Protokoll der Sitzung vom 30.09.2021

Aber was Sie ja interessiert, Frau Kollegin, scheint der Unterschied zu sein.

(Rico Gebhardt, DIE LINKE: Nein!)

In der Tat ist hier das Ergebnis von vornherein klar gewesen. In der anderen Sache war das Ergebnis überhaupt nicht klar

(Rico Gebhardt, DIE LINKE: Das war klar!)

und sehr, sehr schwierig. Man könnte darüber sehr viel schreiben, etwa über das Petry-Urteil des Bundesgerichtshofs zu dieser Frage.

(Svend-Gunnar Kirmes, CDU: Das ist zum Fremdschämen, so etwas zu hören! – Zuruf: Haben Sie das Gefühl, dass der Verfassungsgerichtshof falsch geurteilt hat? – Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE)

Also, bitte schön: Ich versuche ja, Ihre Gedanken aufzugreifen.

(Zurufe von der CDU: Aber das ist schwierig! – Es gelingt Ihnen aber nicht!)

Aber offensichtlich sehe ich da auch nicht den Unterschied.

(Zurufe der Abg. Sarah Buddeberg, DIE LINKE, und Sabine Friedel, SPD)

Aber ich denke, ich führe einmal fort. Vielleicht erlauben es mir meine weiteren Ausführungen, auch auf die von Ihnen vorgetragene Frage

(Sabine Friedel, SPD: Ja?)

dann doch zu antworten.

(Sabine Friedel, SPD: Ich bin gespannt!)

Gut, die Bundestagswahl haben wir nun hinter uns – mit einer AfD als stärkster Kraft in Sachsen

(Beifall bei der AfD)

und einer verdientermaßen schallenden Ohrfeige für die Regierungsfraktionen. Ich gratuliere dazu übrigens, weiter so!

(Zurufe von der CDU und des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE)

Aber nun zurück zum Untersuchungsausschuss. Der eigentliche Skandal geht noch ein Stück weiter, denn praktischerweise dürfen nach § 9 Abs. 1 des Untersuchungsausschussgesetzes keine Mitteilungen aus einer nicht öffentlichen Sitzung in einer öffentlichen Debatte vorgebracht werden. Eine hervorragende Regelung, um der Öffentlichkeit genau das vorzuenthalten, worauf es am meisten ankommt, und um Regierungsmauscheleien weitgehend unter Verschluss zu halten.

(Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Aha!)

Gekrönt wird das Ganze von der Regelung, nach der Zeugen zwar vereidigt werden können, ein eventueller Meineid aber nicht strafbar ist.

(Zuruf des Abg. Svend-Gunnar Kirmes, CDU)

Eine fahrlässige Falschaussage ist damit auch von rechtlichen Konsequenzen befreit.

(Zuruf: Nein!)

Ein Meineid, der nicht strafbar ist, verfehlt allerdings seinen Zweck.

(Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Ja!)

Warum sollen Politiker oder Ministerialbeamte bei einem Meineid vor einem Untersuchungsausschuss nicht genauso bestraft werden können wie jeder x-beliebige Zeuge vor Gericht?

(Zurufe von der CDU und des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE – Vereinzelt Beifall bei der AfD – Unruhe)

Hier drängt sich der Verdacht auf, dass dieses rechtlich fragwürdige Verfahren geschaffen wurde, um besagten Personenkreis zu schützen.

(Lachen – Rico Gebhardt, DIE LINKE: Oh nein! – Zurufe der Abg. Sarah Buddeberg, DIE LINKE, und Sabine Friedel, SPD)

Dann können wir uns einen solchen Untersuchungsausschuss auch gleich schenken. Letztlich ist es eine Farce,

(Svend-Gunnar Kirmes, CDU: Dummheit ist das! – Zuruf von der CDU: Das darf nicht wahr sein!)

die nur dazu dient, der Öffentlichkeit Sand in die Augen zu streuen.

(Rico Gebhardt, DIE LINKE: Wo haben Sie Ihr juristisches Staatsexamen gemacht? – Unruhe)

Man signalisiert, Verfehlungen aufdecken zu wollen, doch letztlich wird nur verschleiert.

Hier kann man nur zu einem Schluss kommen: Die Regelung, Falschaussagen unter Eid nicht zu bestrafen, wenn sie vor einem Untersuchungsausschuss erfolgen, muss dringend geändert werden. Solange das nicht erfolgt ist,

(Rico Gebhardt, DIE LINKE: Machen Sie doch mal einen Gesetzentwurf dazu!)

gehören Untersuchungsausschüsse in letzter Konsequenz in die Abteilung „Brot und Spiele“.

(Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Dann beenden Sie das doch!)

Da ist es vollkommen gleichgültig, dass der Bundestag die Strafbarkeit des Meineids für seine Untersuchungsausschüsse abgeschafft hat. Wir müssen ja nicht jedes Unrecht kopieren.

(Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ach!)

Die AfD-Fraktion hat dagegen vor dem Verfassungsgerichtshof geklagt.

Herr Ulbrich, gestatten Sie eine Zwischenfrage am Mikrofon 5?

Wie bitte?

Eine Zwischenfrage am Mikrofon 5.

Bitte schön, Herr Kollege.

Bitte schön, Herr Nowak.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Herr Kollege! Haben Sie schon einmal von dem Begriff der Einheit der Rechtsordnung gehört?

(Heiterkeit bei der CDU – Zuruf von der CDU: Als Anwalt wohl nicht!)

Selbstredend ist mir dieser Begriff geläufig.

(Zuruf von den LINKEN)