegangen sind. Da geht es um die Sicherheit und den Schutz der Daten von der Quelle bis zur Verarbeitung, wer sie eigentlich erhebt, welche Daten überhaupt erhoben werden dürfen, welche Daten gespeichert werden dürfen, wer diese Daten auswerten kann, wer darauf Zugriff hat. Ist Digital City unter dem Strich nur eine neue Formulierung für öffentlichprivate Partnerschaften, das heißt, eine Privatisierung öffentlicher Leistungen durch die Hintertür, oder ist es tatsächlich ein Mehrgewinn für die Menschen? Ist es eine Art Techniklabor für Unternehmen, oder ist es tatsächlich ein Weg für eine nachhaltige gemeinschaftliche Stadtplanung?

In diesem Zusammenhang glauben wir, dass öffentliche Daten, sofern sie anonymisiert sind, datenschutzkonform und maschinenlesbar vorliegen, auch als Gemeingut gehandelt werden müssen. Wir glauben in der Tat, dass jeder Bürger, über den Daten erhoben werden – sei es durch die Verwaltung, sei es durch irgendwelche Systeme künstlicher Intelligenz –, darauf Einfluss haben muss. Wir sind nicht gegen Datenaustausch und dergleichen, aber die Betroffenen müssen Klarheit haben, was mit ihren Daten passiert, und sie müssen intervenieren bzw. widersprechen dürfen.

Wir müssen uns, glaube ich, in diesem Zusammenhang – auch das werden wir sowohl in der Verwaltung als auch in anderen öffentlichen Systemen, Verkehrssteuerung und dergleichen haben – über die Rolle von künstlicher Intelligenz unterhalten und was künstliche Intelligenz unter dem Strich tatsächlich ist.

Ich glaube, wir haben oftmals die Vorstellung oder dergleichen, dass das, was in irgendeiner Art und Weise von Systemen künstlicher Intelligenz ausgespielt wird, irgendeine Art von Superobjektivität darstellt, aber das ist eben in den meisten Fällen mitnichten so. Es ist einfach nur ein scheinobjektives Ergebnis eines vorherigen Designs dieser KIAnwendung und der entsprechenden Trainingsprozesse.

Ich glaube, wir müssen uns über all das genauso unterhalten wie über die Frage, wer das Ganze unter dem Strich überhaupt noch durchschauen und überwachen kann.

Ich glaube, wir brauchen dazu die öffentliche Hand. Ich hatte schon darüber gesprochen. Leider waren die IT-Abteilungen oftmals die Ersten, die privatisiert wurden. Das rächt sich jetzt natürlich, das rächt sich massiv.

Wenn in den öffentlichen Verwaltungen nur noch Menschen sitzen, die Lösungen einkaufen, aber letztlich gar nicht mehr wissen, was die Algorithmen machen, für die es im Grunde nur eine Blackbox-Lösung ist, dann passieren eben Dinge – ja, vielleicht eine lustige Anekdote –, wie es in meiner Heimatstadt Chemnitz passiert ist, in der man für viel Geld eine Billiglösung für eine Stele der Tourist-Information eingekauft hat. Unter dem Strich war es nichts weiter als ein Windows-Rechner. Es haben dann tatsächlich Witzbolde relativ problemlos geschafft, dass am helllichten Tag an diesen Tourist-Informationsständen auf dem Markt „YouPorn“ lief. Egal. Es war ein großer Aufreger in Chemnitz. So etwas passiert eben, wenn in der öffentlichen Verwaltung die entsprechende Kompetenz tatsächlich nicht mehr da ist.

Wenn man sich anschaut – wir hatten es schon kurz angesprochen –, was in Anhalt-Bitterfeld passiert ist, lehne ich mich nicht zu weit aus dem Fenster, wenn ich sage: Es hätte in jedem Landkreis hier in Sachsen genauso passieren können. Darauf, glaube ich, sind wir bei Weitem nicht vorbereitet.

Meine Zeit ist leider wieder abgelaufen. Ich habe auch keine dritte Runde. Es tut mir sehr leid. Ich hoffe, dass wir zu diesem Thema im Gespräch bleiben.

(Beifall bei den LINKEN)

Die BÜNDNISGRÜNEN. Herr Dr. Gerber.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe es schon angedeutet, die Zivilgesellschaft ist eine Gruppe, die in der ganzen Diskussion hier stets unterrepräsentiert ist. In vielen Beratungsgremien findet man stets nur Mitglieder aus Wirtschaft und Wissenschaft. Deswegen möchte ich hier kurz vor der Bundestagswahl explizit auf das bundesweit agierende Bündnis „Digitale Zivilgesellschaft“ hinweisen.

In diesem Bündnis versammelt sich die breite Landschaft der digitalen Zivilgesellschaft wie der Chaos Computer Club, die Digitale Gesellschaft, die Wikimedia Foundation, die Stiftung Neue Verantwortung, die Open Knowledge Foundation, Algorithm Watch und auch die Stiftung Datenschutz.

