Aber zurück nach Sachsen. Wenn wir die Schuldenbremse allgemein für finanzwissenschaftlichen Humbug halten, geht es uns hier nicht einmal darum, sie für den Freistaat komplett zu streichen. Diesbezüglich, meine Damen und Herren von der CDU, kann ich Sie beruhigen. Wir kennen die Regelungen des Grundgesetzes, die für die Länder seit dem Jahr 2020 ein an strenge Ausnahmetatbestände gekoppeltes grundsätzliches Neuverschuldungsverbot vor
schreibt. Aber es geht sehr wohl darum zu hinterfragen, ob die konkrete, im bundesdeutschen Maßstab besonders strenge und gängelnde Vorschrift der sehr strikten Tilgungsfristen hier im Freistaat ohne jegliche Rücksichtnahme auf die Tragfähigkeit des Landeshaushaltes tatsächlich der Weisheit letzter Schluss war.
Dass dem nicht so zu sein scheint, räumen Wissenschaftler und Institutionen, die einer Schuldenbremse im Grundsatz sogar positiv gegenüberstehen, durchaus ein. So sprach sich zum Beispiel Prof. Ragnitz für das ifo Institut in der Haushaltsanhörung am 25. Januar hier im Landtag klar für eine Verlängerung dieser Fristen aus. Ich zitiere aus dem Protokoll: „Wir sprechen uns als ifo-Institut dafür aus, die Tilgungsfristen zu verlängern, weil man sonst sehr stark bei den Ausgaben kürzen muss. Das kann dann negative Auswirkungen haben.“ Auf die Frage, ob denn durch den Corona-Fonds die Schuldenlast des Freistaates über Gebühr steige und somit seine Bonität in Gefahr sei, meinte er – ich zitiere wiederum aus dem Protokoll –: „Dementsprechend besteht eigentlich kein Bedarf daran, diese coronabedingten Schulden sehr schnell zurückzufahren. Man wird, auch wenn man diese Schuldentilgung länger streckt, weiterhin die Spitzenposition im Vergleich zu allen anderen Bundesländern aufrechterhalten“. Wie gesagt, da spricht kein Anhänger der Modern Monetary Theory – die ja in den USA momentan handlungsleitend zu sein scheint, wonach eine permanente Neuverschuldung die Basis für Zukunftsinvestitionen sei –, sondern da spricht ein Anhänger der Schuldenbremse.
Aber trotzdem kommt die Botschaft in Teilen der Koalition offenkundig nicht an. Statt konkreter praktischer Folgen von Entscheidungen oder Regularien stehen dann Überzeugungen und Glaubensfragen im Mittelpunkt. Wie es bei Glaubensfragen so ist, basieren diese eher selten auf objektiv nachweisbaren Fakten.
Dem wollen wir mit unserem Antrag begegnen, die Debatte versachlichen und letztlich gern mit kontroversen wissenschaftlichen Erkenntnissen untersetzen. Um dann fundiert über eine mögliche Notwendigkeit zur Abänderung der derzeit in der Verfassung geltenden Tilgungsfristen zu debattieren, wollen wir untersuchen lassen, welche Wirkungen die derzeitigen Regelungen auf die Entwicklung des Bruttoinlandsproduktes, die Finanzierung des sächsischen Bildungssystems, den sozialen Bereich – immerhin auch ein Verfassungswert –, das Gesundheitssystem, die notwendigen Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung im Freistaat, aber auch auf die Möglichkeiten zu
staatlichen Investitionen in die Infrastruktur und zur Kofinanzierung von EU- und Bundesprogrammen haben. Ich erinnere nur an das „Graue-Flecken“-Programm oder an unsere gestrige Debatte zur Bahn.
Meine Damen und Herren von der Koalition, ich rechne fest mit Ihrer Zustimmung, damit wir gemeinsam den eingangs genannten, am 9. April des letzten Jahres beschlossenen Entschließungsantrag mit Leben erfüllen können.
