Protokoll der Sitzung vom 30.09.2021

den Landeswahlausschuss, die z. T. vom Verfassungsgerichtshof des

Freistaates Sachsen bereits als ,qualifiziert rechtswidrig' erkannt wurde

(Verstrickungen der Staatsregierung in die ,qualifiziert rechtswidrige' Kürzung der AfD Landesliste) – Drs 7/81“ nach § 23 Abs. 3 UAG

Drucksache 7/7636, Antrag der Fraktionen CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD

Die Fraktionen können dazu Stellung nehmen, und für die CDU-Fraktion spricht zuerst Herr Kirmes; bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kollegen! Ich werde diesen langen Titel nicht wiederholen. Vielen Dank, Sie haben ihn in voller Länge genannt.

Die Regierungskoalition beabsichtigt mit dem vorliegenden Antrag, dass der 1. Untersuchungsausschuss der laufenden Legislatur bis zum 31. Dezember dieses Jahres einen Zwischenbericht vorlegt. Das Sächsische Untersuchungsausschussgesetz sieht eine solche Möglichkeit ausdrücklich in § 23 Abs. 3 vor. Ich zitiere: „Der Landtag kann während der Untersuchung von dem Untersuchungsausschuss jederzeit einen Zwischenbericht über den Verlauf des Verfahrens verlangen.“ Genau darum geht es.

Wir alle erinnern uns an den Beginn der Wahlperiode, als die AfD – ich möchte sagen – mit Theaterdonner eine Sondersitzung des Sächsischen Landtags zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses durchführen ließ. Ziel des Untersuchungsausschusses sollte die Untersuchung vermeintlicher Einflussnahme oder pflichtwidriger Unterlassung der Staatsregierung – den Rest lasse ich jetzt weg – im Zusammenhang mit der Kürzung der Landesliste sein.

Meine Damen und Herren, seitdem hat sich einiges getan. Das Wahlprüfungsverfahren ist abgeschlossen. Die entsprechenden Einsprüche wurden verworfen. Beschwerden an den Sächsischen Verfassungsgerichtshof von der AfD gab es nicht.

(Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Hört, hört!)

Auch wenn man sich manchmal die Frage stellen muss, was das alles auf Kosten der Steuerzahler noch soll, hat der Untersuchungsausschuss seinen Auftrag doch sehr ernst genommen. Seit Einsetzung im Oktober 2019 wurden eine Reihe von Beweisen erhoben, Sachverständige und Zeugen vernommen. Darüber hinaus – das darf man hier schon anführen – hat sich die AfD darin verzettelt, mit juristischen Spielereien die Tätigkeit des Ausschusses in die Länge zu ziehen.

(Beifall bei der CDU und den BÜNDNISGRÜNEN – André Barth, AfD: Na ja!)

Na ja, diese juristischen Spitzfindigkeiten, die sich letztlich als solche herausgestellt haben, waren nicht immer angenehm. Aber lassen wir das! Wir werden das ja dann im Zwischenbericht sehen.

(Zuruf des Abg. André Barth, AfD – Gegenruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE)

Wir als Koalition sind davon überzeugt, dass es nunmehr – bei der Schwere des Vorwurfs, der letztlich von der AfD mit diesem Einsetzungsantrag erhoben wird – sachgerecht und unbedingt notwendig ist, dass wir das Parlament über die bisherige Arbeit unterrichten. Ich betrachte das als notwendige, auch demokratische Maßnahme. Denn wer, wenn nicht dieses Parlament, ist für das, was in dem Untersuchungsausschuss bisher passiert ist, zuständig?

Insofern bitte ich um Zustimmung, dass wir den Untersuchungsausschuss beauftragen, diesen Zwischenbericht bis zum Ende des Jahres vorzulegen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD)

Das war Kollege Kirmes für die CDU-Fraktion. Für die BÜNDNISGRÜNEN spricht jetzt Valentin Lippmann.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Vor zwei Jahren mussten wir uns kurz nach der Konstituierung des Landtags auf Antrag der AfD erneut versammeln, um über die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zu befinden. Ein Untersuchungsausschuss, der vor allem ein Ziel hatte, mit Pauken und Trompeten von der eigenen Verantwortung für eine chaotische Listenaufstellung dadurch abzulenken, dass man von der großen Verschwörung gegen die AfD und gegen die Demokratie bei der Landtagswahl 2019 schwurbelte.

(Sebastian Wippel, AfD: Polemik!)

