Protokoll der Sitzung vom 30.09.2021

Zum einen: Dass die Landeswahlleiterin erst so spät vernommen wird, liegt daran, dass Sie ein Jahr lang Verfahrensfragen ventiliert haben, die keinen Sachzusammenhang zum Untersuchungsausschuss hatten.

(Zuruf des Abg. André Barth, AfD)

Geben Sie doch zu, dass Ihnen die Frage, ob eine symbolische Vereidigung nun zulässig ist bzw. ob eine Vereidigung strafverschärfend ist oder nicht, obwohl die Rechtsfrage geklärt war, offenbar so wichtig war, dass Sie ganze Untersuchungsausschusszyklen damit verbracht haben, uns damit nicht nur zu langweilen, sondern auch zu blockieren.

(Zurufe von der CDU)

Das ist schon mal interessant für die Verfahrenshinweise. Es könnte den Verfahrensbevollmächtigten bzw. Zeugenbeistand von Frau Schreck schon einmal interessieren. Er kann ja das Protokoll lesen. Herr Mayer hat gerade angekündigt, dass er Frau Schreck vereidigen wolle. Na, dann schauen wir mal, wo wir herauskommen.

Zweiter Punkt, bei dem Sie nicht bei der Wahrheit geblieben sind. Ein Großteil der Sitzungsunterbrechungen basiert nicht darauf, dass Ihre Fragen beanstandet werden, sondern dass die AfD plötzlich aus der Kalten Beratungsbedarf anzeigt, zuletzt in der Zeugenvernehmung des Zeugen Wolf. Dort wurde bereits nach dem Eingangsstatement des Zeugen von der AfD eine Sitzungsunterbrechung ohne erkennbaren Grund beantragt. Zuletzt sollten zwischendurch

irgendwelche Fotos herbeigeschafft werden, die dann nicht herbeigeschafft wurden, Sitzungsunterbrechungen bei der Vernehmung anderer Zeugen des Landeswahlausschusses.

Die AfD hat – das kann ich hier alles erzählen, weil das in öffentlicher Sitzung stattfindet – auch schon Fragen von mir beanstandet, was dann zur Sitzungsunterbrechung geführt hat. Also wenn, dann bleiben Sie bitte bei der Wahrheit, dass Sie in einem wirklich chaotischen Trollverfahren diesen Untersuchungsausschuss so lahmlegen, dass Sie selbst nicht mehr wissen, wo hinten und vorn ist, und was Sie eigentlich in diesem Untersuchungsausschuss suchen. Mir kommt es vor, dass dieser Untersuchungsausschuss bei Ihnen eine Art Zombieveranstaltung ist, die nur noch existiert, weil keiner mehr weiß, was der Grund dafür war, und keiner in der AfD weiß, warum er das eigentlich tut.

Herr Lippmann, Ihre Redezeit!

Nur viel reden, schlechte Fragen stellen und am Ende dieses ganze Verfahren zu desavouieren. Diesbezüglich sollten Sie bei der Wahrheit bleiben, Herr Kollege. – Vielen Dank.

(Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU und der Staatsregierung)

Das war eine Kurzintervention von Valentin Lippmann. Herr Mayer, möchten Sie reagieren? –

(Norbert Mayer, AfD: Nein, danke!)

Alles klar. Dann bitte ich jetzt Frau Kollegin Köditz für die Fraktion DIE LINKE.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Antrag möchten die Fraktionen von CDU, GRÜNEN und SPD einen Schritt gehen, der für einen Untersuchungsausschuss des Sächsischen Landtags eher ungewöhnlich ist. Allerdings handelt es sich um einen eher ungewöhnlichen Untersuchungsausschuss. Gerade deshalb wird die Fraktion DIE LINKE, dem Antrag einen Zwischenbericht vorzulegen, gern zustimmen. Aus unserer Sicht gibt es dafür mindestens drei zwingende Gründe.

Erstens berühren die Themen des Untersuchungsausschusses auch Fragestellungen zu wahlrechtlichen Bestimmungen. Sie werden spätestens bei der Vorbereitung der nächsten Landtagswahl wieder relevant und sind Sache des Gesetzgebers, also dieses Landtags. Er muss gegebenenfalls die Möglichkeit haben, den eigenen Handlungsbedarf rechtzeitig zu erkennen, bevor der Untersuchungsausschuss endet, womöglich erst zum Ende der Wahlperiode, das wäre dann zu spät.

