An dieser Stelle möchte ich deutlich sagen, dass es uns nicht darum geht, die jungen Menschen dazu zu zwingen, gegen ihren Willen aufs Land zu gehen. Die Landarztquote muss vielmehr so funktionieren, dass wir aus den vielen Bewerbungen, die wir für das Medizinstudium bekommen, diejenigen herausfiltern, die später gerne in einer ländlichen Region medizinisch praktizieren wollen. Daher kommt dem Auswahlverfahren eine besondere Bedeutung
zu. Bereits bei der Zulassung zum Studium sollen die Eignung zum Beruf und die besondere Motivation für die Tätigkeit auf dem Land berücksichtigt werden.
In der Ausschussbefassung hat die Koalition den Gesetzentwurf der Staatsregierung an einigen Punkten geschärft. Dies betrifft insbesondere – auch das klang schon an – Fragen der Weiterbildung; denn es hat sich gezeigt, dass über den Bereich der Allgemeinmedizin hinaus weitere große Bedarfe bestehen. Uns ist wichtig, dass auch die aktive Ausübung einer für ein Medizinstudium qualifizierenden ehrenamtlichen Tätigkeit als Auswahlkriterium einfließen kann. Eine Klarstellung erfolgte hinsichtlich der zweiten Stufe des Auswahlverfahrens, dass diese gesprächsbasiert stattfinden soll. Beispielsweise wird auch die Möglichkeit geschaffen, eine vertragsärztliche Tätigkeit auf Antrag unter Berücksichtigung besonderer sozialer, gesundheitlicher oder familiärer Gründe in Teilzeit zuzulassen. Ich meine, das trägt den Entwicklungen in unserer Gesellschaft Rechnung und ist damit auch klar als Ausnahmefall formuliert.
Ich komme zum Schluss. Uns ist bewusst, dass die Landarztquote die entstandene Lücke in der vertragsärztlichen Versorgung kurzfristig nicht schließen kann. Daher haben wir daneben bereits ein ganzes Bündel anderer Maßnahmen auf den Weg gebracht und sehen die Einführung der Landarztquote als eine Chance, dem Ärztemangel besonders in den ländlichen Regionen langfristig entgegenzuwirken. Dazu dient der vorliegende Gesetzentwurf. Ich bitte Sie um Ihre Zustimmung.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Gehen wir noch einmal ins Plenum vor vier Jahren zurück, als wir hier die Landarztquote gefordert haben. Damals hieß es von Dr. Meyer von der CDU, wir forderten eine Vorabquote, die aber mit der Freiheit der Berufswahl und der Verfassung nicht vereinbar sei. Kollege Mann von der SPD entgegnete, die Vorabquote wäre keine Lösung, unsere kurz- und mittelfristigen Probleme zu lösen. Als wir unseren Gesetzentwurf eingebracht haben, hat er kritisiert, dass er beispielsweise Begriffe wie Motivationsgespräch enthält. In Ihrem Gesetzentwurf findet man unter § 3 genau dieselbe Wortwahl, die auch wir getroffen haben. Auch Sie setzen auf Gespräche und die Motivation der Bewerber.
Heute stimmen wir über einen Gesetzentwurf ab, mit dem genau das erfüllt wird, was wir vor vier Jahren gefordert haben. Vier Jahre kommt der Gesetzentwurf für uns zu spät. Vier Jahre sind leider vier Jahre verschenkte Zeit und vier Jahre weiterer Ärztemangel in den Bedarfsregionen Sachsens.
Herr Fritzsche, Sie haben gerade gesagt, Sie haben es damals, 2019, ins Wahlprogramm hineingeschrieben. Ich wiederhole es noch einmal: Sie wollten lieber Plakate mit
Ihrem Slogan hängen als das Problem anzupacken. Wenn unsere Forderung von 2017 heute erfüllt werden soll, kann man gerne einmal sagen: AfD wirkt.
