Protokoll der Sitzung vom 30.09.2021

Gleichwohl wissen wir alle, dass allein das Vorhandensein von Mutter und Vater nicht automatisch ein gutes Aufwachsen von Kindern garantiert und dass Kinder in anderen Familienmodellen ebenfalls gute und beste

Startbedingungen in ihr Leben erhalten. Wichtig ist daher, das Bewusstsein und die Akzeptanz für die Heterogenität in unserer Gesellschaft zu erhöhen und dies auch altersgemäß in den Bildungsprozessen aufzugreifen.

Bei der Evaluation des Sächsischen Bildungsplanes werden wir alle an Kita beteiligten sowie wichtige gesellschaftliche Akteure einbinden. Auf die Erziehungs- und Bildungspartnerschaft zwischen den Eltern und den pädagogischen Fachkräften legen wir viel Wert. Deshalb ist in der Aktualisierung nicht vorgesehen, verbindliche Lerninhalte zu formulieren, die möglicherweise abzuarbeiten sind. Ich sage an der Stelle auch ganz deutlich: Wir brauchen in dieser Diskussion keine Kampfbegriffe aus rechten Blasen, wie es das Wort von der „Frühsexualisierung“ ist.

(Beifall bei der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD)

Der Sächsische Bildungsplan – und damit möchte ich schließen – hat sich seit seiner Einführung 2005 bewährt, auch in der Frage der Familien- und Sexualerziehung. Deshalb wollen wir an den skizzierten Grundprinzipien festhalten. Ich empfehle diesem Hohen Haus daher, den Antrag abzulehnen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung)

Für die Staatsregierung hatte Herr Staatsminister Piwarz das Wort. Wir kommen jetzt zum Schlusswort. Das hat die AfD-Fraktion. Bitte, Herr Dr. Weigand.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Piwarz, Sie haben gerade gesagt, der Begriff „Frühsexualisierung“ sei ein rechter Kampfbegriff. Als DIE LINKEN sich 2015 für Frühsexualisierung in diesem Land starkgemacht haben, haben Sie noch gesagt – ich zitiere: „Aber Minderheiten bestimmen nicht, was die Mehrheit macht.“ Daran werden Sie gemessen, lieber Herr Piwarz.

(Beifall bei der AfD – Zuruf der Abg. Sabine Friedel, SPD)

Um noch einige Argumente auszuräumen, wie feindlich wir sind: Gerade unsere Fraktionsvorsitzende im Bundestag, Alice Weidel, zeigt mit ihrem Lebensmodell,

(Zurufe von den LINKEN, der SPD und den BÜNDNISGRÜNEN)

dass ihre Argumentationskette hier drüben zusammenbricht. Das ist ja wirklich Irrsinn.

Dann können wir zusammen noch einmal Biologieunterricht machen, wie wir es im Antrag gesagt haben: Mann und Frau, Liebe, da kommen Kinder raus. Das ist ein traditionelles Familienbild. Es kann passieren, dass jemand stirbt. Es kann passieren, dass es auseinanderbricht. Die zählen alle für uns unter dieses traditionelle Familienbild, meine Damen und Herren.

Sie von den LINKEN, Sie haben von „queeren Kindern“ gesprochen

(Zuruf der Abg. Sarah Buddeberg, DIE LINKE)

und davon, wie viele es sind. Sie haben keine einzige Zahl genannt. Es ist nur Geschwafel, was von dieser Seite kommt. Sie machen hier Lobbyarbeit der 68er, und der stellen wir uns entschieden entgegen.

(Beifall bei der AfD)

Wir haben gerade darüber diskutiert, dass der Bildungsplan überarbeitet wird, und da kann man sagen: Wehret den Anfängen! Wenn man nämlich nach Berlin schaut, dann sieht man, was diese rot-grüne Bildungspolitik macht.

(Zuruf des Staatsministers Christian Piwarz)

Da war es schon vor zehn Jahren so – sprechen Sie einfach mal mit Eltern dort –, dass die Kinder nackt im Kindergarten rumrennen sollten, dass es dann Ecken gab, wo die Erzieher nicht mehr reingegangen sind, wo Kinder auf andere Kinder übergriffig geworden sind. Genau davor wollen wir unsere Kinder schützen, genau davor müssen wir sie schützen. Und dass die GRÜNEN so etwas auf der Agenda haben, auch in ihrer Historie, dem stellen wir uns als AfD entschieden entgegen.

(Beifall bei der AfD)

Es droht, dass Sie als CDU umkippen.

(Oh-Rufe von den LINKEN)

Als 2014 die SPD mit in die Koalition gekommen ist, haben Sie – Sie sagten es soeben – den Orientierungsrahmen für Sexualerziehung überarbeitet. 2016 ist er neu herausgekommen und plötzlich waren solche Begriffe wie „Gender“ enthalten.

Ich habe damals einen CDU-Abgeordneten – der es bis 2019 sein durfte – gefragt: Warum habt Ihr als CDU das überhaupt gemacht? Warum führt Ihr diese Genderideologie ein? Er hat geantwortet: Nun ja, man muss in der Politik immer Kompromisse schließen.

Meine Damen und Herren! Die Frühsexualisierung und die Genderideologie sind für uns keine Kompromisse.

