Protokoll der Sitzung vom 30.09.2021

Frau Schubert hat in ihrer Rede noch einmal vorgerechnet, von welchen Beträgen wir hier eigentlich reden, und nach meinem Dafürhalten völlig zu Recht darauf hingewiesen, dass das Ganze nicht ohne Bremsspuren einfach so rausgespart werden kann. Das formulierte Ziel, die grundgesetzlich möglichen Spielräume zu nutzen und die Ausgestaltung der Regeln zumindest einfachgesetzlich zu gestalten und nicht im Verfassungsrang festzuschreiben, teilen wir ausdrücklich.

Ich bin ja fast geneigt mich zu entschuldigen, wenn der Antrag, so wie wir ihn geschrieben haben, einigen meiner Vorredner zu kurz gesprungen ist. Wir haben mit Absicht nicht gleich eine Verfassungsänderung beantragt, weil wir der Meinung sind, dass dieser ganze Sachverhalt doch auch heute nach unserem Dafürhalten nicht zum letzten Mal im Plenum debattiert werden soll. Von daher bedanke ich mich bei Ihnen für Ihre Diskussion und freue mich nachher auf Ihre Zustimmung.

(Beifall bei den LINKEN und der Abg. Franziska Schubert, BÜNDNISGRÜNE)

Das war Kollege Brünler, Fraktion DIE LINKE, mit der Eröffnung der zweiten Rederunde. Ich frage noch einmal: Gibt es seitens der Fraktionen Redebedarf? – Das sehe ich nicht. Dann übergebe ich jetzt an die Staatsregierung; Herr Staatsminister Vorjohann, bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mehr als einmal haben wir seit Beginn der CoronaPandemie in diesem Hohen Haus über die damit verbundenen finanziellen Belastungen und die langfristigen Folgen gesprochen. Diese Auseinandersetzung, das regelmäßige Spiegeln der Bedarfe und der Perspektiven ist immer wieder von hoher Wichtigkeit; denn nur so können wir gemeinsam einschätzen, was noch auf uns zukommt und wo wir noch aktiv werden müssen.

Zuletzt habe ich Ihnen vor der Sommerpause eine Zwischenbilanz unseres Corona-Bewältigungsfonds vorgestellt. Ich habe damals erneut darauf hingewiesen, wie wichtig die finanzpolitische Langfristperspektive ist und wie schnell Notlagen eintreten können, und zwar damals auch angesichts des Hochwassers, das wir in RheinlandPfalz und Nordrhein-Westfalen gesehen haben.

Die in unserer Verfassung und im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse ist für uns nicht nur schnöde Gesetzeslage, sondern erfordert vor allem den verantwortungsvollen Umgang mit den Mitteln, die uns die Bürgerinnen und Bürger anvertraut haben – langfristig gedacht im Sinne der Generationengerechtigkeit. Dieser Handlungsrahmen ist unumstößlich und muss es auch bleiben. Wir geben nur aus, was wir einnehmen. Das ist unser Grundsatz und dahin wollen wir schnellstmöglich zurück.

Manchmal habe ich den Eindruck, dass eigentlich völlig vergessen wird, warum in der Sächsischen Verfassung und im Grundgesetz das Thema Verschuldungsverbot überhaupt drinsteht. Das ist nicht Ergebnis einer konservativen Grille, sondern Ergebnis einer konkreten historischen Erfahrung gewesen, die gerade ab dem Jahr 2010 mit der europäischen Staatsschuldenkrise eine Riesendramatik in Europa hervorgerufen hat. Wir hatten damals die Situation, dass das Projekt Europa zu scheitern drohte – und Europa ist nicht nur ein Wirtschaftsraum, Europa ist ein Friedensprojekt, und Europa ist auch ein großes soziales Projekt. Die Staatsschuldenkrise hat all das gefährdet und

deswegen ist in die Verfassungen der Länder und bei uns das Thema auch hineingekommen.

Die EZB hat damals begonnen, die Zinsen herunterzufahren, und zwar nicht als Einladung dafür, noch mehr Schulden zu machen, sondern um den Staaten, die damals unter den hohen Schulden gelitten haben, Zeit für Reformen zu geben. Es kann aus diesen niedrigen Zinsen keine Einladung für eine Expansion bei dem Thema Staatsschulden abgeleitet werden.

Das Ganze bedeutet, dass wir mit der Ausnahmekonstellation der Notlage sehr verantwortungsvoll und sparsam umzugehen haben. Kreditaufnahmen also nur im absoluten Ausnahmefall – Punkt!

