Die Fraktionen haben nun die Möglichkeit, Fragen zu stellen. Die Reihenfolge in der ersten Runde ist CDU, AfD, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE, SPD. Kollege Hippold von der CDU-Fraktion beginnt am Mikrofon 5, bitte schön.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Vielen Dank, Herr Staatsminister, für die Informationen. Mich würde darüber hinaus bezüglich des Sachsendarlehens zum einen interessieren, ob man sagen kann, welche Branchen speziell das Darlehen in Anspruch genommen haben. In dem Zusammenhang würde mich interessieren, ob der Staatsregierung bekannt ist, wofür es in Anspruch genommen worden ist, beispielsweise zur LiquiditätsengpassÜberbrückung oder aber zur Weiterführung von Investitionen.
Sehr geehrter Abgeordneter! Die Förderung diente ja von Anfang an dazu, die Liquidität zu sichern. Das war Hauptzweck. Dementsprechend hat sich die Höhe der Förderung immer daran orientiert, dass die Liquiditätsbedarfe der kommenden Monate gedeckt waren. Die Liquiditätsbedarfe wurden immer auf vier Monate im Voraus
berechnet. Die Richtlinie, die das beinhaltete, legte fest, was mit dem Soforthilfedarlehen passiert und nicht passiert. Es ging auch um die Frage, ob man Betriebsmittelkredite umschulden kann. Nein, das konnte man eben nicht. Auch das ist in den Darlehensverträgen geregelt. Investitionen dürfen erst recht nicht mit Soforthilfedarlehen finanziert werden. Von daher ging es uns eher darum, dass wir mit unserer Antwort auf die Liquiditätsproblematik nicht das Gegenteil erreichen, dass also mögliche Mittel für Investitionen nicht genutzt, sondern geparkt wurden. Wir haben erlebt, dass Investitionsentscheidungen aufgeschoben wurden. Die Mittel sind nicht dafür verwendet worden. Die klare Aussage von unserer Seite war: Es geht darum, die Liquidität zu sichern.
Sie fragten nach der Branchenverteilung beim Sachsendarlehen. Dazu habe ich mir folgende Zahlen zuarbeiten lassen: Die meisten Anträge kamen aus dem Dienstleistungssektor. Dort waren 4 788 Anträge zu bearbeiten mit einem Volumen von 158,5 Millionen Euro. An zweiter Stelle stand der Handel mit 147,5 Millionen Euro. Da wurden 3 487 Anträge bearbeitet. Das Gastgewerbe war auf Platz 3 mit 122 Millionen Euro und 3 014 Anträgen. Mit einem gewissen Abstand kam dann das verarbeitende Gewerbe. Hier waren 1 600 Anträge zu bearbeiten. Die Darlehenssumme war dort 85 Millionen Euro. Man hat bei den Anträgen deutlich gemerkt, dass es genau die Branchen waren, die am meisten betroffen waren. Das bildet sich so beim Darlehensprogramm ab.
Vielen Dank, Herr Staatsminister. Jetzt dürfte die AfD eine Frage stellen. – Kollege Peschel am Mikrofon 7, bitte schön.
Vielen Dank. – Herr Staatsminister, soeben kam eine Meldung auf n-tv, dass Sachsen mit 11 % die höchste prozentuale Neuverschuldung aller Bundesländer hat.
Laut Medienberichten hatte die Sächsische Aufbaubank bereits 2020 insgesamt 1,6 Milliarden Euro im Rahmen von Corona-Hilfen ausgezahlt. Bis September 2021 waren es dann 2,4 Milliarden Euro.
Meine Frage, Herr Staatsminister: Wie lange und in welcher Höhe sind die Corona-Hilfsprogramme ohne weitere Neuschulden noch durchzuhalten?
Herr Abgeordneter, Sie waren hier im Sächsischen Landtag mit dabei, als beschlossen wurde, in welchem Rahmen wir uns bewegen. Alle Anträge, die die Landesprogramme beinhalten, sind durch den HFA gegangen und haben eine bestimmte Berechnungsgrundlage gehabt. Das betrifft auch die Frage, wann welcher Förderzeitraum ist.
Von daher haben wir mit den Programmen – Sie haben 2,4 Milliarden Euro genannt, wenn man die gesamten Zahlen summiert, reden wir von fast 3 Milliarden Euro, die wir an Hilfen als Bund und Länder zusammen gegeben haben – aus unserer Sicht die Voraussetzungen geschaffen, damit unsere Unternehmen durch diese Krisen kommen können. Das bewegte sich, wenn es um Landesmittel ging, alles im Rahmen dessen, was im Corona-Bewältigungsfonds angelegt war. Beim Impulsprogramm ging es auch darum, eigene Landesprogramme – ich habe auf das RuB hingewiesen – aufzustocken. Das ist alles durch den HFA gedeckt.
Von daher glaube ich, dass wir mit den Instrumenten die Grundlage gelegt haben, dass unsere Unternehmen durch die Krise kommen können.
Herr Staatsminister, Sie hatten vorhin selbst angesprochen, wie hoch der Anteil der Corona-Beihilfen ist, die inzwischen schon wieder zurückgeflossen sind, die wieder zurückgezahlt wurden. In dem Zusammenhang würde ich mich freuen, wenn Sie noch einmal darauf eingehen könnten, ob das reguläre und planmäßige Rückzahlungen waren.
Ich will kurz illustrieren, worauf ich hinauswill. Es war in den letzten Tagen in den Medien zu erfahren, dass eine ganze Reihe von kleinen Unternehmen und Selbstständigen von sich aus die Mittel unter großen Schwierigkeiten zurückgezahlt haben, weil sie Rückforderungen befürchteten oder weil sie die Mittel nicht so eingesetzt haben, wie das ursprünglich vorgesehen war.
Vielleicht können Sie etwas dazu sagen, wie weit Sie überblicken können, inwieweit das in Sachsen ein Problem ist.
Die 34,5 Millionen Euro, die bereits über das Darlehensprogramm zurückgeflossen sind, sind tatsächlich die Zahlungen, die von Unternehmen oder Einzelpersonen geleistet wurden. Es entzieht sich meiner Kenntnis, ob dahinter die Sorge oder Angst steckte, dass man vielleicht doch nicht in die Kriterien passte, oder ob man tatsächlich aufgrund der eigenen Liquidität in der Lage war, das zu tun.
Wir haben ja bei der Rückzahlung eine Modalität geschaffen, die eine vorzeitige Rückzahlung befördert. Wir hatten mit einem zehnprozentigen Bonus für die vorzeitige Rückzahlung ein gutes Argument geschaffen, warum man eher zurückzahlen soll. Es ging bis zu 20 %, wenn es tatsächlich um nachhaltige wirtschaftliche Problemlagen geht.
Ich gehe davon aus, dass tatsächlich aufgrund der positiven wirtschaftlichen Lage für manche Unternehmen dieser Mehrwert, den Bonus von 10 % mitzunehmen, dazu beigetragen hat, dass wir inzwischen Rückflüsse in diesen Größenordnungen haben.
Es gibt durchaus Unternehmen, die das Geld bewusst noch nicht angetastet hatten, weil sie sich bei bestimmten Kriterien nicht im Klaren waren, ob das mit der Richtlinie in Übereinstimmung zu bringen ist, und die deshalb lieber zurückgezahlt haben.
Ich würde aber unterscheiden, dass es dort, wo es um Betrug geht, nichts mit den Rückzahlungen zu tun hat. Da ist im Rahmen der Beantragung aufgefallen, dass dort Vorwürfe zu prüfen waren. Das hat dann die Staatsanwaltschaft geprüft. Es ist aber nicht auszuschließen, dass im Rahmen der Überprüfung der Bewilligungen im Nachhinein – dort wird stichprobenartig geprüft – auffällt, ob jemand zu Recht oder zu Unrecht bezogen hat.
Wir gehen aber erst einmal davon aus, dass die 34,5 Millionen Euro Rückflüsse sind, die aufgrund der Modalitäten des Darlehensprogramms erfolgten.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Welchen Kenntnisstand hat die Staatsregierung zu den Folgen der Corona-Pandemie für einzelne Personengruppen, insbesondere für Menschen mit Migrationshintergrund, Geflüchtete, Menschen mit Beeinträchtigungen oder Alleinerziehende?
