Protokoll der Sitzung vom 30.09.2021

Wenn wir also das Finanzministerium dazu auffordern, dass die Ausgabenreste in Zukunft auch zu Tilgungszwecken eingesetzt werden, sodass wir dafür keine Kredite aufnehmen müssen, dann ist das ein Weg, der in die richtige Richtung führt. Zunächst müssen wir darüber hinaus auch sagen, dass wir mit dem Einzelplan 15 Kapitel 10, Haushaltstitel 359 01, der sogenannten Haushaltsausgleichsrücklage, auch 1,3 Millionen Euro zur Verfügung haben. Darauf sitzt der Finanzminister wie eine Art Henne, die ein Ei ausbrütet. Jedenfalls ist das Ei offenbar immer noch nicht so weit, dass das Küken schlüpfen kann. Wenn man aber in der Krise ist und die Steuereinnahmen zurückgehen und wenn man konjunkturell gegensteuern will, dann ist die Haushaltsausgleichsrücklage dafür vorhanden. Wir, die AfD-Fraktion, haben immer gesagt:

Wir hätten also – und das haben wir auch als AfD-Fraktion immer gesagt – erst in die Haushaltsausgleichsrücklage

greifen können und hätten uns dann ganz in Ruhe über Corona-Kredite, über Ausgestaltung der Corona-Kredite und über alles Mögliche unterhalten können.

Was ist in der Vergangenheit, also am 09.04., passiert? Der Ministerpräsident kam ins Präsidium, hat uns im Prinzip ein Horrorszenario der steuerlichen Entwicklung kreiert und wir haben eine Woche später in Anbetracht der Unterstützung der sächsischen Unternehmen und der sächsischen Familien, für alle Sachsen letztendlich – zumindest große Teile unserer Fraktion – zugestimmt zu diesem Projekt, obwohl wir erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken hatten.

Herr Gebhard, das, was Sie machen, will ich wirklich mal verdeutlichen:

(Rico Gebhardt, DIE LINKE: Das machen Sie die ganze Zeit!)

Der Präsident des Rechnungshofes, der war ja hier mal Landtagsabgeordneter und in seiner Frühzeit, da war er noch ziemlich neu, gab es die zweite Lesung des Entwurfs „Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaates Sachsen, Verfassungsänderungsgesetz“. Da war er wahrscheinlich schon der Hauptsprecher für Haushalt und Finanzen. Er kommt hier ziemlich spät dran. Aber Rechnungshofpräsident Michel hat damals als Abgeordneter ausgeführt: „Schlimm genug ist es, dass sich die Politik selbst binden muss. Doch mit dieser Verfassungsänderung geben wir der Zukunft Sachsens einen verfassungsrechtlichen Finanzrahmen. Dieser zeigt eine klare Stopplinie auf.

Mit dem Neuverschuldungsverbot machen wir den Freistaat Sachsen wieder ein Stück zukunftsfester. Besonders sorgen wir verfassungsrechtlich für Stabilität und schließen Notmaßnahmen à la Griechenland aus. Und, Herr Gebhardt, da gibt es eine Abstimmungsliste hintendran. Wissen Sie, wie Sie da abgestimmt haben?

(Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ich habe zugestimmt!)

Richtig, Herr Gebhardt.

(Rico Gebhardt, DIE LINKE: Aber manchmal ändert sich Politik!)

Und heute machen Sie den Adenauer: „Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern?“

(Beifall bei der AfD – Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ich glaube, auch Herr Michel wusste nicht, dass er mal 6 Milliarden Euro aufnimmt!)

Und während sozusagen die Abgeordneten in der 5. Legislaturperiode da in einem sehr intensiven Verfahren miteinander gerungen haben, glauben Sie, dass wir das heute mit einem Antrag der LINKEN in einen Feststellungsteil einfach so wegwischen können.

(Sören Voigt, CDU: Was hätte die AfD gemacht, Herr Barth?)

Wir waren da noch gar nicht gegründet. Darüber brauchen wir nicht zu reden.

(Rico Gebhardt, DIE LINKE: Das war eine spekulative Frage!)

Das führt jetzt vom Thema und vom Antrag weg.