Die Corona-Pandemie war und ist eindeutig eine solche Notlage, auf die wir alle gemeinsam schnell, entschlossen und weitsichtig reagiert haben. Damals im April 2020 – wir haben es heute schon mehrmals gehört – war uns allen auch klar, dass wir die dafür aufgenommenen Kredite zurückzahlen. Ich füge hinzu, dass ich auch damals bereits dafür war, dies nicht auf die lange Bank zu schieben, um finanziell für weitere Notlagen gewappnet zu sein und dann nicht in der Tilgung unterzugehen.

In der Psychologie gibt es den schönen Begriff der Resilienz. Die Ökonomen nehmen sich dieses Begriffes inzwischen auch an. Resilienz ist die Fähigkeit, Krisen zu bewältigen. Sie müssen also die Krise aushalten, wenn Sie mittendrin sind, Sie müssen sie durchstehen können, Sie müssen sich von der Krise erholen können und Sie müssen sich an die neue Herausforderung anpassen können, um wieder in der Lage zu sein, mit der nächsten Krise, die kommen wird – aus welcher Ecke auch immer –, umzugehen. Normalerweise ist die Resilienz bei Menschen sogar angeboren – außer in Ausnahmefällen. Das Problem ist: hier nicht; hier ist sie nicht angeboren. Deswegen haben wir das institutionell verankert und deswegen ist die Schuldenbremse bei uns in der Landesverfassung so wichtig und darf auch nicht fahrlässig umgestoßen werden.

Wie also entscheiden wir gemeinsam, wie wir mit dem Tilgungsthema umgehen wollen? Was ist dafür die richtige Frist? Auf diese Frage antworte ich ganz deutlich – auch im Sinne von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit – auf jeden Fall nicht mit einem Gutachten. Wir wissen doch hier am besten, wo wir stehen. Wir kennen unsere Ausgaben und die wirtschaftliche Situation. Die Steuerschätzung gibt uns, wissenschaftlich fundiert, einen guten Ausblick und wir kennen unsere gesellschaftlichen Herausforderungen. Und, mit Verlaub, den Mehrwert eines teuren Gutachtens kann ich hier nicht erkennen. Sollte das Gutachten der Deckmantel sein, um nicht ernsthaft über Ausgaben und politische Schwerpunktsetzungen diskutieren zu müssen, ist es umso vehementer abzulehnen.

Klar ist doch, dass der Staatshaushalt schon vor der Pandemie strukturelle Probleme hatte, die jetzt deutlich schneller und stärker angestiegen sind. Genau das ist unsere gemeinsame Aufgabe, eine übergreifende, alle staatlichen Aufgaben- und Ausgabenbereiche umfassende, ehrliche Analyse. Das punktuelle Betrachten einzelner Ausgabenbereiche,

wie im vorliegenden Antrag eingebracht, lässt das gesamte Deckungsprinzip und damit auch etwaige positive Effekte auf die Einnahmeseite durch neue wirtschaftliche Dynamik völlig außer Acht. Genau dafür setzt sich die Staatsregierung ein: neues Wachstum, Rückkehr der wirtschaftlichen Dynamik und damit neue Gestaltungsmöglichkeiten. Dahin müssen wir aber erst kommen.

Gleichzeitig müssen wir aktuell die veränderte Einnahmesituation beispielsweise durch krisengeschüttelte Unternehmen, eine andere Arbeitsmarktsituation oder

inflationsbedingt verändertes Konsumverhalten genauso beachten wie damit verbundene veränderte Aufgabenstellungen – Stichwort: Vorsorge und Digitalisierung. Alles in allem geht es um die Zukunft. Dazu gehört auch eine verantwortungsvolle Tilgung. Sie muss dem Heute ebenso Rechnung tragen wie den Aufgaben in den nächsten Jahren und Jahrzehnten. Sie muss uns die Chance geben, für weitere Notlagen gerüstet zu sein. Konkret geht es nicht um das Ob, sondern um die Frage, wie lange, also die Tilgungsfristen. Die Diskussion dreht sich dabei nicht um eine konkrete Jahreszahl, die uns die Verfassung derzeit vorgibt. Es geht um Folgen einer längeren Tilgungsfrist.

Kurzfristig betrachtet wäre es eine Haushaltsentlastung. Doch der Schein wird trügen; denn wir verlagern die Probleme um unsere strukturellen Defizite nur in die Zukunft, anstatt sie aktiv anzupacken. Gleichzeitig würden wir durch eine Fristverlängerung haushalterische Vorbindungen erhöhen und unsere Handlungsspielräume perspektivisch weiter einschränken. Zu lange Tilgungsfristen bergen vor allem das Risiko, dass sich zukünftige Notlagenkredite, die wir uns alle nicht wünschen, überlagern. Die Juli-Hochwasser haben gezeigt, wie schnell das gehen kann.