Sehr geehrter Kollege! Das ist eine Frage, die gar nicht so einfach zu beantworten ist. Man kann zwar jetzt Zahlen nennen, aber wir wissen wohl alle, dass bestimmte Wirkungen durchaus längerfristig sind. Wir sind noch in der Pandemie. Von daher muss man bestimmte Entwicklungen und Zahlen noch mit Vorsicht „genießen“, weil es schon darum geht, die unterschiedlichen Faktoren zu bewerten.
Wenn wir uns die Zahlen ansehen, sehen wir aber natürlich einen Einfluss auf verschiedene Personengruppen. Die Zahlen zum Thema Arbeitslosigkeit, vor allem von Menschen mit besonderen Gründen, zeigen dies auch: Sie ist auf dem Niveau des Jahres 2018. Dabei hat uns die Kurzarbeiterregelung geholfen. Man kann auch sagen: Wir sind um Jahre zurückgeworfen worden; aber die Arbeitslosenzahl hat sich jetzt wieder entwickelt. Das heißt, sie ist seit März 2020, also seit Pandemiebeginn, bis August 2021 um 4,4 % angestiegen. Das sieht man auch bei den Langzeitarbeitslosen: Bei ihnen waren es 41 % mehr. In absoluten Zahlen sind es knapp 15 000 Menschen, die zusätzlich in Langzeitarbeitslosigkeit gekommen sind. Mir waren aber die absoluten Zahlen wichtig, damit die 41 % ins Verhältnis gesetzt werden.
Nur merken wir dort schon wieder einen leichten Rückgang. Damit sind wir auch bei der Frage, wie sich der Arbeitsmarkt insgesamt verhält. Die jüngeren Menschen zwischen 15 und 25 Jahren sind etwas stärker von der Arbeitslosigkeit betroffen; es sind 2 342 Personen mehr als im März 2020. Aber auch hierbei gehen wir davon aus, dass sich diese Zahl im Herbst noch einmal verändert, wenn sich der Ausbildungsbeginn niederschlägt und wir die berühmte Herbstbelebung haben.
Bei den Geflüchteten ist es so, dass 8 000 arbeitslos gemeldet sind. Auch dort gibt es einen Anstieg um knapp 4 %; in absoluten Zahlen sind es 324 Menschen. Dort ist der Anstieg etwas niedriger als im Vergleich zu anderen Gruppen.
Bei den arbeitslosen Frauen ist die Zahl im gleichen Zeitraum um 11,6 % – das sind 5 561 Frauen – angestiegen. Im Vergleich zum prozentualen Anstieg der Arbeitslosenzahlen insgesamt ist damit der Anstieg bei den Frauen deutlich signifikanter. Es ist zum Beispiel auffällig, dass es dort eine Korrelation gibt.
Bei den Menschen mit Schwerbehinderung sieht es so aus, dass im August 2021 8 295 schwerbehinderte Arbeitslose gemeldet wurden. Der Anstieg im Vergleich zum März 2020 um 6,7 % war auch hier wiederum höher, als die Arbeitslosenquote insgesamt angestiegen ist.
Man kann also sagen: Ja, es gibt durch die Pandemie für bestimmte Gruppen deutlich schwierigere Positionen am Arbeitsmarkt; aber eine endgültige Bewertung ist jetzt noch nicht zu treffen, da erstens verschiedene Faktoren eine Rolle spielen – Stichwort: Arbeitsmarktentwicklung – und zweitens die Pandemie noch nicht zu Ende ist.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Vielen Dank, Herr Staatsminister. Uns interessiert, wie Sie im Portfolio der von Ihnen aufgelisteten Unterstützungsprogramme die Pendlerförderung einordnen und bewerten.
Die Pendlerförderung ist durchaus eine kleine Erfolgsgeschichte, weil Sachsen mit diesem Instrument auch beispielgebend für andere Länder mit ähnlicher Problematik war, da wir natürlich sehr wohl gemerkt haben, dass viele Branchen – gerade im grenznahen Bereich – auf Arbeitskräfte angewiesen waren, die aus den Nachbarländern gekommen sind.
Wir haben mit dem Programm die Übernachtungskosten bezahlt, nicht nur für die Pendlerinnen und Pendler, sondern auch für Familienangehörige. Damit haben wir ein wirksames Instrument geschaffen. Insgesamt haben wir 5,3 Millionen Euro investiert. Ich kann Ihnen nur Danke sagen, denn diese Mittel haben Sie über den Corona-Bewältigungsfonds zur Verfügung gestellt.
