Protokoll der Sitzung vom 04.05.2022

Bei den vielen Problemen, die wir haben, muss man heraussuchen, wo der größte Hebel ist, angesichts der fundamentalen Biodiversitätskrise. Da geht es um Schutzgebiete und den Artenrückgang in der Fläche. Wo ist der Hebel? Was schaffen die überhaupt? Das ist eine reale Herausforderung. Es gab das deutliche Plädoyer der Sachverständigen, bitte nichts ins Naturschutzgesetz hineinschreiben. Das muss man eben auch zur Kenntnis nehmen.

Das heißt für uns nicht, dass wir das Problem nicht angehen. Die Instrumentarien sind vielfältig, und wir setzen auf Anreize und auf das Thema Umweltbildung. Wir entwickeln gerade das sächsische Biodiversitätsprogramm fort einschließlich eines Handlungskonzeptes Insektenvielfalt. Da geht es darum, wie wir Lebensräume sichern und neue Lebensräume schaffen. Für den Siedlungsbereich knüpfen wir an das bestehende Projekt „Puppenstuben gesucht – Blühende Wiesen für Sachsens Schmetterlinge“ an. Wir entwickeln es weiter und weiten es aus zu dem Projekt „Natur vor der eigenen Haustür – Mach mit!“.

Nach den sieben Projektjahren haben wir bereits 880 registrierte Projektwiesen einschließlich dieser Aktion. Dahinter stecken 740 registrierte Akteure, oft auch wesentliche Multiplikatoren. Dabei handelt es sich oft um Schulen oder Unternehmen, wo dann noch viel mehr Menschen dahinterstehen. Ziel ist tatsächlich die Beteiligung, Sensibilisierung, Wissensvermittlung, auch Vernetzung, also ein regelmäßiges Daraufgestoßenwerden einer breiten Öffentlichkeit auf dieses Thema. Es geht um die Entwicklung artenreicher Wiesen. Wie geht man damit um? Stichwort Mahdregime. Wie geht man mit Blühwiesen um? Es geht um das Anpflanzen blütenreicher heimischer Büsche, die Pflanzung heimischer Bäume, aber auch Fassaden- und Dachbegrünung, Empfehlungen für Haus- und Kleingärtnerinnen und Kleingärtner. Das ist sehr breit aufgestellt. Es gibt auch die Sächsische Gartenakademie im LfULG, die sich mit diesen Themen auseinandersetzt, im Übrigen in enger Abstimmung mit unseren Kleingartenverbänden. Auch dort hat man eine sehr große Oberfläche, wo man viele Menschen erreicht.

Wir haben auch eine Förderrichtlinie für das Landesprogramm „Stadtgrün und Lärmminderung“ in Erarbeitung. Sie befindet sich aktuell im Kabinettsverfahren. Auch dort geht es darum, Zuwendungen an gemeinnützige Organisationen sowie auch anerkannte Religionsgemeinschaften zu ermöglichen, damit diese Projekte durchführen können. Das Ziel ist die Förderung und Verbesserung der grünen Infrastruktur, der Erhalt und die Verbesserung der Biodiversität durch Anlage und Aufwertung von Grün- und

Freiflächen, Pflanzung mehrjähriger insektenfördernder Gehölze und blütenreicher Wiesen, Kraut- und Staudenflächen, das Mahdregime sowie dach- und bodengebundene Fassadenbegrünung. Dadurch ergeben sich viele Synergieeffekte. Das hat mit Klimawandelfolgen und Beschattung und Abkühlung zu tun. Es gibt immer gleich mehrere Gründe, warum man das machen will.

Wir schreiben gerade bei dem neuen EU-Programm EFRE die Förderrichtlinie, damit wir das eben Gesagte überführen und ein dauerhaftes Programm aus EU-Mitteln für Kommunen haben, die genau das anwenden können. Übrigens noch ein Hinweis: Wir haben auch andere Fördermöglichkeiten, die wir dahingehend weiterentwickelt haben, gerade wenn es um die Verbesserung der Biodiversität und den Insektenschutz geht. Ich nenne die Richtlinie „Natürliches Erbe“ und die Förderrichtlinie „Insektenschutz und Artenvielfalt“.

Wir nehmen das Thema sehr wohl ernst, müssen aber schauen, wo angesichts unserer Ressourcen im Blick auf die kommunale Ebene der beste Weg ist und wo wir die meisten Menschen erreichen. In der ganzen Bandbreite sind wir mit Aktivitäten dort dran, wir können aber im Sinne der Anhörung nicht empfehlen, das im Naturschutzgesetz zu verankern.

(Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD)

Das war Herr Staatsminister Günther.