Nun bleibt noch das Risiko steigender Zinsen, was zwar ein wenig in Vergessenheit gerät, wenn man sich gelegentlich die Zinslandschaft anschaut, was aber auf jeden Fall nicht negiert werden sollte. Die historische Erfahrung bei der Zinsentwicklung mahnt zur Vorsicht. Die Risiken steigender Zinsen sind schlecht für das Thema der Resilienz.

Sehr geehrte Damen und Herren, das alles betrachtet und abgewogen, kann es nur das Ziel sein, die pandemiebedingten Notlagenkredite des Freistaates im Sinne finanzieller Spielräume in unsere Zukunft möglichst zeitnah zurückzuzahlen. Die nächste Steuerschätzung im November steht unmittelbar bevor. Sie wird uns ein aktuelles Bild zu den Auswirkungen der Pandemie liefern. Sie wird unsere erste Planungsgrundlage für den kommenden Doppelhaushalt sein. Ein Gutachten mit älterem Datum würde wenig Sinn machen. Lassen Sie uns gemeinsam über Aufgaben und Prioritäten diskutieren und zwar mit dem Wissen, das Sie alle aus Ihrer Arbeit haben, mit den vorliegenden Fakten und Herausforderungen. Lassen Sie uns keine Zeit mit Gutachten verlieren, die uns keine neuen Erkenntnisse bringen werden, und lassen Sie uns generationengerecht und verantwortungsvoll tilgen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und der Staatsregierung)

Staatsminister Vorjohann sprach für die Staatsregierung. Nun übergebe ich für das Schlusswort an Herrn Kollegen Brünler von der Fraktion DIE LINKE am Mikrofon 1. Bitte schön. Ich vermute mal – Schlusswort.

Herr Präsident, da ich meine Argumente im Kern vorgebracht habe, würde ich auf ein Schlusswort verzichten und Sie bitten, den Antrag zur Abstimmung zu stellen.

Das machen wir Herr Kollege. Vielen Dank. – Meine sehr geehrten Damen und Herren! ich stelle die Drucksache 7/7337 zur Abstimmung, und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Sehe ich keine. Somit ist der Antrag bei einigen Fürstimmen, aber einer großen Anzahl an Gegenstimmen abgelehnt worden. Dieser Tagesordnungspunkt ist beendet.

Meine Damen und Herren, ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 10

Arbeit der Tierschutzvereine und Tierheime verbessern

Drucksache 7/6924, Antrag der Fraktionen CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD

Hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen. Reihenfolge in der ersten Runde: CDU, BÜNDNISGRÜNE, SPD, AfD, DIE LINKE und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich übergebe zuerst das Wort an die CDUFraktion. Frau Kollegin Saborowski, bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der vorliegende Antrag hat zum Ziel, wie es der Titel verrät, die Arbeit der Tierschutzvereine und Tierheime zu verbessern. Die sächsischen Tierheime leisten Großartiges. Sie sorgen dafür,

dass jedes in Not geratene Tier Futter, Pflege und Streicheleinheiten und einen Tierarzt bekommt, der Schmerzen und Krankheiten lindert oder heilt. Sie helfen den Tieren, ein liebevolles Zuhause zu finden, kümmern sich um eine artgerechte Haltung, werben um Spenden. Sie geben den Haustieren eine zweite Chance und stehen für eine Tiervermittlung mit gutem Gewissen. Vielen Dank an dieser Stelle an all die Engagierten. Ihre ehrenamtliche Arbeit ist unbezahlbar.

(Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung)

Unsere Tierheime und Tierschutzvereine waren in den vergangenen Jahren einer Vielzahl von Herausforderungen gegenübergestellt. Das betrifft nicht nur die Vermittlung von herrenlosen Tieren und dem oft schwierigen Umgang mit Exoten, sondern auch die personelle Sicherstellung. Die Pandemie hat die ohnehin schon angespannte wirtschaftliche Situation der Tierschutzvereine und Tierheime weiterhin verschärft. Spendengelder brachen weg, weil keine Veranstaltungen durchgeführt werden konnten. Die Öffentlichkeitsarbeit kam zum Erliegen, weil die typischen Veranstaltungen wie zum Beispiel ein Tag der offenen Tür nicht durchgeführt werden konnten. Geltende Hygienevorschriften erschwerten die Arbeit der Tierfreunde zusätzlich wie auch ein weiteres Phänomen der Pandemie: der plötzlich ausgelöste Haustierboom.