Wir haben es gerade schon gemerkt, dass wir inhaltliche Überschneidungen haben. Wir begrüßen die Landarztquote. Dabei stellen wir uns aber die Frage, warum Sie die Quote auf 6,5 % beschränken und nicht in die Vollen gehen und 7,3 % ausschöpfen. Warum verzichten Sie auf fünf Ärzte pro Jahr oder 50 Ärzte über einen Zeitraum von zehn Jahren? Herr Fritzsche, Sie haben gerade selbst die Situation mit Schlangen vor den Praxen erwähnt. Warum wollen Sie dem Ärztemangel nicht voll und ganz entgegentreten, alles herausholen, was möglich ist, und die 7,3 % ausschöpfen? 434 Arztsitze sind nicht besetzt. 30 % der Ärzte in Sachsen werden in den nächsten Jahren in Rente gehen, 11 % davon gehen jetzt schon in Rente. Für uns ist es nicht verantwortbar, wenn Sie die Quote nicht voll ausschöpfen.
Natürlich ist die Landarztquote nicht das Allheilmittel an sich; denn erst in zehn Jahren werden wir junge Ärzte bekommen. Bis dahin werden wir eine weiter zunehmende Versorgungslücke haben.
Mit der zunehmenden Altersstruktur gerade im ländlichen Raum – ich hatte vorhin gesagt, wie die Altersstruktur der über 60-Jährigen zum Beispiel im Landkreis Erzgebirge nach oben gehen wird –, steigt natürlich auch die medizinische Versorgung, der demografische Wandel und die Krankheitslast nehmen zu. Schaut man sich die Studie der Robert-Koch-Stiftung an, dann wird der Ärztemangel besonders den ländlichen Raum treffen. Bis zum Jahr 2035 nimmt dort die Hausarztdichte um nochmals 50 % ab. Wir müssen also hier anpacken.
Neben der Landarztquote sollte man die Zeit nutzen, um beispielsweise die Bürokratielast der Ärzte zu minimieren und um junge Menschen zu animieren – das hat die Anhörung gezeigt –, sich als Arzt niederzulassen. Wenn sie sich dann entscheiden, doch Arzt zu werden und in den ländlichen Raum zu gehen, dann machen wir den ländlichen Raum insgesamt attraktiver und bekämpfen das Problem des demografischen Wandels, indem dort wieder junge Menschen hinziehen.
Fazit: Wenn auch zu spät, Ihre Landarztquote begrüßen wir grundsätzlich, weil sie unsere Forderung von vor vier Jahren aufgreift. Wir sehen noch Handlungsbedarf in der Höhe der Landarztquote und bieten Ihnen dann noch mit einem Änderungsantrag entsprechende Lösungen an. Die Änderungen zu den verfassten Studentenschaften, meine Damen und Herren, tragen wir jedoch nicht mit und bitten um artikelweise Abstimmung.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ein Kernanliegen des vorliegenden Entwurfs ist die sogenannte Landarztquote, wie wir jetzt schon mehrfach gehört haben. Uns ist bekannt, dass etliche andere Bundesländer bereits eine Landarztquote eingeführt haben. Allerdings gibt es keinerlei Erfahrungen im Hinblick auf den Erfolg. Bis Medizinerinnen und Mediziner so weit sind, dass sie sich niederlassen können, vergeht gut und gern mehr als ein Jahrzehnt inklusive Studium bzw. der Aus- und Weiterbildung in die Fachärzteschaft.
Das ist einer unserer Kritikpunkte generell an diesem Vorhaben. Statt an Studienanfängerinnen und -anfänger müsste sich dieses eher an fortgeschrittene Semester richten, die über ihre fachliche Spezialisierung und ihre künftige Karriere bereits nachdenken und sich darüber auch sicher sind. Das wäre wesentlich praxisnäher. Interessierte wären zudem nach dem Abschluss ihres Studiums weitere zehn Jahre an einen Vertrag gebunden, bei dessen Nichteinhaltung 250 000 Euro Strafe drohen. Nur wenige Bundesländer haben bisher schon Studierende auf der Grundlage der verschiedenen Landarztgesetze immatrikuliert. Dadurch kann bisher höchstens etwas über Bewerbungszahlen und Interessierte gesagt werden, nicht aber darüber, ob der Plan aufgeht.