(Sarah Buddeberg, DIE LINKE: Sie machen es sich einfach!)

Ich mache es mir überhaupt nicht einfach.

(Sarah Buddeberg, DIE LINKE: Beantworten Sie doch die Frage!)

Da müsste ich mich einlesen.

(Sarah Buddeberg, DIE LINKE: Haben Sie doch!)

Ja, aber doch nicht im Detail.

(Lachen bei den LINKEN)

Kommen Sie vor, stellen Sie eine Zwischenfrage, da wird die Zeit angehalten. Da kann man das ganz in Ruhe klären. Aber ich lasse mir hier nicht durch Zwischenrufe von der Redezeit in irgendeiner Art und Weise etwas wegnehmen.

(Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Sie haben doch so viel!)

Fassen wir also zusammen. Ich habe auch noch ein Zitat mitgebracht. Für jede Seite ein Zitat, Sie haben zwei in Ihrem Antrag. Ich habe eins mitgebracht. Rechnungshofbericht/Jahresbericht 2021, Nr. 4, Seite 91: „Die Regelung in der Verfassung des Freistaates Sachsen über die Frist von acht Jahren zur Tilgung der in Ausnahmefällen zum Neuverschuldungsgebot aufgenommenen Kredite sollte beibehalten werden.“ Meine Damen und Herren von der CDUFraktion, wenn wir das beibehalten wollen – und ich weiß, dass einige in Ihren Reihen das gern beibehalten wollen –, dann reden Sie nicht nur über konservative, klare und seriöse Haushaltspolitik, sondern dann fangen Sie endlich an, konservative, klare und seriöse Haushaltspolitik zu machen.

(Beifall bei der AfD – Zuruf des Abg. Sören Voigt, CDU)

Wir sagen jedenfalls: Wir werden Sie weiter mit konstruktiven Anträgen auf Ihrem Weg unterstützen

(Dirk Panter, SPD: Noch eine Drohung!)

und müssen deshalb bedauerlicherweise Ihren Antrag, Herr Gebhardt, heute ablehnen.

Recht herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der AfD)

Kollege Barth sprach für die Fraktion AfD. Nun übergebe ich das Wort an die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Frau Kollegin Schubert, bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!

Wir als BÜNDNISGRÜNE haben eine sehr klare Haltung. Wir wollen etwas verändern an der sächsischen Schuldenbremse, nämlich an ihrem Mechanismus und an der Tilgungsdauer.

Der Mechanismus – und das hat sich jetzt gezeigt – der sächsischen Schuldenbremse wirkt in solchen Krisenzeiten prozyklisch, also in die Krise hinein. Das ist volkswirtschaftlich falsch. Deshalb brauchen wir, wenn wir die Schuldenbremse anschauen, einen Mechanismus, der antizyklisch wirkt. Das heißt, es müssen in und nach Krisensituationen Möglichkeiten geschaffen werden, auch wieder herauszukommen.

Womit hängt diese prozyklische Wirkung zusammen? Sie hängt damit zusammen, wie wir in Sachsen die sogenannte Normallage berechnen. Wir sind hier im Steuerniveauverfahren. Das wirkt sich wiederum auch auf die Haushaltsausgleichsrücklage aus. Das heißt, mit dem jetzigen Wirkgefüge ist es so, dass wir bis zu einem bestimmten Betrag die Haushaltsausgleichsrücklage auffüllen müssen. Was in Sachsen beim Steuerniveauverfahren fehlt, ist die konjunkturelle Komponente. Das ist etwas, wohin wir BÜNDNISGRÜNE gern wollen.

Das heißt, mit der jetzigen Wirkung, mit dem jetzigen Mechanismus ist es so, dass wir mit den sechs Jahren effektiver Tilgungsdauer – acht sind festgeschrieben, zwei sind tilgungsfrei, da haben wir noch sechs – pro Jahr mehr als 1 Milliarde Euro am Kreditmarkt tilgen müssten, wenn wir den gesamten Kreditrahmen ziehen müssten.

Hinzu kommt noch der Auffüllbetrag für die Haushaltsausgleichsrücklage. Wir sind dann round about bei 1,3 bis 1,5 Milliarden Euro jährlich.