Die Aussprache wurde von Herrn Kollegen Brünler, Fraktion DIE LINKE, eröffnet. Jetzt spricht für die CDU-Fraktion Herr Kollege Peter Patt.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Brünler von den LINKEN, das haben Sie fein beobachtet und analysiert, und ich bin Ihnen dankbar, dass Sie das Thema in den Landtag eingebracht haben. Denn die Zeit, darüber eine Regelung zu finden, ist wirklich fortgeschritten und wir müssen überlegen, welcher Weg der richtige ist.
Darüber muss man noch oft sprechen, denn es ist eine sehr schwierige Entscheidung, vor der wir stehen, und es betrifft auch die Verfassungsänderung.
Ich halte mich zunächst an Prof. Paul Kirchhof, der darüber spricht, dass der Kredit ein Instrument der privaten Haushalte und der Unternehmen ist und nicht des Staates. Denn der Staat finanziert sich durch Steuern als Teilhabe am Erfolg privaten Wirtschaftens. Steuern werden nicht bezahlt, um Zinsen am Kapitalmarkt zu finanzieren.
Unsere Vorstellung vom Generationenvertrag ist es auch nicht, dass nachfolgende Generationen unsere Augenblicksvorteile oder Nachteilsausgleiche bezahlen sollen. Meine Kinder sollen auch nicht meinen Hausbau finanzieren, sondern ich möchte ihnen, wenn es gelingt – so ist mein Verständnis vom Generationenvertrag –, einen entsprechenden Beitrag für ihr Leben überlassen. Deshalb haben wir eine Schuldenbremse und ein Schuldenverbot in allen Verfassungen der Bundesländer und des Bundes.
Dennoch ist für Katastrophen eine Ausnahme geregelt, und diese hat zwei Bedingungen. Die erste ist die Fremdbestimmung des Ereignisses, und die zweite ist der symmetrische Zusammenhang von Notfall und Bewältigung, inklusive Tilgung zur Wiederherstellung der Ausgangslage. Problematisch in Sachsen war und ist die Höhe der Fondsdotation: bis zu 6 Milliarden Euro. Von 16 Bundesländern stehen wir damit an siebenter Stelle, haben aber nur 5 % der Bevölkerung. Und wir stehen an vierter Stelle, so hat es das ifo Institut analysiert, bei der Schuldenaufnahme, bezogen auf das BIP. Das sind keine guten Zahlen.
Die Einstellung „Whatever it takes“ hat vermutlich zu zu hohem Kreditvolumen verlockt. Wir tun leider auch sehr viel, dieses Volumen möglichst vollständig auszuschöpfen. Davon bin ich persönlich kein Freund und möchte es auch
begründen. Strittig ist nämlich: Wie und wann zahlen wir das Ganze zurück? Paul Kirchhof analysiert, dass der Wunsch nach deutlicher Tilgungsverlängerung oder gar der Abschaffung von Tilgungsregeln, wie Kollege Brünler es zwar nicht vorgetragen, aber in seinem Antrag formuliert hat, letztlich zu einem ewigen Kredit wird. Das ist bei den einen die Hoffnung auf eine Inflationstilgung, bei den anderen ist es schlichtweg Rücksichtslosigkeit gegenüber nachfolgenden Generationen.
Das deutet dann auf eine strukturelle Krise des Finanzsystems und auch des Rechts hin – eine Situation der Entrechtlichung und Rechtslosigkeit. Die Gefahr dabei ist, dass die Leichtfertigkeit zur Verschuldung mit dem Herausschieben von Tilgungszeiten steigt. Die Steuerungskraft unseres Rechts, also unserer Verfassung, steht hier gegen die Verführungskraft des Kredits.
