Protokoll der Sitzung vom 30.09.2021

Vielen Dank. Nun die AfD-Fraktion. Kollege Peschel, möchten Sie noch einmal? – Bitte schön.

Herr Staatsminister, Sie führten in Ihrer Eingangsrede zur Bearbeitung der Corona-Anträge aus, dass die Digitalisierung – wenn ich Sie richtig verstanden habe – in der Verwaltung stärker Einzug gehalten habe und die Bearbeitung beschleunigt worden sei. Könnten Sie das noch einmal konkretisieren? Ist die Arbeitszeit insgesamt oder die Bearbeitungszeit geringer geworden? Ist die Fehlerquote geringer geworden, oder wurde zusätzliches Personal eingestellt oder abgebaut?

Das gesamte Antragsverfahren bei der Sächsischen Aufbaubank wurde auf ein digitales Verfahren umgestellt. Es gab nur ganz am Anfang das Problem, dass das Eingangsportal nicht sofort funktioniert hat. Das war ein Problem von 48 Stunden. Dann hat man entschieden, um eine Lösung zu finden, dass Anträge auch schriftlich bzw. auf anderem Wege gestellt werden können. Das wurde natürlich prozentual nicht so häufig genutzt wie der digitale Weg.

Was aber sofort auffällig war: Die höchste Anfälligkeit gab es bei den Anträgen, die nicht digital gestellt wurden, weil die Digitalisierung hilft, bestimmte Plausibilitäten schon bei der Antragstellung zu überprüfen. Von daher war es richtig, zunächst komplett auf die Digitalisierung zu gehen. Das ist auch die Lehre aus dieser Pandemie: dass auch zukünftig eigentlich nur ein Weg gegangen werden sollte, um die Fehlerhäufigkeit zu reduzieren. Dies hat die Bearbeitungsdauer drastisch reduziert, da, wie bereits gesagt, Plausibilitäten bereits bei der Antragstellung geprüft werden.

Dazu kommt ein zweiter Weg: Wir hatten bei den Hilfen des Bundes eine Vorprüfung, das heißt, dort wurden Daten erst an die Sächsische Aufbaubank übermittelt, wenn sie durch die Plattform des Bundes geprüft worden sind. Dort war das Verfahren insgesamt so aufgesetzt worden, dass eine schnelle Bearbeitung möglich war. Der größte Teil war auf Grün gestellt. Es gab dann bei den Anträgen, die auf Gelb gestellt worden waren, Nachfragen, vor allem bei den prüfenden Dritten, denn bestimmte Gruppen durften ihre

Anträge nur über Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder andere prüfende Dritte stellen. Außerdem gab es den dritten und kleinsten Bereich, bei dem der Staatsanwalt draufschauen musste.

Aber die vielen Tausend, die ihre Anträge bewilligt und das Geld sofort ausgezahlt bekommen haben, haben sich gefreut, dies jedoch nicht laut und deutlich gesagt, sodass jene, die tatsächlich ein Problem hatten, weil es länger gedauert hat, manchmal den Eindruck erweckt haben, als hätten wir in Sachsen eine zu lange Verfahrensdauer. Das tut mir für diejenigen leid, auf die es wirklich zutrifft; aber für die allermeisten war das ein sehr schnelles und transparentes Verfahren, bei dem schnell bewilligt und ausgezahlt werden konnte.

Vielen Dank. Für die Fraktion DIE LINKE Herr Kollege Brünler, bitte schön.

Herr Staatsminister, ich würde gern von dem Komplex der Corona-Beihilfen ein Stück wegkommen und ein anderes Thema anschneiden. Konkret geht es um die Elektrifizierung der Schienenstrecke Dresden – Görlitz.

In der letzten Woche wurde eine Einigung mit dem Bund zur Elektrifizierung der Strecke Dresden – Görlitz verkündet, insbesondere zunächst zum Westabschnitt bis Bischofswerda. Die Frage, die sich daraus ergibt – auch aus den Verlautbarungen, in denen gesagt wurde, dass die Planungen für den Ostabschnitt bis zur polnischen Grenze weiter vorangetrieben werden sollen und es Ziel sei, den Ostabschnitt in den vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans aufzunehmen –, lautet: Was soll ich mir konkret darunter vorstellen, dass dies weiter vorangetrieben wird? Welche konkreten Schritte sollen in Zukunft unternommen werden, und welche Kosten werden damit verbunden sein? Wer ist in diese Schritte einbezogen, und mit welchem realistischen Zeitplan rechnen Sie, damit dies in den Bundesverkehrswegeplan aufgenommen wird und einer Realisierung zugeführt werden kann?

