Protokoll der Sitzung vom 30.09.2021

Deshalb hatte die Fraktion DIE LINKE bereits im Jahr 2018 ein Gesetz zur Verbesserung des Tierschutzes in Sachsen zur Förderung der im Bereich des Tierschutzes tätigen Verbände und Vereine auf den Weg gebracht. Dieser Entwurf sah eine Verbesserung und Absicherung der sächlichen, personellen sowie finanziellen Grundlagen für die Unterbringung und Versorgung von Tieren in Tierheimen vor.

Wir erwähnen an dieser Stelle auch noch einmal: Es handelt sich um eine Pflichtaufgabe. Außerdem sollte die Rechtsstellung der im Tierschutz tätigen Vereine, Verbände und Einrichtungen gestärkt werden, unter anderem durch mehr Informations- und Mitwirkungsrechte sowie durch ein Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzvereine. Mit dem Antrag „Auch Tiere haben Rechte – Stillstand beim Tierschutz beenden“ haben wir auch in dieser Legislaturperiode diese Forderung bereits vor einem Jahr wieder aufgegriffen.

Nach Punkt 2 des vorliegenden Antrags der Koalition soll die Umsetzung des § 13 b Tierschutzgesetz durch die Kommunen geprüft werden. Dieser ermöglicht den Landesregierungen, die sogenannten Katzenschutzverordnungen zu erlassen.

Dazu hatten wir auch einen Antrag. Die Möglichkeit des Bundesgesetzgebers wurde ja bereits 2013 eingeräumt. Zwölf von 16 Bundesländern haben bereits davon Gebrauch gemacht, aber in Sachsen ist man ja nicht ganz so schnell. Für den Freistaat haben wir als LINKE dies hier bereits vor fünf Jahren mit unserem Antrag „Tierschutz verbessern. Rechtsverordnung zum Schutz frei lebender Katzen unverzüglich erlassen und finanzieren“ gefordert. Sogar eine öffentliche Anhörung gab es dazu.

In dieser Anhörung haben ausnahmslos alle Sachverständigen dafür gesprochen, aber „was juckt es die Eiche“ – Sie wissen schon. Nun soll wenigstens geprüft werden, aber auch hier gilt: besser spät als nie.

Auch der in Punkt 3 vorgesehene runde Tisch unter Leitung des noch nicht zu findenden Landestierschutzbeauftragten – auch hier hoffe ich, dass das bald mal wird – mit Vertreterinnen und Vertretern der Tierschutzverbände der Kommunen und weiteren Akteurinnen und Akteuren, der zur Bewältigung der Herausforderungen in den sächsischen Tierheimen beraten und dem Landtag in der Jahresfrist berichten soll, ist ein guter Anfang, auch wenn wir uns hier viel mehr wünschen.

Unser Gesetzentwurf aus der letzten Legislatur ging da wesentlich weiter und sah unter anderem einen beim Sozialministerium angesiedelten Landestierschutzbeirat vor, der wesentlich mehr Kompetenzen, eine stärkere Rechtsstellung gehabt hätte. Vielleicht schauen Sie nochmal in den Entwurf, liebe Kolleginnen und Kollegen der Koalition. Das würde dann auch das Thema illegaler Welpenhandel, das dankenswerterweise Frau Kummer aufgegriffen hat, in ein ganz anderes Fahrwasser ziehen.

Punkt 4 fordert schließlich die Umsetzung der im Rahmen des letzten Doppelhaushaltes beschlossenen Personalkostenförderung für Tierheime bis zum Ende des Jahres. Auch bei diesem Thema nehmen Sie Anleihen bei uns. Seit Jahren wird an mich von Tierheimen herangetragen, dass deren gewaltige Aufgaben ehrenamtlich kaum noch zu stemmen sind. Also hatte die Linksfraktion einen Änderungsantrag zum letzten Doppelhaushalt gestellt, der für jedes der etwa 40 Tierheime in Sachsen eine Personalkostenförderung für eine VZE im Hauptamt ab dem 1. Juli 2021 vorgesehen hätte. Dafür wollten wir im Jahr 2 Millionen Euro in den Haushalt einstellen. Die Koalition reagiert mit einem eigenen Änderungsantrag, der die ursprünglich vorgesehenen Sachkostenzuschüsse an die Tierheime von 350 000 auf 670 000 Euro erhöhte.