Ich habe damals darauf hingewiesen, dass es kein öffentliches Interesse an diesem Untersuchungsausschuss geben kann. Zum einen, weil das Verfassungsgericht bereits entschieden hatte, und zum anderen, weil sich die Untersuchung auf einen Sachverhalt bezieht, der nunmehr offenkundig ist. Denn im Wesentlichen reden wir über eine Sitzung des Landeswahlausschusses, die öffentlich war, in der Vertreterinnen und Vertreter der AfD anwesend waren und angehört wurden und in der Vertreter von Parteien, auch von der AfD, mit Mehrheit entschieden haben.

An dieser Feststellung hat sich nichts geändert. Allerdings läuft der Untersuchungsausschuss seit nunmehr fast zwei Jahren, in denen ein krasses Missverhältnis zwischen der inbrünstig betonten Gravitas der Aufklärung einer Verschwörung gegen die Demokratie und der tatsächlichen Arbeit des Untersuchungsausschusses deutlich geworden ist. Denn anstatt eilends durch Zeugeneinvernahmen zu klären, wer wann, wen, wo beeinflusst haben könnte, befasste sich der Untersuchungsausschuss fast ein Jahr lang ausschließlich mit Verfahrensfragen. Nach abwegigen Diskussionen über Vereidigungsmöglichkeiten von Zeugen gipfelte dies im untauglichen Versuch der AfD, dem Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses einen konkreten Beleh

rungstext für Zeugeneinvernahmen vorzuschreiben.

Werte Kolleginnen und Kollegen! Verdeutlichen Sie sich doch einmal, wie groß eine angebliche Verschwörung sein muss, wenn die höchste Not ihrer Aufklärung darin besteht, über Kommata in Belehrungen zu prozessieren.

(Beifall des Abg. Andreas Nowak, CDU)

Allein diese Groteske zeigt: Die AfD hat kein Interesse an der Aufklärung ihrer eigenen Vorwürfe. Es würde nämlich etwas anderes herauskommen, als sie selbst insinuiert hat.

Dass darüber hinaus jede Zeugenvernehmung ein einziger Fremdscham-Akt ist, weil die Hobby-Sherlock-Holmes der AfD, allen voran Herr Kollege Mayer,

(André Barth, AfD: Also, bitte!)

bei ziemlich jeder Frage den Kampf mit deutscher Grammatik und einfacher Logik im Zustand geistiger Unbewaffnetheit derart desaströs verlieren,

(Sebastian Wippel, AfD: Reden Sie noch einmal von Respekt an irgendeiner Stelle!)

dass man fast schon geneigt ist, mit Blick auf die Abwehr weiterer Schäden für die eigene Gesundheit zu helfen, spricht überdies für sich.

Um es einmal zusammenzufassen: Das ist hier nicht die große Catilina-Verschwörung und die AfD ist geistig so weit entfernt von den Fähigkeiten eines Cicero wie die Erde von der Sonne. Dieser Untersuchungsausschuss gleicht mit Blick auf das Verhalten und die Fähigkeiten der AfD vielmehr einem schlechten Abklatsch von Barbara Salesch, grotesk inszeniert von einer dilettantischen Laienschauspieltruppe.

(Heiterkeit bei den LINKEN)

Dennoch – und so weit kann man es zumindest zusammenfassen – hat der UA einiges Interessante zutage gefördert. Interessant und für uns neu waren drei Begebenheiten, die tatsächlich einer weiteren Vertiefung bedürfen, weil sie durchaus als Einflussnahmen ausgelegt werden könnten.

Uns wurde zunächst bekannt, dass die AfD, unterzeichnet von Herrn Urban, allen Mitgliedern des Landeswahlausschusses – mit Ausnahme des eigenen Vertreters – einen Brief übersandt hatte, in dem diese unter Fristsetzung und Androhung einer Strafanzeige wegen Rechtsbeugung aufgefordert wurden, ihre Entscheidung zur Teilzulassung der Landesliste doch zügig zu korrigieren.

Uns wurde ferner bekannt, dass eine Vertrauensperson der AfD Druck auf den zuständigen Referatsleiter bei der Landeswahlleiterin ausgeübt haben soll, damit dieser eine Empfehlung zur Zulassung der vollständigen Liste abgeben werde. Und uns wurde bekannt, dass eine andere Vertrauensperson im Vorfeld der Sitzung des Landeswahlausschusses offenbar mit dem eigenen Vertreter im Landeswahlausschuss über die anstehende Sitzung und das Stimmverhalten sprach.

Nun gut, das sind zunächst nur Mutmaßungen, die es aufzuklären gilt. Zu diesen Vorgängen werden wir definitiv weitere Zeugen hören. Gleichwohl ist es uns ein Bedürfnis, nach zwei Jahren Untersuchung Bilanz zu ziehen und die Erzählung von der vermeintlichen staatlichen Benachteiligung der AfD ins rechte Licht zu rücken.

Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir als Koalition vertreten die Auffassung, dass die Menschen im Land ein Recht darauf haben zu erfahren, was aus der angeblich größten Verschwörung des Freistaates nun geworden ist und dass es nach bisherigen Erkenntnissen eher die Ankläger waren, die sich schuldig gemacht haben. Die Wählerinnen und

Wähler der AfD haben das Recht zu erfahren, mit welch‘ grandioser Stümperhaftigkeit die Abgeordneten der AfD auf Steuerzahlerkosten eine einzige Farce darbieten. Vielleicht endet nach diesem Zwischenbericht dann auch diese Groteske. Meine Hoffnung ist groß. Bis dahin.

Vielen Dank.

(Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, den LINKEN, der SPD und der Staatsregierung)

Das war Valentin Lippmann für die BÜNDNISGRÜNEN. – Für die SPD-Fraktion erteile ich der Abg. Sabine Friedel das Wort. Bitte schön.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Von meinen beiden Vorrednern haben wir gehört, was bisher geschah. Ich möchte in Erinnerung rufen, wie es dazu kam. Wir erinnern uns: Im Herbst 2019 fand in Sachsen eine Landtagswahl statt. Im ersten Halbjahr 2019 habe viele Parteien dafür ihre Landeslisten aufgestellt. Die allermeisten haben das auch rechtskonform hinbekommen – eine Partei, die bereits seit fünf Jahren im Landtag saß, eben nicht. Das kann passieren. Die Partei, die das nicht hinbekommen hat, hat ihre Wahlunterlagen neun Tage vor Fristende beim Landesamt eingereicht. Die Unterlagen waren nicht korrekt. Deshalb musste die Partei zwei Tage vor dem Fristende völlig neue Unterlagen einreichen. Weil diese auch nicht korrekt waren, kam die Partei zwei Tage später und 70 Minuten vor Fristende noch mal mit neuen Papieren. Der Landeswahlausschuss konnte aufgrund dieser Unkorrektheiten nur einen Teil der Landesliste dieser Partei zulassen. Und dagegen hat dann diese Partei geklagt.

(Jan-Oliver Zwerg, AfD: Erfolgreich!)

Der Verfassungsgerichtshof hat geurteilt. Es war richtig, nicht die ganze Liste zuzulassen, aber es war falsch, nur 18 Plätze zuzulassen. Richtig ist es vielmehr, 30 Plätze, also die Hälfte, zuzulassen. Dieses Urteil hat die Partei akzeptiert. Trotzdem haben wir hier einen Untersuchungsausschuss, der sich nun mit all den Vorgängen beschäftigen soll. Der Ausschuss wurde auf dringlichen Antrag dieser Partei vor zwei Jahren eingesetzt. Ich habe mir das Plenarprotokoll von damals und die Rede von Herrn Kollegen Urban, Landesvorsitzender und hier auch Einbringer, zur Einsetzung des Untersuchungsausschusses durchgelesen. Die Rede schloss er mit den Worten, ich zitiere: „Lassen Sie uns keine Zeit mehr verlieren. Beginnen wir dieses große Werk für Demokratie und Gerechtigkeit.“

(Oh-Rufe der CDU – Heiterkeit bei der CDU – Stephan Hösl, CDU: Tatä! Tatä!)

Genau.

Und deshalb halten wir es für sinnvoll, nach zwei Jahren Tätigkeit dieses Ausschusses zu schauen, wie weit denn das große Werk für Demokratie und Gerechtigkeit gediehen ist.

Als Ausschussmitglied erlaube ich mir, einem Zwischenbericht, den wir im Dezember gern hätten, in einem Punkt vorzugreifen. Dabei bin ich ein wenig anderer Meinung als meine Vorredner. Die Einsetzung des Ausschusses, liebe Kollegen von der AfD, war nicht umsonst. Das muss man ganz klar sagen. Wir haben in diesem Ausschuss den Auftrag herauszufinden, ob und wie die Staatsregierung auf die Entscheidung des Landeswahlausschusses Einfluss genommen hat und – jetzt zitiere ich wieder aus dem Einsetzungsbeschluss – „auch andere in Betracht kommende Einflussnahmen von Politikern zu untersuchen“. Mit Blick auf die Staatsregierung haben wir zwar noch nichts herausfinden können, aber wenn die einsetzende Fraktion in den nächsten Monaten entsprechende Beweisanträge einreichen möchte, dann könnten wir beginnen, das zu untersuchen.

Was wir herausgefunden haben ist, dass es offenbar Politiker gegeben hat, die versucht haben, die Mitglieder des Landeswahlausschusses in ihrer Entscheidung zu beeinflussen, –