Deshalb habe ich mich auch mit den konkreten Antragsteilen zu Ziffer 1, 2, 3 und 4 in Ihrem Antrag auseinandergesetzt. Zunächst wollen Sie festgestellt wissen, dass seit Einführung der Schuldenbremse im Jahr 2013 durch Artikel 95 – ich mache es kurz und knapp – der Kreditrahmen für den Corona-Bewältigungsfonds eine enorme finanzielle Belastung für die zukünftigen Staatshaushalte des Freistaates Sachsen darstellt. Damit haben Sie recht, Herr Gebhardt.
und jetzt kommt die Steigerung: Unter Ziffer 2 enden Sie nämlich: Die fortgesetzte Verankerung der Schuldenbremse, und die Regelungen der Rückzahlung in der Verfassung stehen daher einer dringend erforderlichen Anpassung der sächsischen Finanzpolitik an die aktuellen und zukünftigen Herausforderungen im Wege und verhindern sie. Das ist etwas, bei dem ich sage: eine Auslegung. Sie sagen hier bildlich, die Schuldenbremse verhindere eine solide künftige Finanzpolitik im Freistaat Sachsen.
(Luise Neuhaus-Wartenberg, DIE LINKE: So meinen wir das auch! – Rico Gebhardt, DIE LINKE: Warum sollten wir das nicht zugeben!)
So meinen Sie das auch? – Gut, dass Sie das zugeben. Deshalb muss ich Ihnen sagen: Ziffer 2 müssen wir deshalb ablehnen, Herr Gebhardt, tut mir leid.
Ziffer 3: Ein Punkt für Sie. Sie erinnern die Regierungskoalition an den Entschließungsantrag vom 9. April 2004.
Fangen wir vielleicht einmal wie folgt an: Der Parlamentarische Geschäftsführer hat sich unlängst an die Öffentlichkeit getraut und gesagt, diese Arbeitsgruppe Verfassungsänderung komme im Moment nicht richtig weiter. Man warte auf die Novembersteuerschätzung. Also habe ich ja doch recht. So haben Sie es gesagt. Das heißt also, Sie haben im April 2020 ein Versprechen abgegeben, was Sie objektiv nicht einhalten werden. Daran will ich Sie aber gar nicht messen, weil ich sage, dass wir in einer komplizierten Lage sind. Wir wissen nicht, welcher Handelshafen in Asien oder in Südamerika wieder zumacht, wie viele Schiffe sich dort stauen, welche Auswirkungen das womöglich in drei, vier Monaten auf unsere Wirtschaft hat. Wir alle haben keine Glaskugel, wir alle können nicht hineinschauen. Insofern komme ich Ihnen da mit gewissem Großmut entgegen und sage: Ja, das können wir so machen, und ich verstehe, dass Sie das so machen.
Aber seitdem wir den Doppelhaushalt beschlossen haben, will ich jetzt einfach einmal zu Herrn Patt – ich sehe ihn gar nicht, wo er ist, ach, dort hinten – sagen: Lieber Herr Patt, Sie sprachen darüber, wir müssten Rücklagen in Anspruch nehmen, bevor wir neue oder weitere Kredite aufnehmen. Ich erinnere an den Antrag unserer Fraktion: Bevor neue Schulden gemacht werden, müssen die Rücklagen und Sondervermögen des Freistaates Sachsen eingesetzt werden – Drucksache 7/2164, das wurde von Ihnen abgelehnt.
Zum Thema Personalaufwuchs, Herr Patt, den Sie vorhin in Ihrer Rede beklagt haben, gab es einen Antrag der AfDFraktion, „Personalaufwuchs stoppen – konsequente Aufgabenkritik vornehmen“, Drucksache 7/5760, wurde auch von Ihnen, Herr Patt, abgelehnt.
Und vielleicht, weil es noch nicht ganz so lange her ist, nenne ich Einsetzung der Enquetekommission „Die Aufgabenlast des Freistaates Sachsen auf das finanzierbare Ausmaß zurückführen“, Drucksache 7/6199, wurde auch von Ihnen, Herr Patt, mit abgelehnt.
Insofern sage ich: Dass man einerseits AfD-Anträge ablehnt, ist das eine. Dass man dann aber einen Doppelhaushalt mit einem massiven Stellenaufwuchs in der Zwischenzeit verabschiedet
und darin vielerlei Dinge interessanter Art und Weise versteckt sind, das macht es uns auch in der Zukunft schwer, an den Tilgungsfristen in der Verfassung festzuhalten.
