Protokoll der Sitzung vom 04.05.2022

Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Ich begrüße Sie herzlich und eröffne die 49. Sitzung des 7. Sächsischen Landtags.

Ich begrüße die anwesenden Mitglieder des Sächsischen Verfassungsgerichtshofs, insbesondere den Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs, Herrn Dr. Matthias Grünberg.

(Beifall des ganzen Hauses)

Ich gratuliere unserem Kollegen Peter Wilhelm Patt herzlich zu seinem Geburtstag. Alles Gute und Gottes Segen!

(Beifall des ganzen Hauses)

Folgende Abgeordnete haben sich für die heutige Sitzung entschuldigt: Frau Schaper, Herr Wiesner und Herr Dr. Rößler.

Die Tagesordnung liegt Ihnen vor. Folgende Redezeiten hat das Präsidium für die Tagesordnungspunkte 5 und 6 sowie 8 bis 11 festgelegt: CDU 90 Minuten, AfD 66 Minuten, DIE LINKE 42 Minuten, BÜNDNISGRÜNE 36 Minuten, SPD 30 Minuten, Staatsregierung 60 Minuten. Die Redezeiten der Fraktionen und der Staatsregierung können auf diese Tagesordnungspunkte je nach Bedarf verteilt werden. Die Gesamtredezeit je fraktionslosem Abgeordneten beträgt 7 Minuten und kann auf die Tagesordnungspunkte dieser Sitzung nach Bedarf verteilt werden. Es wurde jedoch angezeigt, dass kein Redebedarf besteht.

Meine Damen und Herren! Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 1

Wahl des Vizepräsidenten des Verfassungsgerichtshofes des Freistaates

Sachsen gemäß § 3 des Sächsischen Verfassungsgerichtshofsgesetzes

Drucksache 7/9372, Wahlvorschlag der Staatsregierung

Gestatten Sie mir dazu folgende Vorbemerkung, die auch den nachfolgenden Tagesordnungspunkt betrifft: Wir haben in der Drucksache 7/9372 zwei Wahlvorschläge der Staatsregierung, die zueinander in Abhängigkeit stehen, sodass wir die Wahlen in Tagesordnungspunkt 1 und 2 nacheinander durchführen müssen. In Tagesordnungspunkt 1 rufe ich zunächst die Wahl des Vizepräsidenten des Verfassungsgerichtshofes auf.

Das Verfassungsgerichtshofsgesetz sieht vor, dass die Amtszeit der Mitglieder und der stellvertretenden Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes neun Jahre beträgt. Die Amtszeit endet für berufsrichterliche Mitglieder außerdem dann, wenn sie aus dem Amt als Berufsrichter ausscheiden. Bei dem Vizepräsidenten des Verfassungsgerichtshofes und Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht, Herrn Prof. Dr. Uwe Berlit, ist dies der Fall. Herr Prof. Berlit befindet sich auf dem Weg in seinen wohlverdienten Ruhestand. Gestatten Sie mir in diesem Zusammenhang, verehrter Herr Prof. Berlit, Ihnen von dieser Stelle aus im Namen des Sächsischen Landtags für Ihre verdienstvolle fast zehnjährige Tätigkeit als Richter und seit 2019 als Vizepräsident des Sächsischen Verfassungsgerichtshofes zu danken. Für Ihren Ruhestand wünsche ich Ihnen alles Gute.

(Beifall des ganzen Hauses – Die Mitglieder des Landtages sowie der Staatsregierung erheben sich von ihren Plätzen.)

Meine Damen und Herren, wir haben nun über den in der Drucksache 7/9372 vorliegenden Wahlvorschlag der

Staatsregierung zur Wahl des Vorsitzenden Richters am Landessozialgericht, Herrn Dr. Andreas Wahl, als Vizepräsidenten des Verfassungsgerichtshofes zu befinden. Gemäß § 3 Abs. 3 des Sächsischen Verfassungsgerichtshofsgesetzes in Verbindung mit § 67 der Geschäftsordnung wählt der Sächsische Landtag den Vizepräsidenten des Verfassungsgerichtshofes ohne Aussprache in geheimer Wahl mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder, das sind 80 oder mehr Stimmen.

Meine Damen und Herren! Wir treten in die Wahlhandlung ein, die nach langer Zeit wieder hier im Plenarsaal stattfinden kann. Hierzu berufe ich folgende Wahlkommission: Herrn Jan Hippold, CDU-Fraktion, als Leiter, Herrn Holger Hentschel, AfD-Fraktion, Herrn Nico Brünler, Fraktion DIE LINKE, Herrn Dr. Daniel Gerber, Fraktion BÜNDNISGRÜNE und Herrn Albrecht Pallas, SPD-Fraktion. Ich bitte Sie nun, Herr Hippold, den Wahlaufruf vorzunehmen.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vielen Dank! Heute, Sie haben es gerade ausgeführt, das erste Mal wieder nicht aus dem Off. Das ist ein ungewohnter Anblick. Frau Präsidentin hat die Regularien ausgeführt. Ich möchte diese nicht wiederholen. Ich starte sofort mit dem Namensaufruf und beginne, wie das bei einer Wahl geregelt ist, mit dem Buchstaben A.