Die Landesdirektion hat diese 5,3 Millionen Euro bearbeitet und beschieden. Dies ist natürlich, da sie sehr viele Anträge zu bearbeiten hat, eine große Leistung; auch dafür bedanke ich mich sehr herzlich. Insgesamt konnten wir mit den 5,3 Millionen Euro dazu beitragen, dass unsere Unternehmen weiterhin arbeiten konnten und nicht auf ihre ausländischen Fachkräfte verzichten mussten.
Vielen Dank. Damit sind wir einmal herum und beginnen wieder bei der CDU-Fraktion. Kollege Hippold, bitte schön.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Brünler hatte vorhin bereits nach den Rückflüssen zum Sachsen-Darlehen gefragt, und Sie haben die Frage mit „34,5 Millionen“ beantwortet. Dazu würde mich interessieren, ob man sagen kann, welche Branchen im Speziellen vom Sachsen-Darlehen Gebrauch gemacht haben – von der Rückzahlung, nicht von der Inanspruchnahme. Darüber hinaus interessiert mich bei diesem neuen Programm, dem Hilfsprogramm Überbrückungshilfe III Plus, ob gesagt werden kann, wie es in Anspruch genommen wird und welche Branchen vordergründig Antragsteller sind.
Die Aufteilung der Rückflüsse nach Branchen würde ich Ihnen gern nachliefern, da ich die exakten Zahlen momentan nicht habe. Nun könnte man sagen, okay, da dies die meisten Anträge sind, könnte man dort die gleichen Rückflüsse erwarten. Auf der anderen Seite sind es nach wie vor die Branchen, die am meisten betroffen sind. Daher würde ich Ihnen die exakten Zahlen gern nachliefern.
Was das Thema Überbrückungshilfe III Plus betrifft, bei dem man noch einmal schauen muss, wie es sich entwickelt und welche Branchen dabei sind, so kann man zunächst sagen, dass die Antragszahlen stark sinken. Man merkt, dass die Konjunktur wieder anspringt und die wirtschaftliche Erholung sichtbar ist. So bewegen sich die Antragszahlen im unteren dreistelligen Bereich, also, wir sprechen aktuell über 251 Anträge bei der Überbrückungshilfe III Plus. Wenn man sich im Vergleich das Ü-III-Programm, also das Vorgängerprogramm, anschaut, so sind dort 16 300 Anträge gestellt worden.
Bei der Neustarthilfe Überbrückungshilfe III Plus, die hauptsächlich für Soloselbstständige mit geringen Fixkosten infrage kommt, sind die Antragszahlungen auch zurückgegangen, allerdings nicht in gleichem Maße wie bei der Überbrückungshilfe III Plus; wir hatten ja für die Soloselbstständigen den Sonderfakt. Auch dort ist es rückgängig, aber nicht so stark wie in dem anderen Bereich. Die Anträge bewegen sich jetzt im vierstelligen Bereich, das heißt, wir haben 2 324 Anträge; vorher waren es in diesem Bereich 14 000.
Die Hilfen im Rahmen der Überbrückungshilfe III gibt es hauptsächlich im Dienstleistungssektor; dort sind es aktuell 75 Anträge und 2 Millionen Euro Zuschuss. Auf Platz 2 liegt das Gastgewerbe mit 49 Anträgen und 1,3 Millionen
Euro Zuschuss, danach folgt das verarbeitende Gewerbe mit 15 Anträgen und 1,2 Millionen Euro Zuschuss.
Schaut man sich die Neustarthilfe Plus an, so betragen die Antragszahlen das Zehnfache der Überbrückungshilfe III Plus, und an die Stelle des verarbeitenden Gewerbes rücken Kunst und Handel. Wir sprechen jetzt über den Bereich, in dem Soloselbstständige Neustarthilfe beantragt haben. Dort ist der Dienstleistungssektor auf Platz 1 mit 546 Anträgen und einem Zuschussvolumen von 1,8 Millionen Euro. Danach folgen Kunst und Unterhaltung mit 405 Anträgen und 1,3 Millionen Euro Zuschuss. Darauf folgen das Gastgewerbe mit 176 Anträgen und 0,7 Millionen Euro Zuschuss und der Handel mit 191 Anträgen und einem Zuschussvolumen von 0,7 Millionen Euro.