Ja, man kann die Sichtweise haben, man könne es ganz allein durch Sparen schaffen. Das könne man schaffen, wenn man das aus dem Haushalt herausschwitzt. Aber nur ein kleiner Teil der Mittel sind tatsächlich freie Mittel, und die Struktur des Haushalts belegt es auch sehr deutlich. Der übergroße Teil – das sind ungefähr 50 % – sind gesetzliche Leistungen, Pflichtaufgaben, Rechtsbindungen und auch der kommunale Finanzausgleich.

Wenn man sich anschaut, was tatsächlich frei ist, dann liegen wir immer bei etwa 12 bis 15 %. Das macht ungefähr 2,3 bis 2,5 Millionen Euro jährlich aus. Wenn wir 1,3 bis 1,5 Milliarden Euro tilgen bzw. finden müssten, dann kämen wir damit nicht wirklich weit. Wie gesagt, 50 % sind bei uns gesetzlich gebunden; da hinein würde ich ungern wollen.

Darin enthalten sind unter anderem auch die Kommunen. Sie wissen es vielleicht: Sachsen steht bundesweit an zweiter Stelle mit dem Anteil am Haushaltsgesamtvolumen, das wir an die Kommunen geben. An erster Stelle liegt Brandenburg, man mag es kaum glauben. Wir sind ungefähr mit 33,6 %, manchmal auch mit 34 % dabei.

Die Frage ist also: Wenn wir mit diesem Sparansatz hineingehen, wo sollen wir in den Größenordnungen sparen? Als Erstes kommt dann immer: bei den Personalausgaben. Aber ich will daran erinnern – ich habe es mir auch noch

einmal angeschaut –: Die Hauptgruppe an Personal in Sachsen – das finde ich auch richtig – sind Lehrerinnen und Lehrer sowie Polizistinnen und Polizisten. Ich möchte gern den Politiker oder die Politikerin sehen, die sich nach den schwierigen Jahren gerade in diesen Bereichen hier hinstellen und sagen: Wir entlassen sie.

Wir stehen ganz klar für eine strukturelle Konsolidierung. Die Förderpolitik in Sachsen muss reformiert werden. Dort muss echt einmal mit dem Besen durchgegangen werden. Da wir sind auch dran. Es müssen aber dringend – darüber würde ich mich gern ernsthaft einmal unterhalten – Einnahmepotenziale identifiziert werden; denn für uns gehört zu einer soliden Finanzpolitik, sich nicht nur die Ausgabenseite anzuschauen – das ist wichtig –, sondern wir müssen auch Einnahmepotenziale identifizieren.

In der Koalition und auch im Parlament führen wir die Debatte um die Schuldenbremse und die Verfassungsänderung. Das ist hinlänglich bekannt und kein leichter Weg. Es ist auch richtig, sich die Steuerschätzung im November anzuschauen. Ich halte es durchaus für gängig.

Die sächsische Schuldenbremse hat einige Spezifika. Das Auffälligste daran ist, dass sie die restriktivste in der gesamten Bundesrepublik bei zeitgleich geringster Pro-KopfVerschuldung ist. Dazu gibt es sicherlich die Ansicht, dass man darauf ziemlich stolz sein kann. Aber ich finde, das bringt uns – das erleben wir gerade live – in Schwierigkeiten, wenn wir da nicht anpassen.

Wir als BÜNDNISGRÜNE sagen: Wir wollen den Tilgungszeitraum anpassen, generationengerecht und mit Augenmaß.

Wir denken – das ist auch ein bündnisgrünes Kernthema – Finanzpolitik auch nachhaltig: Ausgaben- und Einnahmepotenziale, Prioritäten setzen und die Gesellschaft im Blick haben. Das heißt, wir wollen, dass Investitionen in den nächsten Jahren weiterhin möglich sind; denn, wenn wir nicht investieren in Bildungsinfrastruktur, in Klimaanpassung, in Technologieförderung und in soziales Gefüge, dann sind das für uns versteckte Schulden in der Zukunft. Das ist nicht generationengerecht.