(Beifall bei der AfD)

Die Frage ist nicht, wie LINKE, GRÜNE und SPD abstimmen. Die Frage ist, ob Sie als CDU noch konservative Werte und die traditionelle Familie vertreten und ob Sie sich entschieden gegen die Frühsexualisierung stellen. Deshalb bitte ich um Ihre Zustimmung.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Das war das Schlusswort der AfD-Fraktion, vorgetragen von Dr. Weigand.

Meine Damen und Herren! Ich stelle nun die Drucksache 7/7678 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist die Drucksache 7/7678 nicht beschlossen. Der Tagesordnungspunkt ist beendet.

Meine Damen und Herren! Ich eröffne

Tagesordnungspunkt 9

Debatte zur Schuldenbremse versachlichen – Wissenschaftliches Gutachten

zu den Folgen der aktuellen Verfassungsregelung schnellstens vorlegen!

Drucksache 7/7337, Antrag der Fraktion DIE LINKE,

mit Stellungnahme der Staatsregierung

Hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen. Die Reihenfolge in der ersten Runde: DIE LINKE, CDU, AfD, BÜNDNISGRÜNE, SPD und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Für die Fraktion DIE LINKE ergreift Herr Kollege Brünler das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Als der Landtag am 9. April letzten Jahres nebenan, im ICC, zusammenkam, um über die Bereitstellung von Finanzmitteln für die Bewältigung der Coronavirus-Pandemie zu beraten und damit den sächsischen Corona-Hilfsfonds ins Leben rief, erfolgte auch ein Beschluss – nachzulesen in Drucksache 7/2139. Darin sprach sich der Landtag dafür aus, die im Artikel 95 Abs. 4 und 6 der Sächsischen Verfassung getroffenen Regelungen zur Berechnung der Normallage und zum Tilgungsziel einer eingehenden Überprüfung zu unterziehen.

Ziel sollte es sein, dabei sicherzustellen, dass einerseits langfristig orientierte Maßnahmen mit einer entsprechend langfristig orientierten Finanzplanung begleitet werden können und dass andererseits Regelungen in der Sächsischen Verfassung in ihrer Wirkung die erforderlichen Maßnahmen zur Sicherung von sozialem und wirtschaftlichem Wohlstand mit der erforderlichen Nachhaltigkeit der sächsischen Finanzpolitik in Einklang bringen.

Es wurde eine dazu notwendige Änderung der Sächsischen Verfassung infolge einer solchen Überprüfung ausdrücklich bis Ende des Jahres 2021 in Aussicht gestellt. Oder einfacher und weniger verklausuliert formuliert: Es ging um die Schuldenbremse.

Seitdem wird das Thema auf die lange Bank geschoben. Wenn es – wie vor der Sommerpause bei der Debatte zum Bericht des Staatsministeriums der Finanzen über den Vollzug des Corona-Bewältigungsfondsgesetzes – doch aufploppt, dann merkt man schnell, dass innerhalb der

Koalition hierzu fundamental unterschiedliche Auffassungen aufeinanderprallen und eine Einigung bis zum Ende des Jahres zumindest bisher utopisch erscheint.

Das Problem bei diesem Thema ist: In der Debatte um die Schuldenbremse bzw. deren Ausgestaltung sind wir schnell bei prinzipiellen Fragen, die sich vom eigentlichen Gegenstand der soliden dauerhaften Finanzierbarkeit der öffentlichen Haushalte rasch weit entfernen. Dabei ist es ja grundsätzlich so, dass Schuldenbremsen einer prozyklischen Finanzpolitik Vorschub leisten. Aber die aberwitzig strenge Ausformung in Sachsen macht eine rechtzeitige antizyklische Finanzpolitik de facto von vornherein unmöglich und verlängert bzw. verschärft Krisenlagen.

Angesichts dessen muss man schon fragen, wie sinnvoll es ist, wenn haushaltspolitische Spielräume erst im Abschwung bzw. bei einer wie hier vom Landtag festgestellten Abweichung von der Normallage überhaupt erweitert werden. Dies behindert, unabhängig von Corona, eine effektive und frühzeitige Glättung des Konjunkturzyklus, da öffentliche Investitionen gemeinhin Zeit brauchen, um ihre stabilisierende Wirkung zu entfalten.

Und da haben wir noch nicht einmal darüber gesprochen, ob es bei dem gegenwärtigen Zinsumfeld nicht sogar so ist, dass der Staat auf dem Bürgersteig liegendes Geld einfach liegen lässt, anstatt in kreditfinanzierte Zukunftsprojekte zu investieren. Man denke nur an die Energiewende oder den Breitbandausbau.

Das sehen mittlerweile auch Vertreter des Instituts der deutschen Wirtschaft so. Und das sind mithin keine Freunde einer lockeren Haushalts- und Finanzpolitik.

Dies alles betrachtend, stellt man sich schon die Frage, ob die bis zum Jahr 2010 geltende Regelung, wonach eine Neuverschuldung in Deutschland im Normalfall die Summe der veranschlagten Investitionsausgaben nicht übersteigen durfte, nicht doch die klügere Regelung war. Denn auch mit dieser Regelung war die Bundesrepublik zu

keinem Zeitpunkt auch nur in die Nähe der Kreditunwürdigkeit gerückt.