Wir hatten dieses Thema in der gestrigen Debatte kurz gestreift. Ich bin sehr froh, dass es uns gelungen ist, die Strecke Dresden – Görlitz neu zu bewerten, denn wir hatten in der Koalition unterschiedliche Prioritätensetzungen, was das Thema Maßnahmenplan betrifft. Es wurde die Strecke Berlin – Cottbus – Görlitz favorisiert und für die Strecke Dresden – Görlitz ein Satz hineinformuliert, dass wir gemeinsam mit dem Bund die Finanzierung sicherstellen wollen.

Mit den Nachverhandlungen ist dies so weit gelungen, dass wir die Strecke geteilt haben, das heißt, der Bahnhof Görlitz ist in das Projekt Berlin – Cottbus – Görlitz aufgenommen worden. Dies ist sehr wichtig, da im Bahnhof Görlitz selbst auch der Wechsel zum polnischen Netz stattfinden soll. Dabei geht es nicht nur um die Sanierung des Bahnhofs, sondern der Wechsel – das hat etwas mit Gleich- und Wechselstrom zu tun – zwischen unterschiedlichen Netzen,

also dem polnischem und dem deutschen Netz, hat strategische Bedeutung für die gesamte Elektrifizierung der Strecke. Dieses Projekt ist jetzt Bestandteil der Planungen und Finanzierungen des Investitionsmaßnahmenpakets geworden, genauso der Bahnstrom, der zugeführt wird. Das ist der hintere Teil – Görlitz.

Die zweite Absprache war, dass wir die Planung zwischen Dresden-Klotzsche und Bischofswerda jetzt mit GVFGMitteln vorantreiben. Dort werden wir als Freistaat Sachsen kofinanzieren; aber der Bund hat zugesagt, dass er hierbei unterstützen wolle. Das ist deshalb notwendig, weil die Strecke nach Hosena in das Maßnahmenpaket aufgenommen wurde, um auch Hoyerswerda anzubinden. Hoyerswerda anzubinden ergibt aber nur Sinn, wenn das Stück zwischen Bischofswerda und Klotzsche ebenfalls schon elektrifiziert ist. Wir haben dieses Problem gelöst, indem wir diese Finanzierung sichergestellt haben.

Bleibt der Rest: Da die Kostentreiber – Bahnstrom, Umbau des Görlitzer Bahnhofs sowie ein kleines Teilstück vorn – heraus sind, wird die Kosten-Nutzen-Untersuchung einen anderen Faktor bringen, der diesen restlichen Teil der Strecke in der Bewertung „Vordringlicher Bedarf“ nach oben bringen wird – so auch die Einschätzung des Bundesverkehrsministeriums. Dieses Setting ist eines, bei dem wir sagen können: Ja, diese Strecke ist damit gesichert.

Vielen Dank. Nun die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Herr Kollege Liebscher.

Vielen Dank. – Herr Staatsminister Dulig, ich komme noch einmal zur Beschäftigungsentwicklung zurück. Können Sie etwas zur Gruppe der Soloselbstständigen und Freiberufler sagen?

Ja, Herr Kollege Liebscher. Das war insgesamt ein großes Thema für uns. Es ist bekannt – darin waren wir uns immer einig –, dass wir uns eine andere Unterstützung gewünscht haben. Gerade für Soloselbstständige und Freiberufler sind verschiedene Förderprogramme nicht zum Tragen gekommen, da dort das Prinzip galt, zu dem Kollege Hippold schon nachgefragt hat: dass es um Liquiditätsüberbrückungen ging, deren Grundlage die Betriebsmittel waren.

Wir sprechen aber auch von vielen Soloselbstständigen, die nicht über die klassischen Betriebsmittel verfügen; denn gerade im Kunst- und Kulturbereich geht es um etwas Schöpferisches, den Geist oder Ähnliches. Deshalb mussten wir auch schauen: Wie entwickelt sich das?

Nach vorläufigen Informationen des Statistischen Landesamtes gab es laut ersten Ergebnissen des Mikrozensus – das sind vorläufige Zahlen – in Sachsen im Jahr 2020 96 600 Soloselbstständige. Im Vergleich zum Jahr zuvor sind dies 10 000 weniger. Aber ich sage auch immer, das ist mit Vorsicht zu genießen, weil – erstens – der Mikrozensus neu justiert wurde; es gab neue Kriterien, was dort

gezählt wurde. Deshalb müssen wir die Zahlen in den nächsten Jahren noch einmal vergleichen.