Wir kommen nun zur Abstimmung. Aufgerufen ist das Zweite Gesetz zur Änderung des Sächsischen Naturschutzgesetzes, ein Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE. Der Ausschuss hat die Ablehnung empfohlen. Deshalb ist das die Grundlage für die Abstimmung über den Gesetzentwurf. Es liegen keine Änderungsanträge vor. Wenn es keinen Widerspruch gibt, schlage ich Ihnen vor, dass wir blockweise abstimmen. – Sehr gut. Das spart Zeit.

Wir stimmen jetzt im Block über die Überschrift, Artikel 1 Änderung des Sächsischen Naturschutzgesetzes, Artikel 2 und das Inkrafttreten ab. Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Ich frage nach Stimmenthaltungen. – Bei Stimmen dafür und einer Mehrheit an Gegenstimmen ist dem somit nicht entsprochen. Es gibt auch keinen Antrag auf Schlussabstimmung von der Fraktion DIE LINKE. Deshalb gilt dieser Gesetzentwurf als abgelehnt und die zweite Beratung ist geschlossen. Der Tagesordnungspunkt ist beendet.

Wir kommen nun zum

Tagesordnungspunkt 6

Zweite Beratung des Entwurfs

Gesetz zur Einführung eines „Kinder- und Familienfreitags“

als gesetzlichen Feiertag

Drucksache 7/6595, Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE

Drucksache 7/9728, Beschlussempfehlung des

Ausschusses für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Ich frage Frau Saborowski, ob sie als Berichterstatterin des Ausschusses das Wort wünscht. – Nein. Dann erteile ich den Fraktionen das Wort zur allgemeinen Aussprache. Ich bitte für die einreichende Fraktion DIE LINKE Frau Gorskih ans Redepult.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Heute liegt Ihnen unser Gesetzentwurf zur Einführung eines gesetzlichen Kinder- und Familienfreitags zur Entscheidung vor.

In den zurückliegenden zwei Jahren der Corona-Pandemie konnten Eltern und Kinder relativ viel Zeit gemeinsam zu Hause verbringen, aber unfreiwillig, denn die Schulen und Kitas waren geschlossen, Eltern waren arbeiten, manche waren im Homeoffice oder sie mussten zur Kinderbetreuung zu Hause bleiben. So musste man ungewohnt viel Zeit miteinander verbringen, aber unter sehr stressigen Bedingungen.

Kinder sollten zu Hause lernen, Eltern ihre Arbeit machen, beide hatten vielleicht Videokonferenzen, schlimmstenfalls vielleicht sogar zur selben Zeit, oder bei in Armut lebenden Familien sogar über denselben Laptop. Diese sehr schwierige, stressige und belastende Situation der Familien haben wir hier im Landtagsplenum schon mehrfach thematisiert. Die Corona-Pandemie hat Familien und speziell Kindern einiges zugemutet, das wissen wir alle. Da spreche ich noch nicht von den seelischen, emotionalen oder psychischen Belastungen für Kinder und Familien. Natürlich ist ein Kinder- und Familienfeiertag dafür kein Ausgleich, weder für diese besonderen Belastungen der Corona-Zeit noch für die ganz normalen Mühen und Belastungen, mit denen Familien, insbesondere mit vielen Kindern oder alleinerziehende Eltern auch sonst konfrontiert sind.

Dieser Feiertag kann natürlich nur eine Maßnahme von vielen sein und wird uns nicht von der Pflicht entbinden, uns den familienpolitischen Defiziten zu widmen und diese zu beheben. Das versteht sich von selbst. Der von uns geforderte Familienfreitag wäre also nur ein kleines Symbol im Feiertagskalender des Freistaates Sachsen, genauso wie der 1. Mai, der gerade hinter uns liegt, ein Symbol für die Arbeiterbewegung und für den Kampf um Rechte der Arbeiterinnen und Arbeiter ist. Auch alle anderen säkularen und religiösen Feiertage sind Symbole, egal ob für die Geburt oder die Auferstehung Jesu vor 2 000 Jahren oder beim Tag der sogenannten Deutschen Einheit. Warum also nicht endlich auch ein Symbol für Familien und Kinder in Sachsen?

Oder um es mit einem Zitat von Brunhild Fischer vom Landesverband Sachsen „Selbstbestimmte Handlungsstrategien und Initiativen für Alleinerziehende“ zu sagen: „Selbstverständlich ist kein einziger Feiertag lebensnotwendig, sondern nur persönliche, gesellschaftliche oder politische Handlungen sind für die Menschen im Freistaat entscheidend, aber Feiertage wie der Weltkindertag in Thüringen, der Weltfrauentag in Berlin und die religiösen Feste, wie Feiertage zu Ostern, Himmelfahrt, Pfingsten, Reformationsfest, Buß- und Bettag, Allerheiligen, Weihnachten oder der Tag der Deutschen Einheit bezeugen das ganz besondere Interesse und die Prioritätensetzung innerhalb der Gesellschaft an den damit in den Fokus rückenden Themen.