Das ist immer noch völlig unzureichend, um geeignetes Personal flächendeckend und zu anständigen Arbeitsbedingungen für die Pflegerinnen und Pfleger zu finanzieren. 18 Tierheime könnten maximal davon profitieren, also nicht einmal die Hälfte aller sächsischen Tierheime, und das auch nur dann, wenn der komplette Sachkostenzuschuss für Personal ausgegeben wird. Das ist extrem unwahrscheinlich und derzeit zudem noch gar nicht möglich, weil die entsprechende Verordnung des SMS noch nicht novelliert wurde. Der Tierschutz in Sachsen muss also weiterhin auf die dringend benötigte Hilfe warten.

Liebe Kolleginnen und Kollegen der Koalition, trotz aller Kritikpunkte werden wir selbstverständlich diesem Antrag zustimmen. Wir erkennen an, dass Sie den dringenden Handlungsbedarf in diesem Feld erkannt und sich auf den Weg – zwar mit Trippelschritt, aber in die richtige Richtung – gemacht haben. Dabei sollte es bitte nicht bleiben. Die Schritte müssen größer, das Tempo erhöht und vielleicht auch zu einer anderen Tageszeit besprochen werden. Das Thema ist wichtiger, als dass es jetzt hier um 20 Uhr als letzter Antrag behandelt wird. Vielleicht muss auch darüber nachgedacht werden, ob zwei so volle Tage sinnvoll sind; es wird manchmal dem nicht so richtig gerecht, wie man jetzt auch hören kann.

Eines ist uns noch wichtig. Wir möchten uns der Koalition anschließen. Auch die Fraktion DIE LINKE bedankt sich von Herzen bei allen ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Tierschutz, die gerade während der Corona-Pandemie Außerordentliches geleistet haben. Danke im Namen der Fraktion DIE LINKE!

(Beifall bei den LINKEN und den BÜNDNISGRÜNEN)

Kollegin Schaper sprach für die Fraktion DIE LINKE. Ich frage die Fraktionen, ob es noch Redebedarf zum vorliegenden Antrag gibt. – Das sehe ich nicht. Dann übergebe ich das Wort an die Staatsregierung. Frau Staatsministerin Köpping, bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Zunächst vielen Dank für den Antrag, auch wenn es heute – wie schon richtig bemerkt – der letzte Antrag ist und vielleicht die Aufmerksamkeit ein wenig nachlässt.

Die vielen engagierten Menschen in den sächsischen Tierheimen und Tierschutzvereinen leisten wirklich eine überaus wertvolle Arbeit.

(Beifall der Abg. Susanne Schaper, DIE LINKE)

Sie kümmern sich um herrenlose Tiere und Fundtiere. Sie sind für sie da, wenn jemand anders sie aufgegeben hat. Sie investieren Zeit und viel Gefühl, damit die Tiere nicht nur gut untergebracht sind, sondern am besten auch ein neues, dauerhaftes Zuhause finden können. Ohne sie wäre die Tierschutzarbeit in den Kommunen in der Tat nicht möglich. Dabei wird oft die eigene Freizeit geopfert, denn es sind vor allem die Ehrenamtlichen, die diese Arbeit tragen. Deshalb erst einmal einen herzlichen Dank dafür.

(Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und den LINKEN)

Es geht aber nicht nur um Dank. Es ist klar, dass wir die Arbeit der Tierheime unterstützen müssen und die ehrenamtlichen und auch die professionell betriebenen Tierheime nicht alleinlassen dürfen.

Im Sinne der Berichtsfragen des Antrags werden wir entsprechende Informationen bei den sächsischen Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämtern einholen und natürlich weitergeben. Es ist auch in unserem Interesse, einen Überblick zu erhalten, welche Tierheime beispielsweise in der Lage sind, auch Exoten aufzunehmen. Zudem war durch die Pandemie die Nachfrage nach Hunden, Katzen und anderen Kleintieren enorm gestiegen. Es gab und gibt Befürchtungen, dass einigen Tierbesitzern die Verantwortung für die Tiere zu groß werden könnte, dass Tiere zum Teil wieder abgegeben werden. Auch ich hatte hier im Plenum davor gewarnt. Es ist für uns noch nicht ganz klar, ob sich das bewahrheitet. Bislang haben wir noch keine Informationen, dass Tierschutzvereine aufgrund von Überlastungen einen Aufnahmestopp für bestimmte Tierarten

beschließen mussten. Aber auch zum Thema Aufnahmestopp fragen wir gern bei den entsprechenden Stellen noch einmal nach.