Definitiv ist daher die Quote keine Maßnahme, um das jetzt schon offensichtliche Problem der hausärztlichen Versorgung in vielen Regionen Sachsens in absehbarer Zeit zu lösen. Mich stört an diesem Gesetz ganz besonders, dass von der Politik mit dieser Quote zu einer Maßnahme gegriffen wird, die sehr stark in die selbstbestimmte Lebensgestaltung jener jungen Menschen eingreift und auch sozial unausgewogen wirkt und nicht nur wirkt, sondern schlussendlich ist.
Ich stelle mir zwei Abiturientinnen oder Abiturienten mit sehr gutem Schulabschluss vor, die aber nicht den Notendurchschnitt von 1,0 haben. Die eine kommt aus keinem begütertem Haushalt und hat keinen medizinischen Background und die andere kommt zum Beispiel aus einem Arzt- oder Ärztinnenhaushalt. Beide haben aufgrund des Numerus clausus nur über die Quote eine Chance, zu einem Medizinstudienplatz zu kommen. Beide sind fachlich zumindest so gut, dass sie das schwierige Studium schaffen können. Die Unterschiede zwischen beiden bestehen aber unter anderem auch darin, dass die Vorstellungen, was der Beruf tatsächlich mit sich bringt und was auf sie zukommt, völlig verschieden sind. Junge Menschen ohne familiäre Vorerfahrung und fehlendes finanziellen Polster werden sich daher sehr genau überlegen, ob sie sich faktisch 20 Jahre binden, denn sie sehen keine Chance, im Ernstfall aus dem Vertrag ohne Strafe auszusteigen. Der anderen fällt das Unterschreiben natürlich wesentlich leichter, weil sie sich gegebenenfalls aus dem Vertrag freikaufen kann, wenn sie einen anderen Weg einschlagen will, weil der finanzielle Background da ist.
Da braucht man nicht mit dem Kopf zu schütteln, das ist einfach die Praxis und genauso steht es in Ihrem Text. Das sind auch keine Szenarien, es sind 250 000 Euro – –
Nein, das ist kein Hafer. Hafer ist, was Sie erzählen. Dann lesen Sie auch einmal die Stellungnahmen zu einem solchen Gesetz und zu einem solchen Verfahren von Leuten, die sich damit auskennen, nämlich den Medizinern selbst. Die Kosten für eine Praxisübernahme kommen noch zusätzlich auf die jungen Leute zu. Letzteres ist im Übrigen ein weiteres Problem, was noch nicht einmal am Rande in dem Gesetz berührt wird. Auch die hohen Risiken, die mit einer Niederlassung verbunden sind, schrecken von einer beruflichen Selbstständigkeit ab. Eine hohe individuelle Arbeitsbelastung, die mit der eigenen Familienplanung nur schwer zu vereinbaren ist, eine weniger gut ausgebaute Kinderbetreuungs- und sonstige Infrastruktur, gerade im ländlichen Raum, sind weitere, und zwar ganz reelle Faktoren, die vom Einschlagen einer Karriere als Landarzt bzw. Landärztin Abstand nehmen lassen.
Ein Berufsmonitoring der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und der Bundesvertretung der Medizinstudierenden kommt zu dem Ergebnis, dass auch die Angst vor Regressforderungen durch Krankenkassen eine Ursache dafür sind, sich gegen eine Niederlassung als Arzt im ländlichen Raum zu entscheiden, nicht ohne Grund, wenn man sich Fälle aus den letzten Jahren zum Beispiel in Sachsen anschaut, wo Ärztinnen und Ärzte in einem unterversorgten ländlichen Raum dafür bestraft wurden, dass sie sich um viele Patient(inn)en mehr gekümmert haben, als sie eigentlich in ihrem Budget gedurft hätten.