(Unruhe im Saal)

Im Umkehrschluss heißt das, ein nicht begangener Feiertag zeugt möglicherweise von nicht vorhandenem Interesse.“

(Beifall bei den LINKEN)

Von den Koalitionsrednerinnen und -rednern, die anschließend hier ihre Ablehnung begründen werden, wird es – nehme ich einmal an – kaum jemand wagen, die Bedeutung der Familien und Kinder in Sachsen infrage zu stellen. Sie werden, so wie in den Vorberatungen auch, andere Vorwände finden, um diesen Gesetzentwurf abzulehnen. Einer wird mit Sicherheit sein, dass es sich bei dem Vorschlag um Symbolpolitik handelt. Selbstverständlich müssen wir die vorhandenen Problemlagen angehen, denn sie werden nicht von einem einzigen Feiertag gelöst, aber das behauptet ja auch niemand. Es braucht familiengerechte Maßnahmen. Familien brauchen zum Beispiel angemessenen und bezahlbaren Wohnraum und eine dazugehörige intakte und bezahlbare Mobilität.

Eltern, insbesondere alleinerziehende Eltern, brauchen einen Arbeitsplatz mit familiengerechten Arbeitszeiten und eine krisenfeste, verlässliche, hochwertige und wohnortnahe Kinderbetreuung. Kinder brauchen unter anderem krisenfeste Schulen, kostenfreie Lern- und Lehrmittel und digitale Endgeräte. Eltern brauchen existenzsichere Einkommen, um ihre Kinder zu versorgen. Natürlich werden wir LINKE nicht aufhören, weiterhin zu fordern, dass kein Kind mehr in Armut aufwachsen muss, dass Familien unterstützt werden und dass die Lebenslagen von Alleinerziehenden in Sachsen nachhaltig verbessert werden. Das haben wir bisher gefordert, und das werden wir auch weiterhin tun.

Wir haben hier schon viele Drucksachen vorgelegt und Anträge und Vorschläge im Plenum diskutiert. Also können Sie uns nicht vorwerfen, wir würden uns mit diesem Gesetzentwurf einen schlanken Fuß machen wollen, weil wir keine weiteren Maßnahmen fordern. Das stimmt nicht.

Sie können uns auch nicht vorwerfen, dass wir dem Irrglauben verfallen sind, ein Feiertag allein könne alle Probleme von Familien und Kindern in Sachsen lösen. Das kann er nämlich nicht. Was er jedoch kann, ist ein markantes Zeichen zu setzen und zu zeigen: Politik ist für Sie, für Euch, für Familien, für Eltern, für Großeltern da. Mit dem Feiertag erreichen wir nämlich alle Generationen. Alle Generationen sollen sich von diesem Familienfeiertag angesprochen fühlen.

Was Familien auch brauchen, ist Zeit. Vielen Umfragen zufolge wünschen sich Familien genau das: mehr Zeit miteinander, mehr Zeit zusammen. Das ist nach unserem Gesetzentwurf möglich.

Wir wollen den ersten Freitag im Juni zum Familienfeiertag machen. Das erste Wochenende im Juni soll zu einem verlängerten Wochenende werden. Das eröffnet in der Familie die Möglichkeit, eine etwas entspanntere und längere Zeit miteinander zu verbringen, wie das sonst zu Weihnachten, Ostern oder Pfingsten möglich ist. Wir schaffen damit einen sogenannten Wochenfeiertag, einen Feiertag, der immer auf den gleichen Wochentag fällt, wie Himmelfahrt, Karfreitag oder Buß- und Bettag, und der damit den Menschen niemals dadurch verloren geht, falls er auf das Wochenende fällt, was wir gerade erst an diesem Wochenende am 1. Mai erlebt haben. Dieses Jahr könnte – vorausgesetzt, Sie stimmen doch noch dem Gesetzentwurf zu – die freie Zeit für Familien vom Familienfreitag bis zum Pfingstmontag reichen.

Ich will mich einem anderen Gegenargument stellen, nämlich der Frage: Was soll das alles kosten, und wer soll das bezahlen?

Es gibt in Deutschland einige sogenannte Wirtschaftsexperten, die erschreckende Verluste ausrechnen und den Niedergang der deutschen Wirtschaft prophezeien, wenn es einen zusätzlichen Feiertag gäbe. Nun wurde in Sachsen ein Rechenmodell für die Kosten eines Feiertags etabliert. Den Buß- und Bettag, der im Unterschied zu allen anderen Bundesländern in Sachsen nicht abgeschafft wurde, den lassen sich die sächsischen Unternehmer(innen) seit einem Vierteljahrhundert eiskalt von ihren Beschäftigten bezahlen, und zwar in Höhe des Arbeitgeberanteils zur Pflegeversicherung. So wurde der Wert eines Feiertags beziffert. Wie willkürlich und ungerecht das ist, erkennt man daran, dass andere Bundesländer, die genauso viele oder sogar mehr Feiertage als Sachsen haben, etwas Derartiges nicht kennen. Zu Recht fordern die Gewerkschaften, diesen Anachronismus abzuschaffen.