Zweitens haben sich auch viele abgemeldet, da sie zum Beispiel Grundsicherung beantragt haben. Deshalb hoffen wir natürlich, dass die Zahlen steigen und dies jetzt nur der Effekt der konkreten Situation während Corona ist. Aber ich bitte darum, die Zahlen im nächsten Jahr noch einmal zu bewerten, wenn man die Kriterien überprüft hat, ob sie aussagekräftig genug sind.

Vielen Dank. Die SPD-Fraktion, Herr Kollege Homann.

Sehr geehrter Herr Präsident, vielen Dank. – Herr Staatsminister, ich glaube, uns allen war während der Corona-Pandemie wichtig, dass insbesondere junge Menschen in Ausbildung die Möglichkeit bekommen, trotz der Corona-Pandemie entweder ihre Ausbildung fortzusetzen oder in diese einzusteigen. Die Staatsregierung und die Regierungskoalition waren deshalb auch in diesem Bereich aktiv. Welche Erkenntnisse liegen Ihnen über die Wirksamkeit dieser Maßnahmen vor?

Lieber Kollege Homann, das war für uns ein großes Thema, weil wir die Sorge hatten, dass die konkrete Situation in Unternehmen auch dazu führen könnte, dass Unternehmer sagen, sie könnten Ausbildungsverträge nicht umsetzen, und es dort Abbrüche geben könnte bzw. weniger Ausbildungsplätze angeboten werden könnten. Diese Sorge hatten wir sowohl im Jahr 2020 als auch im Jahr 2021.

Zum Glück haben sich diese Sorgen so nicht bestätigt. Es ist nach wie vor so, dass wir mehr freie Ausbildungsplätze haben als junge Leute. Das heißt, das Thema hat sich durch die Corona-Pandemie nicht verändert. Wir haben mit dem Programm zumindest eine Ausbildungshilfe bezahlt; denn es gab eine Förderlücke durch die Kurzarbeiterregelung, die für Auszubildende eine Lücke in der Finanzierung der Ausbildung dargestellt hätte, und wir wollten nicht, dass Unternehmen sagen, das sei der Grund dafür, dass sie den Ausbildungsvertrag nicht einhalten könnten. Es war auch ein großes Verdienst von Gewerkschaften und Wirtschaftsverbänden, die gemeinsam mit uns die Forderung aufgemacht haben, die wir dann auch umsetzen konnten, um die Ausbildungsbeihilfe zu zahlen.

Wie schon gesagt, gibt es aus unserer Sicht keine Veränderungen oder Abbrüche bei den Ausbildungsverträgen, die geschlossen wurden, also, es wurden aufgrund der Pandemie keine in Größenordnungen gekündigt. Dabei haben diese Regelungen geholfen. Was die Ausbildungsangebote betrifft, so hatten bzw. haben wir, wie bereits gesagt, in den Jahren 2020 und 2021 nach wie vor mehr Ausbildungsplätze als junge Leute.

Noch etwas wurde aus den Gesprächen mit der BA deutlich: Wir haben eher ein Problem, Berufsorientierung und Berufsberatung sicherzustellen, da die Berufsberatung in den letzten zwei Jahren natürlich nicht mehr so möglich

war wie in den Jahren zuvor. Deshalb werbe ich sehr dafür, dass wir das Thema, welche Auswirkungen dies hat, nicht nur quantitativ sehen – also: Gibt es genügend Ausbildungsplätze? –, sondern auch weiterhin schauen, dass wir neue Formen finden, ob über unsere Jugendberufsagentur oder andere digitale Angebote, die in den letzten Jahren von der BA entwickelt wurden – wobei das Beste immer noch ist, in den Schulen Berufsorientierung und Berufsberatung durchzuführen. Viele haben es wirklich als Problem empfunden, dass dies in den letzten anderthalb Jahren so nicht möglich war.

Vielen Dank. Ich eröffne die dritte – und vermutlich letzte – Runde. Möchte die CDU noch einmal? – Die AfD? – Kollege Peschel, bitte schön.