Zweitens enthält der Untersuchungsauftrag eine ganze Reihe allein von den Mitgliedern der AfD-Fraktion als Antragstellerin behaupteter, äußerst schwerwiegender Vorwürfe. Sollten sie sich nur zu einem Teil bewahrheiten,

kämen sie einer Art Verschwörung gleich, die unter gar keinen Umständen hingenommen werden dürften, sondern jetzt in die Debatte gehören.

Drittens geht das alles den gesamten Sächsischen Landtag auch dann etwas an, wenn sich im Ergebnis der bisherigen Beweisaufnahme nichts von alledem bewahrheitet hätte, wenn die von der AfD behaupteten schwerwiegenden Vorwürfe nur heiße Luft waren, wenn die AfD den Landtag mit der Einrichtung eines Untersuchungsausschusses beauftragt hätte, der überhaupt keine Verschwörung aufdecken kann, weil da nie etwas anderes war als eine abwegige Verschwörungstheorie der AfD.

Meine Damen und Herren, genau das – also dieses drittens – ist aus unserer Sicht der Fall. Dass dies genauso eintritt, war, ehrlich gesagt, von Anfang an zu befürchten.

In Untersuchungsausschüssen früherer Wahlperioden ging es um große landespolitische Skandale im Freistaat, um tatsächliches Regierungsversagen, um den Crash der Sächsischen Landesbank mit einem Milliardenschaden für den Freistaat, um einen „Sachsensumpf“ mit Fällen von Korruption bis in die höchsten Ebenen hinein und nicht zuletzt um eine rechtsterroristische Mordserie.

Als aber der Vorsitzende der AfD-Fraktion vor knapp zwei Jahren zur Einsetzung des aktuellen Untersuchungsausschusses sprach, ließ er uns wissen, dass er das „schärfste Schwert der Opposition“ unter anderem über der Kaffeerösterei der Ehefrau eines früheren Landeswahlleiters kreisen lassen möchte. Er verglich das Thema sogar mit der Barschel-Affäre.

(Heiterkeit bei der CDU)

Von einer Kaffeerösterei hat der Untersuchungsausschuss bisher nichts gehört. Auf irgendeine Affäre deutet überhaupt nichts hin. Bisher hat sich der Untersuchungsausschuss anhand von Sachverständigen einen Überblick zum regulären Ablauf eines Wahlvorbereitungsverfahrens verschafft. Wir haben Einblick in die konkrete Arbeit der Landeswahlleitung gewonnen. Wir haben sämtliche

Beisitzerinnen und Beisitzer des Landeswahlausschusses befragt, die am 5. Juli 2019 an der Entscheidung beteiligt waren, die Landesliste der AfD zu kürzen.

Dank der „Verhörspezialisten“ der AfD wissen wir inzwischen genau, wie der Raum eingerichtet war, in dem der Landeswahlausschuss getagt hatte, und wo welcher Ordner stand. Aber die Frage danach, ob auf ihre Entscheidung Einfluss genommen oder Druck ausgeübt wurde, haben alle – ich betone: alle – Zeuginnen und Zeugen bislang klar verneint, auch der Beisitzer, den die AfD benannt hatte. Das deckt sich mit der Aktenlage und dem Sachstand, den wir schon sehr lange kennen, beispielsweise aus den Medien, aus den Verfahren vor dem Sächsischen Verfassungsgerichtshof, aber auch aus dem Wahlprüfungsausschuss dieses Hauses.

Meine Damen und Herren! Wahr ist Folgendes: Es war die AfD, die während der Aufstellung ihrer Kandidierenden plötzlich das Wahlverfahren gewechselt hat. Es war die AfD, die ihre Unterlagen kurz vor knapp einreichte. Es war

die AfD, die bei dieser Gelegenheit nicht eine, sondern zwei Landeslisten vorlegte. Es war die AfD, die nachvollziehbare Zweifel daran weckte, ein rechtmäßiges Aufstellungsverfahren durchgeführt zu haben. Es war die AfD, der es nicht gelang, diese Zweifel auszuräumen, übrigens auch nicht vor dem Verfassungsgerichtshof. Und es war die AfD, die bis heute nicht bereit ist, irgendeinen eigenen Fehler zuzugeben.