Unsere Kinder sind unverschuldet hochverschuldet oder in einer Situation, in der das Recht nicht wirkt, weil es umgangen werden soll. Damit aber unsere Währung und unser Wohlstand stabil bleiben, braucht es das Recht. Wir sollten deshalb die Grundsatzentscheidung der Einzelnen im Umgang mit eigenen Schulden auf die Gemeinschaft transferieren, statt umgekehrt Rechtsumgehungen als negatives Vorbild zu machen und als Maßstab zu deklamieren. Meine Fraktion versteht es nicht als Vorbild, wenn man das Recht umgeht.
Prof. Milbradt regt an, dass wir die Ursachen der CoronaSchulden einzeln analysieren und daraus ableiten, wie und wann wir die Rückzahlung organisieren. Unzweifelhaft sind sicherlich die unmittelbaren Mehrausgaben für die Gesundheit. Diese sind im Landeshaushalt auch recht gering; denn die meisten Gesundheitskosten wurden von der Sozialversicherung und vom Bund übernommen. Sie sind unvorhergesehen und damit gerechtfertigt, aber kein größeres Problem.
Das Kernproblem sind Mehrausgaben, die aus Anlass von Corona beschlossen wurden, aber mit Corona nichts zu tun haben.
Der Deckmantel der Pandemie ist gesamtwirtschaftlich kaum zu rechtfertigen, insbesondere nicht das Unterlassen demografiebedingter Reformen unseres Sozialsystems.
Ebenso: Problematisch sind die sogenannten Zukunftsinvestitionen – Digitalisierung, Infrastruktur, „Graue- Flecken“-Programm – nicht an sich, denn sie sind notwendig. Aber über die Änderung der Haushaltsstruktur muss deren Finanzierung gelingen, also durch Einsparung an anderen Stellen muss das finanziert werden. Stattdessen geben wir dieses andere Geld für sozial- und personalpolitische Konsumausgaben aus. Das muss man differenzieren, um dann für die Corona-Schulden eine entsprechende Tilgung hinzubekommen. Der Tilgungszeitraum, über den wir
nachzudenken haben, sollte nicht länger sein als die wahrscheinliche Zeit bis zur nächsten Katastrophe. Das könnten zehn Jahre sein. Ich kann das nicht sagen; darüber müssen wir nachdenken. Das ist keine wissenschaftliche Entscheidung. Es wird eine politische Entscheidung, die wir zu treffen haben. Bis dahin müssen wir Überschüsse und Haushaltsausgabereste nutzen, um die kreditierte Inanspruchnahme aus dem Corona-Fonds zurückzuführen. Und wir sollten noch stärker vermeiden, diese Kredite überhaupt in Anspruch zu nehmen. Bei allem müssen wir zudem an die Rücklagenauffüllung denken.
Der ehemalige Verfassungsrichter Ferdinand Kirchhof reklamiert, dass der laufende Haushalt – er bezieht das auf den Bund, ich übersetze das auch für Sachsen – ausreichend Reserven bietet und erst dann in Notlagen notfalls Kredite aufgenommen werden dürfen, diese dann aber allein zur Abwehr der Pandemie dienen müssen und nicht für weitere Wünsche. Wir brauchen dabei, wie Bernd Raffelhüschen analysiert, mit Blick auf die Generationengerechtigkeit keine Bazooka-Rhetorik, sondern eine strenge Haushaltsdisziplin. Strukturell erdrosseln uns die Personalkosten und die Personalstruktur.
Eine Neuorganisation der Verwaltung muss der Digitalisierung folgen, um entsprechende Effizienzgewinne zu erzielen.
Auch Prof. Christoph Gröpl reklamiert, dass die öffentliche Hand mit Nachtragshaushalten die Vorgaben des Grundgesetzes bricht, auch mehrfach, ohne dass ein ausreichender Veranlassungszusammenhang mit der CoronaKrise ersichtlich ist. Denn die offene Flanke der Schuldenbremse, die wir nicht geregelt haben, ist, dass die Höhe der Notlagenverschuldung nicht begrenzt ist, nicht qualitativ – noch einigermaßen, aber da gibt es unterschiedliche Interpretationsräume – und schon gar nicht quantitativ. Eine Krisennotlage und die folgende Verschuldungsoption ist mehr oder weniger eine Lizenz zum Schuldenmachen.