Ich bringe jetzt einmal ein paar Beispiele, damit es nicht so staubtrocken wird, Herr Lippmann: Für Weltoffenes Sachsen 14 Millionen Euro im Doppelhaushalt. Wer bekommt davon Geld? – Die Amadeo Antonio Stiftung für die Intervention gegen Reichsbürger. Das ist insofern in Ordnung. Jugendfreizeitstätten bekommen Geld für geschlechterreflektierende Rassismusprävention. Das Thema hatten wir zuvor. Oder Equilibre International e. V. bekommt
Für Zuschüsse zu Integrationsarbeit ein paar Beispiele: Der Internationale Tanzsportverein joko e. V. bekommt 30 000 Euro für Integration durch Tanzen. Oder RosaLinde e. V. Leipzig bekommt 80 000 Euro für Queer-RefugeesNetwork. Für Gerede – homo, bi und trans e.V. 80 000 Euro. Für borderless diversity – Grenzenlose Vielfalt, sexuelle und geschlechtliche Vielfalt – ich wollte einfach nur auf die Vordebatte zurückkommen – sind im Doppelhaushalt 7,6 Millionen Euro, Herr Lippmann, vorgesehen. Wer bezieht da das Geld? Gerede – homo, bi und trans e. V. 80 000 Euro für Que(e)r durch Sachsen: Mobile Beratung im ländlichen Raum. Oder wieder der RosaLinde e. V., 100 000 Euro für Que(e)r durch Sachsen: Mobile Beratung im ländlichen Raum oder das Frauenbildungshaus e. V. 180 000 Euro für ein Gender-Kompetenzzentrum.
Oder können Sie sich noch daran erinnern, dass Sie im letzten Doppelhaushalt beispielsweise den Kauf eines Lastenfahrrads in Sachsen für dieses und nächstes Haushaltsjahr mit insgesamt 1,2 Millionen Euro fördern wollten? Rotgrüne Klientelpolitik sage ich dazu!
Das ist nur der normale Haushalt. Herr Patt hat ein bisschen was aus dem Corona-Bewältigungsfonds angedeutet. Ich sage dazu nur: Klientel-Beglückungspolitik im Corona-Bewältigungsfonds. Ich nenne nur ein Beispiel: Kulturschaffende erhielten Mikrostipendien für eine kreative Schaffenspause in den Sommermonaten in Höhe von insgesamt 12 Millionen Euro.
Das Problem daran ist nur, dass die Soloselbstständigen zu dieser Zeit nicht wussten, wie sie ihren Lebensunterhalt bestreiten sollten, da es zu dieser Zeit nur für betriebliche Aufwendungen ein Förderprogramm gab. Das ist das eigentlich Beschämende.
Herr Patt, reden wir über Konjunkturprogramme. Sie reden immer allgemein von Konjunkturprogrammen. 29 Millionen Euro werden ausgegeben für grünen Klimakram – erstens zur Unterstützung der Nutzung von E-Mobilität in Garten-, Land- und Forstwirtschaft, zweitens für klimaangepasste, naturschutzgerechte und nachhaltige land- und forstwirtschaftliche Nutzung, drittens zur Unterstützung der Anpassung an den Klimawandel für Landwirte, viertens für Modellvorhaben im Bereich der Wasserstoffwirtschaft und fünftens natürlich für Machbarkeitsstudien und Modellvorhaben zur innovativen Nutzung von Photovoltaik. Und das alles aus dem Corona-Bewältigungsfonds!
(Zuruf von der AfD: Das hat mit Corona nichts zu tun! – Rico Gebhardt, DIE LINKE: Das ist aber Wirtschaftsförderung!)
Das ist das, was Herr Patt bezeichnet, es aber nicht konkret nennt, Herr Lippmann. Ich mache Ihnen bildlich, was im Corona-Bewältigungsfonds als Corona-Maßnahme zum Teil bewilligt wird. Das jetzt einmal dem Grundsatz nach.
Was müssen wir nach Meinung meiner Fraktion tun, wenn wir nicht in die Situation kommen wollen, dass wir möglicherweise die 6 Milliarden Euro vollständig ausgeben müssen?
Ich nenne zunächst einmal die Ausgabenreste. Das wurde von Herrn Patt auch einmal angesprochen. Für die Haushaltspolitiker gibt es die BIM 570 vom 08.06.2021. Der Finanzminister war so nett und hat uns die Ausgabenreste mitgeteilt. Recht herzlichen Dank dafür. Da wurden aus dem Jahr 2020 in das Haushaltsjahr 2021 zunächst einmal 2,361 Milliarden Euro übertragen. Der Ehrlichkeit halber sage ich, dass darunter 1,24 Millionen Euro für EU-Förderprogramme und 138 Millionen Euro Landes-Kofinanzierungsmittel waren. Das bedeutet aber zugleich, dass 954 Millionen Euro als freie Ausgabenreste aus dem Jahr 2021 ins Jahr 2022 übertragen worden sind.
Wenn wir also das Finanzministerium dazu auffordern, dass die Ausgabenreste in Zukunft auch zu Tilgungszwecken eingesetzt werden, sodass wir dafür keine Kredite aufnehmen müssen, dann ist das ein Weg, der in die richtige Richtung führt. Zunächst müssen wir darüber hinaus auch sagen, dass wir mit dem Einzelplan 15 Kapitel 10, Haushaltstitel 359 01, der sogenannten Haushaltsausgleichsrücklage, auch 1,3 Millionen Euro zur Verfügung haben. Darauf sitzt der Finanzminister wie eine Art Henne, die ein Ei ausbrütet. Jedenfalls ist das Ei offenbar immer noch nicht so weit, dass das Küken schlüpfen kann. Wenn man aber in der Krise ist und die Steuereinnahmen zurückgehen und wenn man konjunkturell gegensteuern will, dann ist die Haushaltsausgleichsrücklage dafür vorhanden. Wir, die AfD-Fraktion, haben immer gesagt: