Kinder verstehen sehr wohl, dass es verschiedene Formen des Zusammenlebens gibt und dass sie alle Familie heißen können. Das alles lässt sich sehr wohl kindsgerecht erklären, und zwar ohne dabei Sexualität und Scham überhaupt zu tangieren. Insofern ist der Punkt 4 in Ihrem Antrag obsolet.
Im fünften Punkt fordern Sie – ich zitiere –, „die Elternrechte gemäß Artikel 6 Abs. 2 Grundgesetz in Kombination mit Artikel 6 Abs. 1 Sächsisches Kitagesetz
insbesondere im Bereich der Sexualerziehung in Kindertageseinrichtungen zu stärken“. Ich weiß auch hier wieder nicht, was dieser Punkt eigentlich bewirken soll. Sie werden es mir nachher vielleicht erklären können.
Die angesprochenen Elternrechte schließen natürlich auch die Rechte der Eltern mit ein, die nicht im traditionellen Familienmodell leben. Das möchte die AfD also hiermit erreichen? Möchte man damit die Diskussion über Familienkonstellationen und Lebensweisen jetzt in die Kita verlagern, dorthin, wo sie doch nach eigener Aussage der AfD eigentlich gar nichts zu suchen hat? Wie soll eine Stärkung dieser Rechte eigentlich aussehen? Sollen die Eltern entscheiden, welche Bücher gelesen werden oder womit die Kinder spielen dürfen? Sollen jetzt die Eltern mehrheitlich entscheiden, welche Familien überhaupt sichtbar sein dürfen und welche nicht, wenn sie ihre Kinder zur Kita bringen oder von dort abholen?
In Punkt 6 fordert die AfD, der sogenannten Sexualpädagogik der Vielfalt und der Theorie der Geschlechtsidentität des Menschen als soziales Konstrukt in Abgrenzung zum biologischen Geschlecht im Bildungsplan keinen Raum einzuräumen und damit den Kindern die Findung einer ihrem Geschlecht entsprechenden Selbstidentität zu ermöglichen.
Da stellt sich zunächst einmal die Frage, was eine dem Geburtsgeschlecht entsprechende Identität eigentlich sein soll. Ich finde es sehr bedenklich, wenn durch das biologische Mann- oder Frau-Sein Karrierepläne oder Zukunftspläne festgelegt werden sollen. Wenn wir das in Deutschland früher schon so gesehen hätten, wäre vermutlich nie eine Frau Bundeskanzlerin gewesen.
Aber möglicherweise möchte die AfD Zustände wie in Afghanistan, wo es Frauen nicht erlaubt ist, bestimmte Berufe zu ergreifen. Wir, meine Damen und Herren, wollen solche Zustände jedenfalls nicht.
Und last, but not least soll nach dem Willen der AfD der Zugang externer Interessengruppen im Bereich sexueller Identität und Orientierung in allen Kindertageseinrichtungen gesetzlich untersagt werden.
Das heißt also, dass Experten, die aus eigener Erfahrung auf Kinderfragen antworten können, das nicht tun dürfen. Soll ihnen damit unterstellt werden, dass sie die Kinder dadurch homosexuell machen? Wer soll denn zukünftig festlegen, welche Experten unseren Kindern aus ihren Erfahrungen berichten dürfen? Ich hoffe, nicht Sie.
(Beifall bei den LINKEN, der SPD und vereinzelt bei der CDU und den BÜNDNISGRÜNEN – Zurufe von der AfD)
Natürlich sollen und müssen wir uns immer wieder um die Inhalte kümmern und diese sensibel auf die Tauglichkeit für Kinder überprüfen. Aber in erster Linie sollten wir Vertrauen in die Sachkompetenz unserer Erzieher haben. Denen liegt das Wohl unserer Kinder genauso am Herzen.
Das war Herr Kollege Gasse für die CDU-Fraktion. Ich bitte jetzt Sarah Buddeberg für die Fraktion DIE LINKE.
(Zurufe von der AfD – Christian Hartmann, CDU: Ich schlage vor, dass Sie sich um sich selbst kümmern und die anderen machen lassen! – Interne Wortwechsel zwischen der AfD und der CDU)
Sehr geehrte Damen und Herren! Es wäre schön, wenn Frau Buddeberg anfangen könnte. Dazu bräuchten wir ein bisschen Ruhe im Saal. Bitte schön.
Vielen Dank. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleg(inn)en! Die AfD möchte heute über Kinderschutz sprechen. Ist das eigentlich dieselbe AfD, die noch im März beantragt hat, dass
Wie Sie gestern Menschen mit Behinderungen für Ihre Polemisierung gegen die Maskenpflicht instrumentalisiert haben, wollen Sie heute unter dem Deckmantel des Kinderschutzes ihre queerfeindliche Agenda vorantreiben.
Aber bitte, reden wir über Kinderschutz. Das ist uns als Fraktion DIE LINKE wirklich sehr wichtig. Aber Kinderschutz soll für alle Kinder gelten, auch für queere Kinder und Jugendliche.
Wissen Sie eigentlich, wie viele Kinder und Jugendliche schweres Mobbing und Gewalt erleben, weil sie eine andere sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität haben oder weil sie in Familien leben, die nicht dem Familienbild entsprechen, das die AfD hier propagiert, und wie viele unter großem psychischen Druck stehen, weil sie sich nicht trauen, sich zu outen, und wie viele Schüler(innen) die Schule wechseln mussten, nachdem sie sich getraut haben, sich zu outen? Viele tragen schwere psychische Schäden davon. Die Suizidrate unter queeren Jugendlichen ist signifikant höher als unter nicht queeren Jugendlichen. Das ist schrecklich. Das ist nicht hinnehmbar. Wir werden uns weiter dafür einsetzen, dass diese Kinder und Jugendlichen endlich geschützt werden.
Kinder haben ein Recht auf Bildung. Aber dieses Recht ist in so einem feindlichen Umfeld einfach nicht gewährleistet.
Andererseits gibt es viele Beispiele für Schulen, in denen ein anderes Umfeld geschaffen wurde, in denen Menschlichkeit und Akzeptanz erlernt und praktiziert werden. Ein ganz neues Beispiel ist das einer Lehrerin einer Leipziger Schule, die sich dem Sprechverbot des Ministeriums zur geschlechtergerechten Sprache widersetzt hat und das auch öffentlich macht. Vielen Dank von dieser Stelle für diesen Mut. Das macht sie deswegen, weil sie nichtbinäre Personen in ihrer Klasse hat. Die Frage nach geschlechtergerechter Sprache ist hier nicht mehr abstrakt, sondern sehr konkret. Wir können froh sein, dass es solche sensiblen Pädagog(inn)en gibt.
Ebenso können wir sehr froh sein über die verschiedenen Schulaufklärungsprojekte, die an die Schulen gehen. Meist sind das geschulte Ehrenamtliche, die Peer-to-Peer-Projekte durchführen. Wenn man diese Ehrenamtlichen nach ihrer Motivation fragt, dann sagen sie oft: Ich mache das, weil ich mir rückblickend wünsche, es hätte an meiner Schule einmal eine queere Person mit so einem Projekttag
gegeben. Dann hätte ich gewusst: Ich bin nicht falsch, ich bin nicht allein, ich bin genauso okay, wie ich bin. Wie viel wäre mir erspart geblieben? Darüber müssen wir reden, wenn es um Kinderschutz geht.
Absurd im Antrag der AfD ist – das möchte ich auf jeden Fall noch herausheben –, dass Sie in der Begründung ein Zitat der Deutschen Gesellschaft für Sozialwissenschaftliche Sexualforschung, DGSS, anführen, sozusagen als wissenschaftlicher Beweis. Dort heißt es – ich zitiere –: „Auch Strategien und Methoden, die Kinder zu vielfältigem Handeln, gleich welcher Orientierung, anregen und ermuntern, werden in der DGSS kritisch gesehen und mehrheitlich abgelehnt.“ Das steht darin und klingt dann so, als würde die Gesellschaft Ihr Anliegen unterstützen. Das ist aber nicht der Fall. Das Zitat ist völlig aus dem Zusammenhang gerissen. Schon die Überschrift der Stellungnahme lautet: „Akzeptanz sexueller Vielfalt, ja, aber das Ziel rechtfertigt nicht jede Methode“.
Weiter wird im Text ausgeführt, dass die Akzeptanz sexueller Vielfalt bei allen Mitgliedern der DGSS selbstverständlicher Teil ihrer Grundeinstellung ist. Es wird sogar explizit gesagt, dass die Beteiligung von Menschen mit nicht traditionell heterosexuellen Biografien als Gäste im Unterricht von der DGSS für förderlich und wünschenswert gehalten wird. Die DGSS – das halten wir einmal fest – unterstützt mitnichten Ihre queerfeindliche Agenda, ganz im Gegenteil.
Worum es in diesem Zitat genau geht, ist die Frage, ob und in welchem Alter Sexualpraktiken – Praktiken, nicht Orientierungen und Identität – pädagogisch vermittelt werden sollen. Da warnt die DGSS und ist sich darin mit fast allen Sozialpädagog(inn)en einig.
Was macht die AfD? Wir haben es gerade wieder gehört. Hier werden Horrorgeschichten von verstörten Kleinkindern erzählt. Aber seien Sie doch mal ehrlich: Hätten Sie nur ein einziges relevantes Beispiel aus Sachsen, Sie hätten es hier doch breitgetreten. Es findet in sächsischen Bildungseinrichtungen schlicht nicht statt.
Im Gegenteil: Pädagogisch geschultes Personal geht sehr sensibel gerade auf kleine Kinder ein, altersgerecht und orientiert an dem, was die Kinder bereits wissen oder aufgeschnappt haben.
Aber ein Kinderbuch, in dem zum Beispiel eine Familie mit homosexuellen Eltern oder eine Transperson dargestellt werden, wird kein Kind in seiner Intimsphäre verletzen oder überschreitet auch keine Schamgrenzen. Im Gegenteil: Es ist gut und richtig, wenn Kinder mit einem Wissen um Vielfalt aufwachsen; denn queere Menschen und queere Familien existieren, auch wenn das den Horizont der AfD übersteigt.
Ein letzter Punkt: Vielfalt und Diversität in Bildungsplänen, aber auch Schulaufklärungsprojekte dienen nicht nur den Kindern und Jugendlichen, die selbst queer sind oder
in queeren Familien leben, sie fördern auch eine Gesellschaft, in der Hass und Gewalt gegen LSTBQ nicht mehr an der Tagesordnung sind.
Man stelle sich nun vor, Sie, die AfD-Abgeordneten, wären früher einmal in den Genuss solcher pädagogischen Angebote gekommen. Es hätte Ihnen sicher sehr gut getan, und vielleicht wäre uns dieser hasserfüllte Antrag hier erspart geblieben.
Vielen Dank, Sarah Buddeberg. Sie sprach für die Fraktion DIE LINKE. Jetzt spricht für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE Lucie Hammecke.