Auch wir in Sachsen haben mit 6 Milliarden Euro – 4,7 % des BIP – sehr großzügig zugegriffen. Ich habe das eingeordnet in den Bundesvergleich. Wir haben unsere Rücklagen nicht ausreichend genutzt und die Konnexität, welche Wirkung von welchen Maßnahmen konkret für die Überwindung der Notlage erwartet wird, in meinen Augen nicht ausreichend beachtet. Die Verwendung der Krediteinnahmen zur Erfüllung allgemeiner Staatsaufgaben ist vielleicht begrüßenswert, vielleicht auch notwendig, aber es besteht kein Veranlassungszusammenhang zur CoronaPandemie. Und deshalb ist es eine Zweckentfremdung und eine Umgehung des Rechts – dessen müssen wir uns bewusst sein. Auch, Herr Kollege, wenn ich ebenfalls bei vielen Maßnahmen zugestimmt habe, klage ich mich selber an.
Es ist nicht hinnehmbar, wenn die Krise als politischer Anlass für den Bruch der Haushalts- und Schuldenregel in der Verfassung genutzt wird.
Prof. Sinn, der über das „Whatever it takes“ nachdenkt, reklamiert, dass diese Mentalität eine Sicherheit suggeriere, dass sich Einkommen ohne Arbeit erzielen lassen. Kurzarbeitergeld wird im öffentlichen Dienst sehr großzügig gehandhabt. Ämter, die geschlossen waren, erbrachten weniger oder wenig Leistung. Im Privaten war das an anderen Stellen viel schwieriger, aber vielleicht hat es das auch gegeben.
Die aus dem Corona-Kredit mitfinanzierten Konjunkturprogramme, auch im Freistaat Sachsen, eignen sich ohnehin nur bei Nachfragekrisen wie im Jahr 2008 nach der Lehmann-Pleite. Infolgedessen haben wir die Verfassung das einzige Mal in den 30 Jahren geändert und dabei eine Tilgungsvorgabe zum Schuldenverbot sowie eine Konnexität von Bestellaufgaben zur Bezahlung bei den Kommunen bzw. beim Land geregelt.
Wir haben aber keine Nachfragekrise, sondern eine Transaktionskrise, bei der die Käufer und Verkäufer nicht zusammenkommen dürfen. Schuldenfinanzierte Konjunkturprogramme sind hier meines Erachtens die falsche Antwort. So wichtig und notwendig diese Investitionen sind, dagegen spreche ich mich nicht aus, nur gegen die Finanzierung.
Der Konsumstau führt zu einem Konsumschub; denn das Geld ist vorhanden. Wir haben seit dem Jahr 2000 ungefähr eine Versechsfachung der Geldmenge über das Zentralbankgeld. Es ist unglaublich viel Geld vorhanden. Es gibt auch in vielen Branchen einen Investitionsschub, und es wird auch noch weitere geben. Dieser wird gebremst durch Rohstoffprobleme oder beispielsweise durch die fehlenden Chips. Aber das ist lösbar.
Insgesamt ist durch das Zentralbankgeld genug privates Geld vorhanden. Es liegt nur derzeit in Horten und wartet dort mehr oder weniger auf Inflation, erzeugt solche, und mit mehr Geld bekommen wir nicht unbedingt mehr Leistung. Also: Der Deckmantel Zukunftsvorsorge reicht nicht für eine staatliche Neuversorgung als permanente Notwendigkeit bei strukturellen Problemen. Auch wenn der Modernisierungsbedarf erheblich ist, muss, kann und sollte die Finanzierung weitgehend durch private Investitionen erfolgen. Staatliche Investitionen sind nicht nur allein deshalb sinnvoll, weil sie sich günstig finanzieren lassen, teilweise sogar noch mit Negativzinsen, und vielleicht nachvollziehbaren Zwecken dienen. Die Forderung der finanzpolitischen Laxheit unserer Tage, eine Konsolidierung im nächsten Aufschwung folgen zu lassen, wobei der aktuelle Abschwung überhaupt nicht so groß war, wird dann vermutlich im politischen Mainstream immer weiter steigenden Wünschen unterliegen. Kurzum: Für den Verzicht auf Tilgung finden sich immer Gründe, und es gibt nie den richtigen Zeitpunkt dafür.