Den Prüfauftrag für eine Delegationsverordnung nehmen wir gern zum Anlass, um uns noch einmal mit der kommunalen Ebene abzustimmen. Prinzipiell ist der Weg klar, wie der § 13 b Tierschutzgesetz umgesetzt werden müsste. Das Land erlässt eine Rechtsverordnung. Ziel der Verordnung wäre dann, dass die Landkreise Gebiete ausweisen können, in denen der unkontrollierte freie Auslauf fortpflanzungsfähiger Katzen verboten oder beschränkt wird. Gewünscht wird auch eine Kennzeichnung und Registrierung der dort gehaltenen Katzen, die unkontrollierten, freien Lauf haben.

Ich möchte auch den Rahmen und die berechtigten Hürden für solche Maßnahmen darlegen. Nach § 13 b Satz 1 Tierschutzgesetz ist eine solche Regelung nur in Gebieten möglich, in denen an Katzen erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden festgestellt werden, die auf die hohe Anzahl der Tiere in diesem Gebiet zurückzuführen sind. Außerdem muss es eine Prognose geben, dass durch eine Verminderung der Anzahl der Tiere in dem Gebiet diese Schmerzen, Leiden und Schäden verringert werden können. Bevor solche Gebiete ausgewiesen werden, müssen zudem andere Maßnahmen durchgeführt werden, um das Tierleid zu verringern. Nur wenn diese nicht ausreichen, darf verlangt werden, dass Freigängerkatzen kastriert werden. Es müssen also nach dem Tierschutzrecht mehrere Stufen erfüllt sein, um diese Gebiete auszuweisen.

Grund für diese komplexe Regelung ist, dass nach § 1 Tierschutzgesetz niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen darf. Außerdem verbietet der § 6 Abs. 1 Tierschutzgesetz das Amputieren von Körperteilen oder das Entnehmen von Organen eines Wirbeltieres grundsätzlich. Die Eigentümerin oder der Eigentümer der Katze muss bei solchen Eingriffen zudem zustimmen. Bisher haben uns die Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämter keine Gebiete genannt, in denen diese komplexen Voraussetzungen zur Ausweisung solcher Gebiete vorliegen.

Damit sich unter Katzen keine Seuchen ausbreiten und um unserer Verantwortung gerecht zu werden, unterstützen wir aber die Tierschutzvereine schon seit Jahren finanziell, damit sie die Kosten der Kastration für frei lebende Katzen abdecken können. Im Doppelhaushalt 2021/2022 wurden diese Mittel auf über 1 Million Euro pro Jahr aufgestockt; für Sachkosten sind 670 000 Euro vorgesehen, für Investitionen 400 000 Euro. Die Mittel für die Sachkosten in Höhe von 670 000 Euro sind zudem auch für Personalkosten verwendbar. Die Landkreise haben im Sommer 2021 diese Mittel bereits über die Kommunalpauschalenverordnung – SächsKomPauschVO – zugewiesen bekommen und können sie für Personalkosten der Tierheime ausgeben. Dies wurde mit den Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämtern auch bei einer Beratung erörtert.

Offene Kommunikation mit den Tierschutzvereinen ist für mein Haus zentral. Deshalb sind im Sächsischen Landesbeirat für Tierschutz vier von elf Vertretern aus Tierschutzvereinen.

Der Beirat berät das SMS regelmäßig, zuletzt zu Beginn dieses Monats. Die Ergebnisse fließen in die tägliche Arbeit des SMS ein und werden auf Fachebene umgesetzt. Die Arbeit der Vereine, der Tierheime, der Hauptamtlichen und besonders der Ehrenamtlichen ist für uns ein fachlicher und menschlicher Gewinn. Diese Menschen sind eine wichtige Stütze.