Gerade die Corona-Pandemie hat gezeigt, welche Flexibilität bei Eingriffen des Staates in die Wirtschaft, bei der Schließung ganzer Bereiche, aber auch bei der Gestaltung von Arbeitszeiten möglich ist, wenn die gesellschaftliche Notwendigkeit und der politische Wille bestehen. Nach

zwei Jahren Corona glaubt einfach niemand mehr das Gejammer der Arbeitgeberverbände, dass ein einzelner zusätzlicher Feiertag zu schlimmen ökonomischen Verwerfungen führen werde. Übrigens sind solche Verwerfungen auch in Berlin nach der Einführung des Frauentags als Feiertag und in Thüringen nach der Einführung des Weltkindertages nicht eingetreten. Kurioserweise ist das Land in Deutschland mit den meisten Feiertagen, nämlich Bayern mit zwei mehr als Sachsen, auch noch das wirtschaftlich erfolgreichste.

Es gibt also keinen wirklich vernünftigen Grund, unseren Gesetzentwurf abzulehnen. Und Symbolpolitik kann durchaus etwas bewirken, wenn man die richtigen Zeichen setzt. Ich bitte Sie daher um Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf.

Vielen Dank.

(Beifall bei den LINKEN – Präsidentenwechsel)

Kollegin Gorskih brachte den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE in der ersten Rednerrunde ein.

Bevor ich nun an Frau Kollegin Saborowski von der CDUFraktion übergebe, ist mir aufgefallen, dass pünktlich zur Kaffeezeit die Unruhe etwas größer wird. Ich bitte um etwas Ruhe. Wenn Sie sich unterhalten wollen, dann bitte außerhalb des Plenarsaals. Das stört den Redner oder die Rednerin doch sehr, wenn er oder sie hier vorne am Pult steht.

Ich übergebe jetzt an die CDU-Fraktion, an Frau Kollegin Saborowski, bitte schön.

(Ines Saborowski, CDU: Für die Koalition spricht Frau Kuhfuß!)

Vielen Dank. Dann übergebe ich jetzt an die AfD-Fraktion, an Frau Kollegin Schwietzer, bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wer Kinder hat, der hat es gerade in den letzten beiden Jahren nicht leicht gehabt. Die ohnehin hohen Belastungen von Familien haben durch die unsäglichen Corona-Maßnahmen enorm zugenommen. Kitas waren plötzlich geschlossen, Schulen waren dicht. Kinder mussten neben der Heimarbeit auch noch betreut oder beschult werden. Spielplätze waren abgesperrt. Das Treffen mit Freunden war verboten. Die Familien, die kein Haus besitzen, waren in ihren Wohnungen, welche teilweise bei mehreren Kindern auch noch zu klein sind, eingesperrt.

Wie belastend die Situation tatsächlich war und immer noch ist, zeigen viele Berichte. Ich möchte nur einige zitieren: „Verdammt, wie sollen wir das alles schaffen, ohne durchzudrehen? Wie soll ich meinen Kindern Optimismus vermitteln, wenn ich selbst diesen nicht mehr spüre?“ Nächster Bericht: „Auch die Kinder vermissten ihre Freunde. Schmerzlich. Die ersten Tränen fließen.“ Und ein letzter Bericht: „Zwei Wochen nonstop Kinderbetreuung, eine Woche eingepfercht in den eigenen vier Wänden und

dem Hof. Ich muss ganz deutlich sagen: Ich kann nicht mehr.“

Die Corona-Maßnahmen haben also in den letzten zwei Jahren das verstärkt, was ohnehin schon längst belastender Alltag vieler Familien war. Viele Familien müssen lange arbeiten, damit überhaupt genug Geld hereinkommt. Vielleicht ist ein Partner sogar auf Montage und unter der Woche nicht zu Hause. Vielleicht führen Schichtarbeit oder lange Wege zur Arbeitsstätte zu ständigen Zeitkonflikten. Vielleicht fehlt der zweite Elternteil durch eine Trennung oder durch Tod, und die Hauptlast bleibt bei einem Elternteil. Wenn dann noch die Auswirkungen der Corona-Maßnahmen hinzukommen, wird eine Belastung schnell zur Überlastung.

Es geht im Kern um Geld- und Zeitnot. Das sind die Probleme, die Familien aktuell haben und die sich gegenseitig bedingen. Es sind diese zwei Probleme, die dazu führen, dass Eltern gern mehr Zeit mit ihren Kindern verbringen würden, es aber nicht können.