Wesentliche Ursachen für den Mangel an Ärztinnen und Ärzten, im Übrigen nicht nur an Hausärzt(inn)en und nicht nur im ländlichen Raum, muss anders Rechnung getragen werden. Es werden vor allem Maßnahmen gebraucht, um die gesundheitliche Versorgung in der Fläche leichter zu bewerkstelligen. Ich denke da an Maßnahmen, die den Aufbau einer integrierten sektorenübergreifenden Versorgung deutlich leichter ermöglichen und die Schranken zwischen den drei großen Sektoren der gesundheitlichen Versorgung, das heißt der ambulanten und der stationären Versorgung sowie auch dem öffentlichen Gesundheitsdienst, aufbrechen. Wie alle wissen, fehlen im öffentlichen Gesundheitsdienst ebenfalls Ärztinnen und Ärzte, und durch die Pandemie wurde in drastischer Weise offensichtlich, dass Vernachlässigung und der Abbau im ÖGD in den letzten Jahrzehnten folgeschwere Fehler waren. Auch hier fehlt Nachwuchs; nur davon wird überhaupt nicht gesprochen.
Die Landarztquote selbst ist aus unserer Sicht eindeutig ein wenig Symbolpolitik. Sie gaukelt lediglich Geschäftigkeit vor, während keine tiefergehenden Auseinandersetzungen mit dem grundlegenden Problem, wie gerade genannt, sektorenübergreifend usw., erfolgen. Wenn man sich dann noch überlegt, dass spätestens in 12 bis 15 Jahren jemand „hängenbleibt“, dann frage ich mich, was Sie in der Zeit machen wollen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Sächsischen Landarztgesetz legt die Staatsregierung einen Baustein für eine bessere regionale Versorgung, insbesondere im hausärztlichen Bereich vor.
Die Landarztquote ist damit eine zusätzliche Maßnahme, um bestehende und zukünftig drohende Mangelbedarfe in bestimmten Facharztdisziplinen abzufedern.
Der Zugang zu bestens ausgebildeten und engagierten Ärztinnen und Ärzten darf nicht vom Wohnort abhängig sein. Klar ist aber auch, dass ein umfassender Ansatz zur Stärkung und Entwicklung des ländlichen Raums als attraktiver Lebens- und Arbeitsort verfolgt werden muss. Das ist wichtig, um die bleibenden Niederlassungen und Verwurzelungen der Landärztinnen und Landärzte in der Region sicherzustellen.
In die Landarztquote von 6,5 % der in der Vorabquote verfügbaren Studienplätze sollen zukünftig circa 35 Medizinstudierende pro Studienjahr immatrikuliert werden. Sie werden im Wettbewerb um einen der knappen und begehrten Studienplätze begünstigt. Dafür verpflichten sie sich im Anschluss an ihre fachärztliche Weiterbildung mit Schwerpunkt in der hausärztlichen Versorgung, ihre Tätigkeit für zehn Jahre in Regionen mit besonderen Bedarfen auszuüben. Diese Begünstigung muss zu ihrer Rechtfertigung gegenüber allen Bewerberinnen und Bewerbern, die keinen Studienplatz erhalten konnten, mit einem Strafversprechen abgesichert werden.
Wir möchten, dass gerade die Menschen, die sich auf die Landarztquote bewerben, voller Überzeugung in den ländlichen Regionen Sachsens praktizieren und sich dort auch dauerhaft niederlassen wollen. Um dieses Angebot attraktiv zu gestalten und die Vereinbarung von Beruf und Familie zu ermöglichen, ist es laut Gesetz zulässig, die Tätigkeit aus besonderen sozialen, familiären oder gesundheitlichen Gründen in Teilzeit durchzuführen. Um den veränderlichen fachlichen Neigungen besser begegnen zu können und die Bewerberinnen und Bewerber in ihrer beruflichen Entwicklung nicht über Gebühr einzuschränken, ist es möglich, innerhalb der ersten zwölf Monate nach Beginn der Facharztausbildung einen Wechsel in ein anderes Bedarfsgebiet zu vollziehen. Wir wollen die am besten geeigneten Bewerberinnen und Bewerber gewinnen.
Landärztinnen und Landärzte absolvieren keine gesonderte Ausbildung, sondern sie sind Medizinstudierende wie alle anderen auch. Sie sind mit denselben Herausforderungen in Studium und Praxis konfrontiert. Gelegentlich wird die Befürchtung geäußert – auch heute wieder –, dass es aufgrund der Vorabquote einen Qualitätsrabatt für die zukünftigen Landärztinnen und Landärzte geben würde. Sie
würden ihren beruflichen Werdegang mit einem Stigma beginnen. Diesem Eindruck muss entgegengetreten werden. Daher bemisst sich das Auswahlverfahren streng an dem vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Kriterium der Eignung. Es ist strukturiert, standardisiert und transparent zugleich.