(Namensaufruf – Wahlhandlung)

Befindet sich noch irgendjemand im Raum, dessen Namen ich nicht aufgerufen habe? – Das kann ich nicht erkennen. Damit habe ich den Namensaufruf abgeschlossen, Frau Präsidentin.

Vielen Dank, Herr Vorsitzender. Alle haben gewählt; deshalb schließe ich jetzt die Wahlhandlung und bitte – –

(Unruhe)

Ach, es wählen noch einige.

(Zuruf: Wir müssen auch noch wählen!)

Sie müssen noch wählen? Dann tun Sie das, bitte. Ich verschiebe das noch einen Moment.

(Kurze Unterbrechung)

So, auch die Wahlkommission hat jetzt gewählt. Damit kann ich die Wahlhandlung schließen. Ich bitte die Wahlkommission, das Ergebnis festzustellen. Dafür ist Saal 2 reserviert. Ich unterbreche die Sitzung für einige Minuten, bitte Sie aber, hier im Saal zu verbleiben, damit wir dann sehr schnell fortfahren können.

(Unterbrechung von 10:26 bis 10:34 Uhr)

Meine Damen und Herren! Inzwischen liegt das Ergebnis der geheimen Wahl des Vizepräsidenten des Verfassungsgerichtshofes vor. Abgegeben wurden 111 Stimmscheine. Ungültig waren null. Es wurde wie folgt abgestimmt: Auf Herrn Dr. Andreas Wahl entfielen 92 Jastimmen, –

(Beifall des ganzen Hauses)

11 Neinstimmen und 8 Stimmenthaltungen.

Damit ist Herr Dr. Andreas Wahl als Vizepräsident des Verfassungsgerichtshofs des Freistaates Sachsen gewählt.

Ich frage Sie, Herr Dr. Wahl: Nehmen Sie die Wahl an?

Dr. Andreas Wahl: ja, ich nehme die Wahl an.

(Beifall des ganzen Hauses)

Ich gratuliere Ihnen sehr herzlich und wünsche Ihnen alles Gute in Ihrem neuen Amt als Vizepräsident! Die Vereidigung findet am Ende des Tagesordnungspunktes 2 statt.

Ich kann diesen Tagesordnungspunkt damit erst einmal schließen. Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 2

Wahl eines Mitglieds des Verfassungsgerichtshofes des Freistaates Sachsen

gemäß § 3 des Sächsischen Verfassungsgerichtshofsgesetzes

Drucksache 7/9372, Wahlvorschlag der Staatsregierung

Aufgrund der soeben erfolgten Wahl von Herrn Dr. Wahl zum Vizepräsidenten des Verfassungsgerichtshofes ist nunmehr dessen ursprüngliche Position als berufsrichterliches Mitglied neu zu besetzen. Die Staatsregierung schlägt Ihnen in der Drucksache 7/9372 den Präsidenten des Sächsischen Landesarbeitsgerichts, Herrn Dirk Eberhard Kirst, als Mitglied des Verfassungsgerichtshofes vor.

Meine Damen und Herren! Die Wahl ist gemäß § 3 Abs. 3 des Sächsischen Verfassungsgerichtshofsgesetzes in Verbindung mit § 67 der Geschäftsordnung ohne Aussprache in geheimer Wahl durchzuführen. Gewählt ist, wer die Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtags, das sind 80 oder mehr Stimmen, erhält.

Ich verweise auf das soeben durchgeführte Wahlprozedere und berufe zur Durchführung der Wahl wieder folgende Abgeordnete in die Wahlkommission: Herrn Jan Hippold als Leiter, Herrn Holger Hentschel, Herrn Nico Brünler, Herrn Dr. Daniel Gerber und Herrn Albrecht Pallas. Ich bitte Sie, Herr Abg. Hippold, wieder Ihrer Funktion zu walten.

Frau Präsidentin! Ich beginne, wie eben angesprochen – mit dem Namensaufruf.

(Namensaufruf – Wahlhandlung)

Meine Damen und Herren! Es ist sehr laut im Saal. Ich bitte Sie, sich noch etwas zu gedulden.

Befindet sich ein Abgeordneter im Raum, dessen Namen ich nicht aufgerufen habe? – Das ist nicht der Fall.

Frau Präsidentin, ich habe den Namensaufruf abgeschlossen.

Ich bedanke mich und schaue zur Wahlkommission, die jetzt noch wählen muss.