Deshalb bitte ich um Zustimmung zu diesem Antrag, dessen Ziel die bessere Unterstützung der wertvollen Arbeit dieser Menschen ist.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei allen Fraktionen und der Staatsregierung)

Für die Staatsregierung sprach Frau Staatsministerin Köpping. Ich übergebe nun für das Schlusswort an Frau Kollegin Saborowski.

Sehr geehrter Herr Präsident Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ich quäle Sie nur noch ganz kurz. Der Tierschutz beschäftigt die Gesellschaft. Er hat viele Facetten. Das dem Tierschutz wesentliche Prinzip finden wir im § 1 des Tierschutzgesetzes. Frau Ministerin hat es gerade erwähnt: Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.

Unser Ziel ist es, dass wir messbare Verbesserungen für die Tiere erreichen. Tierschutz ist eine kontinuierliche Aufgabe. Gesellschaft, Politik und Wirtschaft stehen in der Pflicht, Verantwortung für die Tiere zu übernehmen, gewissenhaft zu tragen und nachhaltige Verbesserungen voranzubringen. Ich habe bei allen Fraktionen nichts Widersprüchliches vernommen. Sicherlich ist das Thema allen wichtig. Es geht immer mehr, besser und schneller – keine Frage.

Ich bitte um Zustimmung zu diesem Antrag und danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Lebhafter Beifall bei der CDU – Beifall bei der AfD, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung)

Das war Kollegin Saborowski mit dem Schlusswort und einem tosenden Beifall der CDU-Fraktion.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich stelle nun die Drucksache 7/6924 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Jawohl, vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Keine Gegenstimmen, keine Stimmenthaltungen. Damit ist der Antrag einstimmig angenommen bzw. beschlossen worden. Der Tagesordnungspunkt ist damit beendet.

Meine Damen und Herren! Wir kommen zu

Tagesordnungspunkt 11

Fragestunde

Drucksache 7/7702

Ihnen liegen die eingereichten Fragen der Mitglieder des Landtags vor. Beide Fragen wurden schriftlich beantwortet. Der Fragesteller, Kollege Dr. Weigand, hat sich damit

einverstanden erklärt. Der Tagesordnungspunkt ist damit beendet.

Schriftliche Beantwortung der Fragen

Zuverlässigkeit der Datengrundlage zur 7-Tages-Hospitalisierungsinzidenz und der Anzahl von COVID-Patienten (Frage Nr. 1)

Vorbemerkung: Nach aktuell gültiger Corona-Schutz-Verordnung sind die Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz und die Anzahl von COVID-Patienten ausschlaggebende Parameter für das Eintreten der Vorwarnstufe und der Überlastungsstufe und damit Entscheidungsparameter über erhebliche Grundrechtseinschränkungen bis hin zum Defacto-Lockdown für Ungeimpfte bei Eintreten der Überlastungsstufe.

Medienberichten zufolge gibt es bei der Datengrundlage aber erhebliche Zweifel an der Validität der Daten. Kliniken melden auch Patienten an die Gesundheitsämter/das RKI, welche lediglich ein positives Aufnahmescreening hatten und nicht wegen COVID behandelt werden. Weiter seien in den Bundesländern die Krankenhäuser teilweise nicht angewiesen worden, nur Patienten zu melden, die wegen COVID behandelt werden, und lediglich SARS-CoV2-positive Patienten ohne Symptome außen vor zu lassen.

Fragen an die Staatsregierung:

1. Inwieweit werden in Sachsen nur Patienten, die wegen COVID behandelt werden, zur Ermittlung der Patientenzahl sowie der Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz im Sinne der Corona-Schutz-Verordnung herangezogen und Patienten ohne behandlungsbedürftigen SARS-CoV-2-Positivnachweis außen vor gelassen und welche Anweisungen hierzu existieren für welche Stellen?

2. Inwieweit kann die Staatsregierung sicherstellen, dass, wenn Anweisungen und Vorgaben existieren, lediglich Patienten, die wegen COVID behandelt werden, zur Ermittlung der Datengrundlage zu melden, dass durch welche konkreten Vorkehrungen ausgeschlossen ist, dass nicht dennoch Patienten lediglich nur mit einem SARS-CoV-2 Positivnachweis gemeldet werden und dann in die Datengrundlage mit einfließen und diese verzerren?

Zusammenfassende