Herr Staatsminister, meine Frage geht auch noch einmal in Richtung Elektrifizierung der Bahnstrecke Dresden – Görlitz. Sie sind ja seit 2014 Wirtschaftsminister. In Artikeln in der „SZ“ aus dem Jahr 2014 heißt es, dass die Elektrifizierung zwischen 150 und 200 Millionen Euro kostet. Nun stehen aktuell Kosten zwischen 750 Millionen Euro und einer Milliarde im Raum. Wie ist diese Preissteigerung aus Ihrer Sicht zu erklären? Und wenn wir von Elektrifizierung sprechen, sprechen wir dann auch von der Strecke Bischofswerda – Liberec?

Wir sprechen über die Strecke von Dresden über Görlitz bis zur polnischen Grenze; das ist die Betrachtung. Weiterführende Strecken werden extra betrachtet.

(Frank Peschel, AfD: Also gibt es nichts über Bischofswerda – was die Teilstrecke ist – bis Liberec?)

Nein, es ist jetzt nur die Strecke Dresden – Görlitz – polnische Grenze bewertet worden.

Bei den 200 Millionen Euro ist der normale Kostenfaktor pro Kilometer genommen worden, mit dem man rechnet, wenn man eine Strecke elektrifiziert. Diese Kosten müssen aber immer noch untersetzt werden, denn es ist immer die Frage: Liegt bereits Bahnstrom an? Das heißt, für die Elektrifizierung müssen Sie alle 15 Kilometer einen Bahnstromanschluss haben. Außerdem muss man die topografischen Voraussetzungen kennen. Deshalb genügt eine pauschale Betrachtung nicht. Hinzu kommt – das hatte ich vorhin bereits auf die Frage von Herrn Brünler geantwortet –, dass es noch weitere Kostenfaktoren gibt, wie zum Beispiel den Umbau des Görlitzer Bahnhofs, um den Wechsel vom polnischen zum deutschen Netz sicherzustellen, was ebenfalls mit höheren Kosten verbunden ist.

Deshalb waren die 200 Millionen Euro damals die erste Kenngröße aufgrund einer pauschalen Berechnung pro Kilometer: Was berechnet man pro Kilometer? Die Deutsche Bahn hat dann im Rahmen der Bewertungen eine weitere Kostenberechnung aufgestellt, die bei der Beantwortung der Frage der Finanzierung über das Maßnahmenpaket zum Strukturwandel eingeflossen ist.

Danke schön. – Kollege Brünler, bitte.

Herr Staatsminister, ich habe noch ein ganz anderes Thema, das ich gern ansprechen würde, und hoffe, dass ich recht in der Annahme gehe, dass das SMWA dafür zuständig ist. Es betrifft die Sächsische Rohstoffstrategie. Die bisher beim Oberbergamt verfügbaren Auskünfte bzw. der Stand stammen aus dem Jahr 2012.

Dazu lautet meine Frage – so denn Ihr Haus weiter dafür verantwortlich ist –, inwieweit eine Überarbeitung im Raum steht, wie der Zeitplan des Ganzen sein soll und welche Auswirkungen es voraussichtlich auf laufende Planfeststellungsverfahren und genehmigte Tagebaue haben wird – wobei ich ausdrücklich nicht nur die Kohle, sondern beispielsweise auch den Kiesabbau und dergleichen meine.

Die Sächsische Rohstoffstrategie ist eine sehr erfolgreiche Strategie. Der Freistaat Sachsen war das erste Bundesland, das eine solche vorgelegt hat. Erst danach sind weitere Länder gefolgt, weil die Bedeutung der Rohstoffe für die wirtschaftliche Entwicklung zweifelsohne vorhanden ist. Die Themen verschieben sich nur.

Im Rahmen dieser Rohstoffstrategie, die wir in Sachsen haben, ist zum Beispiel die Frage der Kreislaufwirtschaft ein Bestandteil. Sie bekommt aber jetzt noch einmal eine andere Bedeutung, da zum Beispiel auch die Frage, was alles recycelt wird, aufgrund der technologischen Entwicklungen eine neue Bedeutung bekommt. Sicherlich hat man im Freistaat Sachsen am Anfang den Schwerpunkt eher auf die Exploration von Rohstoffen gelegt, egal ob Tagebau oder unter Tage, also auf den Bergbau insgesamt. Jetzt wird der Fokus stärker auf diese Richtung gelegt.