Jetzt noch zum Antrag konkret: DIE LINKE will nicht nur die Tilgungszeit verlängern, worüber zu reden ist, sondern ersatzlos streichen und damit der Beliebigkeit übergeben. Als Drohkulisse – Herr Brünler, das finde ich nicht in Ordnung – wird ein Investitionsstau gerade im Sozialen, in der Gesundheit, der Infrastruktur aufgebaut. Das sind beliebig herausgegriffene, aber sehr plakative Dramatisierungen. Obwohl wir lange die einzige Änderung der Verfassung bedacht und abgewogen haben, wie Generationengerechtigkeit mit Schulden zur Katastrophenbewältigung aufgewogen werden kann – damals, wie ich sagte, infolge der schweren wirtschaftlichen Krise durch die Banken-, Finanz- und Wirtschaftskrise –, sollen die Regeln in der Verfassung nun bei einem ersten Corona-Sturm über Bord geworfen werden, und zwar vollständig. Das ist nicht akzeptabel. Wir haben damals schwierigere Situationen gehabt. Dort haben wir das gut bedacht, sowohl die Tilgungsregel als auch das Verschuldungsverbot.
Da einige andere Länder eventuell sorgloser mit der Zukunft und mit Schulden umgehen, möchte die LINKE, dass das mit akademischem Anstrich in Sachsen möglich sein soll. Sie spart in ihren Analysewünschen das eigentliche Problem aus, nämlich das der strukturellen Ausgabesituation im Freistaat, für das wir, auch ich, verantwortlich sind.
Dieses Grundproblem besteht in einer überbordenden Personalausstattung. Wir haben 20 bis 25 % mehr Personal gegenüber den Flächenländern West im Durchschnitt, den Bildungsbereich ausgeklammert. Der muss anders gemessen werden. Analog zum Demografieproblem fehlender Geburten wirkt sich das mittlerweile seit 30 Jahren aus.
Liebe LINKE, aus dem Strukturproblem müssen wir uns zunächst herausarbeiten, also an der Überforderung der Steuerzahler mit der Finanzierung immer neuer Leistungsversprechen und -wünsche. Wir müssen an den schleppenden Verwaltungsverfahren und Verfahrensdauern arbeiten und die Effizienz staatlichen Handelns in den Blick nehmen und heben. Wenn wir das in den Griff bekommen haben, dann können wir über Tilgungsfristen nachdenken. Deshalb dauert es auch länger als geplant.
Tilgungsfristen, die ambitioniert genug sind, aber nicht überfordern dürfen. Und dazu brauchen wir nicht viele neue Gutachten, da wir keine neuen Erkenntnisse bekommen, sondern wir brauchen zunächst einmal die Ergebnisse aus der Novembersteuerschätzung. Insofern bin ich Ihnen für diese Diskussion dankbar und für Ihre Sorge um funktionierende Finanzen, aber Ihren Antrag und das darin verborgene Ansinnen von Hemmungslosigkeit lehnen wir ab.
Wir hörten Herrn Kollegen Patt. Er sprach für die CDU-Fraktion. Wir hören jetzt Herrn Kollegen Barth. Er wird für die AfD-Fraktion sprechen. – Kollege Barth, Sie haben ja reichlich Papier hier vorn. Sie wissen, dass sie es nicht hochhalten dürfen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die LINKEN stellen einen Antrag mit einem Feststellungsteil unter römisch eins, vier arabische Ziffern und dann eine Aufforderung an die Staatsregierung unter römisch zwei.