Hundewelpen waren gefragt wie nie und wurden oft unüberlegt angeschafft. Manche der neuen Besitzer meinten, sie bekommen einen fertigen Lebenskameraden, der stubenrein und leinenführig ist und natürlich aufs Wort hört. Doch Hundeerziehung ist harte Arbeit, und so waren Probleme vorprogrammiert. Man kam mit den Tieren nicht zurecht, und so wurden sie schnell wieder im Tierheim abgegeben. Die Tierheime füllen sich aber auch, weil aufgrund der enormen Nachfrage kranke Tiere bei unseriösen Welpenhändlern gekauft wurden. Wir sprachen in der Aktuellen Debatte im Mai ausführlich darüber.

Mit unserem Antrag wollen wir uns über die Arbeit der Tierheime und Tierschutzvereine einen Überblick verschaffen und genau erfassen, wo welcher konkrete Handlungsbedarf besteht, um daraus zielgenau ableiten zu können, wo Hilfe nötig ist. Wir wollen die Förderung von Personalkosten in Tierheimen ermöglichen und dabei die Kommunen bei ihrer Finanzierungsverantwortung unterstützen. In diesem Zusammenhang soll die zugrunde liegende Förderrichtlinie angepasst werden, um eine Personalkostenförderung zu ermöglichen.

Weiterhin sollen die Themen Unterbringung und Versorgung von Exoten, Wildtieren und deren Nachzuchten, die weder in Deutschland heimisch sind noch als domestiziert angesehen werden können, betrachtet werden. Die Themenkennzeichnung und Registrierung von Hunden und Katzen soll in den Blick genommen werden. Dabei sollen die Kommunen proaktiv über die Möglichkeit der Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht durch die Staatsregierung informiert werden. Es soll dabei geprüft werden, wie bei den Kommunen die Umsetzung des § 13 b des Tierschutzgesetzes ermöglicht werden kann. Der § 13 b Tierschutzgesetz erlaubt den Bundesländern, Gebiete festzulegen, in denen für Katzen erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden auf die hohe Anzahl dieser Tiere in dem jeweiligen Gebiet zurückzuführen sind, und entsprechende Maßnahmen zu treffen.

Nach dem Amtsantritt des Sächsischen Landestierschutzbeauftragten soll eine Art runder Tisch zur Bewältigung der Herausforderungen der sächsischen Tierheime eingesetzt

werden, der die kommunale Ebene, Vertreterinnen und Vertreter sächsischer Tierschutzvereine und des sächsischen Tierschutzbündnisses und weitere Akteure einbezieht. Über die wesentlichen Ergebnisse ist der Landtag binnen zwölf Monaten zu informieren, damit diese Erkenntnisse einfließen können.

Die Personalkostenförderung in Tierheimen soll bis Ende 2021 rechtlich möglich werden, und Tierheime sowie deren Träger sind über die Umsetzung rechtzeitig zu informieren. Es ist uns ein großes Anliegen, die wertvolle Arbeit der Tierheime und Tierschutzvereine zu verbessern, Lösungen zu finden, die tatsächlich funktionieren. Deshalb ist es wichtig, dass wir jetzt handeln.

Ich danke Ihnen, dass Sie mir zugehört haben.

(Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD)

Kollegin

Saborowski sprach für die CDU-Fraktion.

(Unruhe)

Ich werde jetzt einmal präventiv darauf hinweisen, dass wir uns schon in den späten Abendstunden befinden, aber ich bitte dennoch um etwas Ruhe. Die Nebengeräusche werden immer lauter. – Dann fahren wir in der Rednerreihung fort. Kollegin Kummer spricht jetzt für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Tierheime leisten einen ganz wichtigen Beitrag zum Tierschutz. Sie versorgen Tiere, die ausgesetzt wurden, sie schützen Tiere, die von ihren Besitzerinnen oder Besitzern schlecht behandelt werden. Sie versuchen, Tieren ein neues, schönes Zuhause zu vermitteln. Das alles wäre nicht möglich ohne die Arbeit der vielen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer, der

ehrenamtlichen Tierschützerinnen und Tierschützer, und dafür möchte ich hier auch noch einmal Danke sagen.

(Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der CDU)

Weil Tierheime und Tierschutzvereine eine so wichtige Rolle beim Tierschutz einnehmen, wollen wir mit diesem Koalitionsantrag ihre Arbeit unterstützen. Damit setzen wir einen Punkt des Koalitionsvertrages um, der uns BÜNDNISGRÜNEN von Anfang an sehr wichtig war. Doch worum geht es konkret?