Wir sind dabei, die Rohstoffstrategie weiterzubearbeiten. Wir haben uns auch im Koalitionsvertrag dazu Parameter vorgenommen. Aber auch schon im Rahmen der jetzigen Rohstoffstrategie gibt es Projekte. Wir haben zum Beispiel über das sogenannte ROHSA-Projekt die Digitalisierung der Daten vorangetrieben. Wir haben inzwischen die dritte Fortschreibung dieses großartigen Projekts und wollen die Kompetenzen, die wir gerade in Freiberg haben, die Daten, die dort archiviert sind und durch das Oberbergamt verwaltet werden, bis hin zur TU Bergakademie Freiberg auch weiterhin stärken und nutzen. Dazu muss man aber auch Daten digitalisieren. Dabei brauchen wir die Rohstoffstrategie nicht weiterzuentwickeln; denn das ist schon Bestandteil der jetzigen Rohstoffstrategie.

Aber gerade die Weiterentwicklung der Rohstoffstrategie zum Thema Nachhaltigkeitsfaktoren steht auf der Tagesordnung. Wir hatten bereits ein Treffen mit dem Umweltbundesamt, das sehr viel Wert darauf gelegt hat, einmal modellhaft zu zeigen, dass es eben auch nachhaltigen Bergbau geben kann. Ich habe sehr dafür geworben, ein solches Modellprojekt in Sachsen durchzuführen, um klarzumachen, dass sich Sachsen als Bergbauland genau dieser Nachhaltigkeit verschreibt. Denn wir werden, egal mit wel

cher Kreislaufstrategie wir hier arbeiten, trotzdem weiterhin Rohstoffe benötigen. Vor allem, wenn wir uns die Abhängigkeiten in der Welt anschauen, sollten wir sehr darauf achten, welche Rohstoffe wir bei uns haben, und wir sollten damit auch die Abbaubedingungen selbst in der Hand haben. Ich denke, darauf sollten wir sehr viel Wert legen.

Vielen Dank. Die letzte Frage darf Herr Liebscher von der Fraktion BÜNDNISGRÜNE stellen; bitte schön.

Ich bleibe einmal bei den Soloselbstständigen, Herr Dulig. Wissen Sie, in wie vielen Fällen es zu Rückzahlungsforderungen der Grundsicherung kam? Gibt es außergerichtliche Möglichkeiten, diese Verfahren zu beenden, oder muss alles über Gerichtsverfahren laufen?

Mir liegen jetzt keine exakten Zahlen vor, da dies nicht in unserem Bereich läuft. Natürlich haben wir uns schon erkundigt, wie die Verfahren sind. Die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Grundsicherung wurden angepasst, damit sie mehr Menschen in Anspruch nehmen können. Seit dem 1. März 2020 bis Ende 2021 können Leistungen unter komplett erleichterten Bedingungen beantragt werden. Dabei wird natürlich auch die Regelung berücksichtigt, dass zum Beispiel Kleinunternehmerinnen und Kleinunternehmer oder sogenannte Soloselbstständige, die infolge der Covid-Pandemie in Schwierigkeiten gekommen sind, Unterstützung bekommen.

Wir sind nicht für die Fragen der passiven Leistungsgewährung zuständig, aber seitens der Regionaldirektion Sachsen, der Bundesagentur für Arbeit und des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales konnten bisher noch keine Daten bereitgestellt werden, da dies noch im Prozess ist. Wir sind noch genau in der Phase der veränderten Rahmenbedingungen zum Ergreifen dieser Leistungen.

Nach Auskunft der Regionaldirektion ist es im Fall einer abschließenden Entscheidung über eine Erstattung bzw. Rückzahlung von Leistungen möglich, Absprachen zu Ratenzahlungen oder Stundungen von Forderungen zu treffen. Dort versucht man auf die konkrete Situation einzugehen. Generell haben wir schon gemerkt – egal, ob bei den Finanzämtern oder, wie in diesem Fall, zum Beispiel bei der Prüfung der Genehmigung der Grundsicherung –, dass man dort im Interesse der Betroffenen auch die Umstände würdigt. Die Regionaldirektion hat uns ebenfalls bestätigt, dass auch Absprachen zu Ratenzahlungen oder Stundungen möglich sind.

Vielen Dank, Herr Staatsminister. – Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Zeitdauer für die Befragung ist leider abgelaufen; tut mir leid. Noch einmal vielen Dank an Herrn Staatsminister Dulig. Der Tagesordnungspunkt ist somit beendet.

Meine Damen und Herren, ich rufe auf