Sie fordern, völlig zu Recht, dass die Digitalisierung wirtschaftlich, ökologisch und sozial nachhaltig umgesetzt werden muss, dass die Zivilgesellschaft paritätisch beteiligt und Transparenz geschaffen wird, dass Wissen frei verfügbar sein soll und dass die digitale Souveränität der

Gesellschaft als zentrale Maxime in der Digitalpolitik verankert wird.

Eine weitere Forderung des Bündnisses, die ich auch hier schon das eine oder andere Mal vorgebracht habe, ist die Forderung: öffentliches Geld – öffentliches Gut. Immer dann, wenn öffentliches Geld verwendet wird, muss auch das Ergebnis der Öffentlichkeit frei zur Verfügung stehen. Das gilt aber nicht nur für Software, sondern auch für Daten, Wissen und Bildungsmaterialien. Andernfalls hat es häufig den Nachteil, dass Wissen verloren geht und Software doppelt entwickelt werden muss, sodass jede Menge Geld verschwendet wird.

Um es zusammenzufassen: Die Digitalisierung ist überall. Selbst diese Redezeitanlage hier braucht einen Virenscanner. Wir müssen darauf achten, dass wir alle bei diesem Transformationsprozess mitnehmen, Hilfen anbieten und aus bisherigen Arbeitsweisen heraustreten.

Wir müssen in Zukunft die IT-Sicherheit in allen Bereichen stärken. Unsichere IT ist wertlos und schafft kein Vertrauen. Wir brauchen dringend mehr Personal für immer mehr Anwendungsbereiche. Wir sollten darauf setzen, der Zivilgesellschaft mehr Gehör zu verschaffen. Digitale Produkte, welche mit öffentlichen Geldern finanziert werden, müssen der Öffentlichkeit wieder zurückgegeben werden.

Noch ein Wort zum Datenschutz, der hier immer mehr angesprochen wird. Ich finde, der Datenschutz ist nicht der Punkt, an dem irgendwelche digitalen Projekte scheitern. Das ist beim Cell Broadcast im Katastrophenschutz auf Bundesebene nicht der Fall gewesen. Das ist auch bei der Corona-Bekämpfung mit der Corona-Warn-App nicht so gewesen.

Vielen Dank.

(Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN)

Wünscht die SPD-Fraktion noch einmal das Wort? – Das ist nicht der Fall. Dann frage ich die CDU. – Das Wort wird auch nicht gewünscht. Die AfD? Sie hatte es schon angekündigt. – Möchte auch niemand von der AfD-Fraktion sprechen?

(Zuruf von der AfD: Doch, doch!)

Herr Thumm?

(Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ach, muss noch jemand ausschlafen?)

Sie müssen ja nicht.

(Einzelbeifall bei der CDU)

Sehr geehrte Frau Präsidentin, die Freude möchte ich Ihnen aber machen, und auch Ihnen, verehrte Abgeordnete. – Wie schon erwähnt, schlug sich die Staatsregierung in der 6. Wahlperiode eher schlecht als recht beim Thema Breitbandausbau und Digitalisierung. Nun hätte man einen Lerneffekt erwarten können, aber statt Planung und Koordination wieder nur Schönwetterreden.

Um wenigstens einmal einen guten Eindruck zu vermitteln, bastelt man sich in der Staatsregierung sogar die passenden Statistiken zusammen. Laut einem umfangreichen Ländervergleich steht man sogar auf Platz 1 aller Flächenländer. Dafür muss man nur die Bereiche Infrastruktur und digitales Leben, den Index „Wirtschaft und Forschung“, den Index „Bürgerservice“ sowie den Index „digitale Kommune“ richtig mischen, alles noch einmal durchrütteln und die Stadtstaaten herausrechnen. Diese Schönrechnerei erinnert mich an die Berichterstattung der Aktuellen Kamera aus den Achtzigerjahren, als man die DDR als einen der führenden Industriestaaten im weltweiten Vergleich in Szene setzte.

Meine Damen und Herren! Seit dem 26. April 2021 können sich Kommunen für das Graue-Flecken-Programm des Bundes bewerben. Wieder ist schnelles Internet, gefördert durch den Bund, möglich und wieder pennt die Staatsregierung bei der Kofinanzierung. Wieder ist es die AfD, die mit Kleinen Anfragen am Thema dran ist.

(Rico Gebhardt, DIE LINKE: Da waren noch andere dran als Sie! Da haben Sie noch geschlafen!)

Bis heute heißt es von der Staatsregierung wiederum nur – ich zitiere die Antwort auf eine unserer Kleinen Anfragen –: „Die Staatsregierung befindet sich aktuell in einem intensiven Prozess der Prüfung, inwiefern die Möglichkeit der Kofinanzierung des Graue-Flecken-Förderprogramms des Bundes im Freistaat Sachsen besteht. Aussagen, wann und mit welchem Ergebnis diese Prüfung abgeschlossen sein wird, können gegenwärtig nicht getroffen werden.“

(Sabine Friedel, SPD: Warten Sie doch einmal die Stellungnahme der Staatsregierung ab! Vielleicht kommt da was!)