Natürlich könnte es sein, dass die weitere Arbeit des Untersuchungsausschusses neue Tatsachen ans Licht bringt. Es gibt bereits ernst zu nehmende Hinweise, dass es durchaus mehrere Versuche gegeben haben könnte, Druck aufzubauen und Einfluss auf die Haltung der Landeswahlleitung zu nehmen. Redner vor mir haben dies schon betont. Allerdings kamen diese Versuche mutmaßlich vom AfD-Landesvorsitzenden und einem Mitglied der heutigen AfD-Fraktion. Auch davon sollte der gesamte Landtag und sollte die Öffentlichkeit in einem Zwischenbericht erfahren.

Danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den LINKEN sowie vereinzelt bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD)

Das war Kerstin Köditz für die Fraktion DIE LINKE. Gibt es jetzt weiteren Gesprächsbedarf vonseiten der Fraktionen? – Herr Ulbrich für die AfD-Fraktion, bitte.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Gemäß dem Antrag, den wir heute debattieren, soll der Untersuchungsausschuss, bei dem es um die widerrechtliche Streichung der Landesliste der AfD im Jahr 2019 geht, zum Stand seiner Arbeit berichten. Was damit erreicht werden soll, bleibt im Dunkeln –

(Rico Gebhardt, DIE LINKE: Haben Sie jetzt nicht zugehört oder was? – Zurufe der Abg. Svend-Gunnar Kirmes, CDU, und Sarah Buddeberg, DIE LINKE)

oder vielleicht auch nicht. Offenbar möchte man der Öffentlichkeit mit einem eher inhaltsleeren Zwischenbericht Sand in die Augen streuen.

(Sarah Buddeberg, DIE LINKE: Natürlich, ganz klar! – Lachen bei den LINKEN)

Man möchte betriebsame Aufklärungsarbeit vorgaukeln, obwohl das Verfahren von den Koalitionsfraktionen seit Monaten verschleppt wurde.

(Rico Gebhardt, DIE LINKE: Guten Morgen! – Lachen bei der CDU – Unruhe)

Im Hinblick auf die Bundestagswahl war Aufklärung wohl eher etwas, was man in der Regierungskoalition nun wirklich nicht gebrauchen konnte.

(Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ihr glaubt wirklich eure eigenen Geschichten, oder? Das ist doch absurd!)

So wurde entgegen der verneinenden Stellungnahme der Staatsregierung ein Rechtsgutachten über die Frage eingeholt, ob für die Zeugenvernehmung der Mitglieder des Wahlausschusses eine Aussagegenehmigung eingeholt werden müsse. Das Ergebnis war von vornherein klar. Da die Mitglieder des Wahlausschusses nicht weisungsgebunden sind, was wir schon aus Sachverständigengutachten wussten, gibt es auch keine Behörde, die diese Aussagegenehmigung hätte erteilen können. Aber Hauptsache: Zeit schinden bis nach der Bundestagswahl.

Herr Ulbrich, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Bitte schön, Frau Kollegin.

Sabine Friedel am Mikrofon 1, bitte schön.

Vielen Dank, Herr Kollege. Erinnern Sie sich daran, dass es auch ein Gutachten zu der Frage gab, wie der Vorsitzende die Zeugenbelehrung zu machen habe, und dass dieses Gutachten dann aber aus Ihrer Sicht nicht akzeptabel war?

(Rico Gebhardt, DIE LINKE: Dass es dann eine Klage dazu gab!)

Worin bestand der Unterschied?

(Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Ich sage nur: Konfrontation! – Vereinzelt Heiterkeit)

In der Tat gab es ein solches Verfahren, wobei wir darüber gestritten haben. Ich werde darauf gleich noch zu sprechen kommen.

(Rico Gebhardt, DIE LINKE: Aha!)

Aber was Sie ja interessiert, Frau Kollegin, scheint der Unterschied zu sein.