Weil all diese Maßnahmen mit einem Strafversprechen abgesichert sind, ist es aus verfassungsrechtlichen Gründen unerlässlich, die Wirkung und die Rechtfertigung des Gesetzes ständig zu überprüfen. Für einen derart massiven Eingriff in die Berufsfreiheit muss es fortwährend gute Gründe geben. Daher wird das Gesetz kontinuierlich evaluiert, um erfahrungsbasiert mögliche Anpassungen vornehmen zu können. Der Gesetzgeber erkennt seine besondere Schutz- und Fürsorgepflicht gegenüber den Verpflichteten der Landarztquote an und gibt sich daher mit dem Gesetz die Selbstverpflichtung, über das Weiterbestehen des Gesetzes im Jahr 2033, wenn die ersten Wirkungen sichtbar sind, zu befinden.
Bis dahin gibt es an vielen Stellschrauben die Gelegenheit, für eine umfassende Stärkung des ärztlichen Berufsbildes und die Erhöhung der Attraktivität in vom Mangel bedrohten Disziplinen tätig zu werden. Eine gezielte Stärkung von praktischen Studienanteilen in eben diesen Disziplinen muss mit einer kontinuierlichen Entwicklung des ländlichen Raumes einhergehen, damit über die verpflichtende Niederlassungszeit hinaus eine dauerhafte Lebensperspektive der Landärztinnen und Landärzte, aber auch ihrer Angehörigen in den ländlichen Regionen Sachsens eröffnet wird; denn – und das will ich hier ganz deutlich sagen – die Landarztquote ist kein Allheilmittel.
Jetzt komme ich zum zweiten Teil dieses Gesetzentwurfes, das wir heute besprechen, und zwar zu einem wichtigen Teil des Gesetzentwurfes.
Artikel 2 des Gesetzentwurfes widmet sich einem dringend notwendigen Thema: der Stärkung der Studierendenschaften in Sachsen. Heute wird endlich die Austrittsoption aus der verfassten Studierendenschaft im Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetz wieder abgeschafft. Das war eine Forderung, die Hochschulleitungen, die Landesrektorenkonferenz, der Mittelbau, die Konferenz Sächsischer Studierender mit uns BÜNDNISGRÜNEN in der letzten Legislatur – damals als Oppositionsfraktion, jetzt als Regierungsfraktion – geteilt haben. Es ist gut, dass wir jetzt den seit 2013 bestehenden Irrweg in Sachsen beenden, so wie wir es im Koalitionsvertrag zwischen CDU, BÜNDNISGRÜNEN und SPD verabredet haben.
Es wird damit ein grundsätzliches Bekenntnis zu unserem demokratischen und solidarischen Gemeinwesen, der Stärkung der inneren Demokratie der Hochschule, ausgesprochen; denn aus der demokratischen Verfasstheit, aus der Demokratie gibt es keinen Austritt, meine Damen und Herren.
Die Absicherung der vielfältigen gesetzlichen Aufgaben der Studierendenschaft und ihr Einsatz für die hochschulischen und sozialen Belange der Studierenden bedingen eine verlässliche Prognose über die Anzahl ihrer Mitglieder und damit auch der ihnen zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel.
Ab dem Sommersemester 2022 werden nun die Studierendenschaften wieder aus allen immatrikulierten Studierenden einer Hochschule gebildet. Damit ist es ihnen möglich, mit einer ungeteilten Stimme als legitimierte Ansprechpartner gegenüber den Hochschulleitungen und externen Akteuren zu sprechen. Die innere Verfasstheit und die demokratische Teilhabe an unseren Hochschulen erfährt damit eine Stärkung. Das führt nicht zuletzt zu einer guten Verhandlungsposition, zum Beispiel, um zukünftig über einen Beitrag zu einer klimabewussten und preiswerten Mobilität aller sächsischen Studierenden in Form eines sachsenweiten Semestertickets verhandeln zu können.